Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 03.08.2021 - 13 MN 352/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Niedersachen: Clubs und Shisha-Bars dürfen trotz einer Inzidenz von über 10 geöffnet bleiben; § 28a Abs. 3 IfSG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Vorläufige Außervollzugsetzung der Schließung von Diskotheken, Clubs und ähnlichen Einrichtungen sowie Shisha-Bars bei einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 10
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Corona - und die Shisha-Bar
- lto.de (Kurzinformation)
Inzidenzgrenze: Clubs und Shisha-Bars dürfen geöffnet bleiben
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Außervollzugsetzung der Schließung von Diskotheken, Clubs und ähnlichen Einrichtungen ...
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
OVG setzt Schließung von Diskotheken, Clubs und ähnlichen Einrichtungen sowie Shisha-Bars bei einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 10 Außervollzug - Regelung stellt derzeit keine notwendige Schutzmaßnahme mehr dar
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (14)
- VG Berlin, 20.08.2021 - 14 L 467.21
Coronavirus: Generelles Verbot von Tanzveranstaltungen gekippt
Das angegriffene Verbot von Tanzlustbarkeiten gehört als Betriebsbeschränkung auch zum Kreis der dort genannten möglichen Schutzmaßnahmen, da es sich bei den hiervon betroffenen Betrieben um "Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzurechnen sind" handelt, vgl. § 28a Abs. 1 Nr. 6 IfSG (so auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. August 2021 - 13 MN 352/21 -, juris Rn. 25). - OVG Niedersachsen, 07.09.2021 - 13 MN 378/21
Vorläufiger Rechtsschutz gegen coronabedingte Betriebsbeschränkungen für …
§ 2 Abs. 2 bis 5 der Niedersächsischen Corona-Verordnung bestimmt nur abstrakt, nach welchen Maßgaben die zuständigen Behörden eine Warnstufe festzustellen haben, enthält aber selbst keine Regelungen, die ge- oder verbietend an die Antragstellerin adressiert sind oder sonst eine diese unmittelbar belastende Wirkung haben (vgl. ebenso zu § 1a Abs. 1 und 2 der Niedersächsischen Verordnung zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 v. 30. Mai 2021, Nds. GVBl. S. 297, zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung v. 27.7.2021, Nds. GVBl. S. 559: Senatsbeschl. v. 3.8.2021 - 13 MN 352/21 -, juris Rn. 14).Nach den, wie dargestellt, für den Senat feststehenden Grundannahmen, dass Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen mit einer Vielzahl von Personen und längerer Verweildauer bereits ein signifikant erhöhtes Risiko der Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 in sich tragen und dieses Risiko durch unmittelbare, länger andauernde Personenkontakte und durch besonders aerosolerzeugende Verhaltensweisen (hier insbesondere laute, lange Gespräche, Singen, Rauchen, Tanzen) weiter steigt, besteht vielmehr kein vernünftiger Zweifel daran, dass das Geschehen in Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars oder ähnlichen Einrichtungen und in den geschlossenen Räumen eines Gastronomiebetriebs besonders infektionsrelevant ist (so schon Senatsbeschl. v. 3.8.2021 - 13 MN 352/21 -, juris Rn. 33; vgl. dahingehend auch die Begründung zur Niedersächsischen Corona-Verordnung v. 24.8.2021, Nds. GVBl. S. 608 f.: "nahezu explosionsartiger Infektionsverbreitung ... durch Besucherinnen und Besucher von Diskotheken und Clubs" ).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2021 - 13 B 1412/21
Eilantrag gegen PCR-Testpflicht für Diskobesucher erfolglos
Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung insbesondere des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 3. August 2021 - 13 MN 352/21 -, wonach eine Schließung von Diskotheken, Clubs und ähnlichen Einrichtungen sowie Shisha-Bars ab einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 10 mit der Regelung des § 28a Abs. 3 IfSG nicht vereinbar ist), weist sie zudem darauf hin, dass der Kreis nicht geimpfter und immunisierter Diskothekenbesucher gegenüber anderen Bevölkerungskreisen verschwindend gering sei und keinen nennenswerten Einfluss auf das Infektionsgeschehen habe.
