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   OVG Niedersachsen, 03.03.2021 - 13 MN 78/21   

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OVG Niedersachsen, 03.03.2021 - 13 MN 78/21 (https://dejure.org/2021,3877)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.03.2021 - 13 MN 78/21 (https://dejure.org/2021,3877)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. März 2021 - 13 MN 78/21 (https://dejure.org/2021,3877)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Vorläufige Außervollzugsetzung der coronabedingten Untersagung von Erste-Hilfe-Kursen für Fahrschüler und der Hundetrainings von Hundeschulen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erste-Hilfe-Kurse für Fahrschüler wieder erlaubt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Erste-Hilfe-Kurse in Niedersachsen zulässig

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (30)

  • OVG Niedersachsen, 14.05.2020 - 13 MN 156/20

    Allgemeiner Gleichheitssatz; Ansteckungsgefahr; Corona-Virus; einstweilige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.03.2021 - 13 MN 78/21
    Hierfür ist vielmehr in erster Linie von dem Antragsgegner zu ermitteln, welche - insbesondere über die verbindlichen Vorgaben in §§ 4 Abs. 2 und 10 Abs. 3 der Niedersächsischen Corona-Verordnung und über das von dem Antragsteller freiwillig entwickelte Hygienekonzept (Anlage K 3 zur Antragsschrift v. 24.2.2021 = Blatt 56 ff. der Gerichtsakte) hinausgehenden - Schutzmaßnahmen noch ergriffen und verhältnismäßig auch verbindlich normativ angeordnet werden und welche infektiologische Wirkung diese Maßnahmen, etwa bei einer versuchsweisen Öffnung (vgl. zu dieser Vorgehensweise: Senatsbeschl. v. 14.5.2020 - 13 MN 156/20 -, juris Rn. 37), entfalten könnten.

    Zudem ist der Antragsgegner durch die vorläufige vollständige (vgl. zur Unzulässigkeit von Normergänzungen im Normenkontrollverfahren: Senatsbeschl. v. 14.5.2020 - 13 MN 156/20 -, juris Rn. 5 m.w.N.) Außervollzugsetzung des § 14a Abs. 1 Satz 1 der Niedersächsischen Corona-Verordnung, soweit er das Anbieten und die Durchführung von sowie die Teilnahme an Schulungen in Erster Hilfe nach § 19 FeV untersagt, nicht gehindert, eine neue, sich auf das Erforderliche und Angemessene beschränkende Verordnungsregelung zu erlassen.

  • OVG Niedersachsen, 06.11.2020 - 13 MN 411/20

    Corona; Gastronomie; Normenkontrolleilantrag; Schließung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.03.2021 - 13 MN 78/21
    (1) Zweifelsohne verfolgt der Verordnungsgeber weiterhin die legitimen Ziele (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 6.11.2020 - 13 MN 411/20 -, juris Rn. 43), im Interesse des Schutzes von Leben und Gesundheit eines und einer jeden die Bevölkerung vor der Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus zu schützen, die Verbreitung der Krankheit COVID-19 zu verhindern und eine Überlastung des Gesundheitssystems infolge eines ungebremsten Anstiegs der Zahl von Ansteckungen, Krankheits- und Todesfällen zu vermeiden.

    Der angesichts dieser im Oktober 2020 einsetzenden Entwicklung vom Antragsgegner mit der (8.) Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 30. Oktober 2020 vollzogene Strategiewechsel weg von bis dahin bloßen Betriebsbeschränkungen hin zur weitreichenden flächendeckenden Schließung von Betrieben und Einrichtungen sowie Untersagung von Veranstaltungen durfte auch noch für erforderlich erachtet werden (vgl. Senatsbeschl. v. 6.11.2020 - 13 MN 411/20 -, juris Rn. 52).

  • OVG Niedersachsen, 20.01.2021 - 13 MN 10/21

    Baumärkte; Corona; Normenkontrolleilantrag

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.03.2021 - 13 MN 78/21
    Ob darüber hinaus für die Gesamtheit der in der Niedersächsischen Corona-Verordnung angeordneten Schutzmaßnahmen die konkrete Erreichung einer 7-Tage-Inzidenz (Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) von 50 oder gar 35 legitim ist, erscheint zweifelhaft (vgl. Senatsbeschl. v. 20.1.2021 - 13 MN 10/21 -, juris Rn. 20 ff. (zur 50er Inzidenz) und v. 15.2.2021 - 13 MN 44/21 -, juris Rn. 25 ff. (zur 35er Inzidenz)), bedarf in diesem Verfahren aber keiner abschließenden Entscheidung.

