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   OVG Niedersachsen, 03.09.2020 - 10 LA 144/20   

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OVG Niedersachsen, 03.09.2020 - 10 LA 144/20 (https://dejure.org/2020,26152)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.09.2020 - 10 LA 144/20 (https://dejure.org/2020,26152)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. September 2020 - 10 LA 144/20 (https://dejure.org/2020,26152)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (43)

  • OVG Niedersachsen, 20.04.2011 - 11 LA 57/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Entscheidung über einen Antrag auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.09.2020 - 10 LA 144/20
    Etwas anderes gilt allerdings, wenn der Gehörsverstoß zur Folge hatte, dass sich ein Beteiligter zu dem entscheidungserheblichen Sachverhalt und damit zum Gesamtergebnis des Verfahrens im Sinne des § 108 Abs. 1 VwGO überhaupt nicht äußern konnte (BVerwG, Beschluss vom 09.06.2008 - 5 B 204.07 -, NJW 2008, 3157 Rn. 4; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 20.04.2011 - 11 LA 57/11 -, juris Rn. 11 m.w.N.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 07.12.2006 - 1 ZB 05.616 -, NVwZ-RR 2007, 718, 719; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 124 Rn. 223 m.w.N.).

    Auch ist dann nicht die Darlegung erforderlich, inwiefern eine andere Entscheidung in der Sache hätte getroffen werden können (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 20.04.2011 - 11 LA 57/11 -, juris Rn. 11 m.w.N.).

    Wurde etwa eine mündliche Verhandlung unter Versagung rechtlichen Gehörs ohne den Rechtsmittelführer oder seinen Prozessbevollmächtigten durchgeführt, lässt sich im Nachhinein nicht feststellen, wie die mündliche Verhandlung im Falle ihrer Anwesenheit verlaufen wäre, so dass er keine Ausführungen dazu machen kann, was er noch vorgetragen hätte (Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 124 Rn. 223 m.w.N.; BFH, Beschluss vom 08.04.1998 - VIII R 32/95 -, DStRE 1998, 777, 779 f.; BVerwG, Urteil vom 29.09.1994 - 3 C 28.92 -, NJW 1995, 1441; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 20.04.2011 - 11 LA 57/11 -, juris Rn. 11).

    Dementsprechend kann aber auch das Fehlen einer ordnungsgemäßen Vertretung in der mündlichen Verhandlung, insbesondere wegen unverschuldeter Verhinderung des Prozessbevollmächtigten, einen erheblichen Grund für eine Terminsaufhebung darstellen (BVerwG, Beschluss vom 20.04.2017 - 2 B 69.16 -, juris Rn. 9, und Urteil vom 03.07.1992 - 8 C 58.90 -, NJW 1992, 3185; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 20.04.2011 - 11 LA 57/11 -, NJW 2011, 1987).

    Vielmehr lag vorliegend aus Sicht des Klägers nahe, dass das Verwaltungsgericht erst in der mündlichen Verhandlung über den kurzfristig vor dem Beginn der mündlichen Verhandlung gestellten Verlegungsantrag entscheidet (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 21.12.2009 - 6 B 32.09 -, juris Rn. 6; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 20.04.2011 - 11 LA 57/11 -, NJW 2011, 1986, 1987).

  • BVerwG, 04.02.2002 - 1 B 313.01

    Verfahrensrecht - Berufungszulassungsverfahren: Gehörsverstöße

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.09.2020 - 10 LA 144/20
    Am 18. Mai 2020 (Montag) hat das Verwaltungsgericht den Antrag auf Verlegung des Termins unter Bezugnahme auf die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Februar 2020 (1 B 313.01) und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 25. Mai 2016 (8 LA 76/16) abgelehnt.

    Dies gilt grundsätzlich auch im Asylprozess (BVerwG, Beschluss vom 04.02.2002 - 1 B 313.01 -, juris Rn. 5; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.12.2018 - 4 A 4464/18.A -, juris Rn. 8; Bayerischer VGH, Beschluss vom 06.06.2018 - 15 ZB 18.31230 -, juris Rn. 17 m.w.N.).

