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   OVG Niedersachsen, 02.12.2022 - 11 LA 133/22   

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OVG Niedersachsen, 02.12.2022 - 11 LA 133/22 (https://dejure.org/2022,35690)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.12.2022 - 11 LA 133/22 (https://dejure.org/2022,35690)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. Dezember 2022 - 11 LA 133/22 (https://dejure.org/2022,35690)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 12 Abs 2 S 1 Tier-LMHV; Anl 1 Ziff 2.1.2 zu ; § 12 Abs 3 TierSchlV; § 10 Abs 5 WaffG; § 8 WaffG
    Bedürfnis; Freilandrinder; Interessen, persönliche; Interessen, wirtschaftliche; Jäger; Landwirt; Nachweis; Schießerlaubnis; Tötung; Verwertung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Landwirt kämpft um Schießerlaubnis - Der Rinderzüchter und Jäger will seine Tiere "stressarm" selbst töten und schlachten

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Rinder

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Hamburg, 10.02.2010 - 4 K 3247/08

    Bedürfnis für das Führen eines Narkosegewehrs; Ausnahmegenehmigung und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2022 - 11 LA 133/22
    Zwar trifft zu, dass auf Seiten der öffentlichen Interessen vor allem das Interesse zu berücksichtigen ist, die Zahl der in Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.12.1992 - 1 C 5/92 - juris Rn. 21; BVerwG, Beschl. v. 26.3.2008 - 6 B 11/08 - juris Rn. 12; VG Hamburg, Urt. v. 10.2.2010 - 4 K 3247/08 - juris Rn. 29, jew. m.w.N.).

    Als Inhaber eines gültigen Jagdscheins befinden sich nach Maßgabe des § 13 WaffG Schusswaffen und Munition legal in seinem Besitz (vgl. auch VG Hamburg, Urt. v. 10.2.2010 - 4 K 3247/08 - juris Rn. 29).

    Was den Gebrauch bereits vorhandener Waffen angeht, kommt es im Rahmen der nach § 8 WaffG vorzunehmenden Abwägung vor allem darauf an, in welcher Weise der Antragsteller mit der Waffe umgehen will (VG Hamburg, Urt. v. 10.2.2010 - 4 K 3247/08 - juris Rn. 29, m.w.N.).

    Dass der Klägers als Eigentümer der Rinder und als Landwirt, der das Fleisch seiner Rinder ausdrücklich damit bewirbt, diese seien "stressarm geschlachtet worden" (http://www.hof-thiede.de/, abgerufen am 29.11.2022), ein berechtigtes auch wirtschaftliches Interesse an der Erteilung einer Schießgenehmigung hat, liegt auf der Hand (vgl. dazu auch BVerwG, Urt. v. 8.12.1992 - 1 C 5/92 - juris Rn. 28; BVerwG, Urt. v. 31.5.1994 - 1 C 18/92 - juris Rn. 17; VG Hamburg, Urt. v. 10.2.2010 - 4 K 3247/08 - juris Rn. 29).

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2022 - 11 LA 133/22
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich dabei auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - juris Rn. 7 ff.).

    Demgegenüber reicht es nicht aus, wenn Zweifel lediglich an der Richtigkeit einzelner Rechtssätze oder tatsächlicher Feststellungen des Urteils bestehen, das Urteil aber im Ergebnis richtig ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - juris Rn. 9 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.2000 - 1 S 1161/98

    Schießerlaubnis für die Tötung bzw Betäubung von Rindern auf Weideflächen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2022 - 11 LA 133/22
    Soweit der Beklagte die unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Urt. v. 25.8.2000 - 1 S 1161/98 - juris Rn. 30) gemachten Ausführungen des Verwaltungsgerichts beanstandet, das vom Kläger verfolgte Ziel einer stressfreien Tötung seiner Rinder lasse sich nicht auf andere Art und Weise als durch einen Kugelschuss erreichen, der Kläger habe überzeugend dargestellt, dass es für das betroffene Tier am stressfreisten sei, auf der Weide unvermittelt durch Kopfschuss getötet zu werden, und dazu einwendet, das Verwaltungsgericht hätte sich mit den Angaben des Klägers zu dem verfolgten Ziel einer sanften Tötung auseinandersetzen müssen, folgen daraus nicht ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils.

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Bedürfnis für eine Schießerlaubnis nach § 10 Abs. 5 WaffG zu verneinen ist, wenn der in Aussicht genommene Schusswaffengebrauch zwingenden Rechtsvorschriften widerspricht, weil für ein Vorhaben, das aus Rechtsgründen nicht verwirklicht werden darf, auch kein begründetes Interesse in dem dargelegten Sinne besteht (BVerwG, Urt. v. 31.5.1994 - 1 C 18/92 - juris Rn. 18; VGH BW, Urt. v. 25.8.2000 - 1 S 1161/98 - juris Rn. 25 ff., jew. zu § 45 Abs. 1 WaffG a.F.; vgl. auch Heinrich, in: Steindorf, WaffG 11. Aufl. 2022, § 10 Rn. 30).