- VG Hamburg, 17.08.2021 - 14 E 3490/21
Erfolgreicher Eilantrag gegen das aus der Corona-Verordnung folgende Tanzverbot …
Für das vorliegende Eilverfahren ist es im Übrigen nicht von Relevanz, ob die möglicherweise unzureichende Berücksichtigung der Erkenntnisse des RKI zu Geimpften und Genesenen bei gleichzeitigem Festhalten an einem rein inzidenzgesteuerten Vorgehen des Verordnungsgebers (vgl. zur Kritik daran z.B. OVG Lüneburg, Beschl. v. 3.8.2021, 13 MN 352/21, juris Rn. 31;… Beschl. v. 20.1.2021, 13 MN 10/21, juris Rn. 20 ff.) möglicherweise nicht dem Verhältnismäßigkeitsprinzip genügt. - OVG Niedersachsen, 11.03.2022 - 14 MN 171/22
Vorläufige Außervollzugsetzung der Maskenpflicht in Diskotheken, Clubs, …
Dabei besteht - angesichts zahlreicher Medienberichte über konkrete Ausbruchsgeschehen Ende des vergangenen Jahres in Deutschland (siehe nur https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/coronavirus/Corona-Quarantaene-fuer-alle-Besucher-von-drei-Diskos-in-SH,disco290.html und https://www.rnd.de/panorama/trittau-party-im-fun-parc-als-superspreader-event-100-corona-infizierte-an-weihnachten-26Z5QZVFEJASXPOTUDKZGKZGGQ.html) - auch kein vernünftiger Zweifel daran, dass das Geschehen in Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars oder ähnlichen Einrichtungen besonders infektionsrelevant ist (…vgl. NdsOVG, Beschl. v. 8.12.2021 - 13 MN 464/21 -, juris Rn. 24; Beschl. v. 7.9.2021 - 13 MN 378/21 -, juris Rn. 49 und v. 3.8.2021 - 13 MN 352/21 -, juris Rn. 33; vgl. dahingehend auch die Begründung zur Niedersächsischen Corona-Verordnung v. 24.8.2021, Nds. GVBl. 2021 S. 608 f.: " nahezu explosionsartiger Infektionsverbreitung ... durch Besucherinnen und Besucher von Diskotheken und Clubs "). - OVG Berlin-Brandenburg, 16.08.2021 - 11 S 86.21
COVID-19-Pandemie; Grundschüler; Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske; …
Zu den danach möglichen Schutzmaßnahmen zählen insbesondere die allgemeinen Regelungen wie Test- und Maskenpflicht sowie die Kontaktdatenerhebung (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss v. 3. August 2021 - 13 MN 352/21 -, juris Rn 29;… Kießling, in: Kießling, IfSG, 2. Aufl. 2021, § 28a Rn 126). - OVG Niedersachsen, 24.01.2022 - 14 MN 129/22
Coronabedingte Schließung von Shisha-Bars im Rahmen der sog. Winterruhe
Es gibt keinen vernünftigen Zweifel daran, dass das Geschehen auch in Shisha-Bars besonders infektionsrelevant ist (vgl. hierzu bereits Nds. OVG, Beschl. v. 3.8.2021 - 13 MN 352/21- und vom 7.9.2021 - 13 MN 378/21-).Der Senat hat zudem keinen vernünftigen Zweifel daran, dass das Geschehen auch in Shisha-Bars - wie auch in Bars und Diskotheken - besonders infektionsrelevant ist (vgl. hierzu bereits Nds. OVG, Beschl. v. 3.8.2021 - 13 MN 352/21 -, juris Rn. 33 u. v. 7.9.2021 - 13 MN 378/21 -, juris Rn. 49 ff.;… zuletzt: Nds. OVG, Beschl. v. 10.1.2022 - 14 MN 79/22 -, juris Rn. 13).
