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   OVG Niedersachsen, 03.05.2018 - 13 LB 223/17   

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OVG Niedersachsen, 03.05.2018 - 13 LB 223/17 (https://dejure.org/2018,12952)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.05.2018 - 13 LB 223/17 (https://dejure.org/2018,12952)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. Mai 2018 - 13 LB 223/17 (https://dejure.org/2018,12952)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2002 - 11 S 1442/02

    Zurückverweisung wegen fehlender Sachentscheidung im Eilverfahren;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.05.2018 - 13 LB 223/17
    Die Entscheidung über die Kosten ist der Endentscheidung vorzubehalten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 17.12.2002 - 11 S 1442/02 -, NVwZ-RR 2003, 532, 534 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.03.2006 - 1 B 126.05

    Asylantrag; (materielles) Asylgesuch; Abschiebungsverbot; asylrechtlicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.05.2018 - 13 LB 223/17
    Verfolgungsgründe und -gefahren macht die Klägerin damit aber nicht (mehr) geltend; vielmehr handelt es sich (jedenfalls inzwischen) um verfolgungsunabhängige, rein humanitäre Gründe (vgl. zu dieser Unterscheidung: Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 29.3.2011, a.a.O.; im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 9.6.2009 - BVerwG 1 C 11.08 -, BVerwGE 134, 124, 138 - juris Rn. 34, und Beschl. v. 3.3.2006 - BVerwG 1 B 126.05 -, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.05.2018 - 13 LB 223/17
    Das Verwaltungsgericht hat zu Unrecht angenommen, dass der Erteilung der begehrten Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes - AufenthG - in der hier maßgeblichen, zuletzt durch Gesetz vom 8. März 2018 (BGBl. I S. 342) geänderten Fassung (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels: BVerwG, Beschl. v. 2.12.2014 - BVerwG 1 B 21.14 -, juris Rn. 6; Urt. v. 1.12.2009 - BVerwG 1 C 32.08 -, Buchholz 402.242 § 32 AufenthG Nr. 5; Urt. v. 7.4.2009 - BVerwG 1 C 17.08 -, BVerwGE 133, 329, 332 und 346 - juris Rn. 10 und 37) bereits die Titelerteilungssperre des § 10 Abs. 1 AufenthG entgegen steht, und ist aufgrund dieser falschen Weichenstellung bei einer rechtlichen Vorfrage zum Kern des Streits, dem Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG in Verbindung mit § 60 Abs. 7 AufenthG, nicht mehr vorgedrungen.
  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 11.08

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Geltungsdauer;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.05.2018 - 13 LB 223/17
    Verfolgungsgründe und -gefahren macht die Klägerin damit aber nicht (mehr) geltend; vielmehr handelt es sich (jedenfalls inzwischen) um verfolgungsunabhängige, rein humanitäre Gründe (vgl. zu dieser Unterscheidung: Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 29.3.2011, a.a.O.; im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 9.6.2009 - BVerwG 1 C 11.08 -, BVerwGE 134, 124, 138 - juris Rn. 34, und Beschl. v. 3.3.2006 - BVerwG 1 B 126.05 -, juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 20.12.2010 - 4 LC 318/08

    Zurückverweisung einer Sache an das Verwaltungsgericht bei Heilung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.05.2018 - 13 LB 223/17
    Darüber hinaus ist eine sinngemäße Anwendung des § 130 Abs. 2 Nr. 2 VwGO anerkannt, wenn das Verwaltungsgericht zum eigentlichen Gegenstand des Streites deshalb nicht vorgedrungen ist, weil es in einer rechtlichen Vorfrage die Weiche falsch gestellt und sich infolgedessen den Zugang zum Kern des Streites versperrt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.9.2014 - BVerwG 4 B 30.14 -, juris Rn. 15; Urt. v. 26.1.2012 - BVerwG 3 C 8.11 -, Buchholz 442.16 § 29 StVZO Nr. 1; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 20.12.2010 - 4 LC 318/08 -, NordÖR 2011, 139, 140; Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 130 Rn. 9 (Stand: Oktober 2015) jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 29.03.2011 - 8 LB 121/08
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.05.2018 - 13 LB 223/17
    Aber auch gemessen an seiner Begründung vermag der Senat nicht festzustellen, dass damit im Sinne des Beschlusses des 8. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 29. März 2011 (- 8 LB 121/08 -, juris Rn. 40 m.w.N.) ein materielles Asylbegehren verfolgt worden ist, wie das Verwaltungsgericht jedoch angenommen hat.
  • BVerwG, 26.01.2012 - 3 C 8.11

