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   OVG Niedersachsen, 02.02.2015 - 4 LA 245/13   

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https://dejure.org/2015,1693
OVG Niedersachsen, 02.02.2015 - 4 LA 245/13 (https://dejure.org/2015,1693)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.02.2015 - 4 LA 245/13 (https://dejure.org/2015,1693)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. Februar 2015 - 4 LA 245/13 (https://dejure.org/2015,1693)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 70 Abs 3 SOG ND; § 67 SOG ND; § 65 Abs 2 SOG ND; § 65 Abs 1 SOG ND; § 64 Abs 1 SOG ND; §§ 64 ff SOG ND
    Auswahl; Bestandskraft; Beugemittel; Einwendung; Erforderlichkeit; Geeignetheit; Grundverfügung; Rechtmäßigkeit; Veränderung der Sach- und Rechtslage; Verwaltungsvollstreckung; Zwangsgeld; Zwangsmittel; Zwangsmittelandrohung; Zwangsvollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Einwendungen in der Verwaltungsvollstreckung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 445
  • DÖV 2015, 391
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Hessen, 29.11.2013 - 6 A 2210/12

    Bestimmtheit eines Verwaltungsakts

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2015 - 4 LA 245/13
    Demnach ist die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung anders als deren Wirksamkeit und Unanfechtbarkeit bzw. sofortige Vollziehbarkeit grundsätzlich keine Voraussetzung für die Anwendung von Zwangsmitteln (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.09.2008 - 7 C 5.08 -, NVwZ 2009, 55; Nds. OVG, Beschl. v. 23.04.2009 - 11 ME 478/08 - Hess. VGH, Urt. v. 29.11.2013 - 6 A 2210/12 -).

    Folglich sind auch materielle Einwendungen eines Betroffenen gegen die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung für die Verwaltungsvollstreckung grundsätzlich unbeachtlich (vgl. Hess. VGH, Urt. v. 29.11.2013 - 6 A 2210/12 -).

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2015 - 4 LA 245/13
    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass das Gericht seinen diesbezüglichen Verpflichtungen nachkommt, ist eine Versagung rechtlichen Gehörs aber nur dann anzunehmen, wenn besondere Umstände des Einzelfalls deutlich machen, dass dies wider Erwarten nicht geschehen ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 1.9.1978 - 1 BvR 426/77 -, BVerfGE 47, 182, 187; Senatsbeschl. v. 25.11.2009 - 4 LA 221/09 -).
  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvR 933/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2015 - 4 LA 245/13
    Als Prozessgrundrecht soll es sicherstellen, dass die gerichtliche Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und mangelnder Berücksichtigung des Sachvortrags eines Beteiligten haben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.6.1985 - 1 BvR 933/84 -, BVerfGE 90, 215, 218; BVerwG, Beschl. v. 25.9.1998 - 3 B 113.98 - m.w.N.; Senatsbeschl. v. 25.11.2009 - 4 LA 221/09 -).
  • BVerwG, 19.01.1977 - 4 C 31.75

    Beseitigungsverfügung - Bodenrechtliche Situation - Bestandskraft der Verfügung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2015 - 4 LA 245/13
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist allenfalls dann in Erwägung zu ziehen, wenn sich die Sach- oder Rechtslage nach dem Eintritt der Bestandskraft der Grundverfügung in der Weise verändert hat, dass die Verfügung sich nunmehr als rechtswidrig erweist (vgl. zu einer solchen Änderung der Sachlage: BVerwG, Urt. v. 19.01.1977 - IV C 31.75 -, DÖV 1977, 335).
  • BVerwG, 13.04.1984 - 4 C 31.81

    Ersatzvornahme gegen bauliche Mängel - Zwangsvollstreckung, Angabe der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2015 - 4 LA 245/13
    Tragender Grundsatz des Verwaltungsvollstreckungsrechts ist vielmehr, dass die Wirksamkeit und nicht die Rechtmäßigkeit vorangehender Verwaltungsakte Bedingung für die Rechtmäßigkeit der nachfolgenden Akte und letztlich der Anwendung der Zwangsmittel ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.04.1984 - 4 C 31/81 -, NJW 1984, 2591).
  • BVerwG, 09.10.2008 - 9 PKH 2.08

    Ablehnung von Prozesskostenhilfe; Einwendung; Präklusion; Einwendungsausschluss;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2015 - 4 LA 245/13
    Demnach ist die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung anders als deren Wirksamkeit und Unanfechtbarkeit bzw. sofortige Vollziehbarkeit grundsätzlich keine Voraussetzung für die Anwendung von Zwangsmitteln (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.09.2008 - 7 C 5.08 -, NVwZ 2009, 55; Nds. OVG, Beschl. v. 23.04.2009 - 11 ME 478/08 - Hess. VGH, Urt. v. 29.11.2013 - 6 A 2210/12 -).
  • EGMR, 26.06.2012 - 9300/07

    Herrmann ./. Deutschland

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2015 - 4 LA 245/13
    In der Entscheidung zum System deutscher Jagdgenossenschaften (Herrmann ./. BRD, Urt. v. 26.06.2012, Az. 9300/07) habe der EGMR festgestellt, dass der Eigentümer imstande sein müsse, auf seinen Flächen die Jagdausübung vollständig zu verbieten.
  • OVG Niedersachsen, 23.04.2009 - 11 ME 478/08