    Soweit das Verwaltungsgericht die Ablehnung des Terminsverlegungsantrags des Klägers durch Verfügung vom 18. Mai 2020 (Bl. 97R d.A.) mit einem Verweis auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Februar 2002 (1 B 313.01) und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 25. Mai 2016 (8 LA 76/16) zu begründen versucht, ist die angeführte Rechtsprechung im vorliegenden Fall nicht einschlägig.

    Soweit das Verwaltungsgericht darüber hinaus in dem angefochtenen Urteil ausführt, das bloße Anwesenheitsinteresse einer anwaltlich ausreichend vertretenen Person wird durch ihren Gehörsanspruch nicht geschützt, ist dies zwar - wie oben bereits ausgeführt - grundsätzlich zutreffend (so ausdrücklich BVerwG, Beschluss vom 04.02.2002 - 1 B 313.01, juris Rn. 5).

  • BFH, 08.04.1998 - VIII R 32/95

    Zulassung der Berufung; Errichtung einer Mobilfunk-Basisstation; Befreiung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.09.2020 - 10 LA 144/20
    Wurde etwa eine mündliche Verhandlung unter Versagung rechtlichen Gehörs ohne den Rechtsmittelführer oder seinen Prozessbevollmächtigten durchgeführt, lässt sich im Nachhinein nicht feststellen, wie die mündliche Verhandlung im Falle ihrer Anwesenheit verlaufen wäre, so dass er keine Ausführungen dazu machen kann, was er noch vorgetragen hätte (Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 124 Rn. 223 m.w.N.; BFH, Beschluss vom 08.04.1998 - VIII R 32/95 -, DStRE 1998, 777, 779 f.; BVerwG, Urteil vom 29.09.1994 - 3 C 28.92 -, NJW 1995, 1441; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 20.04.2011 - 11 LA 57/11 -, juris Rn. 11).

    Damit entfällt in diesen Konstellationen zwar die Notwendigkeit der Darlegung, dass die Entscheidung auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruhen kann, nicht jedoch das Erfordernis einer Darlegung des Gehörsverstoßes als solchem (vgl. auch BFH, Beschluss vom 08.04.1998 - VIII R 32/95 -, DStRE 1998, 777, 780).

    Damit verdichtete sich angesichts des hohen Ranges des Anspruchs auf rechtliches Gehör das Ermessen, das § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO einräumt, zu einer entsprechenden Verpflichtung des Verwaltungsgerichts (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 21.12.2009 - 6 B 32.09 -, juris Rn. 3; BFH, Beschluss vom 08.04.1998 - VIII R 32/95 -, DStRE 1998, 777, 781; Bayerischer VGH, Beschluss vom 06.02.2020 - 11 ZB 20.30297 -, juris Rn. 4).

    Mehr brauchte der Kläger in diesem Zusammenhang nicht zu tun (vgl. auch BFH, Beschluss vom 08.04.1998 - VIII R 32/95 -, DStRE 1998, 777, 783).

  • BVerwG, 07.04.2020 - 5 B 30.19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einem asylrechtlichen Verfahren gerichtet

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.09.2020 - 10 LA 144/20
    Dieser muss mit den ihn begründenden Tatsachen und in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan werden (Rudisile in Schoch /Schneider/Bier, VwGO, Stand: Juli 2019, § 124a Rn. 110; BVerwG, Beschluss vom 07.04.2020 - 5 B 30.19 D -, juris Rn. 15 zu § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO m.w.N.).

    Dabei hat sich die Zulassungsbegründung auch mit der vom Verwaltungsgericht zur Zurückweisung des Verlegungsantrags angeführten Begründung auseinanderzusetzen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.04.2020 - 5 B 30.19 D -, juris Rn. 30).

