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   OVG Niedersachsen, 03.05.2022 - 1 LB 4/22   

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https://dejure.org/2022,10225
OVG Niedersachsen, 03.05.2022 - 1 LB 4/22 (https://dejure.org/2022,10225)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.05.2022 - 1 LB 4/22 (https://dejure.org/2022,10225)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. Mai 2022 - 1 LB 4/22 (https://dejure.org/2022,10225)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 92 Abs 2 S 1 VwGO
    Betreibensaufforderung; Klagebegründung; Nichtbetreiben des Verfahrens; Rechtsschutzinteresse

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Betreibensaufforderung nach abschließender Klagebegründung!

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 12.04.2001 - 8 B 2.01

    Rücknahmefiktion; fiktive Klagerücknahme; Voraussetzungen für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.05.2022 - 1 LB 4/22
    § 92 Abs. 2 Satz 1 VwGO ist dagegen kein Hilfsmittel zur bequemen Erledigung lästiger Verfahren oder zur vorsorglichen Sanktionierung prozessleitender Verfügungen (BVerwG, Beschl. v. 12.4.2001 - 8 B 2.01 -, NVwZ 2001, 918 = juris Rn. 5).
  • BVerwG, 07.07.2005 - 10 BN 1.05

    Voraussetzungen für eine fiktive Antragsrücknahme aus verfassungsrechtlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.05.2022 - 1 LB 4/22
    Nicht geboten ist ein sicherer, über begründete Zweifel am Fortbestand des Rechtsschutzinteresses hinausgehender Schluss (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 7.7.2005 - 10 BN 1.05 -, juris Rn. 4 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2023 - L 7 AS 476/23
    Die Entscheidung des Sozialgerichts, dass die Klage zurückgenommen sei, ist ebenso eine instanzbeendende Entscheidung, wie ein Prozessurteil aus Gründen einer nicht fristgerecht erhobenen Klage oder über die Wirksamkeit eines Vergleichs (vgl. LSG NRW, Urteil vom 22.05.2019 - L 12 SO 641/18 - juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.08.2020 - L 10 AS 868/20 - juris; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27.02.2020 - L 5 AS 412/19 - im Ergebnis ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.07.2011 - L 11 KR 1429/11 - juris, Rn. 18; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 10.07.2012 - L 7 AS 776/11 - juris; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 16.12.2011 - L 3 AS 74/10 - juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.05.2011 - L 13 SB 32/11 - juris, Rn. 27; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.06.2010 - L 5 AS 217/10 - juris; Bayerisches LSG, Urteil vom 08.12.2009 - L 5 R 884/09 - juris; vgl. auch zu § 92 VwGO OVG NRW, Beschluss vom 01.08.2022 - 4 A 3086/19.A - juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 03.05.2022 - 1 LB 4/22 - juris, Rn. 21; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.11.2011 - 8 A 11101/11 - juris; Clausen, in Schoch/Schneider, VerwR,34. EL August 2022, § 92 VwGO, Rn. 81; vgl. zur gegenseitigen Erledigungserklärung BVerwG, Beschluss vom 12.11.1993 - 2 B 151/93 - juris, Rn. 2; das BSG hat die Frage zunächst explizit offengelassen , scheint jedoch zuletzt in diese Richtung zu tendieren ).
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