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   OVG Niedersachsen, 03.11.2016 - 12 ME 131/16   

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OVG Niedersachsen, 03.11.2016 - 12 ME 131/16 (https://dejure.org/2016,38996)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.11.2016 - 12 ME 131/16 (https://dejure.org/2016,38996)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. November 2016 - 12 ME 131/16 (https://dejure.org/2016,38996)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 903 S 1 BGB; § 5 Abs 1 Nr 1 BImSchG; § 4 Abs 1 UmwRG; § 146 Abs 4 S 3 VwGO; § 42 Abs 2 VwGO
    Antragsbefugnis; Außenbereich; Außenbereichsgrundstück; Darlegung; schlüssige Darlegung; Freizeitgrundstück; Grundstücksnutzung; Hobbytierhaltung; Klagebefugnis; Nachbarschaft; Waldgrundstück; Windenergieanlage; Windkraftanlage; Wohnnutzung

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Voraussetzungen einer Drittanfechtungsklage nach § 4 Abs. 1 UmwRG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 372
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 15.10.2015 - C-137/14

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2016 - 12 ME 131/16
    Da der Gerichtshof der Europäischen Union zuletzt in der sogenannten "Waldschlößchenentscheidung" (Urt. v. 14.1.2016 - C-399/14 -) und zuvor unter anderem in seinem Urteil vom 15. Oktober 2015 - C-127/14 - [gemeint ist C-137/14] - festgestellt habe, dass die Regelungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes nicht die Verpflichtungen aus den diesen Gesetzen zugrunde liegenden europäischen Richtlinien erfüllten, sei eine gemeinschaftskonforme Auslegung zwingend geboten.

    Letzteres ergibt sich für das in der anwaltlichen Beschwerdebegründung angeführte Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 14. Januar 2016 - C-399/14 - aus den Antworten des Gerichts auf die Vorlagefragen und für das Urteil vom 15. Oktober 2015 - C-137/14 - aus der Entscheidungsformel.

    Er räumt ein, dass dem entgegengehalten werde, der Gerichtshof der Europäischen Union habe in seinem Urteil vom 15. Oktober 2015 - C-137/14 - (juris, Rn. 91) festgehalten, dass ein Mitgliedstaat die Zulässigkeit von Rechtsbehelfen gegen eine Entscheidung im Sinne von Art. 11 der Richtlinie 2011/92 über die Umweltverträglichkeitsprüfung von der Voraussetzung einer Verletzung subjektiver Rechte abhängig machen könne, wirft jedoch die Frage auf, ob dies der nationale deutsche Gesetzgeber getan habe, da, wie sich aus allen genannten Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union ergebe, bis heute ein Umsetzungsdefizit gegeben sei.

  • VG Münster, 23.11.2006 - 2 K 3525/02

    Streit über die Genehmigungsfähigkeit einer Windkraftanlage; Beachtung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2016 - 12 ME 131/16
    Eine Vergleichbarkeit mag für ein zulässiges Wohnen im Außenbereich - etwa auf einem Einzelhof (vgl. VG Münster, Urt. v. 23.11.2006 - 2 K 3525/02 -, juris, Rn. 25) - anzunehmen sein.

    Denn es ist in der Rechtsprechung gestützt auf fachliche Bewertungen und die Auswertung gesammelter Erfahrungen bereits anerkannt, dass eine Gewöhnung von Nutztieren, und zwar auch von Geflügel, an den rotierenden Schlagschatten einer Windkraftanlage möglich ist (vgl. VG Münster, Urt. v. 23.11.2006 - 2 K 3525/02 -, juris, Rn. 45).

    Dies wäre aber umso angezeigter gewesen, als in der Rechtsprechung bereits anerkannt ist (vgl. VG Münster, Urt. v. 23.11.2006 - 2 K 3525/02 -, juris, Rn. 45), dass selbst in Fällen gewerblicher Nutztierhaltung den Haltern des von Schlagschattenwurf betroffenen Geflügels Anpassungsleistungen zumutbar sind, die sogar die Aktivierung von Ausweichmöglichkeiten auf andere ihrer Nutzung unterliegende Grundstücke und die Hinnahme temporärer wirtschaftlicher Einbußen einschließen.