    Darunter sind solche Umstände zu verstehen, die auch und gerade zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs eine Zurückstellung des im Falle der Aufhebung bzw. Verlegung des bereits anberaumten Termins berührten Beschleunigungs- und Konzentrationsgebotes erfordern, weil sich der Beteiligte trotz aller zumutbaren eigenen Bemühungen nicht in hinreichender Weise rechtliches Gehör verschaffen konnte, sofern die Abwesenheit nicht verschuldet oder durch die Absicht der Verschleppung getragen war (BVerwG, Beschluss vom 07.04.2020 - 5 B 30.19 D -, juris Rn. 29 m.w.N.).

  • BVerwG, 09.06.2008 - 5 B 204.07

    Statthaftigkeit des Antrags auf Zulassung der Berufung; Geltendmachung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.09.2020 - 10 LA 144/20
    Etwas anderes gilt allerdings, wenn der Gehörsverstoß zur Folge hatte, dass sich ein Beteiligter zu dem entscheidungserheblichen Sachverhalt und damit zum Gesamtergebnis des Verfahrens im Sinne des § 108 Abs. 1 VwGO überhaupt nicht äußern konnte (BVerwG, Beschluss vom 09.06.2008 - 5 B 204.07 -, NJW 2008, 3157 Rn. 4; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 20.04.2011 - 11 LA 57/11 -, juris Rn. 11 m.w.N.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 07.12.2006 - 1 ZB 05.616 -, NVwZ-RR 2007, 718, 719; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 124 Rn. 223 m.w.N.).

    Damit konnte von ihm nicht erwartet werden, auf sein eigenes Kostenrisiko zum Termin der mündlichen Verhandlung zu erscheinen (in diesem Sinne auch BVerwG, Beschluss vom 09.06.2008 - 5 B 204.07 -, juris Rn. 9 zu der rechtswidrigen Vorenthaltung von Prozesskostenhilfe).

    Eine zumutbare Reaktion auf die - ihm nicht mitgeteilte - Ablehnung seines Verlegungsantrags, etwa durch eine Anhörungsrüge (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09.06.2008 - 5 B 204.07 -, juris Rn. 10), war ihm daher nicht möglich.

  • OVG Niedersachsen, 10.07.2019 - 10 LA 35/19

    Anwaltgerichtliches Verfahren wegen Widerrufs der Rechtsanwaltszulassung:

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.09.2020 - 10 LA 144/20
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör bezieht sich allerdings nur auf entscheidungserhebliches Vorbringen (Senatsbeschluss vom 10.07.2019 - 10 LA 35/19 -, juris Rn. 7 m.w.N.).

    Nur dann kann angenommen bzw. nicht ausgeschlossen werden, dass die Anhörung des Beteiligten zu einer anderen und für ihn günstigeren Entscheidung hätte führen können (Senatsbeschluss vom 10.07.2019 - 10 LA 35/19 -, juris Rn. 7 m.w.N.).

    Demzufolge muss vom Zulassungsantragsteller auch in Streitigkeiten nach dem Asylgesetz dargelegt werden, was er bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte, mithin weshalb der geltend gemachte Gehörsverstoß entscheidungserheblich ist (Senatsbeschluss vom 10.07.2019 - 10 LA 35/19 -, juris Rn. 7; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.02.2018 - 4 A 1763/15.A -, juris Rn. 8; Bayerischer VGH, Beschluss vom 23.01.2018 - 10 ZB 17.31099 -, juris Rn. 4, vgl. zu § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO ferner OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.04.2018 - 8 A 1590/16 -, juris Rn. 22; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 08.03.2018 - 7 LA 67/17 -, juris Rn. 20; Sächsisches OVG, Beschluss vom 24.03.2017 - 3 A 829/16 -, juris Rn. 16; Bayerischer VGH, Beschluss vom 04.05.2016 - 10 ZB 15.2737 -, juris Rn. 8; vgl. auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 07.02.2018 - 2 BvR 549/17 -, juris Rn. 7 zu § 92 BVerfGG; BVerwG, Beschluss vom 18.12.2017 - 6 B 52/17 -, juris Rn. 5 zu § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).

