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   OVG Niedersachsen, 03.06.2010 - 7 LA 36/09   

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https://dejure.org/2010,5802
OVG Niedersachsen, 03.06.2010 - 7 LA 36/09 (https://dejure.org/2010,5802)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.06.2010 - 7 LA 36/09 (https://dejure.org/2010,5802)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. Juni 2010 - 7 LA 36/09 (https://dejure.org/2010,5802)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Abfalleigenschaft von Autowracks auf einem Privatgrundstück

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Vereinbarkeit des Abstellens eines Fahrzeugs unter freiem Himmel mit der Verkehrsauffassung des subjektiven Abfallbegriffs i.S.v. § 3 Abs. 3 S. 2 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (Krw-/AbfG) unter Berücksichtigung erheblicher Reparaturaufwendungen bis zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krw-/AbfG § 3 Abs. 3 S. 2
    Vereinbarkeit des Abstellens eines Fahrzeugs unter freiem Himmel mit der Verkehrsauffassung des subjektiven Abfallbegriffs i.S.v. § 3 Abs. 3 S. 2 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (Krw-/AbfG) unter Berücksichtigung erheblicher Reparaturaufwendungen bis zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Autowracks auf dem Privatgrundstück

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vereinbarkeit des Abstellens eines Fahrzeugs unter freiem Himmel mit der Verkehrsauffassung des subjektiven Abfallbegriffs i.S.v. § 3 Abs. 3 S. 2 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (Krw-/AbfG) unter Berücksichtigung erheblicher Reparaturaufwendungen bis zur ...

  • ra-dr-graf.de (Kurzinformation)

    Oldtimer als Abfall zu entsorgen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2010, 1111
  • DVBl 2010, 925
  • DÖV 2010, 701
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.2009 - 8 A 10623/09

    Abfalleigenschaft von Altfahrzeugen bei Abstellen unter freiem Himmel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.2010 - 7 LA 36/09
    Erforderlich, aber ausreichend ist insoweit eine Gefährdungslage aufgrund des Zustandes der Sache sowie typischer Auslösungs- und Wirkungsketten, die das Risiko des Auslaufens umweltgefährdender Flüssigkeiten nicht nur als eine theoretische, fernliegende Möglichkeit erscheinen lässt (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 24.8.2009 - 8 A 10623/09 -, NVwZ 2009, 1508ff. mwN).
  • VGH Bayern, 15.07.2002 - 20 CS 02.1482
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.2010 - 7 LA 36/09
    Diese Gefahr ist insbesondere für Autowracks typisch, die unter freiem Himmel ungeschützt den Witterungseinflüssen ausgesetzt und auf unbefestigtem Untergrund abgestellt sind (OVG Koblenz, aaO; VGH München, Beschl. v. 15.7.2002 - 20 CS 02.1482 -, juris mwN).
  • VG München, 30.08.2016 - M 17 K 15.3371

    Verpflichtung zur Entsorgung eines alten PKW

    Es widerspricht der für den subjektiven Abfallbegriff nach § 3 Abs. 3 Satz 2 maßgeblichen Verkehrsauffassung, ein Fahrzeug, das als Wertanlage erhalten werden soll, unter freiem Himmel - zudem noch unter einen Flüssigkeiten absondernden Baum - abzustellen, weil eine solche Lagerung regelmäßig zu Lack- und Substanzschäden (u. a. durch Korrosion) führt, die bei späterer erneuter Inbetriebnahme des Fahrzeugs im Straßenverkehr erhebliche Reparaturaufwendungen bis zur vollständigen Restaurierung erfordern (BayVGH, 14.5.2013 - 20 CS 13.768 - juris Rn. 16 m.V.a. OVG RhPf, B.v. 3.6.2010 - 7 LA 36/09 - NVwZ 2010, 1111; OVG RhPf, B.v. 24.8.2009 - 8 A 10623/09 - juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2011 - 2 L 34/10