  • VGH Hessen, 04.08.2016 - 9 B 2744/15
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2016 - 12 ME 131/16
    21 ff.; Nds. OVG, Urt. v. 30.7.2015 - 12 KN 220/14 -, NVwZ-RR 2016, 138 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 25; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 5.4.2016 - 3 S 373/16 -, ZNER 2016, 157 f., hier zitiert nach juris, Rn. 12; Hess. VGH, Beschl. v. 4.8.2016 - 9 B 2744/15 -, juris, Rn. 8 ff., m. w. N).

    Diese Vorschrift bezieht sich damit nur auf die Sachprüfung im Rahmen eines (schon) zulässigen Rechtsbehelfsverfahrens und eröffnet lediglich solchen Personen, die schon aus anderen Gründen aufgrund einer möglichen Betroffenheit in einem materiellen Recht antragsbefugt sind, eine weitergehende Berufung auf die in Rede stehenden Verfahrensfehler im Rahmen der Begründetheitsprüfung des Antrags (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.6.2013 - BVerwG 4 B 37.12 -, BauR 2013, 2014 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 10; Nds. OVG, Urt. v. 30.7.2015 - 12 KN 220/14 -, NVwZ-RR 2016, 138 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 25; Hess. VGH, Beschl. v. 4.8.2016 - 9 B 2744/15 -, juris, Rn. 9, m. w. N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2015 - 8 A 959/10

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur wesentlichen Änderung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2016 - 12 ME 131/16
    Der Antragsteller macht des Weiteren geltend (Bl. 305 f. GA), das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen habe in seinem Urteil vom 25. Februar 2015 - 8 A 959/10 - die Auffassung vertreten, dass eine europarechtskonforme Auslegung des nationalen Rechts dazu führen müsse, auch den Rechtsbehelf eines privaten Dritten, der auf eine fehlerhafte Anwendung umweltrelevanter Vorschriften, wie insbesondere der gesetzlichen Regelungen über die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung, gestützt werde, als zulässig zu betrachten, ohne dass dieser Dritte eine Verletzung eigener Rechte geltend zu machen habe.

    Der schlichte Hinweis des Antragstellers auf die ihm günstige Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Urt. v. 25.2.2015 - 8 A 959/10 -, DVBl. 2015, 993 ff., hier zitiert nach juris) ersetzt in Ermangelung einer Bindung der Verwaltungsgerichte an präjudizielle Entscheidungen keine Sachargumente.

  • OVG Niedersachsen, 30.07.2015 - 12 KN 220/14

    Antragsbefugnis; Ortsteil; Raumordnung; Regionales Raumordnungsprogramm;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2016 - 12 ME 131/16
    21 ff.; Nds. OVG, Urt. v. 30.7.2015 - 12 KN 220/14 -, NVwZ-RR 2016, 138 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 25; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 5.4.2016 - 3 S 373/16 -, ZNER 2016, 157 f., hier zitiert nach juris, Rn. 12; Hess. VGH, Beschl. v. 4.8.2016 - 9 B 2744/15 -, juris, Rn. 8 ff., m. w. N).

    Diese Vorschrift bezieht sich damit nur auf die Sachprüfung im Rahmen eines (schon) zulässigen Rechtsbehelfsverfahrens und eröffnet lediglich solchen Personen, die schon aus anderen Gründen aufgrund einer möglichen Betroffenheit in einem materiellen Recht antragsbefugt sind, eine weitergehende Berufung auf die in Rede stehenden Verfahrensfehler im Rahmen der Begründetheitsprüfung des Antrags (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.6.2013 - BVerwG 4 B 37.12 -, BauR 2013, 2014 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 10; Nds. OVG, Urt. v. 30.7.2015 - 12 KN 220/14 -, NVwZ-RR 2016, 138 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 25; Hess. VGH, Beschl. v. 4.8.2016 - 9 B 2744/15 -, juris, Rn. 9, m. w. N.).

  • EuGH, 14.01.2016 - C-399/14

    Grüne Liga Sachsen u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 92/43/EWG -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2016 - 12 ME 131/16
    Da der Gerichtshof der Europäischen Union zuletzt in der sogenannten "Waldschlößchenentscheidung" (Urt. v. 14.1.2016 - C-399/14 -) und zuvor unter anderem in seinem Urteil vom 15. Oktober 2015 - C-127/14 - [gemeint ist C-137/14] - festgestellt habe, dass die Regelungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes nicht die Verpflichtungen aus den diesen Gesetzen zugrunde liegenden europäischen Richtlinien erfüllten, sei eine gemeinschaftskonforme Auslegung zwingend geboten.