- VGH Bayern, 30.08.2021 - 25 NE 21.2227
Keine Öffnung der Diskotheken nach der "Drei-G-Regel"
Die Sieben-Tage-Inzidenz in Bayern sei in den letzten Tagen zwar wieder erheblich gestiegen, liege aber in vielen Landkreisen noch unter 35. Nach der Rechtsprechung des OVG Niedersachsen (B.v. 3.8.2021 - 13 MN 352/21) sei es nicht gerechtfertigt, ohne Rücksicht auf die tatsächliche Inzidenz ganze Branchen pauschal zu schließen.Der von der Antragstellerin zitierte Beschluss des OVG Niedersachsen vom 3. August 2021 (13 MN 352/21 - juris), mit dem die Anordnung in § 9 Abs. 5 der Niedersächsischen Corona-Verordnung in der Fassung vom 27. Juli 2021 zur Schließung von Diskotheken, Clubs und ähnlichen Einrichtungen bei einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 10 vorläufig außer Vollzug gesetzt wurde, weil nach § 28a Abs. 3 Satz 7 IfSG unterhalb einer 7-Tages-Inzidenz von 35 insbesondere Schutzmaßnahmen in Betracht kämen, die die Kontrolle des Infektionsgeschehens unterstützten, worunter lediglich Einschränkungen unterhalb flächendeckender Betriebsverbote für einzelne Branchen fielen, kann auf das hiesige Verfahren schon deshalb nicht übertragen werden, weil der Verordnungsgeber die 13. BayIfSMV in Kenntnis der Tatsache, dass die 7-Tage-Inzidenz in Bayern seit dem 19. August 2021 über 35 liegt (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Fallzahlen_Inzidenz_aktualisiert.html), in ihrer derzeitigen Fassung erlassen hat (vgl. Begründung der Verordnung zur Änderung der Dreizehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 20. August 2021 - BayMBl. 2021 Nr. 585 S. 1) Darauf, dass in wenigen anderen bayerischen Landkreisen die 7-Tages-Inzidenz unter 35 liegt, kommt es hingegen nicht an.
- OVG Niedersachsen, 20.08.2021 - 13 MN 359/21
Stellung eines Normenkontrolleilantrags nach vorläufiger Außervollzugsetzung der …
Denn die mit dem vorliegenden Normenkontrolleilantrag (§ 47 Abs. 6 VwGO) der Antragstellerin mit Bezug auf Shisha-Bars angegriffene Vorschrift des § 9 Abs. 5 der (9.) Niedersächsischen Verordnung zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 - Niedersächsische Corona-Verordnung - vom 30. Mai 2021 (Nds. GVBl. S. 297) in der Fassung der Änderungsverordnung vom 27. Juli 2021 (Nds. GVBl. S. 559) war im Zeitpunkt des Eingangs des Eilantrags als DigiFax vorab bei Gericht am 3. August 2021 um 14.48 Uhr (vgl. Bl. 3 der GA) bereits durch Senatsbeschluss vom selben Tage, der in einem anderen Normenkontrolleilverfahren (Az.: 13 MN 352/21, juris) am frühen Nachmittag des 3. August 2021 (gegen 13.30 Uhr) ergangen war, gemäß § 47 Abs. 6 VwGO vorläufig außer Vollzug gesetzt worden.Daraus folgte, dass das "erledigende Ereignis" bereits vor Anhängigmachung des vorliegenden Normenkontrolleilantrags 13 MN 359/21 eingetreten war; mit der Konsequenz, dass dieser Eilantrag mangels verbliebenen Substrats einer (weiteren?) vorläufigen Außervollzugsetzung bereits anfänglich unstatthaft und somit unzulässig war und bis heute geblieben ist; mag das mit ihm in der Sache verfolgte Begehren, wie der Ausgang des genannten Parallelverfahrens 13 MN 352/21 zeigt, auch isoliert betrachtet hypothetisch begründet gewesen sein.
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.08.2021 - 11 S 84.21
COVID-19-Pandemie; Grundschüler; Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske; …
Zu den danach möglichen Schutzmaßnahmen zählen insbesondere die allgemeinen Regelungen wie Test- und Maskenpflicht sowie die Kontaktdatenerhebung (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss v. 3. August 2021 - 13 MN 352/21 -, juris Rn 29;… Kießling, in: Kießling, IfSG, 2. Aufl. 2021, § 28a Rn 126). - OVG Niedersachsen, 10.01.2022 - 14 MN 79/22
Infektionsschutzrechtlicher Verordnung (MS, VO v. 23.11.2021 i.d.F. v. …
- OVG Niedersachsen, 22.10.2021 - 13 MN 425/21
Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine infektionsschutzrechtliche Verordnung (Nds. …
- OVG Niedersachsen, 08.12.2021 - 13 MN 464/21
Zugangsbeschränkungen zu Diskotheken
- OVG Niedersachsen, 16.09.2021 - 13 MN 390/21
Coronabedingte Beschränkung der allgemein zulässigen Personenkapazität in …