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   OVG Niedersachsen, 02.11.1999 - 7 L 3645/97   

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OVG Niedersachsen, 02.11.1999 - 7 L 3645/97 (https://dejure.org/1999,3307)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.11.1999 - 7 L 3645/97 (https://dejure.org/1999,3307)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. November 1999 - 7 L 3645/97 (https://dejure.org/1999,3307)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BBergG § 31; BGB § 291; VwVfG § 51; VwGO § 113
    Erstattung von Förderabgaben im Bergrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2000, 940 (Ls.)
  • DÖV 2001, 303
  • ZfBR 2000, 286 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (22)

  • OVG Niedersachsen, 02.11.1999 - 7 L 3034/97

    Erstattung von Förderzinsen;; Bereicherung (Wegfall); Bereicherungsrecht;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.11.1999 - 7 L 3645/97
    Die besondere rechtliche Behandlung des Erdgas- und Erdölvorkommens im Bereich der Emsmündung durch das Zusatzabkommen zum Ems-Dollart-Vertrag (vgl. hierzu im Einzelnen die Senatsentscheidung im Förderzinsverfahren 7 L 3034/97) steht nicht im Widerspruch zu den Regelungen des Bundesberggesetzes, weil dieses die mit dem Zusatzabkommen zum Ems-Dollart-Vertrag geschaffene spezielle Gesetzeslage unberührt gelassen hat.

    Zu den anerkannten Grundsätzen des Bergrechts gehört nicht nur der Staatsvorbehalt, sondern auch die Erbringung einer Gegenleistung für die Einräumung des Rechts zur Gewinnung der dem Staat vorbehaltenen Bodenschätze (vgl. hierzu die Entscheidungsgründe im Förderzinsverfahren - 7 L 3034/97 -, UA S. 29 ff.).

    Der Senat hat in seiner Entscheidung im Förderzinsverfahren (7 L 3034/97) des Näheren ausgeführt, dass und warum die der Klägerin "zustehende" Menge an Erdgas und Erdöl bereits bis Anfang November 1980 geliefert und ihr Anteil an dem Vorkommen im Gemeinschaftsgebiet damit bis dahin erschöpft war.

    Der Senat hat sich mit diesem Einwand in der Förderzinsentscheidung (7 L 3034/97, UA S. 50 ff.) auseinandergesetzt und ihn als unbegründet erachtet.

  • BVerwG, 22.03.1974 - VII C 31.72

    Nichtbestehen der Zweigstellensteuerpflicht - Berichtigung einer ursprünglich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.11.1999 - 7 L 3645/97
    Jener Rechtsprechung (vgl. Urt. v. 29.3.1968 - VII C 64.66 -, BVerwGE 29, 270; Urt. v. 5.3.1971 - VII C 44.68 -, BVerwGE 37, 293; Urt. v. 22.3.1974 - VII C 31.72 -, BVerwGE 45, 106) liegt die Auffassung zugrunde, dass berichtigende Steuerbescheide der Gemeinde, die gemäß § 212 b Abs. 3 AO ergehen, ihrem Wesen nach Änderungsbescheide sind, da die Änderung der Steuerfestsetzung nach dieser Vorschrift durch die Änderung der für sie bindenden Feststellungen in dem zugrundeliegenden Steuermessbescheid (§ 212 b Abs. 2 AO 1966) verursacht ist und dieser Rechnung zu tragen hat.

    In dem neuen Verfahren, das die abschließende Festsetzung der bisher vorläufig festgesetzten Gewerbesteuerschuld betreffe, könne der Steuerpflichtige somit alle Einwendungen geltend machen, die er schon gegen den vorläufigen Bescheid hätte vorbringen können (vgl. BVerwGE 45, 106, 108 f.).

    Entscheidend ist, dass der als vorläufig bezeichnete Abgabebescheid auch dann nicht als endgültiger Bescheid behandelt werden darf, wenn der Vorläufigkeitsvermerk unzulässig war, denn die Vorläufigkeitserklärung wäre deshalb nicht nichtig (vgl. BVerwGE 45, 106, 108 f.).