    Rechtsmittel in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegen eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2015 - 4 LA 245/13
    Demnach ist die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung anders als deren Wirksamkeit und Unanfechtbarkeit bzw. sofortige Vollziehbarkeit grundsätzlich keine Voraussetzung für die Anwendung von Zwangsmitteln (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.09.2008 - 7 C 5.08 -, NVwZ 2009, 55; Nds. OVG, Beschl. v. 23.04.2009 - 11 ME 478/08 - Hess. VGH, Urt. v. 29.11.2013 - 6 A 2210/12 -).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 7 C 5.08

    Verwaltungsvollstreckung; Ersatzvornahme; Grundverwaltungsakt; Vollziehung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2015 - 4 LA 245/13
    Demnach ist die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung anders als deren Wirksamkeit und Unanfechtbarkeit bzw. sofortige Vollziehbarkeit grundsätzlich keine Voraussetzung für die Anwendung von Zwangsmitteln (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.09.2008 - 7 C 5.08 -, NVwZ 2009, 55; Nds. OVG, Beschl. v. 23.04.2009 - 11 ME 478/08 - Hess. VGH, Urt. v. 29.11.2013 - 6 A 2210/12 -).
  • OVG Niedersachsen, 31.01.2024 - 11 LC 294/20

    Allgemeinverfügung; Beugefunktion; Erledigung; Festsetzung; Maßgeblicher

    Schon in der Androhung ist aber die Entscheidung über die Art des Zwangsmittels und die Höhe des Zwangsgelds getroffen worden; auf der Ebene der Festsetzung wird hierüber nicht erneut entschieden (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 2.2.2015 - 4 LA 245/13 - juris Rn. 14).
  • VG Hannover, 05.09.2022 - 4 B 2288/22

    Anfechtung Beschluss Wohnungseigentümergemeinschaft; Brandschutz;

    Denn die Auswahl des zur Durchsetzung der Grundverfügung geeigneten und erforderlichen Zwangsmittels erfolgt auf der Stufe der Zwangsmittelandrohung (OVG Lüneburg, Beschl. v. 02.02.2015 - 4 LA 245/13 -, Rn. 14, juris).

    Die Zwangsmittelandrohung regelt bereits den Einsatz des bestimmten Zwangsmittels, sie trifft die Auswahl zwischen mehreren in Betracht kommenden Zwangsmitteln und enthält auch die Entscheidung, dass das ausgewählte Zwangsmittel eingesetzt werden darf, wenn der Adressat der Verfügung dem Handlungsgebot nicht nachkommt (OVG Lüneburg, Beschl. v. 02.02.2015 - 4 LA 245/13 -, Rn. 14, juris).

    Wird die Vollstreckungsmaßnahme bestandskräftig, so ist die Geltendmachung einer diesen Akt betreffenden Einwendung im weiteren Vollstreckungsverfahren grundsätzlich ausgeschlossen (OVG Lüneburg, Beschl. v. 02.02.2015 - 4 LA 245/13 -, Rn. 14, juris; VGH Kassel, Beschl. v. 04.10.1995 - 4 TG 2043/95 -, NVwZ-RR 1996, 715, 716).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2020 - 18 B 322/20

    Verteilungsentscheidung Vollstreckungshindernis Nachweis

    vgl. zu den entsprechenden vollstreckungsrechtlichen Grundsätzen OVG NRW, Beschlüsse vom 6. Januar 2017 - 13 B 1235/16 -, juris, Rn. 6, vom 19. Dezember 2012 - 12 B 1339/12 -, juris, Rn. 3, und vom 20. Januar 2012 - 4 B 1425/11 -, juris, Rn. 4; siehe auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. Februar 2015 - 4 LA 245/13 -, juris, Rn. 10, das indes Ausnahmen von diesem Grundsatz für möglich erachtet.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2021 - 2 M 40/21

    Zwangsgeldfestsetzung aufgrund einer bauordnungsrechtlichen Nutzungsuntersagung

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist allenfalls dann in Erwägung zu ziehen, wenn sich die Sach- oder Rechtslage nach dem Eintritt der Bestandskraft der Grundverfügung in der Weise verändert hat, dass die Verfügung sich nunmehr als rechtswidrig erweist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 2. Februar 2015 - 4 LA 245/13 - juris Rn. 10; VGH BW, Beschluss vom 28. September 2020 - 2 S 2597/20 - juris Rn. 4).
  • VG Köln, 15.03.2021 - 20 L 2279/20

    "The Great Corona Info Tour Bonn, 14.11.20" - Zwangsgeld wegen Verstoßes gegen

    Nachdem die Androhung des Zwangsmittels Bestandskraft erlangt hatte, kann der Festsetzung dieses Zwangsmittels insbesondere nicht mehr entgegen gehalten werden, dass das Zwangsmittel nicht geeignet sei, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 02.02.2015 - 4 LA 245/13 -, BeckRS 2015, 41685 m.w.N.
  • VG Gelsenkirchen, 16.03.2016 - 17 L 355/16

    Aufenthalts- und Betretungsverbot; Zwangsgeldfestsetzungsbescheid; nachträgliche

    OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. Februar 2015 - 4 LA 245/13 -, juris, Rn. 14; OVG NRW, Beschluss vom 9. Februar 2012 - 5 A 2152/10 -, www.nrwe.de, Rn. 23, wonach im Vollstreckungsverfahren keine Einwendungen mehr gegen die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung erhoben werden können; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Januar 1995 - 5 S 3471/94 -, juris, Rn. 2.
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