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   OVG Niedersachsen, 02.08.2022 - 12 MS 88/22   

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OVG Niedersachsen, 02.08.2022 - 12 MS 88/22 (https://dejure.org/2022,19745)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.08.2022 - 12 MS 88/22 (https://dejure.org/2022,19745)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. August 2022 - 12 MS 88/22 (https://dejure.org/2022,19745)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 24.05.2018 - 4 C 4.17

    Aufhebungsanspruch; Einschätzungsprärogative; Enteignungsrechtliche Vorwirkung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.08.2022 - 12 MS 88/22
    Geht man mit den entsprechenden Erklärungen des Antragsgegners davon aus, dass die Vorprüfung vom 28. Dezember 2021 ungeachtet der geänderten Bauweise fortgelten soll, und weiter, dass sich diese nicht bereits dadurch als überholt erweist, dass das Vorhaben in einer wesentlich geänderten Weise durchgeführt werden soll (vgl. zu dieser Grenze: BVerwG, Urt. v. 24.5.2018 - 4 C 4/17 -, juris, Rn. 21 f.), so spricht Vieles schon deshalb für die fehlenden Nachvollziehbarkeit dieser Vorprüfung, weil sie aus den folgenden Gründen im weiten Teilen Unerhebliches enthält, hingegen den Maßstab für die (potenzielle) Erheblichkeit einer nachteiligen Umweltauswirkung i. S. d. § 7 Abs. 1 Satz 3 UVPG nicht bezeichnet und sich die Verneinung einer solchen Erheblichkeit jedenfalls zu Unrecht auch auf Kompensationsmaßnahmen stützt.

    Die Erheblichkeit ist stattdessen nach dem Maßstab des Fachrechts bzw. materiellen Zulassungsrechts (vgl. das inzwischen rechtskräftige Senatsurt. v. 26.2.2020 - 12 LB 157/28 -, juris, Rn. 55, m. w. N.; Nds. OVG, Beschl. v. 11.10.2021 - 1 ME 110/21 -, juris, Rn. 23 unter Bezug auf BVerwG, Urt. v. 17.12.2013 - 4 A 1/13 -, juris, Rn. 37; BVerwG, Urt. v. 24.5.2018, a. a. O., Rn. 25; Mitschang, a. a. O., Rn. 7), hier also des § 22 Abs. 3 Satz 2 und 3 NAGBNatSchG, zu bestimmen.

  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 CN 11.03

    Planfeststellungsersetzender Bebauungsplan; UVP-Pflicht; unterlassene

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.08.2022 - 12 MS 88/22
    Da Bezugspunkt für die Beurteilung der Erheblichkeit zunächst allein der jeweilige Umweltbelang, nicht aber die Zulassungsfähigkeit des Vorhabens ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.11.2004 - 4 CN 11/03 -, juris, Rn. 23, Gatz, juris-BVerwG 22/2008 Anm. 2, Mitschang, in: Schink/Reidt/Mitschang, a. a. O., § 3 UVPG, Rn. 4, 5, m. w. N.), dürfte die - zumal nur potenzielle - nachteilige Erheblichkeit der Umweltbeeinträchtigung auch nicht damit verneint werden können, dass im Ergebnis der Schutz von Wallhecken der Genehmigungsfähigkeit der Windkraftanlage doch nicht entgegenstehe, wie sich aus der insoweit von Ihnen erteilten Ausnahme ergebe.".

    Bezugspunkt für die Beurteilung der Erheblichkeit ist zunächst allein der jeweilige Umweltbelang, nicht aber die Zulassungsfähigkeit des Vorhabens insgesamt (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.11.2004 - 4 CN 11/03 -, juris, Rn. 23, Gatz, juris-BVerwG 22/2008 Anm. 2, Mitschang, in: Schink/Reidt/Mitschang, UVPG, UmwRG, § 3 UVPG, Rn. 4, 5, m. w. N.) Die - zumal nur potenzielle - Erheblichkeit der nachteiligen Umweltbeeinträchtigung kann damit nicht mit der Begründung verneint werden, dass im Ergebnis der Schutz von Wallhecken der Genehmigungsfähigkeit der Windenergieanlage doch nicht entgegenstehe, wie sich aus der insoweit vom Antragsgegner erteilten Ausnahme ergebe.

  • BVerwG, 27.09.2018 - 7 C 24.16

    Abfallverbrennungsanlage Rostock: Oberverwaltungsgericht muss erneut entscheiden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.08.2022 - 12 MS 88/22
    Steht deren Richtigkeit nicht fest oder beziehen sie sich nicht ausdrücklich auf das Grundstück der Antragsteller, so ist dies im Rahmen der Zulässigkeit angemessen zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.9.2018 - 7 C 24/16 -, juris, Rn. 21).

