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   OVG Niedersachsen, 03.02.2023 - 12 ME 6/23   

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OVG Niedersachsen, 03.02.2023 - 12 ME 6/23 (https://dejure.org/2023,1657)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.02.2023 - 12 ME 6/23 (https://dejure.org/2023,1657)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. Februar 2023 - 12 ME 6/23 (https://dejure.org/2023,1657)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    BeA, beA-Kartentausch 2022, vorübergehende technische Unmöglichkeit, Anforderungen an Vortrag

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    VwGO § 55d
    BeA-Karte; beA-Kartentausch 2022; Chipkarte; elektronisches Dokument; technische Gründe; Entziehung der Fahrerlaubnis; Beschwerde im Verfahren des vorl. Rechtsschutzes

  • IWW

    § 55d S. 3 VwGO
    Elektronischer Rechtsverkehr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 55d S. 3; VwGO § 67 Abs. 4 S. 1-2
    Vorübergehende Unmöglichkeit der Übermittlung aus technischen Gründen im Sinne des § 55d Satz 3 VwGO

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    BeA: Vorübergehende technische Unmöglichkeit - Warum hatte der Anwalt keine aktive Chip-Karte?

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 937
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.06.2022 - 1 LA 1/22

    Pflicht zur Übermittlung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.2023 - 12 ME 6/23
    Denn sie ist per Telefax übermittelt worden, und ein Telefax ist kein elektronisches Dokument im Sinne des § 55a Abs. 3 und 4 VwGO (vgl. OVG Schl.-Hol., Beschl. v. 13.6.2022 - 1 LA 1/22 -, BeckRS 2022, 15028, Rn. 6).

    Denn den Prozessbeteiligten soll zwar erspart werden, die Ursachen technischer Störungen zu eruieren (vgl. OVG Schl.-Hol., Beschl. v. 13.6.2022 - 1 LA 1/22 -, BeckRS 2022, 15028, Rn. 3).

  • BGH, 21.09.2022 - XII ZB 264/22

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.2023 - 12 ME 6/23
    Darüber hat der Antragsteller jedoch weder am 6. Januar 2023 noch unverzüglich (vgl. dazu näher: BGH, Beschl. v. 21.9.2022 - XII ZB 264/22 -, FGPrax 2022, 287 f., Rn. 17) danach - und das hätte geheißen jedenfalls deutlich vor dem 19. Januar 2023 - im Sinne des § 55d Satz 4 Halbsatz 1 VwGO genügenden Aufschluss gegeben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2022 - 19 E 147/22

    Anforderungen an die Übermittlung der Beschwerdeschrift als elektronisches

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.2023 - 12 ME 6/23
    Deshalb erfasst § 55d Satz 3 VwGO beispielsweise nicht die Fälle, dass ein Rechtsanwalt über keine Chipkarte verfügt, weil ihm bei seinem ersten Antrag auf Ausstellung derselben ein Fehler in der Schreibweise seines Vornamens unterlaufen war, sodass ihm die Karte nicht früh genug übersandt wurde (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 10.3.2022 - 19 E 147/22 -, juris), oder dass sein spät gestellter signaturrechtlicher Antrag von der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer nicht mehr früh genug bearbeitet werden konnte (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 4.4.2022 - I-8 U 23/22 -, FamRZ 2022, 1219 f. , hier zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 16.05.2022 - 11 ZB 21.1964

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.2023 - 12 ME 6/23
    Vor diesem Hintergrund dürfte die umstrittene Frage, ob bei Dauermedikation mit Medizinalcannabis nicht ohnedies regelmäßig Anlass zur Aufklärung der zuverlässigen Einnahme nach ärztlicher Verordnung besteht (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 16.5.2022 - 11 ZB 21.1964 -, juris, Rn. 20, m. w. N.), zumindest im hiesigen Eilverfahren nicht erheblich gewesen sein.
  • VGH Bayern, 16.01.2020 - 11 CS 19.1535