  • BVerwG, 14.04.1983 - 3 C 8.82

    Voraussetzungen für die Gewährung von Beihilfen für die Verwendung von Magermilch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.11.1999 - 7 L 3645/97
    Dies ergibt sich schon aus der rechtlichen Natur der Vorläufigkeit, nach der jedem vorläufigen Bescheid ein endgültiger folgen muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.4.1983 - 3 C 8.82 -, BVerwGE 67, 99, 103).

    Für diese von der Klägerin vertretene Ansicht lässt sich immerhin anführen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 67, 99) auch ein (allein) mit dem Vorbehalt einer noch durchzuführenden Prüfung ergangener (begünstigender) Verwaltungsakt im Zweifel als eine vorläufige oder eingeschränkte Regelung des Inhalts zu verstehen ist, dass die Begünstigung zunächst nur bis zum Erlass der endgültigen Entscheidung Bestand haben soll.

    Allerdings hätte es bei diesem Verständnis - wenn der Inhalt der Verwaltungsakte nur in einer vorläufigen bis zur endgültigen Entscheidung wirksamen Regelung bestand - bei den späteren endgültigen Entscheidungen grundsätzlich nicht der Aufhebung der unter Vorbehalt ergangenen Verfügungen bedurft, weil deren andersartiger Regelungsgehalt nicht entgegenstand (vgl. hierzu BVerwGE 67, 99, 103).

  • BVerwG, 04.05.1994 - 1 B 26.94
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.11.1999 - 7 L 3645/97
    Der Senat ist dem im Hinblick auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. nur Beschl. v. 4.5.1994 - 1 B 26.94 -, NJW 1994, 3116) gefolgt, das einem Anfechtungskläger Prozesszinsen verweigert und ihn dafür auf die Möglichkeit der Leistungsklage verwiesen hat.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt einem Kläger, der erfolgreich Anfechtungsklage gegen seine Heranziehung zu einer Abgabe erhoben hatte, die von ihm beanspruchten Prozesszinsen unter Hinweis auf die von dem Kläger nicht genutzte Möglichkeit einer Leistungsklage gemäß § 113 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 VwGO versagt (Urt. v. 24.9.1987 - 2 C 27.84 -, NVwZ 1988, 441; Beschl. v. 4.5.1994 - 1 B 26.94 -, NJW 1994, 3116; Urt. v. 27.10.1998 - 1 C 38.97 -, BVerwGE 107, 304, 306; Urt. v. 24.3.1999 - 8 C 27.97 -, NVwZ 2000, 77, 79).

  • BVerwG, 24.09.1987 - 2 C 27.84

    Beamtenrecht - Ruhestand - Anfechtung - Prozesszinsen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.11.1999 - 7 L 3645/97
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass § 291 Satz 1 BGB im öffentlichen Recht entsprechend anwendbar ist, sofern der Gesetzgeber den Zinsanspruch für bestehende Geldforderungen nicht anderweitig geregelt oder ausgeschlossen hat (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 24.9.1987 - 2 C 27.84 -, NVwZ 1988, 441; Urt. v. 28.6.1995 - 11 C 22.94 -, BVerwGE 99, 53, 54, jeweils m.w.N.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt einem Kläger, der erfolgreich Anfechtungsklage gegen seine Heranziehung zu einer Abgabe erhoben hatte, die von ihm beanspruchten Prozesszinsen unter Hinweis auf die von dem Kläger nicht genutzte Möglichkeit einer Leistungsklage gemäß § 113 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 VwGO versagt (Urt. v. 24.9.1987 - 2 C 27.84 -, NVwZ 1988, 441; Beschl. v. 4.5.1994 - 1 B 26.94 -, NJW 1994, 3116; Urt. v. 27.10.1998 - 1 C 38.97 -, BVerwGE 107, 304, 306; Urt. v. 24.3.1999 - 8 C 27.97 -, NVwZ 2000, 77, 79).