    Verbesserungen, etwa betreffend die personelle Unterstützung der Gesundheitsämter durch den Einsatz von "MDK-Personal" , "Containment-Scouts" und die Zurverfügungstellung von Landesbediensteten (erster Kabinettsbeschluss v. 19.10.2020 und Befristung bis zum 31.1.2021), die technische Ausstattung der Gesundheitsämter (Ausstattung von bisher 14 Gesundheitsämtern mit dem System SORMAS und tatsächliche Nutzung in 10 Gesundheitsämtern) und die finanzielle Unterstützung der Gesundheitsämter zum Zwecke der technischen Modernisierung (Verteilung der vom Bund in Höhe von 4, 7 Mio. EUR für Niedersachsen bereitgestellten finanziellen Hilfen erst auf der Grundlage eines Erlasses "im ersten Quartal 2021" mit dem Ziel, "die Gesundheitsämter möglichst zügig in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben, insbesondere die Meldung und die Kontaktnachverfolgung gut und sicher zu erledigen" ), die einen durchaus erheblichen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie im Land Niedersachsen leisten können, sind aber nicht völlig fernliegend (vgl. hierzu bereits den Senatsbeschl. v. 20.1.2021 - 13 MN 10/21 -, juris Rn. 37).

  • OVG Niedersachsen, 26.05.2020 - 13 MN 182/20

    Bewirtungsverbot; Corona; Einkaufscenter; Normenkontrolleilantrag;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.03.2021 - 13 MN 78/21
    Der Begriff der "Schutzmaßnahmen" ist folglich umfassend und eröffnet der Infektionsschutzbehörde ein möglichst breites Spektrum geeigneter Maßnahmen (vgl. Senatsbeschl. v. 26.5.2020 - 13 MN 182/20 -, juris Rn. 37; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 2.4.2020 - 3 MB 8/20 -, juris Rn. 35).

    Vielmehr dürfen staatliche Behörden nur solche Maßnahmen verbindlich anordnen, die zur Erreichung infektionsschutzrechtlich legitimer Ziele objektiv notwendig sind (vgl. Senatsbeschl. v. 26.5.2020 - 13 MN 182/20 -, juris Rn. 38).

  • OVG Niedersachsen, 18.02.2021 - 13 MN 52/21

    Corona; Elektromuskelstimulationstraining; EMS; Normenkontrolleilantrag

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.03.2021 - 13 MN 78/21
    Dabei geht der Senat unter Zugrundelegung seiner bisherigen Rechtsprechung weiterhin davon aus, dass die Niedersächsische Corona-Verordnung auf einer tauglichen Rechtsgrundlage beruht, formell rechtmäßig ist und hinsichtlich deren materieller Rechtmäßigkeit im Hinblick auf das "Ob" eines staatlichen Handelns keine durchgreifenden Bedenken bestehen (vgl. mit eingehender Begründung und weiteren Nachweisen etwa den Senatsbeschl. v. 18.2.2021 - 13 MN 52/21 -, juris Rn. 34 ff. und v. 30.11.2020 - 13 MN 519/20 -, juris Rn. 26 ff.).

    Die hiermit vornehmlich verbundenen Einnahmeausfälle werden zwar teilweise durch staatliche Kompensationen abgemildert (vgl. hierzu im Einzelnen: Senatsbeschl. v. 18.2.2021 - 13 MN 52/21 -, juris Rn. 62 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 31.01.2019 - 13 KN 510/18

    Hausordnung; im Rahmen seiner Gerichtsbarkeit; Maßregelvollzug; Normenkontrolle;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.03.2021 - 13 MN 78/21
    Die Niedersächsische Corona-Verordnung ist eine im Range unter dem Landesgesetz stehende Rechtsvorschrift im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO in Verbindung mit § 75 NJG (vgl. zu den insoweit bestehenden Anforderungen: Senatsbeschl. v. 31.1.2019 - 13 KN 510/18 -, NdsRpfl. 2019, 130 f. - juris Rn. 16 ff.).