    Letzteres ergibt sich für das in der anwaltlichen Beschwerdebegründung angeführte Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 14. Januar 2016 - C-399/14 - aus den Antworten des Gerichts auf die Vorlagefragen und für das Urteil vom 15. Oktober 2015 - C-137/14 - aus der Entscheidungsformel.

  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2016 - 3 S 373/16

    Interessenabwägung in Fällen der Drittanfechtung; Reichweite des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2016 - 12 ME 131/16
    Anerkannt ist lediglich, dass Windenergieanlagen gegen das in § 35 Abs. 1 Satz 1 BauGB verankerte Gebot der Rücksichtnahme verstoßen können, weil von den Drehbewegungen ihrer Rotoren eine "optisch bedrängende Wirkung auf b e w o h n t e Nachbargrundstücke im Außenbereich ausgeht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.12.2006 - BVerwG 4 B 72.06 -, NVwZ 2007, 336 f., hier zitiert nach juris, Rn. 4; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 5.4.2016 - 3 S 373/16 -, ZNER 2016, 157 f., hier zitiert nach juris, Rn. 18).

    21 ff.; Nds. OVG, Urt. v. 30.7.2015 - 12 KN 220/14 -, NVwZ-RR 2016, 138 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 25; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 5.4.2016 - 3 S 373/16 -, ZNER 2016, 157 f., hier zitiert nach juris, Rn. 12; Hess. VGH, Beschl. v. 4.8.2016 - 9 B 2744/15 -, juris, Rn. 8 ff., m. w. N).

  • BVerwG, 27.06.2013 - 4 B 37.12

    Anforderung an die grundsätzliche Bedeutung bei Übergangsregelungen; maßgeblicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2016 - 12 ME 131/16
    Diese Vorschrift bezieht sich damit nur auf die Sachprüfung im Rahmen eines (schon) zulässigen Rechtsbehelfsverfahrens und eröffnet lediglich solchen Personen, die schon aus anderen Gründen aufgrund einer möglichen Betroffenheit in einem materiellen Recht antragsbefugt sind, eine weitergehende Berufung auf die in Rede stehenden Verfahrensfehler im Rahmen der Begründetheitsprüfung des Antrags (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.6.2013 - BVerwG 4 B 37.12 -, BauR 2013, 2014 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 10; Nds. OVG, Urt. v. 30.7.2015 - 12 KN 220/14 -, NVwZ-RR 2016, 138 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 25; Hess. VGH, Beschl. v. 4.8.2016 - 9 B 2744/15 -, juris, Rn. 9, m. w. N.).
  • BVerwG, 02.10.2013 - 9 A 23.12

    Ausführungsplanung; Planänderung; Planergänzung; unterlassene UVP-Prüfung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2016 - 12 ME 131/16
    Die Auffassung dieses Oberverwaltungsgerichts wird im Übrigen in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht und anderer Obergerichte, darunter derjenigen des Senats, nicht geteilt (vgl. BVerwG, Urt. v. 2.10.2013 - BVerwG 9 A 23.12 -, NVwZ 2014, 367 ff., hier zitiert nach juris, Rnrn.
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2014 - 7 ME 105/13

    Anhaltspunkt für ein auf die Verhinderung des Betriebs gerichtetes Ermessen im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2016 - 12 ME 131/16
    Vielmehr muss er in der Regel den einzelnen tragenden Begründungselementen der angefochtenen Entscheidung geeignete Gegenargumente konkret gegenüberstellen und - soweit möglich - deren Vorzugswürdigkeit darlegen (Nds. OVG, Beschl. v. 26.9.2016 - 12 ME 141/16 - und Beschl. v. 10.2. 2014 - 7 ME 105/13 -, juris, Rn. 26).
  • EuGH, 02.09.2015 - C-127/14

    Surmacs - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 94/19/EG - Anhang I Nr. 7 -

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.03.1978 - VII A 60/76
  • VG Ansbach, 16.09.2015 - AN 11 K 15.00630