    Betrauung mit den Aufgaben eines Prüfingenieurs nach StVZO; Widerruf wegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.05.2018 - 13 LB 223/17
    Darüber hinaus ist eine sinngemäße Anwendung des § 130 Abs. 2 Nr. 2 VwGO anerkannt, wenn das Verwaltungsgericht zum eigentlichen Gegenstand des Streites deshalb nicht vorgedrungen ist, weil es in einer rechtlichen Vorfrage die Weiche falsch gestellt und sich infolgedessen den Zugang zum Kern des Streites versperrt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.9.2014 - BVerwG 4 B 30.14 -, juris Rn. 15; Urt. v. 26.1.2012 - BVerwG 3 C 8.11 -, Buchholz 442.16 § 29 StVZO Nr. 1; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 20.12.2010 - 4 LC 318/08 -, NordÖR 2011, 139, 140; Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 130 Rn. 9 (Stand: Oktober 2015) jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 16.03.2011 - 12 B 10.2407

    Verfahrensfehler; Verletzung der Aufklärungspflicht; Zurückverweisung durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.05.2018 - 13 LB 223/17
    - 12 B 10.2407 -, juris Rn. 27; Eyermann, VwGO, 14. Aufl., § 130 Rn. 15).
  • BVerwG, 02.12.2014 - 1 B 21.14

    Maßgeblicher Zeitpunkt bei Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.05.2018 - 13 LB 223/17
    Das Verwaltungsgericht hat zu Unrecht angenommen, dass der Erteilung der begehrten Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes - AufenthG - in der hier maßgeblichen, zuletzt durch Gesetz vom 8. März 2018 (BGBl. I S. 342) geänderten Fassung (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels: BVerwG, Beschl. v. 2.12.2014 - BVerwG 1 B 21.14 -, juris Rn. 6; Urt. v. 1.12.2009 - BVerwG 1 C 32.08 -, Buchholz 402.242 § 32 AufenthG Nr. 5; Urt. v. 7.4.2009 - BVerwG 1 C 17.08 -, BVerwGE 133, 329, 332 und 346 - juris Rn. 10 und 37) bereits die Titelerteilungssperre des § 10 Abs. 1 AufenthG entgegen steht, und ist aufgrund dieser falschen Weichenstellung bei einer rechtlichen Vorfrage zum Kern des Streits, dem Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG in Verbindung mit § 60 Abs. 7 AufenthG, nicht mehr vorgedrungen.
  • OVG Niedersachsen, 07.06.2017 - 13 ME 107/17

    Abschiebevorgang; Abschiebung; Albanien; Depression; Duldung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.05.2018 - 13 LB 223/17
    Folgerichtig hat das Bundesamt den dort gestellten "isolierten Erstantrag" zu nationalrechtlichen zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten vom 18. Mai 2011 bereits mit einem an den Prozessbevollmächtigten der Klägerin gerichteten Schreiben vom 10. August 2011 (Blatt 457 der Beiakte 1/II), das keine Rechtsbehelfsbelehrung enthielt, als unstatthaft angesehen, weil dieser mangels einer vom Bundesamt bereits getroffenen negativen Erstfeststellung zu derartigen Abschiebungsverboten nicht (wenigstens) als ein hierauf beschränkter Wiederaufgreifensantrag nach § 51 Abs. 1 oder Abs. 5 VwVfG (sog. isoliertes Folgeschutzgesuch; vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 7.6.2017 - 13 ME 107/17 -, juris Rn. 17) angesehen werden konnte.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2017 - NC 9 S 1244/17

    Neue Tatsachen im Beschwerdeverfahren

  • BVerwG, 01.12.2009 - 1 C 32.08

    Anspruch eines sechzehnjährigen mazedonischen Kindes auf Erteilung von Visa zum

  • BVerwG, 04.09.2014 - 4 B 30.14

    Mindeststandard für die Ausfertigung von landesrechtlichen Rechtsnormen;