  • BVerwG, 27.10.1998 - 1 C 38.97

    Anfechtungsklage; Prozeßzinsen; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.11.1999 - 7 L 3645/97
    Für eine Leistungsklage kann ausnahmsweise das Rechtsschutzbedürfnis fehlen, wenn die Verwaltung ausdrücklich die Erstattung nebst Verzinsung zusagt oder sich sonst eindeutig ergibt, dass es keiner Inanspruchnahme des Gerichts bedarf (BVerwG, Urt. v. 27.10.1998 - 1 C 38.97 -, BVerwGE 107, 304, 306).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt einem Kläger, der erfolgreich Anfechtungsklage gegen seine Heranziehung zu einer Abgabe erhoben hatte, die von ihm beanspruchten Prozesszinsen unter Hinweis auf die von dem Kläger nicht genutzte Möglichkeit einer Leistungsklage gemäß § 113 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 VwGO versagt (Urt. v. 24.9.1987 - 2 C 27.84 -, NVwZ 1988, 441; Beschl. v. 4.5.1994 - 1 B 26.94 -, NJW 1994, 3116; Urt. v. 27.10.1998 - 1 C 38.97 -, BVerwGE 107, 304, 306; Urt. v. 24.3.1999 - 8 C 27.97 -, NVwZ 2000, 77, 79).

  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 26.88

    Folgenbeseitigungsanspruch - Ausschluss - Verwirklichung - Unzulässige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.11.1999 - 7 L 3645/97
    Es handelt sich somit bei dieser Verbindung von Anfechtungs- und Leistungsantrag um eine besondere Form der Stufenklage (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.9.1988 - 4 C 26.88 -, BVerwGE 80, 178, 183).

    Der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung kann zwar grundsätzlich auch einem Folgenbeseitigungsanspruch entgegenstehen (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 6.9.1988 - 4 C 26.88 -, BVerwGE 80, 178), es fehlt aber an den hierfür erforderlichen Voraussetzungen.

  • BVerwG, 16.09.1977 - 7 C 13.76

    Rechtsschutzinteresse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Pfändung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.11.1999 - 7 L 3645/97
    Es darf aber nicht verkannt werden, dass Anfechtung bzw. Verpflichtung und Folgenbeseitigung nach § 113 Abs. 1 Satz 2 bzw. Leistung nach § 113 Abs. 4 VwGO nach dem Gesetz eine Einheit bilden (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.9.1977 - VII C 13.76 -, BVerwGE 54, 314, 316).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.11.1999 - 7 L 3645/97
    Die Entscheidung des Gerichts trifft in materiell-rechtlicher Hinsicht ausschließlich den jeweiligen Rechtsträger (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.8.1988 - 2 C 62.85 -, BVerwGE 80, 127, 128).
  • VGH Hessen, 05.11.1986 - 1 UE 700/85

    Vorabentscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit von Leistungsurteilen in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.11.1999 - 7 L 3645/97
    Das liefe indes auf eine dem klaren Willen des Gesetzgebers widerstreitende Umgehung des § 167 Abs. 2 VwGO hinaus (zutreffend VGH Kassel, Teilurt. v. 5.11.1986 - 1 UE 700/85 -, NVwZ 1987, 517; Pietzner, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/ Pietzner, VwGO, Rdnr. 134 zu § 167; a.A. Kopp/Schenke, VwGO, 11. Aufl., Rdnr. 11 zu § 167).
  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen

  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 98.85

    Fehlbelegungsabgabe von Inhabern von Wohnungsfürsorgewohnungen

  • BVerwG, 15.12.1993 - 10 A 1.91
  • BVerwG, 28.06.1995 - 11 C 22.94

    Anspruch auf Zahlung von Prozesszinsen - Anwendbarkeit des Gesetzes über die

  • BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 296/88

    Schriftform für Nachträge zum Mietvertrag - Anfall des Hilfsantrages bei Revision

  • BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 28.97

    Prozeßzinsen für rückständige Versorgungsbezüge;; - , bei eindeutig bestimmter

  • BVerwG, 20.01.1993 - 7 B 158.92

    Klageänderung - Parteiwechsel - Auswechseln des Beklagten - Fristversäumnis -

  • BVerwG, 24.03.1999 - 8 C 27.97

    Keine Verwaltungsgebühr nach Rücknahme des atomrechtlichen Genehmigungsantrags

  • BVerwG, 05.03.1971 - VII C 44.68

    Berichtigungsbescheid - Unanfechtbar festgesetzte Gewerbesteuer - Fehlende

  • BVerwG, 29.03.1968 - VII C 64.66

    Erlass von Gewerbesteuerbescheiden - Anfechtbarkeit von Änderungsbescheiden -

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

  • BVerwG, 16.07.1982 - 7 B 190.81

    Abgabenordnung - Auslegung - Revision - Schulbuchgenehmigung - Widerruf

  • OVG Niedersachsen, 04.12.2020 - 10 LC 402/18

    Annexantrag; Erstattungsanspruch; Erstattungsanspruch, öffentlich-rechtlicher;