    Es entspricht der Praxis des Senats, in Normenkontrollverfahren in der Hauptsache nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO grundsätzlich den doppelten Auffangwert im Sinne des § 52 Abs. 2 GKG, mithin 10.000 EUR, als Streitwert anzusetzen (vgl. Senatsbeschl. v. 31.1.2019 - 13 KN 510/18 -, Nds. Rpfl. 2019, 130 f. - juris Rn. 29).

  • OVG Niedersachsen, 03.02.2021 - 13 MN 37/21

    Änderungsbefehl; Änderungsverordnung; Änderungswille; Antragsbefugnis;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.03.2021 - 13 MN 78/21
    Die in § 14a Abs. 1 Satz 1 der Niedersächsischen Corona-Verordnung angeordnete Untersagung von Präsenzunterricht und aufsuchendem Unterricht in grundsätzlich jedem Bereich der außerschulischen Bildung (vgl. zur Reichweite dieser Untersagung: Senatsbeschl. v. 3.2.2021 - 13 MN 37/21 -, juris Rn. 7 ff.) umfasst auch die (nicht unmittelbar berufsbezogenen) Schulungen in Erster Hilfe nach § 19 FeV.

    Zum anderen ist mit Blick auf die von der Untersagung nach § 14a Abs. 1 Satz 1 der Niedersächsischen Corona-Verordnung ausgenommenen (unmittelbar berufsbezogenen) Schulungen im Bereich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung (vgl. zu dieser Ausnahme den Senatsbeschl. v. 3.2.2021 - 13 MN 37/21 -, juris Rn. 14 ff.) auch eine Verletzung des Antragstellers in seinem dem allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG korrespondierenden Grundrecht nicht ausgeschlossen.

  • OVG Niedersachsen, 15.02.2021 - 13 MN 44/21

    Allgemeiner Gleichheitssatz; Angemessenheit; Betriebsschließung; einstweilige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.03.2021 - 13 MN 78/21
    Ob darüber hinaus für die Gesamtheit der in der Niedersächsischen Corona-Verordnung angeordneten Schutzmaßnahmen die konkrete Erreichung einer 7-Tage-Inzidenz (Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) von 50 oder gar 35 legitim ist, erscheint zweifelhaft (vgl. Senatsbeschl. v. 20.1.2021 - 13 MN 10/21 -, juris Rn. 20 ff. (zur 50er Inzidenz) und v. 15.2.2021 - 13 MN 44/21 -, juris Rn. 25 ff. (zur 35er Inzidenz)), bedarf in diesem Verfahren aber keiner abschließenden Entscheidung.
  • OVG Niedersachsen, 28.08.2020 - 13 MN 307/20

    Abstand; Auflagen; außer Vollzug setzen; Berufsfreiheit; Bordell; Corona-Virus;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.03.2021 - 13 MN 78/21
    Die vorläufige Außervollzugsetzung wirkt nicht nur zugunsten des Antragstellers in diesem Verfahren; sie ist allgemeinverbindlich (vgl. Senatsbeschl. v. 28.8.2020 - 13 MN 307/20 -, juris Rn. 36; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 611).
  • OVG Niedersachsen, 11.05.2020 - 13 MN 143/20

    Coronaverordnung: Grundsätzliche Quarantänepflicht für aus dem Ausland

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.03.2021 - 13 MN 78/21
    Das muss insbesondere dann gelten, wenn die angegriffene Norm erhebliche Grundrechtseingriffe bewirkt, sodass sich das Normenkontrolleilverfahren (ausnahmsweise) als zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG geboten erweist (vgl. Senatsbeschl. v. 11.5.2020 - 13 MN 143/20 -, juris Rn. 36; Bayerischer VGH, Beschl. v. 30.3.2020 - 20 NE 20.632 -, juris Rn. 31).
  • OVG Niedersachsen, 18.11.2020 - 13 MN 448/20

    Corona; Kontaktbeschränkung; Kontaktnachverfolgung; Mund-Nasen-Bedeckung;

  • OVG Niedersachsen, 29.10.2020 - 13 MN 393/20

    Außer-Haus-Verkauf; Corona; Erforderlichkeit; Gastronomie;

  • BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 31/20

    Ablehnung eines mit dem Angebot von Schutzvorkehrungen verbundenen Antrags auf

  • OVG Niedersachsen, 23.12.2020 - 13 MN 506/20

    Auslegung, verfassungskonforme; Beschränkung; Corona-Virus; Feiern; Hausstand;