  • BVerwG, 08.12.1992 - 1 C 5.92

    Waffen - Sicherheitsfachkräfte - Werkschutz - Fachschule

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2022 - 11 LA 133/22
    Zwar trifft zu, dass auf Seiten der öffentlichen Interessen vor allem das Interesse zu berücksichtigen ist, die Zahl der in Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.12.1992 - 1 C 5/92 - juris Rn. 21; BVerwG, Beschl. v. 26.3.2008 - 6 B 11/08 - juris Rn. 12; VG Hamburg, Urt. v. 10.2.2010 - 4 K 3247/08 - juris Rn. 29, jew. m.w.N.).

    Dass der Klägers als Eigentümer der Rinder und als Landwirt, der das Fleisch seiner Rinder ausdrücklich damit bewirbt, diese seien "stressarm geschlachtet worden" (http://www.hof-thiede.de/, abgerufen am 29.11.2022), ein berechtigtes auch wirtschaftliches Interesse an der Erteilung einer Schießgenehmigung hat, liegt auf der Hand (vgl. dazu auch BVerwG, Urt. v. 8.12.1992 - 1 C 5/92 - juris Rn. 28; BVerwG, Urt. v. 31.5.1994 - 1 C 18/92 - juris Rn. 17; VG Hamburg, Urt. v. 10.2.2010 - 4 K 3247/08 - juris Rn. 29).

  • BVerwG, 31.05.1994 - 1 C 18.92

    Fleischhygiene - Schlachten - Waffenrecht - Bedürfnis - Schießerlaubnis -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2022 - 11 LA 133/22
    Dass der Klägers als Eigentümer der Rinder und als Landwirt, der das Fleisch seiner Rinder ausdrücklich damit bewirbt, diese seien "stressarm geschlachtet worden" (http://www.hof-thiede.de/, abgerufen am 29.11.2022), ein berechtigtes auch wirtschaftliches Interesse an der Erteilung einer Schießgenehmigung hat, liegt auf der Hand (vgl. dazu auch BVerwG, Urt. v. 8.12.1992 - 1 C 5/92 - juris Rn. 28; BVerwG, Urt. v. 31.5.1994 - 1 C 18/92 - juris Rn. 17; VG Hamburg, Urt. v. 10.2.2010 - 4 K 3247/08 - juris Rn. 29).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Bedürfnis für eine Schießerlaubnis nach § 10 Abs. 5 WaffG zu verneinen ist, wenn der in Aussicht genommene Schusswaffengebrauch zwingenden Rechtsvorschriften widerspricht, weil für ein Vorhaben, das aus Rechtsgründen nicht verwirklicht werden darf, auch kein begründetes Interesse in dem dargelegten Sinne besteht (BVerwG, Urt. v. 31.5.1994 - 1 C 18/92 - juris Rn. 18; VGH BW, Urt. v. 25.8.2000 - 1 S 1161/98 - juris Rn. 25 ff., jew. zu § 45 Abs. 1 WaffG a.F.; vgl. auch Heinrich, in: Steindorf, WaffG 11. Aufl. 2022, § 10 Rn. 30).

  • BVerwG, 26.03.2008 - 6 B 11.08

    Voraussetzungen für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis; Umgang und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2022 - 11 LA 133/22
    Zwar trifft zu, dass auf Seiten der öffentlichen Interessen vor allem das Interesse zu berücksichtigen ist, die Zahl der in Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.12.1992 - 1 C 5/92 - juris Rn. 21; BVerwG, Beschl. v. 26.3.2008 - 6 B 11/08 - juris Rn. 12; VG Hamburg, Urt. v. 10.2.2010 - 4 K 3247/08 - juris Rn. 29, jew. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 17.06.2015 - 8 LA 16/15

    Beendigung der freiwilligen Mitgliedschaft in einem berufsständischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2022 - 11 LA 133/22
    Hierzu bedarf es regelmäßig qualifizierter, ins Einzelne gehender, fallbezogener und aus sich heraus verständlicher Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes auseinandersetzen (NdsOVG, Beschl. v. 17.6.2015 - 8 LA 16/15 - juris Rn. 10).
  • VG Gießen, 03.05.2021 - 4 K 1353/20

    Modalitäten von Weideschlachtungen durch Kugelschuss im Wetteraukreis gerichtlich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2022 - 11 LA 133/22
    Die Prüfung der tierschutz- und lebensmittelrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen ist in einem eigenständigen Genehmigungsverfahren durchzuführen, das - wie sich auch aus der bereits zitierten Nr. 10.16.2 Satz 3 WaffVwV ergibt - unberührt bleibt (vgl. dazu auch VG Gießen, Urt. v. 3.5.2021 - 4 K 1353/20.GI - juris).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2022 - 11 LA 133/22
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind zu bejahen, wenn der Rechtsmittelführer einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (BVerfG, Beschl. v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - juris Rn. 96).
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