    Genehmigung von Windkraftanlagen; Erfolglose Klage einer Drittperson

  • BVerwG, 11.12.2006 - 4 B 72.06

    Außenbereich; Windenergieanlage; Rotoren; Drehbewegung von -; Gebot der

  • BVerwG, 22.10.1982 - 7 C 50.78

    Immissionsschutz - Genehmigungsbedürftige Anlage - Genehmigungsunterlagen -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2010 - 8 A 2764/09

    Windenergieanlage in Bochum-Gerthe unzulässig

  • OVG Niedersachsen, 18.06.2014 - 7 LA 168/12

    Berücksichtigung von Verkehrslärm im Rahmen der Abwägung gemäß § 38 Abs. 2 S. 1

  • BVerwG, 30.07.2012 - 5 PKH 8.12

    Verfahrensfehler; nicht ordnungsgemäße Berufungsbegründung; Gebot, sich von einem

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.06.2018 - 3 M 286/15

    Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von elf Windkraftanlagen;

    Die Darlegung einer solchen Möglichkeit setzt unter anderem voraus, dass auf der Grundlage von Maßstäben argumentiert wird, die sich zur Beurteilung der Schutzwürdigkeit der betroffenen Grundstücksnutzung objektiv eignen (OVG Lüneburg, B. v. 03.11.2016 - 12 ME 131/16 - juris unter Hinweis auf BVerwG, U. v. 22.10.1982 - BVerwG 7 C 50.78 - DVBl. 1983, 183).
  • OVG Niedersachsen, 26.02.2020 - 12 LB 157/18

    Abschichtung; Ausnahmegenehmigung, artenschutzrechtliche; Aussetzung des

    Es ist in der Rechtsprechung gestützt auf fachliche Bewertungen und die Auswertung gesammelter Erfahrungen anerkannt, dass eine Gewöhnung von Nutztieren an den rotierenden Schlagschatten einer Windkraftanlage möglich ist (Nds. OVG, Beschl. v. 3.11.2016 - 12 ME 131/16 -, juris, Rn. 25; VG Münster, Urt. v. 23.11.2006 - 2 K 3525/02 -, juris, Rn. 45).

    Soweit die Antragsteller damit auf "optisch unzumutbare Beeinträchtigungen" verweisen wollen, ist ihnen zunächst entgegenzuhalten, dass sich die von ihnen in diesem Zusammenhang in Bezug genommene Rechtsprechung, wonach eine unzumutbare Beeinträchtigung durch optische Bedrängung in der Regel anzunehmen sein wird, wenn der Abstand zwischen Wohnhaus und Windenergieanlage das Zweifache der Gesamthöhe der Anlage unterschreitet, nur auf Wohngrundstücke bezieht (Nds. OVG, Beschl. v. 3.11.2016 - 12 ME 131/16 -, juris, Rn. 21 m. N.).

  • VG Arnsberg, 17.10.2017 - 4 K 2130/16

    Windenergieanlagen in Werl-Hilbeck - Klage abgewiesen

    Besteht demnach bereits die Möglichkeit, dass die Klägerin in eigenen materiellen Rechtspositionen betroffen ist, so kann offen bleiben, ob ihre Klagebefugnis auch aus § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 1 oder Abs. 1a UmwRG in der maßgeblichen, seit dem 29. Juli 2017 geltenden Fassung folgt, vgl. den Schutznormcharakter aufgrund eines absoluten Verfahrensrechts bejahend: OVG NRW, Beschluss vom 24. Juni 2015 - 8 B 315/15 -, juris Rn. 6 ff. und Urteil vom 25. Februar 2015 - 8 A 915/10 -, juris Rn. 51 ff. jeweils m.w.N.; a. A. BVerwG, Urt. vom 2. Oktober 2013 - 9 A 23.12 -, juris, Rn. 21 ff.; OVG Niedersachsen, Urteil vom 30. Juli 2015 - 12 KN 220/14 -, juris, Rn. 25, und Beschluss vom 3. November 2016 -12 ME 131/16 , juris Rn. 29f; Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg, Beschluss v. 5. April 2016 - 3 S 373/16 -, juris, Rn. 12; VGH, Hessen, Beschluss vom 4. August .2016 - 9 B 2744/15 -, juris, Rn. 8 ff., und ob sie neben einem Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung auch die Fehlerhaftigkeit einer tatsächlich durchgeführten UVP geltend machen kann.
  • OVG Niedersachsen, 24.09.2021 - 12 ME 45/21

