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   OVG Niedersachsen, 01.07.1997 - 7 M 425/96   

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OVG Niedersachsen, 01.07.1997 - 7 M 425/96 (https://dejure.org/1997,12113)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.07.1997 - 7 M 425/96 (https://dejure.org/1997,12113)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. Juli 1997 - 7 M 425/96 (https://dejure.org/1997,12113)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 10.92

    Abfallbeseitigung - Altanlage - Altreifen - Abfallbegriff - Bestandsschutz -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.07.1997 - 7 M 425/96
    Es entspricht ferner der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß bei der hierbei erforderlichen "wertenden Betrachtung" wirtschaftliche Gesichtspunkte von "indizieller" Bedeutung sind, mithin eine "wirtschaftliche Betrachtungsweise" angezeigt ist (vgl. Urt. v. 24.6.1993, BVerwGE 92, 359/362 f).
  • OVG Niedersachsen, 24.04.1997 - 6 K 1742/95

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Nachteil; Rechtsverletzung; Zeitlicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.07.1997 - 7 M 425/96
    Aus der Tatsache, daß in Art. 10 Abs. 4 6.VwGOÄndG eine Übergangsbestimmung (nur) in bezug auf die Fristenregelung in § 47 Abs. 2 Satz 1 n.F. VwGO enthalten ist, kann nicht im Umkehrschluß eine "hinreichend deutliche" (BVerfG a.a.O.) Bestimmung des Inhalts abgeleitet werden, daß im übrigen auf im Zeitpunkt der Änderung anhängige Normenkontrollverfahren uneingeschränkt neues Recht anzuwenden sei (ebenso BayVGH, Beschl. v. 14.2.1997, DVBl 1997, 663; OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.4.1997 - 6 K 1742/95; a.A. OVG Münster, Urt. v. 23.1.1997, DVBl 1997, 675).
  • OVG Niedersachsen, 21.07.1997 - 7 K 424/96

    Andienung; Sonderabfälle; Altöle; Normenkontrolle; Prüfungszwecke;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.07.1997 - 7 M 425/96
    Wegen des Vorbringens der Beteiligten im einzelnen wird auf den Inhalt der Gerichtsakten - auch des Normenkontrollverfahrens 7 K 424/96 Bezug genommen.
  • OVG Niedersachsen, 03.05.1993 - 7 K 3633/91

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Subjektive Rechte des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.07.1997 - 7 M 425/96
    Der Senat hat bereits in seinem die frühere Fassung der jetzt erneut angegriffenen Verordnung über die Andienung von Sonderabfällen (AndienV) betreffenden Urteil vom 3. Mai 1993 - 7 K 3633/91 (OVGE 43, 437) die Antragsbefugnis des Antragstellers wegen der ihm durch die Anwendung der Verordnung drohenden Nachteile bejaht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.1997 - 7a D 70/93

    Niedersächsisches Landesbesoldungsgesetz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.07.1997 - 7 M 425/96
    Aus der Tatsache, daß in Art. 10 Abs. 4 6.VwGOÄndG eine Übergangsbestimmung (nur) in bezug auf die Fristenregelung in § 47 Abs. 2 Satz 1 n.F. VwGO enthalten ist, kann nicht im Umkehrschluß eine "hinreichend deutliche" (BVerfG a.a.O.) Bestimmung des Inhalts abgeleitet werden, daß im übrigen auf im Zeitpunkt der Änderung anhängige Normenkontrollverfahren uneingeschränkt neues Recht anzuwenden sei (ebenso BayVGH, Beschl. v. 14.2.1997, DVBl 1997, 663; OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.4.1997 - 6 K 1742/95; a.A. OVG Münster, Urt. v. 23.1.1997, DVBl 1997, 675).
  • BVerfG, 29.01.1974 - 2 BvN 1/69

    Verfüllung eines Tagebaus mit REA-Gips als Verwertung i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 3

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.07.1997 - 7 M 425/96
    Zwar bezieht sich die Sperrwirkung einer - abschließenden bundesrechtlichen Regelung aufgrund von Art. 72 Abs. 1 GG - insoweit über Art. 31 GG hinausgehend auf sämtliche, auch inhaltsgleiche, landesrechtliche Regelungen des gleichen Gegenstandes (BVerfGE 36, 342/363 f).
  • BVerwG, 26.05.1994 - 7 C 14.93

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.07.1997 - 7 M 425/96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 26.5.1994, NVwZ 1994, 897/898) ist für diese Abgrenzung maßgebend, "ob die Nutzung der stofflichen Eigenschaften des Materials zu einem bestimmten Zweck oder die Beseitigung eines wegen seiner Schadstoffhaltigkeit oder aus anderen Gründen nicht weiter nutzbaren Stoffes im Vordergrund steht".
  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.07.1997 - 7 M 425/96
    Der Grundsatz der Rechtsmittelsicherheit (BVerfGE 87, 48) besitzt insoweit auch für das Normenkontrollverfahren Gültigkeit.
  • BVerwG, 23.02.1998 - 7 BN 2.97

    Abfallrecht; Altöle; Verwertung; Aufarbeitung, Andienungspflicht; konkurrierende

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluß vom 1. Juli 1997 - 7 M 425/96 - einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung und mit Beschluß vom 21. Juli 1997 - 7 K 424/96 - den Normenkontrollantrag als teilweise unzulässig, im übrigen als unbegründet abgelehnt.
  • OVG Niedersachsen, 21.07.1997 - 7 K 7532/95

    Sonderabfall; Zentrale Stelle für Sonderabfälle; Niedersächsische Gesellschaft

    Soweit die Antragstellerin wegen der ihr und ihren niedersächsischen Kunden obliegenden Verpflichtung zur Andienung von verwertbaren Sonderabfällen an die NGS die Feststellung der Nichtigkeit der (gesamten) Verordnung über die Andienung von Sonderabfällen vom 14. September 1995 (GVBl S. 291) begehrt, ist ihr Normenkontrollantrag mangels jeglicher Betroffenheit unzulässig, ohne daß es darauf ankommt, ob § 47 Abs. 2 VwGO in seiner jetzigen oder in seiner früheren Fassung Anwendung findet (vgl. dazu Beschl. d. Sen. v. 1.7.1997 - 7 M 425/96 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 21.07.1997 - 7 K 424/96

    Verordnung über d. Andienung von Sonderabfällen; Altöle, verwertbare; Andienung;

    Wegen des weiteren Vorbringens der Beteiligten wird auf ihren schriftlichen Vortrag - auch im Verfahren 7 M 425/96 - verwiesen.
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