    Es handelt sich somit bei dieser Verbindung von Anfechtungs- und Leistungsantrag um eine besondere Form der Stufenklage (Niedersächsisches OVG, Urteil vom 2.11.1999 - 7 L 3645/97 -, juris Rn. 176 m.w.N.; Stuhlfauth in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 7. Aufl. 2018, § 113 Rn. 96).

    Für eine Analogie werden Gründe der Prozessökonomie angeführt (für eine Analogie: OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29.7.2009 - 4 L 172/06 -, juris Rn. 33; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 2.11.1999 - 7 L 3645/97 -, juris Rn. 176 m.w.N; Stuhlfauth in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 7. Aufl. 2018, § 113 Rn. 97; Schenke in Kopp/Schenke, VwGO 24. Aufl. 2018, § 113 Rn. 177; Decker in BeckOK VwGO/Decker, Stand 1.7.2020, VwGO § 113 Rn. 64 f.; Bamberger in Wysk, VwGO, 3. Aufl. 2020, Rn. 52; für eine Analogie wohl auch BVerwG, Urteil vom 17.2.2000 - 3 C 11.99 -, juris Rn. 11 f.).

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 2. November 1999 (- 7 L 3645/97 -, juris Rn. 176 m.w.N.) bereits entschieden, dass auch die auf Aufhebung des Leistungsgebots gerichtete Verpflichtungsklage analog § 113 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 VwGO mit einem auf die Beseitigung von Vollzugsmaßnahmen zielenden Leistungsbegehren verbunden werden kann.

    43 Eine Verjährung des Anspruchs scheidet schon deshalb aus, weil der Erstattungsanspruch erst mit der teilweisen Rücknahme der bestandskräftigen Kostenbeitragsbescheide durch den Beklagten entsteht (Hessischer VGH, Urteil vom 3.11.2010 - 7 B 1704/10 -, juris Rn. 22; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 2.11.1999 - 7 L 3645/97 -, juris Rn. 185; Ossenbühl, Der öffentlichrechtliche Erstattungsanspruch, NVwZ 1991, 513, 518; a.A. indes im Hinblick auf den Beginn der spezialgesetzlich geregelten Verjährungsfrist des § 27 Abs. 2 Satz 1 SGB IV, der hier nicht einschlägig ist (s.o.): BSG, Urteile vom 17.12.2015 - B 2 U 2/14 R -, juris Rn. 16 ff., und vom 31.3.2015 - B 12 AL 4/13 R -, juris Rn. 14 ff.).

    Bis dahin stellen die zwar (teilweise) rechtswidrigen aber dennoch rechtswirksamen Kostenbeitragsbescheide den Rechtsgrund für das Behaltendürfen der von der Klägerin an den Beklagten geleisteten Beiträge dar (§ 39 Abs. 2 SGB X; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 2.11.1999 - 7 L 3645/97 -, juris Rn. 185; Ossenbühl, Der öffentlichrechtliche Erstattungsanspruch, NVwZ 1991, 513, 518).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.07.2015 - 6 B 61.15

    Teilurteil; vorläufige Vollstreckbarkeit; Vorabentscheidung; unselbstständige

    § 113 Abs. 4 VwGO ist seinem Regelungsgehalt daher auf die kassatorische Entscheidungsform der Aufhebung zugeschnitten und lässt sich schon deshalb nicht ohne weiteres auf die leistungszielorientierte Verpflichtung übertragen (so ausdrücklich: Wolff, in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Auflage 2014, § 113, Rn. 392; im Ergebnis ebenso: VGH Kassel, Urteil vom 25. Februar 1981 - I OE 53/80 -, DVBl. 1981, S. 1069 f.; Gerhardt, in Schoch/Schneider/Bier, VwGO § 113 Rn. 62.; a.A. OVG Lüneburg, Urteil vom 2. November 1999 - 7 L 3645/97 -, OVGE MüLü 48, 446 ff., Rn. 176 f. bei juris; OVG Magdeburg, Urteil vom 29. Juli 2009 - 4 L 172/06 -, Rn. 33 bei juris; Stuhlfauth, in Bader u.a., VwGO, 6. Auflage 2014, § 113 Rn. 96; Bamberger, in Wysk, VwGO, 2011, § 113 Rn. 52; in diese Richtung tendierend wohl auch: BVerwG, Urteil vom 17. Februar 2000 - 3 C 11.99 -, NVwZ 2000, S. 818 f., Rn. 11 f. bei juris).
  • OVG Niedersachsen, 10.11.2014 - 8 PS 131/14