    Dies ist hier jedoch wegen der erforderlichen standortbezogenen Vorprüfung der Fall, deren Ergebnis unverändert i. S. d. § 5 Abs. 3 Satz 2 UVPG nicht "nachvollziehbar" ist (vgl. Senatsbeschl. v. 21.12.20 - 12 ME 140/20 -, juris, Rn. 35 sowie BVerwG, Urt. v. 27.9.2018 - 7 C 24/16 -, juris, Rn. 37, zu den Folgen einer fehlerhaften Vorprüfung).

  • OVG Niedersachsen, 21.12.2020 - 12 ME 140/20
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.08.2022 - 12 MS 88/22
    Dies ist hier jedoch wegen der erforderlichen standortbezogenen Vorprüfung der Fall, deren Ergebnis unverändert i. S. d. § 5 Abs. 3 Satz 2 UVPG nicht "nachvollziehbar" ist (vgl. Senatsbeschl. v. 21.12.20 - 12 ME 140/20 -, juris, Rn. 35 sowie BVerwG, Urt. v. 27.9.2018 - 7 C 24/16 -, juris, Rn. 37, zu den Folgen einer fehlerhaften Vorprüfung).
  • BVerwG, 26.09.2019 - 7 C 5.18

    Abschaltung; Addition; Artenschutz; Beteiligungsberechtigung; Brutstätte;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.08.2022 - 12 MS 88/22
    der Anlage 2 zum UVPG a. F. bezeichneten besonders geschützten Gebiete (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.9.2019 - 7 C 5/18 -, juris, Rn. 30 ff.).
  • BVerwG, 17.09.2001 - 4 VR 19.01

    Sofort vollziehbarer Verwaltungsakt; Antrag auf Gewährung vorläufigen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.08.2022 - 12 MS 88/22
    b) Zu den materiellen Voraussetzungen an die Anordnung einer sofortigen Vollziehung nach vorheriger behördlicher Aussetzung hat das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 17.9.2001 - 4 VR 19/01 -, juris, Rn. 7) ausgeführt:.
  • BVerwG, 28.04.2020 - 4 B 39.19

    Nachbarklage gegen die Genehmigung einer Windfarm

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.08.2022 - 12 MS 88/22
    Ihre Einwirkungsbereiche (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.4.2020 - 4 B 39/19 -, juris, Rn. 16) überschneiden sich, und zwischen ihnen besteht auch ein funktionaler Zusammenhang, da die drei ersten WEA sich in einer Konzentrationszone der Stadt L. (65. Änderung ihres Flächennutzungsplans aus dem Jahr 2016) befinden und die WEA 4 in einem (entsprechenden) Gebiet der Stadt I. liegt, das unmittelbar angrenzend bewusst im Einvernehmen mit der Stadt L. grenzüberschreitend als Ergänzung dargestellt bzw. zumindest geplant ist.
  • OVG Niedersachsen, 11.10.2021 - 1 ME 110/21

    Abschichtung; Baugenehmigung; Bauvorbescheid; Bebauungsplan; Planebene;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.08.2022 - 12 MS 88/22
    Die Erheblichkeit ist stattdessen nach dem Maßstab des Fachrechts bzw. materiellen Zulassungsrechts (vgl. das inzwischen rechtskräftige Senatsurt. v. 26.2.2020 - 12 LB 157/28 -, juris, Rn. 55, m. w. N.; Nds. OVG, Beschl. v. 11.10.2021 - 1 ME 110/21 -, juris, Rn. 23 unter Bezug auf BVerwG, Urt. v. 17.12.2013 - 4 A 1/13 -, juris, Rn. 37; BVerwG, Urt. v. 24.5.2018, a. a. O., Rn. 25; Mitschang, a. a. O., Rn. 7), hier also des § 22 Abs. 3 Satz 2 und 3 NAGBNatSchG, zu bestimmen.
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2021 - 7 KS 87/18

    Abwägung; Abwägungsmangel; Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.08.2022 - 12 MS 88/22
    Dabei werden zu Unrecht (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 8.7.2021 - 7 KS 87/18 -, juris, Rn. 49, m. w. N.) Kompensationsmaßnahmen sowie nicht (erkennbar) vom Vorhabenträger selbst vorgesehene Maßnahmen (vgl. § 7 Abs. 5 Satz 1 UVPG) einbezogen und bleibt der entscheidende Maßstab für die Erheblichkeit unklar.
  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.08.2022 - 12 MS 88/22
    Die Erheblichkeit ist stattdessen nach dem Maßstab des Fachrechts bzw. materiellen Zulassungsrechts (vgl. das inzwischen rechtskräftige Senatsurt. v. 26.2.2020 - 12 LB 157/28 -, juris, Rn. 55, m. w. N.; Nds. OVG, Beschl. v. 11.10.2021 - 1 ME 110/21 -, juris, Rn. 23 unter Bezug auf BVerwG, Urt. v. 17.12.2013 - 4 A 1/13 -, juris, Rn. 37; BVerwG, Urt. v. 24.5.2018, a. a. O., Rn. 25; Mitschang, a. a. O., Rn. 7), hier also des § 22 Abs. 3 Satz 2 und 3 NAGBNatSchG, zu bestimmen.
  • OVG Niedersachsen, 11.03.2019 - 12 ME 105/18