  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 58.90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Frist zur

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.09.2020 - 10 LA 144/20
    Die Verletzung des rechtlichen Gehörs kann allerdings dann nicht mit Erfolg gerügt werden, wenn prozessuale Möglichkeiten unterlassen wurden, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BVerwG, Beschluss vom 12.02.2018 - 2 B 63.17 -, juris Rn. 12 m.w.N., und Urteil vom 03.07.1992 - 8 C 58.90 -, NJW 1992, 3158, 3186).

    Sein Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst dabei grundsätzlich auch das Recht, sich im Termin anwaltlich vertreten zu lassen (BVerwG, Beschluss vom 21.07.2020 - 9 B 20.19 -, Rn. 18, und Urteile vom 29.09.1994 - 3 C 28.92 -, NJW 1995, 1441, 1442, sowie vom 03.07.1992 - 8 C 58.90 -, NJW 1992, 3185).

    Dementsprechend kann aber auch das Fehlen einer ordnungsgemäßen Vertretung in der mündlichen Verhandlung, insbesondere wegen unverschuldeter Verhinderung des Prozessbevollmächtigten, einen erheblichen Grund für eine Terminsaufhebung darstellen (BVerwG, Beschluss vom 20.04.2017 - 2 B 69.16 -, juris Rn. 9, und Urteil vom 03.07.1992 - 8 C 58.90 -, NJW 1992, 3185; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 20.04.2011 - 11 LA 57/11 -, NJW 2011, 1987).

  • BVerwG, 21.12.2009 - 6 B 32.09

    Keine grundsätzliche Bedeutung durch bloße Kritik an der Sachverhaltswürdigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.09.2020 - 10 LA 144/20
    Damit verdichtete sich angesichts des hohen Ranges des Anspruchs auf rechtliches Gehör das Ermessen, das § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO einräumt, zu einer entsprechenden Verpflichtung des Verwaltungsgerichts (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 21.12.2009 - 6 B 32.09 -, juris Rn. 3; BFH, Beschluss vom 08.04.1998 - VIII R 32/95 -, DStRE 1998, 777, 781; Bayerischer VGH, Beschluss vom 06.02.2020 - 11 ZB 20.30297 -, juris Rn. 4).

    Vielmehr lag vorliegend aus Sicht des Klägers nahe, dass das Verwaltungsgericht erst in der mündlichen Verhandlung über den kurzfristig vor dem Beginn der mündlichen Verhandlung gestellten Verlegungsantrag entscheidet (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 21.12.2009 - 6 B 32.09 -, juris Rn. 6; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 20.04.2011 - 11 LA 57/11 -, NJW 2011, 1986, 1987).

  • BVerwG, 29.09.1994 - 3 C 28.92

    Unbegründeter Terminverlegungsantrag

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.09.2020 - 10 LA 144/20
    Wurde etwa eine mündliche Verhandlung unter Versagung rechtlichen Gehörs ohne den Rechtsmittelführer oder seinen Prozessbevollmächtigten durchgeführt, lässt sich im Nachhinein nicht feststellen, wie die mündliche Verhandlung im Falle ihrer Anwesenheit verlaufen wäre, so dass er keine Ausführungen dazu machen kann, was er noch vorgetragen hätte (Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 124 Rn. 223 m.w.N.; BFH, Beschluss vom 08.04.1998 - VIII R 32/95 -, DStRE 1998, 777, 779 f.; BVerwG, Urteil vom 29.09.1994 - 3 C 28.92 -, NJW 1995, 1441; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 20.04.2011 - 11 LA 57/11 -, juris Rn. 11).

    Sein Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst dabei grundsätzlich auch das Recht, sich im Termin anwaltlich vertreten zu lassen (BVerwG, Beschluss vom 21.07.2020 - 9 B 20.19 -, Rn. 18, und Urteile vom 29.09.1994 - 3 C 28.92 -, NJW 1995, 1441, 1442, sowie vom 03.07.1992 - 8 C 58.90 -, NJW 1992, 3185).