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen Konsum von Cannabis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.2023 - 12 ME 6/23
    Denn nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 4.10.2021 - 12 ME 138/21 - und v. 3.4.2020 - 12 ME 30/20 -, jeweils unter Bezugnahme auf Bay. VGH, Beschl. v. 16.1.2020 - 11 CS 19.1535 -, BAK 57, 133 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 23, m. w. N.) setzt ein Fortbestand der Kraftfahreignung bei Dauermedikation des betroffenen Fahrerlaubnisinhabers mit Cannabis nach Nr. 9.6 der Anlage 4 zu den §§ 11, 13 und 14 FeV u. a. voraus, dass die Verschreibung der Droge ärztlich indiziert ist, weil alternative Behandlungsmöglichkeiten erfolglos ausgeschöpft wurden.
  • OLG Hamm, 04.04.2022 - 8 U 23/22

    Verfristete Berufungseinlegung; Einlegung einer Berufung via Telefax; Fehlende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.2023 - 12 ME 6/23
    Deshalb erfasst § 55d Satz 3 VwGO beispielsweise nicht die Fälle, dass ein Rechtsanwalt über keine Chipkarte verfügt, weil ihm bei seinem ersten Antrag auf Ausstellung derselben ein Fehler in der Schreibweise seines Vornamens unterlaufen war, sodass ihm die Karte nicht früh genug übersandt wurde (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 10.3.2022 - 19 E 147/22 -, juris), oder dass sein spät gestellter signaturrechtlicher Antrag von der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer nicht mehr früh genug bearbeitet werden konnte (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 4.4.2022 - I-8 U 23/22 -, FamRZ 2022, 1219 f. , hier zitiert nach juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2014 - 2 MB 5/14

    Einlegung der Beschwerde zur Niederschrift in Verfahren mit Vertretungszwang

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.2023 - 12 ME 6/23
    Soweit § 147 VwGO vorliegend Bedeutung hat (vgl.: OVG Schl.-Hol., Beschl. v. 14.3.2014 - 2 MB 5/14 , BeckRS 2014, 49922; OVG Meckl.-Vorp., Beschl. v. 18.5.2006 - 1 M 45/06 -, juris, Rnrn. 6 ff.; Kuhlmann, in: Wysk, VwGO, 3. Aufl. 2020, § 147 Rn. 8; a. A.: Happ, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 147 Rn. 2), bestimmt er, dass die Beschwerde bei dem Gericht, dessen Entscheidung angefochten wird, innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung schriftlich einzulegen ist und ihr Eingang binnen dieser Frist bei dem Beschwerdegericht die Beschwerdefrist ebenfalls wahrt.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.05.2006 - 1 M 45/06
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.2023 - 12 ME 6/23
    Soweit § 147 VwGO vorliegend Bedeutung hat (vgl.: OVG Schl.-Hol., Beschl. v. 14.3.2014 - 2 MB 5/14 , BeckRS 2014, 49922; OVG Meckl.-Vorp., Beschl. v. 18.5.2006 - 1 M 45/06 -, juris, Rnrn. 6 ff.; Kuhlmann, in: Wysk, VwGO, 3. Aufl. 2020, § 147 Rn. 8; a. A.: Happ, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 147 Rn. 2), bestimmt er, dass die Beschwerde bei dem Gericht, dessen Entscheidung angefochten wird, innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung schriftlich einzulegen ist und ihr Eingang binnen dieser Frist bei dem Beschwerdegericht die Beschwerdefrist ebenfalls wahrt.
  • VG Neustadt, 10.05.2023 - 1 K 12/23

    Fahrerlaubnisentziehung aufgrund Cannabiskonsum; nachträgliche medizinische

    Dass alternative Behandlungsmöglichkeiten der beim Kläger bestehenden Grunderkrankung vollständig ausgeschöpft worden wären, wird ebenfalls nicht nachvollziehbar dargelegt (siehe zu diesem Erfordernis: OVG Lüneburg, 12 ME 6/23, juris Rn. 17; s. a. VG München, Entscheidung vom 29. November 2022 - M 219 K 19.1306 -, juris Rn. 40 ff.).
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