    Antragsbefugnis; Einwirkungsbereich; gemeinsame Anlage; Interimsverfahren;

  • BVerwG, 22.02.2022 - 4 A 7.20

    Veränderungssperre zur Sicherung der Planfeststellung einer

  • OVG Niedersachsen, 24.10.2019 - 12 KS 127/17

    Ersatzbrennstoffanlage; Identität des Vorhabens; Standortvorbescheid;

  • VGH Hessen, 27.01.2022 - 3 B 1209/21

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Errichtung von zwei Windenergieanlagen

  • BVerwG, 21.07.2014 - 3 B 70.13

    Tierseuchenrechtliche Tötungsanordnung; Erledigung; tierseuchenrechtliche

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2023 - 12 LB 55/21

    Nachbarklage einer Denkmaleigentümerin gegen die immissionsschutzrechtliche

    Ausreichend ist dabei, wenn sich der Nachbar im Einwirkungsbereich einer Immissionsart befindet (vgl. zuletzt etwa bezogen auf Schattenwurf Senatsbeschl. v. 2.8.2022 - 12 MS 88/22 -, juris, Rn. 15, m. w. N.).
  • VGH Bayern, 31.08.2022 - 1 CE 22.1576

    Bauaufsichtliches Einschreiten gegen Zuwegung zu genehmigter Windkraftanlage

    2.2.2 Der Senat lässt es vorliegend dahinstehen, ob der Bau bzw. der Ausbau der Zuwegungen zu der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gehört und damit von der Konzentrationswirkung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung umfasst ist (vgl. VGH BW, U.v. 30.9.2021 - 10 S 1956/20 - juris Rn. 75 ff; B.v. 17.12.2019 - 10 S 823/19 - NVwZ-RR 2020, 868; B.v. 17.12.2019 - 10 S 566/19 - juris Rn. 9 ff.; anderer Auffassung HessVGH, B.v. 27.1.2022 - 3 B 1209/21 - BauR 2022, 169; NdsOVG, B.v. 2.8.2022 - 12 MS 88/22 - juris Rn. 30).
  • OVG Niedersachsen, 28.07.2023 - 12 MS 89/22

    Abänderungsantrag; Nachbarwiderspruch; sofortige Vollziehung; vorl. Rechtsschutz;

    Südöstlich der hier umstrittenen WEA 5 ist eine weitere WEA (4) geplant, die von den Antragstellern im Parallelverfahren mit dem Aktenzeichen 12 MS 88/22 angegriffen wird.
  • OVG Niedersachsen, 03.02.2023 - 4 ME 6/23

    Ausnahme vom artenschutzrechtlichen Zugriffsverbot aus anderen zingenden Gründen

    Der Senat vermag auf der Grundlage des Vorbringens der Beteiligten im Beschwerdeverfahren, insbesondere unter Berücksichtigung der im Beschwerdeverfahren eingereichten Gesprächsnotiz des Leiters des Naturschutzamts des Antragsgegners vom 26. Januar 2023, nach der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gebotenen summarischen Prüfung jedoch nicht festzustellen, dass sich hier aus dem verfassungsunmittelbaren Gebot des fairen Verfahrens eine Pflicht zur Anhörung des Antragstellers vor der Anordnung des Sofortvollzugs bestanden hat, weil sich die Anordnung für diesen als eine Überraschungsentscheidung dargestellt hat, mit welcher er nicht hat rechnen können (zur Anhörungspflicht aus dem Gebot des fairen Verfahrens vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 2.8.2022 - 12 MS 88/22 -, juris Rn. 22 f. m.w.N.).
  • VG Stade, 03.01.2023 - 1 B 1527/22
    Äußerungen und Stellungnahmen von Beteiligten im gerichtlichen Verfahren erfüllen diese Voraussetzungen nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 3 C 16.11 -, Rn. 18, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 2. August 2022 - 12 MS 88/22 -, Rn. 25, juris).
  • VG Osnabrück, 19.01.2023 - 2 A 141/21

    Beurteilungsgebiet; Einwirkungsbereich; Geruchsimmissionen; gewerbliche

    Der Begriff der "relevanten Umweltauswirkungen" erfordert einen individualisierbaren Immissionsbeitrag der Anlage auf den in Einwirkungsbereich einbezogenen Flächen (vgl. zum immissionsschutzrechtlichen Begriff des Einwirkungsbereichs: Nds. OVG, B. v. 02.08.2022, 12 MS 88/22, juris Rn. 15), setzt mithin eine Ursächlichkeit des Vorhabens für die dadurch bedingten Umweltveränderungen voraus und schließt eine pauschale Bestimmung im Sinne einer bestimmten Entfernung aus (vgl. Hoppe / Beckmann / Kment, UVPG, 5. Aufl., § 2 Rn. 152).
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