  • BVerwG, 21.07.2020 - 9 B 20.19

    Internationale Zuständigkeit bei Verbandsklage gegen Bereitsteller ausländischer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.09.2020 - 10 LA 144/20
    Sein Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst dabei grundsätzlich auch das Recht, sich im Termin anwaltlich vertreten zu lassen (BVerwG, Beschluss vom 21.07.2020 - 9 B 20.19 -, Rn. 18, und Urteile vom 29.09.1994 - 3 C 28.92 -, NJW 1995, 1441, 1442, sowie vom 03.07.1992 - 8 C 58.90 -, NJW 1992, 3185).

    Daraus folgt aber nicht, dass sich ein Verfahrensbeteiligter, der nicht selbst unverschuldet an einer Teilnahme an der mündlichen Verhandlung verhindert ist, bei einer rechtmäßigen Ablehnung seines Antrags auf Prozesskostenhilfe erfolgreich auf eine Verletzung seines Rechts, sich in einer mündlichen Verhandlung rechtsanwaltlich vertreten zu lassen - und damit seines Anspruchs auf rechtliches Gehör - berufen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.07.2020 - 9 B 20.19 -, juris Rn. 17 f.).

  • BVerwG, 09.01.2020 - 5 B 25.19

    Antrag auf Prozesskostenhilfe; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

  • BVerwG, 12.02.2018 - 2 B 63.17
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2018 - 4 A 10/18

    Türkei; Kurden; Gruppenverfolgung; rechtliches Gehör; Terminsaufhebung;

  • BGH, 23.09.2016 - AnwZ (Brfg) 34/16

    Verletzung des rechtlichen Gehörs nach kurzfristiger Erkrankung des

  • BVerwG, 22.05.2006 - 10 B 9.06

    Gewährung rechtlichen Gehörs - Terminsaufhebung aufgrund eines

  • OVG Niedersachsen, 23.12.2020 - 10 LB 195/20

    Ablehnung eines Beweisantrags - Darlegungserfordernisse bei Gehörsrüge

  • VGH Bayern, 23.01.2018 - 10 ZB 17.31099

    Entfernung einer Polizeibeamtin aus dem Dienst wegen eines schwerwiegenden

  • BVerwG, 20.04.2017 - 2 B 69.16

    Prozesskostenhilfe, Bewilligung für den gesamten Rechtszug, Zurückverweisung an

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2018 - 4 A 1763/15

    Feststellung eines höheren Betriebsvermögensschadens

  • VGH Bayern, 06.06.2018 - 15 ZB 18.31230

    Gerichtliche Berücksichtigung eines Terminverlegungsantrags; Nachweis der

  • OVG Sachsen, 11.09.2018 - 3 A 1052/18

    Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Vorabentscheidungsersuchen an den

  • BVerfG, 14.12.2017 - 2 BvR 1872/17

    Berücksichtigung eines bereits in der ersten Instanz möglichen Vortrags im

  • OVG Niedersachsen, 05.11.2012 - 2 LA 177/12

    Anforderungen an die Anwesenheit eines rechtsanwaltlich vertretenen Asylbewerbers

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2018 - 4 A 4464/18

    Darlegung eines Verfahrensfehlers im Falle der nicht ordnungsgemäßen Einführung

  • VGH Bayern, 18.08.2017 - 11 ZB 17.30559

    Unterlassung der Feststellung der Verletzung der Dispositionsmaxime;

  • BVerwG, 30.11.2018 - 5 B 33.18

    Keine Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis wegen Straffälligkeit

  • VGH Bayern, 17.03.2020 - 10 ZB 20.21

    Wenn im Fall plötzlicher Erkrankung des Prozessbevollmächtigten des Klägers der

  • BGH, 09.07.1992 - VII ZR 7/92

    Hunde müssen Leine tragen

  • VGH Bayern, 04.05.2016 - 10 ZB 15.2737

    Besetzungsrüge; schlafender Richter; Darlegungserfordernis; Verfahrensmangel;

  • VGH Bayern, 06.02.2020 - 11 ZB 20.30297

    Verfahren wegen überlanger Verfahrensdauer; Wartepflicht bei Ablehnungsgesuch;

