Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 03.03.1998 - 12 M 1130/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 12.02.1998 - 5 B 36/97
- OVG Niedersachsen, 03.03.1998 - 12 M 1130/98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Niedersachsen, 03.09.1997 - 12 M 3916/97
Beschwerdezulassung: grundsätzliche Bedeutung;; Bedeutung, grundsätzliche; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.03.1998 - 12 M 1130/98
Bei der gebotenen Betrachtungsweise hätte sich der Zulassungsantrag aber auch mit der Erwägung im angefochtenen Beschluß auseinandersetzen müssen, die Nutzung der Straßen im Gemeindegebiet von J. zu den von der Antragstellerin unternommenen Übungs- und Trainingsfahrten (mit Gespannen) diene nicht mehr vorwiegend verkehrsbezogenen Zwecken und sei daher Sondernutzung, zumal es der Rechtsprechung des Senats entspricht (Beschl. v. 3.9.1997 - 12 M 3916/97 u. 4248/97 -, Nds. VBl. 1997, 280 (281)) eine - erlaubnispflichtige - Sondernutzung i.S. des § 18 Abs. 1 Satz 1 NStrG liege vor, wenn mit der Straßenbenutzung nicht mehr vorwiegend verkehrsbezogene Zwecke verfolgt würden, sondern ein anderer Zweck i.S. des § 14 Abs. 1 Satz 3 NStrG außerhalb der eigentlichen, vom Gemeingebrauch an einer Straße gedeckten Verkehrsteilnahme.