    Recht oder Rechtsverhältnis als ortsgebunden durch Stehen in besonderer Beziehung

    Ein solches Bewilligungsfeld ist nach § 4 Abs. 7 BBergG ein Ausschnitt aus dem Erdkörper, der von geraden Linien an der Oberfläche und von lotrechten Ebenen nach der Tiefe begrenzt wird, soweit nicht die Grenzen des Geltungsbereichs dieses Gesetzes einen anderen Verlauf erfordern (vgl. hierzu Niedersächsisches OVG, Urt. v. 2.11.1999 - 7 L 3645/97 -, juris Rn. 168 f.).
  • VGH Hessen, 03.11.2010 - 7 B 1704/10

    Eilrechtsschutz gegen eine durch bestandskräftige Erlaubnis zugelassene

    Nach einer dritten Auffassung wird eine in einer Verpflichtungsklage zulässige Verfolgung sowohl eines Anspruchs auf Aufhebung eines bestandskräftigen Verwaltungsaktes als auch eines Anspruchs, der von der behördlichen Aufhebung des bestandskräftigen Verwaltungsaktes abhängig ist, in analoger Anwendung des § 113 Abs. 4 VwGO befürwortet (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2009 - 7 B 2707/09 - juris; Nds. OVG, Urteil vom 2. November 1999 - 7 L 3645/97 - juris [Rdnr. 175 ff.]; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, § 113 Rdnr. 177).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.07.2009 - 4 L 172/06

    Zur Stundung von Erschließungsbeiträgen für als Kleingärten genutzte Grundstücke

    Diese Regelungen sind aus Gründen der Prozessökonomie auch bei Verpflichtungsklagen entsprechend anwendbar (vgl. OVG Niedersachsen, Urt. v. 2. November 1999 - 7 L 3645/97 -, zit. nach JURIS m.w.N.; Kopp/Schenke, VwGO, 15. A., § 113 Rdnr. 177; Posser/Wolff, VwGO, 2008, § 113 Rdnr. 64 zur § 113 Abs. 4; Bader u.a., VwGO, 4. A., § 113 Rdnr. 96 zu § 113 Abs. 4; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 17. Februar 2000 - 3 C 11/99 -, zit. nach JURIS; wohl a.M.: Sodan/Ziekow, VwGO, § 113 Rdnr. 191, 391; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 113 Rdnr. 61, 62 m.w.N.).
  • VG Hannover, 01.11.2022 - 12 A 4356/20

    Berechtigtes Interesse; Liegenschaftskataster; Anspruch auf Bereitstellung von

    Sind Anfechtungs- und Leistungsklage aber wie hier gem. § 113 Abs. 4 VwGO verbunden, ist § 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO entsprechend anzuwenden (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 2.11.1999 - 7 L 3645/97 -, juris Rn. 180) und die Klage einheitlich gegen den Beklagten als Landesbehörde zu richten.
  • VG Minden, 25.10.2011 - 10 K 2634/09

    Zulässigkeit einer Zurruhesetzungsverfügung wegen Vollendung des 63. Lebensjahres

    Mit dem vorstehend genannten Inhalt sind die Anfechtungs- und die Verpflichtungsklage, gegen deren Verbindung im vorliegenden Verfahren keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken bestehen - vgl. zur Kombination von Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen in entsprechend gelagerten Fällen etwa die Urteile des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 02. November 1999 - 7 L 3645/97 - und des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 24. Oktober 2007 - 6 E 912/07 -, beide abrufbar über juris -, nicht nur statthaft, sondern auch im Übrigen zulässig.
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