  • BVerfG, 24.07.2019 - 2 BvR 686/19

    Vorlage an den Großen Senat zu den Anforderungen an eine schlüssige Rüge der

  • VGH Bayern, 07.12.2006 - 1 ZB 05.616

    Vereinsverbot, Sicherstellungsbescheid; MC Gremium, satzungsgemäßes Motorrad;

  • OVG Sachsen, 24.03.2017 - 3 A 829/16

    Nachweis der Besitzberechtigung für die Kakadus; Beendigung der Überlassung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2018 - 8 A 1590/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilprozessuale

  • BVerfG, 07.02.2018 - 2 BvR 549/17

    Fehlen einer Vertretung in der mündlichen Verhandlung infolge einer

  • BVerwG, 29.04.2004 - 1 B 203.03

    Auslegung des Begriffs der "Gebiete der Wirtschaft" in § 36 Abs. 1 S. 1 GewO;

  • OVG Niedersachsen, 08.03.2018 - 7 LA 67/17

    Rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung

  • BVerwG, 18.12.2017 - 6 B 52.17

    D (A), Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2004 - 3 A 4016/02

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung einer Berufung

  • VGH Bayern, 27.04.2020 - 14 ZB 19.31488

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend einen Arzthaftungsprozess

  • BVerfG, 01.08.2017 - 2 BvR 3068/14

    Mündliche Verhandlung - Wiedereröffnung

  • BGH, 16.11.2010 - VIII ZB 55/10

    Feststellungsinteresse zur Erhebung einer Fortsetzungsfeststellungsklage

  • BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 48.92

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen begangener Dienstvergehen durch

  • OVG Niedersachsen, 30.12.2020 - 10 LA 275/20

    Verletzung des rechtlichen Gehörs und der Öffentlichkeit des Verfahrens im Rahmen

    Demzufolge muss vom Zulassungsantragsteller auch in Streitigkeiten nach dem Asylgesetz dargelegt werden, was er bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte, mithin weshalb der geltend gemachte Gehörsverstoß entscheidungserheblich ist (Senatsbeschluss vom 3.9.2020 - 10 LA 144/20 -, juris Rn. 17 m.w.N.).

    Etwas anderes gilt allerdings, wenn der Gehörsverstoß zur Folge hatte, dass sich ein Beteiligter zu dem entscheidungserheblichen Sachverhalt und damit zum Gesamtergebnis des Verfahrens im Sinne des § 108 Abs. 1 VwGO überhaupt nicht äußern konnte (Senatsbeschluss vom 3.9.2020 - 10 LA 144/20 -, juris Rn. 17 m.w.N.).

    Denn § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO sieht die Gewährung von Prozesskostenhilfe bereits dann vor, wenn nur hinreichende Erfolgsaussichten für den beabsichtigten Rechtsstreit bestehen, ohne dass der Prozesserfolg schon gewiss sein muss (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 29.11.2019 - 1 BvR 2666/18 -, juris Rn. 12), mithin der Prozessausgang offen ist (Senatsbeschluss vom 3.9.2020 - 10 LA 144/20 -, juris Rn. 14; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7.12.2020 - 12 S 3065/20 -, juris Rn. 7; Bayerischer VGH, Beschluss vom 4.2.2016 - 10 C 15.2641 -, juris Rn. 20).

  • OVG Hamburg, 12.05.2021 - 1 Bf 492/19

    Eurogate Westerweiterung: Klage gegen Planfeststellungsbeschluss auch in zweiter

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör der Beteiligten ist - selbst bei Anordnung ihres persönlichen Erscheinens - in der Regel dadurch gewährleistet, dass ihre Prozessbevollmächtigten an der mündlichen Verhandlung teilnehmen (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 7.12.2020, 4 LA 204/18, juris Rn. 11, m.w.N.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 3.9.2020, 10 LA 144/20, InfAuslR 2020, 469, juris Rn. 18).
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.12.2020 - 4 LA 204/18

    Berufungszulassung in Asylrechtsverfahren: Verletzung des Rechts auf rechtliches

    Denn eine Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör kommt bei der Ablehnung eines Verlegungs- oder Vertagungsantrags nur in Betracht, wenn dieser auf im Sinne des § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO erhebliche Gründe gestützt worden ist (Beschluss des Senats vom 12. Juni 2020 - 4 LA 192/18 -, n.v. S. 4 der Beschlussausfertigung; OVG Lüneburg, Beschluss vom 03. September 2020 - 10 LA 144/20 -, juris Rn. 18 m.w.N.).

