Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 01.12.2017 - 5 ME 80/17 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Beförderung bei der Telekom; Beförderungsrunde 2016; Beurteilungsfehler mangels hinreichender Begründung in Bezug auf die Berücksichtigung einer höherwertigen Tätigkeit; Beurteilungsfehler wegen Beurteilungserstellung durch im niedrigeren Statusamt befindliche ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 33 Abs. 2
Beförderung; Telekom; Beurteilungsfehler; Begründung der dienstlichen Beurteilung in Bezug auf höherwertige Tätigkeit; Beurteilungserstellung durch Erstbeurteiler im niedrigeren Statusamt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- dgbrechtsschutz.de (Entscheidungsbesprechung)
Anforderung an die dienstliche Beurteilung von beurlaubten Beamten der Deutschen Telekom AG
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 12.04.2017 - 8 B 69/16
- OVG Niedersachsen, 01.12.2017 - 5 ME 80/17
Wird zitiert von ... (7)
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2018 - 10 S 29.17
Beschwerde; Beförderung; Telekom; dienstliche Beurteilung; Einzelbewertung; …
Wird ein Beamter im Verhältnis zu seinem Statusamt höherwertig eingesetzt, so stellt der in seiner dienstlichen Beurteilung enthaltene bloße Hinweis, dass die höherwertige Tätigkeit bei der Bewertung der Einzelkriterien und des Gesamturteils Berücksichtigung gefunden habe, keine hinreichende Plausibilisierung des Gesamturteils dar (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. Dezember 2017 - 5 ME 80/17 -, juris Rn. 23 ff.).Es bedarf daher notwendig einer dem Gesamturteil der individuellen Beurteilung beigefügten substanzhaltigen Begründung, die den angesprochenen Übertragungsvorgang ausgehend von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles nachvollziehbar erläutert (so auch u.a. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 3. August 2017 - 1 B 434/17 -, juris Rn. 15; OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. Dezember 2017 - 5 ME 80/17 -, juris Rn. 35 f.).
Es handelt sich um Sätze, die in dienstlichen Beurteilungen der Antragsgegnerin stereotyp verwendet werden und die keine am konkreten Fall orientierte inhaltliche Substanz aufweisen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. Dezember 2017 - 5 ME 80/17 -, juris Rn. 37 m.w.N.).
Wird ein Beamter im Verhältnis zu seinem Statusamt höherwertig eingesetzt, so stellt der in seiner dienstlichen Beurteilung enthaltene bloße Hinweis, dass die höherwertige Tätigkeit bei der Bewertung der Einzelkriterien und des Gesamturteils Berücksichtigung gefunden habe, keine hinreichende Plausibilisierung des Gesamturteils dar (vgl. u.a. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 5. September 2017 - 1 B 498/17 -, juris Rn. 44 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. Dezember 2017 - 5 ME 80/17 -, juris Rn. 23 ff.).
- VG Berlin, 18.05.2018 - 5 L 22.18
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Beförderung
Danach bedarf es notwendig einer dem Gesamturteil der individuellen Beurteilung beigefügten substanzhaltigen Begründung, die den angesprochenen Übertragungsvorgang in Anknüpfung an die Umstände des jeweiligen Einzelfalles nachvollziehbar erläutert (vgl. OVG Münster…, Beschluss vom 3. August 2017 - 1 B 434/17 - juris Rn. 15; OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. Dezember 2017 - 5 ME 80/17 - juris Rn. 35 f.).Wird ein Beamter im Verhältnis zu seinem Statusamt höherwertig eingesetzt, so stellt der in seiner dienstlichen Beurteilung enthaltene bloße Hinweis, dass die höherwertige Tätigkeit bei der Bewertung der Einzelkriterien und des Gesamturteils Berücksichtigung gefunden habe, keine hinreichende Plausibilisierung des Gesamturteils dar (so OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 23. März 2018 - OVG 10 S 29.17 - juris Rn. 30 unter Berufung auf OVG Münster…, Beschluss vom 5. September 2017 - 1 B 498/17 - juris Rn. 44 ff. und OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. Dezember 2017 - 5 ME 80/17 - juris Rn. 23 ff.).
- VG Augsburg, 07.06.2018 - Au 2 K 17.186
Dienstliche Beurteilung, höherwertige Tätigkeit, Beurteilungsrichtlinien, …
In formeller Hinsicht sei bis heute nicht geklärt, welches statusrechtliche Amt die beiden Beurteiler bekleideten; soweit die Beurteiler ein niedrigeres Statusamt als der Kläger inne gehabt hätten, so sei dies rechtswidrig (vgl. NdsOVG, B.v. 1.12.2017 - 5 ME 80/17 - juris).
- VG Augsburg, 07.06.2018 - Au 2 K 16.1789
Lebenszeit, Beamter, dienstliche Beurteilung, gerichtliche Kontrolle, …
In formeller Hinsicht sei bis heute nicht geklärt, welches statusrechtliche Amt die beiden Beurteiler bekleideten; soweit die Beurteiler ein niedrigeres Statusamt als der Kläger inne gehabt hätten, so sei dies rechtswidrig (vgl. NdsOVG, B.v. 1.12.2017 - 5 ME 80/17 - juris). - VG Schleswig, 21.02.2018 - 12 B 44/17
Beförderungen-Stellenbesetzung - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
Sofern Bewerber mit dem gleichen Gesamturteil bewertet worden sind, hat der Dienstherr (als weiteres unmittelbar leistungsbezogenes Kriterium) zunächst die Beurteilungen umfassend inhaltlich auszuwerten und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis zu nehmen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 01.12.2017 - 5 ME 80/17 - zitiert nach juris Rn. 13 mit weit. Nachw.). - VG Cottbus, 19.07.2018 - 4 L 79/18
Recht der Landesbeamten
Es bedarf daher notwendig einer dem Gesamturteil der individuellen Beurteilung beigefügten substanzhaltigen Begründung, die den angesprochenen Übertragungsvorgang ausgehend von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles nachvollziehbar erläutert (so Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. April 2018 - OVG 10 S 43.17 -, juris unter Verweis auf OVG für das Land Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 3. August 2017 - 1 B 434/17 -, juris Rn. 15; OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. Dezember 2017 - 5 ME 80/17 -, juris Rn. 35 f.; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 27. März 2018 - OVG 10 S 29.17 -, Rn. 15, juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2018 - 10 S 53.17
Beschwerde; Konkurrentenstreit, Beförderung; Telekom; dienstliche Beurteilung; …
Zum anderen sind die Beurteilungen außerdem deshalb fehlerhaft, weil sowohl der Antragsteller als auch die Beigeladenen im Verhältnis zum jeweiligen Statusamt höherwertig eingesetzt wurden und es in der jeweiligen dienstlichen Beurteilung über den bloßen Hinweis hinaus, dass diese höherwertige Beschäftigung im Gesamtergebnis berücksichtigt worden sei, an einer hinreichenden Plausibilisierung fehlt, wie sie in die Bewertung der Einzelmerkmale und das Gesamturteil eingeflossen ist (…vgl. im Einzelnen Beschluss des Senats vom 27. März 2018, a.a.O., Rn. 18 - 24; vgl. zur Fehlerhaftigkeit der dienstlichen Beurteilungen auch SaarlOVG…, Beschluss vom 29. März 2016 - 1 B 2/16 -, juris Rn. 31 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 17. August 2017 - 1 B 1132/16 -, juris Rn. 13 ff. m.w.N.; NdsOVG, Beschluss vom 1. Dezember 2017 - 5 ME 80/17 -, juris Rn. 22 ff., 34 ff.).
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