    Abfallrechtliche Entsorgungsanordnung

    Liegen die Nutzungsvorstellungen allein in der Sphäre des Abfallbesitzers, ist es aber dessen Obliegenheit, sie gegenüber der Ordnungsbehörde näher zu konkretisieren und auch nachvollziehbar zu belegen (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 03.06.2010 - 7 LA 36/09 -, NVwZ 2010, 1111).
  • VG Düsseldorf, 29.04.2019 - 17 K 3108/17

    Abfallbeseitigungsrecht

    Hier kann sich das Umweltrisiko des Auslaufens von Ölen und anderen Betriebsflüssigkeiten infolge von Beschädigungen oder altersbedingter Korrosion nach den gegebenen Umständen jederzeit realisieren, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. Juni 2010 - 7 LA 36/09 -, juris, Rn. 4; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. August 2009 - 8 A 10623/09 -, juris Rn. 8, VGH Bayern, Beschluss vom 15. Juli 2002 - 20 CS 02/1482 -, juris Rn. 24.

    Bei ungeschützter Lagerung von Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen auf einer unversiegelten Fläche im Freien ist es daher keineswegs unwahrscheinlich, Betriebsstoffe könnten aus den Fahrzeugen auslaufen und im Boden versickern oder Schadstoffe könnten durch Niederschläge ausgespült werden und sodann über den Boden in das Grundwasser gelangen, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. Juni 2010 - 7 LA 36/09 -, juris, Rn. 4, wonach diese Gefahren für Autowracks, die unter freiem Himmel ungeschützt den Witterungseinflüssen ausgesetzt und auf unbefestigtem Untergrund abgestellt sind, typisch sind.

    Diese Einschätzung wird hier im Übrigen auch durch die von der Beklagten angefertigten Lichtbilder gestützt, wonach sich die Fahrzeuge offensichtlich in einem verwahrlosten Zustand befinden und teilweise erheblich mit Blättern, Ästen und sonstigen Gewächsen belegt und/oder überwuchert sind, vgl. zu ähnlichen Fällen vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. Juni 2010 - 7 LA 36/09 -, juris, Rn. 5; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. August 2009 - 8 A 10623/09 -, juris Rn. 6 f., VGH Bayern, Beschluss vom 15. Juli 2002 - 20 CS 02/1482 -, juris Rn. 16 ff.

  • BayObLG, 27.01.2022 - 202 ObOWi 80/22

    Einordnung von Autowracks als Abfall - Verjährungsbeginn bei unerlaubter

    Diese Gefahr ist insbesondere für Autowracks typisch, die unter freiem Himmel ungeschützt den Witterungseinflüssen ausgesetzt sind (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 03.06.2010 - 7 LA 36/09 = AUR 2010, 255 = ZUR 2010, 541 = NVwZ 2010, 1111; OVG Koblenz, Beschluss vom 24.08.2009 - 8 A 10623/09 = NVwZ 2009, 1508 = LKRZ 2009, 432 = KommJur 2010, 157).
  • OLG Stuttgart, 30.11.2022 - 1 Rv 15 Ss 647/22

    Einordnung eines abgemeldeten Fahrzeugs mit Korrosionen als Abfall bei Bedrohung

    So geht beispielsweise das OVG Lüneburg im Beschluss vom 3. Juni 2010 (Az. 7 LA 36/09, - juris), davon aus, es widerspreche offensichtlich der maßgeblichen Verkehrsauffassung iSv § 3 Abs. 3 S. 2 Krw-/AbfG, ein Fahrzeug, das als Oldtimer erhalten werden soll, bis zum Ablauf der maßgeblichen, je nach Fahrzeugalter möglicherweise viele Jahre dauernden Frist unter freiem Himmel abzustellen, weil eine solche Lagerung regelmäßig zu Substanzschäden (u.a. durch Korrosion) führt, die bei späterer erneuter Inbetriebnahme des Fahrzeugs im Straßenverkehr erhebliche Reparaturaufwendungen bis zur vollständigen Restaurierung erfordern.