    Sofern sie durch Prozessbevollmächtigte vertreten sind, genügt zur Gewährleistung rechtlichen Gehörs allerdings regelmäßig die Anwesenheit dieser Prozessbevollmächtigten in der mündlichen Verhandlung (OVG Lüneburg, Beschluss vom 03. September 2020 - 10 LA 144/20 -, juris Rn. 18 mit Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 30. November 2018 - 5 B 33.18 D -, juris Rn. 16).

    Insbesondere nimmt sie nicht für sich in Anspruch, aufgrund der Ablehnung des Prozesskostenhilfeantrags unverschuldet gehindert gewesen zu sein, in der mündlichen Verhandlung zu erscheinen und den Kläger zu vertreten (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 03. September 2020 - 10 LA 144/20 -, juris Rn. 22).

  • OVG Niedersachsen, 27.09.2021 - 4 LA 171/21

    Asylprozess, Anwesenheitsinteresse; Erscheinen, persönliches; rechtliches Gehör;

    Der verfassungsrechtlich verankerte Anspruch auf rechtliches Gehör vermittelt den Beteiligten daher das Recht, an einer im Verwaltungsrechtsstreit stattfindenden mündlichen Verhandlung teilzunehmen und sich dort zu Tatsachen und Rechtsfragen zu äußern (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 3.9.2020 - 10 LA 144/20 -, juris Rn. 18; Bay. VGH, Beschl. v. 17.3.2020 - 10 ZB 20.21 -, juris Rn. 7).

    Sofern der Beteiligte durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten ist, genügt zur Gewährleistung rechtlichen Gehörs allerdings regelmäßig die Anwesenheit des Prozessbevollmächtigten in der mündlichen Verhandlung (BVerwG, Beschl. v. 30.11.2018 - 5 B 33.18 D -, juris Rn. 16; Nds. OVG, Beschl. v. 3.9.2020 - 10 LA 144/20 -, juris Rn. 18).

    Dies gilt grundsätzlich auch im Asylprozess (BVerwG, Beschl. v. 4.2.2002 - 1 B 313.01 -, juris Rn. 5; Nds. OVG, Beschl. v. 3.9.2020 - 10 LA 144/20 -, juris Rn. 18; Bay. VGH, Beschl. v. 15.4.2020 - 4 ZB 20.30838 -, juris Rn. 5).

  • BFH, 06.04.2021 - VIII B 108/20

    Zur Terminverlegung bei Zugangsbeschränkungen aus Gründen des Infektionsschutzes

    d) Eine Terminverlegung kann allerdings auch dann geboten sein, wenn zwar der aktuelle Gesundheitszustand des Beteiligten eine Terminwahrnehmung zulässt, er jedoch an bestimmten (noch leichten) Krankheitssymptomen leidet, die für eine mögliche Corona-Infektion sprechen können, und beim FG für solche Personen aus Gründen des Infektionsschutzes ein Zugang zum Gerichtsgebäude und damit zur mündlichen Verhandlung nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist (vgl. Wendl in Gosch, FGO, § 91 Rz 142.1, unter Verweis auf Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 03.09.2020 - 10 LA 144/20, Informationsbrief Ausländerrecht 2020, 469).
  • OVG Niedersachsen, 23.12.2020 - 10 LB 195/20

    Unzulässigkeit der Berufung gegen die Ablehnung eines Asylantrags mangels

    Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschluss des Senats vom 3. September 2020 (- 10 LA 144/20 -) verwiesen (Bl. 150 ff. d.A.).

    Hierauf ist der Kläger im Zulassungsbeschluss des Senats vom 3. September 2020 (- 10 LA 144/20 -) auch hingewiesen worden.

