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   OVG Niedersachsen, 01.09.2017 - 13 LA 203/17   

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https://dejure.org/2017,34118
OVG Niedersachsen, 01.09.2017 - 13 LA 203/17 (https://dejure.org/2017,34118)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.09.2017 - 13 LA 203/17 (https://dejure.org/2017,34118)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. September 2017 - 13 LA 203/17 (https://dejure.org/2017,34118)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 14.04.2016 - 1 B 2.16

    Ungerechtfertigte Verfahrenseinstellung wegen Nichtbetreibens gem § 92 Abs 2 VwGO

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2017 - 13 LA 203/17
    Das ist der Fall, wenn eine solche Entscheidung auf einer fehlerhaften Anwendung der prozessualen Vorschriften beruht, z.B. einer Verkennung ihrer Begriffsinhalte und der zugrunde zu legenden Maßstäbe (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.4.2016 - 1 B 2.16, 1 PKH 2.16 -, juris Rn. 3 m. w. N.).

    (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.4.2016, a. a. O., Rn. 4).

  • BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2017 - 13 LA 203/17
    Sie soll vielmehr nur die Voraussetzungen für die Annahme eines weggefallenen Rechtsschutzinteresses festlegen und gesetzlich legitimieren (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.9.2012 - 1 BvR 2254/11 -, juris Rn. 28 m. w. N.).

    Zum anderen hat ein Kläger das Verfahren nur dann nicht mehr im Sinne von § 92 Abs. 2 Satz 1 VwGO betrieben, wenn er innerhalb der Zwei-Monatsfrist nicht substantiiert dargetan hat, dass und warum das Rechtsschutzbedürfnis trotz des Zweifels an seinem Fortbestehen, aus dem sich die Betreibensaufforderung ergeben hat, nicht entfallen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.9.2012, a. a. O., Rn. 29 m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 23.11.2017 - 13 LB 239/17

    Anforderungen an den Wegfall des Rechtsschutzinteresses

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2017 - 13 LA 203/17
    Das Berufungsverfahren wird unter dem Aktenzeichen 13 LB 239/17 geführt.
  • BVerwG, 27.03.1998 - 6 B 37.98

    Asylverfahren - Aufforderung zur Betreibung des Verfahrens - Nichtbetreiben des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2017 - 13 LA 203/17
    Es kann offen bleiben, ob die Verkürzung der Ladungsfrist im vorliegenden Fall ausnahmsweise eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und damit einen die Zulassung der Berufung rechtfertigenden Verfahrensmangel darstellt (vgl. zu den Voraussetzungen: BVerwG, Beschl. v. 27.3.1998 - 6 B 37.98 -, juris Rn. 2 m. w. N.).
  • BVerwG, 13.01.1987 - 9 C 259.86
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2017 - 13 LA 203/17
    Der Anforderung eines substantiierten Vorbringens genügt es nicht, wenn der Kläger auf eine konkrete Aufforderung hin lediglich mitteilt, er wolle das Verfahren weiter betreiben, oder bei mehreren erbetenen Verfahrenshandlungen nur diejenige vornimmt, die zur Erfüllung seiner prozessualen Mitwirkungspflicht offensichtlich von nur untergeordneter Bedeutung ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.1.1987 - 9 C 259.86 -, juris Rn. 12).
  • OVG Niedersachsen, 23.11.2017 - 13 LB 239/17

    Aufhebung und Zurückverweisung; Berufungsbegründung; Sachantrag

    Auf den Antrag des Klägers hat der Senat mit Beschluss vom 1. September 2017 - 13 LA 203/17 -, dem Prozessbevollmächtigten des Klägers zugestellt am 6. September 2017, wegen eines Verfahrensmangels nach § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zugelassen.
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