  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 NE 20.632

    Keine Außervollzugsetzung der Bayerischen Verordnung über befristete

  • OVG Niedersachsen, 22.02.2021 - 13 MN 58/21

    Außervollzugsetzung, vorläufige; Berufsausübungsfreiheit; Betriebsverbot;

  • OVG Niedersachsen, 11.06.2020 - 13 MN 192/20

    Ansammlungsverbot; Corona; Kontaktbeschränkung; Normenkontrolleilantrag;

  • OVG Niedersachsen, 15.10.2020 - 13 MN 371/20

    Beherbergungsverbot; Corona; Normenkontrolleilverfahren

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2020 - 13 MN 519/20

    Corona; Maskenpflicht; Normenkontrolleilantrag; Schulunterricht

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2021 - 13 MN 8/21

    Corona; Normenkontrolleilantrag; Schulschließung

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

  • OVG Niedersachsen, 12.06.2009 - 1 MN 172/08

    Mündliche Verhandlung als Entstehungsvoraussetzung einer Terminsgebühr nach

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.04.2020 - 3 MB 8/20

    Anreiseverbot auswärtiger Zweitwohnungsbesitzer bestätigt

  • OVG Niedersachsen, 24.08.2020 - 13 MN 297/20

    Abstandsgebot; Abstandsregelung; Besucherpflicht; Corona-Virus; Dimension;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2019 - 6 B 11533/19

    Verkaufsoffener Sonntag in Bad Kreuznach kann nicht stattfinden

  • OVG Niedersachsen, 05.05.2020 - 13 MN 124/20

    Corona-Virus; Nachhilfe; private Bildungseinrichtung; Schule; Verordnung

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2018 - 12 MN 40/18

    Weiße Flächen in einer gemeindliche Konzentrationsplanung für die

  • BVerwG, 30.04.2019 - 4 VR 3.19

    Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Abwehr schwerer Nachteile hinsichtlich

  • OVG Niedersachsen, 16.04.2020 - 13 MN 77/20

    Corona; Fitnessstudio; Infektionsschutzrecht; Normenkontrolleilantrag;

  • OVG Sachsen, 10.07.2019 - 4 B 170/19

    Integrationsbeirat; Geschäftsordnung; Gleichheitssatz, Ausschuss

  • OVG Niedersachsen, 25.11.2021 - 13 KN 62/20

    Autowaschanlage; Corona; Normenkontrolle

    Als solche milderen Mittel mussten hier zwar noch nicht eine Pflicht zum Tragen einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung (vgl. hierzu zunächst offen Senatsbeschl. v. 5.5.2020 - 13 MN 119/20 -, juris Rn. 42 ff., und später bejahend Senatsbeschl. v. 6.7.2020 - 13 MN 238/20 -, juris Rn. 9 ff.), eine von der Vorlage eines negativen Corona-Tests abhängige Zutrittsregelung (vgl. Senatsbeschl. v. 20.5.2021 - 13 MN 263/21 -, juris Rn. 21 ff.), eine Pflicht zur Einführung geeigneter betrieblicher Hygienekonzepte (vgl. Senatsbeschl. v. 3.3.2021 - 13 MN 78/21 -, juris Rn. 32) oder staatliche Bemühungen um eine Teststrategie (vgl. Senatsbeschl. v. 24.3.2021 - 13 MN 145/21 -, juris Rn. 68), um eine bessere Kontaktnachverfolgung (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 20.1.2021 - 13 MN 10/21 -, juris Rn. 37) oder um die Verfügbarkeit von Schutzimpfungen (vgl. Senatsbeschl. v. 16.4.2021 - 13 MN 158/21 -, juris Rn. 48) angesehen werden.
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2021 - 3 MR 15/21

    Corona-Krise;Verbot von außerschulischen Bildungsangeboten als

    "Fahrschulen und Flugschulen" (§ 12a Abs. 2 Nr. 4 Corona-BekämpfVO vom 6. März 2021) haben ebenfalls Bedeutung für die Aufnahme und Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder einer dahinführenden Ausbildung (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 03.03.2021 - 13 MN 78/21 -, juris Rn. 39); Fahrschulen ermöglichen zudem eine selbstbestimmte und individuelle Mobilität.
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