    "wenn umweltgefährdende Betriebsflüssigkeiten noch im Fahrzeug enthalten sind und auf Grund typischer Auslösungs- und Wirkungsketten eine immanente Gefährdungseignung gegeben ist, also ein bestimmter Zustand die typische Gefahr des Auslaufens dieser Flüssigkeiten auslöst; so wenn bei Schrottfahrzeugen Teile, die umweltgefährdende Flüssigkeiten enthalten, ausgeschlachtet sind oder werden sollen oder Eingriffe Dritter drohen, z.B. weil das Fahrzeug ungeschützt auf öffentlichem Verkehrsgrund abgestellt ist, wobei es auf die konkrete Dichtigkeit der Leitungen nicht ankommt (MüKoStGB/A/f, 3, Aufl. 2019, StGB § 326 Rn. 73; LG Stuttgart NStZ 2006, 291; BayObLG NVwZ-RR 1995, 513; OLG Celle NStZ 1996, 191; OLG Braunschweig NStZ-RR 2001, 42; OLG Celle, Urt. V. 15.10.2009-32 Ss 113/09, BeckRS 2009, 27656; OVG Lüneburg NVwZ 2010, 1111; Landmann/Rohmer UmweWRI Beckmann, 97. EL Dezember 2021, KrWG § 3 Rn. 73).

  • VG Augsburg, 08.04.2019 - Au 9 K 18.1908

    Verpflichtung zur Entsorgung eines Altautos bei nicht mehr bestimmungsgemäßer

    Weiter widerspricht es der für den subjektiven Abfallbegriff nach § 3 Abs. 3 Satz 2 KrWG maßgeblichen Verkehrsauffassung, ein älteres Fahrzeug, welches bereits massive Rostschäden aufweist, weiterhin ungeschützt auf dem Grundstück abzustellen, weil eine solche weitere Lagerung regelmäßig zu weiteren Substanzschäden wie beispielsweise einer ungehindert fortschreitenden Korrosion führt, die bei einer etwaigen späteren beabsichtigten erneuten Inbetriebnahme im Straßenverkehr erhebliche Reparaturaufwendungen bis hin zur vollständigen Restaurierung erfordert (vgl. BayVGH, B.v. 14.5.2013 - 20 CS 13.768 - juris Rn. 16; OVG RP, B.v. 3.6.2010 - 7 LA 36/09 - NVwZ 2010, 1111).
  • VGH Bayern, 14.05.2013 - 20 CS 13.768

    Beschwerde; Sofortige Vollziehbarkeit einer Beseitigungsanordnung; Autowrack

    Außerdem widerspricht es der für den subjektiven Abfallbegriff maßgeblichen "Verkehrsauffassung" i.S. von § 3 Absatz 3 Satz 2 KrWG, ein Fahrzeug, das als Oldtimer erhalten werden soll, bis zum Ablauf der jeweiligen, je nach Fahrzeugalter möglicherweise viele Jahre dauernden Frist unter freiem Himmel abzustellen, weil eine solche Lagerung regelmäßig zu Substanzschäden (u.a. durch Korrosion) führt, die bei späterer erneuter Inbetriebnahme des Fahrzeugs im Straßenverkehr erhebliche Reparaturaufwendungen bis zur vollständigen Restaurierung erfordern (OVG Lüneburg B. v. 3.6.2010 - 7 LA 36/09 - NVwZ 2010, 1111).
  • VG Düsseldorf, 15.02.2022 - 17 K 8415/19
    Schließlich vermitteln die Fahrzeuge insgesamt einen erheblich verwahrlosten Eindruck woraus sich gleichfalls auf die Aufgabe der Zweckbestimmung schließen lässt, vgl. zu ähnlichen Fällen OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. Juni 2010 - 7 LA 36/09 -, juris, Rn. 5; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. August 2009 - 8 A 10623/09 -, juris Rn. 6 f., VGH Bayern, Beschluss vom 15. Juli 2002 - 20 CS 02/1482 -, juris Rn. 16 ff.
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