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   OVG Niedersachsen, 02.02.2006 - 9 LA 32/04   

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https://dejure.org/2006,15413
OVG Niedersachsen, 02.02.2006 - 9 LA 32/04 (https://dejure.org/2006,15413)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.02.2006 - 9 LA 32/04 (https://dejure.org/2006,15413)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. Februar 2006 - 9 LA 32/04 (https://dejure.org/2006,15413)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 127 AO; § 250 Abs. 1 S. 2 AO; § 45 Abs. 3 VwVG, Ni ; § 45 Abs. 4 S. 2 VwVG, Ni ; § 46 VwVfG, Ni ; § 5 Nr. 2 BremGVG
    Befugnis der niedersächsischen Vollstreckungsbehörden zur Vornahme von Forderungspfändungen im Land Bremen; Möglichkeit der Aufhebung einer Pfändungsverfügung und Einziehungsverfügung bei einer Kompetenzüberschreitung; Folgen des Vorliegens einer bloßen stillschweigenden ...

  • Judicialis

    AO § 127; ; AO § 250 Abs. 1 S. 2; ; Nds VwVG § 45 Abs. 3; ; Nds VwVG § 45 Abs. 4 S. 2; ; VwVfG § 46

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Länderübergreifende Forderungspfändung - Forderungspfändung, Verwaltungsvollstreckung, Vollstreckungshilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Befugnis der niedersächsischen Vollstreckungsbehörden zur Vornahme von Forderungspfändungen im Land Bremen; Möglichkeit der Aufhebung einer Pfändungsverfügung und Einziehungsverfügung bei einer Kompetenzüberschreitung; Folgen des Vorliegens einer bloßen stillschweigenden ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 375
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Niedersachsen, 28.10.2016 - 11 LC 45/16

    Amtshilfe; Freigrenzen; Pfändbarkeit; Pfändungsverfügung; länderübergreifende

    Die Vollstreckungsbehörde eines Landes darf nicht in die Hoheit eines anderen Landes (Verbandskompetenz) einwirken (Nds. OVG, Beschl. v. 2.2.2006 - 9 LA 32/04 -, NVwZ-RR 2006, 375, juris, Rn. 3; Sadler, a.a.O., § 5 VwVG, Rn. 33; App/Wettlaufer, Praxishandbuch Verwaltungsvollstreckungsrecht, 5. Aufl., § 5, Rn. 12).

    Wegen der Grundrechtsrelevanz der im Vollstreckungsrecht ergehenden Maßnahmen bedarf es einer ausdrücklichen Ermächtigung im Verwaltungsvollstreckungsgesetz desjenigen Bundeslandes, in dessen Hoheitsgebiet die Forderungspfändung erfolgen soll (Nds. OVG, Beschl. v. 2.2.2006 - 9 LA 32/04 -, a.a.O., juris, Rn. 3; Schnapp, Wissenschaftliches Rechtsgutachten über Aspekte der orts- und länderübergreifenden Verwaltungsvollstreckung, KKZ 1993, 165).

    Die Unbeachtlichkeit eines solchen Rechtsverstoßes beruht auf der Überlegung, dass ein Verwaltungsakt, der unter Verletzung der Regelung über die örtliche Zuständigkeit ergangen ist, den Bürger deshalb nicht in seinen Rechten im Sinne des § 113 Abs. 1 VwGO verletzen kann, weil er rechtmäßig nicht hätte anders ergehen können (Nds. OVG, Beschl. v. 02.02.2006 - 9 LA 32/04 - a.a.O., juris, Rn 4).

  • VG Ansbach, 04.12.2019 - AN 4 E 19.02086

    Einstellung der Zwangsvollstreckung - Rechtsweg

    Diese Regelung soll sicherstellen, dass die ersuchte Vollstreckungsbehörde nicht mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit des Leistungsbescheides und seiner Vollstreckbarkeit belastet wird (vgl. zu § 250 Abs. 1 Satz 2 AO: NdsOVG, B.v. 2.2.2006 - 9 LA 32/04 - juris Rn. 4).
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