  • OVG Niedersachsen, 04.02.2022 - 10 LA 7/22

    Attest; Belastungsstörung, posttraumatische; Erkrankung, psychiatrische;

    Demzufolge muss vom Zulassungsantragsteller auch in Streitigkeiten nach dem Asylgesetz dargelegt werden, was er bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte, mithin weshalb der geltend gemachte Gehörsverstoß entscheidungserheblich ist (Senatsbeschluss vom 3.9.2020 - 10 LA 144/20 -, juris Rn. 17 m.w.N.).

    Etwas anderes gilt allerdings, wenn der Gehörsverstoß zur Folge hatte, dass sich ein Beteiligter zu dem entscheidungserheblichen Sachverhalt und damit zum Gesamtergebnis des Verfahrens im Sinne des § 108 Abs. 1 VwGO überhaupt nicht äußern konnte (Senatsbeschluss vom 3.9.2020 - 10 LA 144/20 -, juris Rn. 17 m.w.N.).

  • BSG, 17.12.2020 - B 10 ÜG 4/20 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anspruch auf rechtliches Gehör - mündliche

    Das Entschädigungsgericht konnte vom Rechtsanwalt der Klägerin nicht erwarten, auf eigenes Kostenrisiko zum Verhandlungstermin anzureisen (vgl BVerwG Beschluss vom 9.6.2008 - 5 B 204.07 - juris RdNr 9; OVG Lüneburg Beschluss vom 3.9.2020 - 10 LA 144/20 - juris RdNr 25) .
  • VGH Bayern, 18.11.2020 - 9 ZB 20.31924

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag eines Asylbewerbers aus Sierra Leone wegen

    Deshalb sind rechtfertigende "erhebliche" Gründe im Sinne des § 227 ZPO nur solche Umstände, die auch und gerade zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs eine Zurückstellung des Beschleunigungs- und Konzentrationsgebotes erfordern (BVerwG, B.v. 29.4.2004 - 3 B 118.03 - juris Rn. 3; vgl. auch B.v. 12.2.2018 - 2 B 63.17 - juris Rn. 12 m.w.N., NdsOVG, B.v. 3.9.2020 - 10 LA 144/20 - juris Rn. 16).

    Bei dieser Konstellation entfällt auch nicht die Notwendigkeit der Darlegung, dass die Entscheidung auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruhen kann (vgl. NdsOVG, B.v. 3.9.2020 - 10 LA 144/20 - juris Rn. 17).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2022 - 18 A 699/21

    Anforderungen an die Bescheidung eines Antrags auf Terminaufhebung oder Verlegung

    Die nicht rechtzeitige Bescheidung - hierunter fällt auch die Bescheidung ohne Begründung - eines Antrags trotz bestehender Möglichkeit zu einer solchen ist rechtswidrig, vgl. in diesem Zusammenhang BFH, Beschluss vom 1. August 2005 - VII B 336/04 -, juris, Rn. 11; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. Juni 1991- 15 W 22/91 -, MDR 1991, 1195, und begründet grundsätzlich einen Verfahrensfehler wegen der Versagung rechtlichen Gehörs, vgl. BSG, Beschluss vom 27. Juni 2017- B 2 U 27/17 B -, juris, Rn. 9, m. w. N. zur st. Rspr. des BSG; für einen Ausnahmefall siehe BFH, Beschluss vom 1. August 2005 - VII B 336/04 -, juris, Rn. 11 f., offen gelassen von OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. September 2020 - 10 LA 144/20 -, juris, Rn. 22, ohne dass es darauf ankommt, ob dem Terminaufhebungs- oder Verlegungsantrag in der Sache zu entsprechen gewesen wäre.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2021 - A 12 S 91/21

    Terminsverlegungsantrag eines nicht anwaltlich vertretenen Klägers; Eingang bei

  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.2020 - A 11 S 3308/20

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen Missachtung eines

  • VGH Bayern, 11.05.2021 - 9 ZB 21.50030

    Wirksamwerden eines Urteils aufgrund mündlicher Verhandlung durch Zustellung -

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