  • OVG Niedersachsen, 27.05.2020 - 13 ME 151/20

    Streit um die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b Abs. 1 AufenthG;

    Nach § 16b Abs. 4 Satz 1 AufenthG in der hier maßgeblichen (vgl. zum grundsätzlich maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtslage bei einer Verpflichtungsklage auf Erteilung eines Aufenthaltstitels: BVerwG, Urt. v. 15.8.2019 - BVerwG 1 C 23.18 -, juris Rn. 12; Senatsurt. v. 3.5.2018 - 13 LB 223/17 -, juris Rn. 27 jeweils m.w.N.) Fassung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307) darf während eines Aufenthalts zum Zweck des Vollzeitstudiums an einer staatlichen Hochschule, an einer staatlich anerkannten Hochschule oder an einer vergleichbaren Bildungseinrichtung einschließlich studienvorbereitender Maßnahmen und des Absolvierens eines Pflichtpraktikums eine Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Aufenthaltszweck nur zum Zweck einer qualifizierten Berufsausbildung, der Ausübung einer Beschäftigung als Fachkraft, der Ausübung einer Beschäftigung mit ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen nach § 19c Abs. 2 AufenthG oder in Fällen eines gesetzlichen Anspruchs erteilt werden.
  • VG Augsburg, 06.06.2018 - Au 2 K 17.34883

    Isoliertes Wiederaufgreifensgesuch auf Feststellung von Abschiebungsverboten

    Es handelte sich bei dem anwaltlichen Antrag vom 18. März 2014 somit nicht etwa um ein sog. isoliertes Folgeschutzgesuch, das vom Vorliegen der Voraussetzungen der § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG abhängig wäre, sondern richtigerweise um einen (isolierten) Erstantrag (vgl. NdsOVG, U.v. 3.5.2018 - 13 LB 223/17 - juris Rn. 33 f.).

    Dies gilt auch dann, wenn zwar ein Asylverfahren vorausgegangen ist, dies jedoch nicht (auch) zu einer Versagung eines nationalen Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 oder Abs. 7 Satz 1 AufenthG geführt hat (NdsOVG, U.v. 3.5.2018 - 13 LB 223/17 - juris Rn. 33 f.; vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 10.1.2014 - 10 C 13.2376 - juris Rn. 5 f.; VG Augsburg, U.v. 28.6.2013 - Au 6 K 13.30050 - juris Rn. 17/23).

  • OVG Niedersachsen, 14.11.2023 - 13 ME 177/23

    Ausländerbehörde; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge; Existenzsicherung;

    Der Ausländer hat kein Wahlrecht zwischen asyl- und ausländerrechtlichem Schutzbegehren und es steht weder der Ausländerbehörde noch den Verwaltungsgerichten in aufenthaltsrechtlichen Verfahren zu, ohne eine positive Entscheidung des Bundesamts von einem nationalrechtlichen zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbot im Sinne des § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG auszugehen (vgl. Senatsbeschl. v. 4.4.2023 - 13 PA 53/23 -, V.n.b. Umdruck S. 3; v. 17.2.2023 - 13 ME 7/23 -, V.n.b. Umdruck S. 3 f. und v. 30.3.2022 - 13 LA 56/22 -, juris Rn. 7; Senatsurt. v. 18.2.2021 - 13 LB 269/19 -, juris Rn. 75 und vom 3.5.2018 - 13 LB 223/17 -, juris Rn. 32; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 29.3.2011 - 8 LB 121/08 -, juris Rn. 40 ff.).
  • OVG Bremen, 20.05.2020 - 2 B 34/20
    Denn ein Begehren auf Feststellung zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse nach § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG durch das Bundesamt ist kein "Asylantrag" im Sinne des § 10 AufenthG und des § 13 AsylG , wenn nicht zugleich auch die Zuerkennung internationalen Schutzes oder die Anerkennung als Asylberechtigter begehrt wird (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 3.5.2018 - 13 LB 223/17, juris Rn. 30).
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