    Artenschutzleitfaden; Darlegungsanforderungen; Fachkonvention; Feldlerche;

    Denn die zu prüfenden Beschwerdegründe sind darzulegen, sodass sie sich das Oberverwaltungsgericht nicht anhand ihm lediglich bezeichneter Fundstellen selbst zusammenzustellen hat (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 30.11.2016 - 12 ME 131/16 -, juris, Rn. 30, und Beschl. v. 15.4.2014 - 7 ME 121/13 -, Nds. VBl. 2014, 286 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 41).
  • OVG Niedersachsen, 19.12.2016 - 12 ME 85/16

    DIN ISO 9613 2; eigener Betrieb; Einzelmessung; Gebot der Rücksichtnahme;

    Es ist in der Rechtsprechung gestützt auf fachliche Bewertungen und die Auswertung gesammelter Erfahrungen anerkannt, dass eine Gewöhnung von Nutztieren an den rotierenden Schlagschatten einer Windkraftanlage möglich ist (Nds. OVG, Beschl. v. 3.11.2016 - 12 ME 131/16 -, juris, Rn. 25; VG Münster, Urt. v. 23.11.2006 - 2 K 3525/02 -, juris, Rn. 45).

    Soweit die Antragsteller damit auf "optisch unzumutbare Beeinträchtigungen" verweisen wollen, ist ihnen zunächst entgegenzuhalten, dass sich die von ihnen in diesem Zusammenhang in Bezug genommene Rechtsprechung, wonach eine unzumutbare Beeinträchtigung durch optische Bedrängung in der Regel anzunehmen sein wird, wenn der Abstand zwischen Wohnhaus und Windenergieanlage das Zweifache der Gesamthöhe der Anlage unterschreitet, nur auf Wohngrundstücke bezieht (Nds. OVG, Beschl. v. 3.11.2016 - 12 ME 131/16 -, juris, Rn. 21 m. N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2024 - 22 D 29/23

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windenergieanlagen; Pferdezucht

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 27. Juli 2023 - 22 D 100/22.AK -, juris Rn. 46 ff., Beschlüsse vom 31. August 2022 - 22 A 1704/20 -, juris Rn. 65, vom 14. März 2006 - 8 A 3505/05 -, juris Rn. 15 ff., und vom 17. Mai 2002 - 7 B 665/02 -, NVwZ 2002, 1133 = juris Rn. 22 ff.; Nds. OVG, Urteil vom 18. Mai 2007 - 12 LB 8/07 -, ZNER 2007, 229 = juris Rn. 60, Beschlüsse vom 19. Dezember 2016 - 12 ME 85/16 -, NordÖR 2017, 198 = juris Rn. 35, und vom 3. November 2016 - 12 ME 131/16 -, juris Rn. 25; VG Saarl., Urteil vom 15. September 2021 - 5 K 956/21 -, juris Rn. 98 ff.; Agatz, Windenergie-Handbuch, 19. Ausgabe März 2023, S. 181 f.
  • OVG Niedersachsen, 19.12.2016 - 12 ME 61/16

    Amtsermittlung; Antragsbefugnis; Fledermausbunker; legale Nutzung; optisch

    Erforderlich für eine entsprechend § 42 Abs. 2 VwGO zu bejahende Antragsbefugnis ist vielmehr die Möglichkeit einer nachteiligen qualifizierten Betroffenheit, deren rechtliche Einordnung als schädliche Umwelteinwirkung, sonstige Gefahr, erheblicher Nachteil oder erhebliche Belästigung nach den Umständen des Einzelfalls nicht schlechthin ausgeschlossen werden kann (vgl. Beschl. d. Sen. v. 3.11.2016 - 12 ME 131/16 -, juris).

    Es ist nicht hinreichend dargelegt und für den Senat auch nicht zu erkennen, dass die in der Rechtsprechung entwickelten Maßstäbe zu einer optisch bedrängenden Wirkung von Windenergieanlagen auf bewohnte Nachbargrundstücke ohne weiteres auf andere als (legal) zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke zu übertragen wären (vgl. Beschl. d. Sen. v. 3.11.2016 - 12 ME 131/16 -, juris).

    Auf ein fehlerhaftes Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung kann sich mit Erfolg nur berufen, wer antragsbefugt ist und einen insgesamt zulässigen Rechtsbehelf eingelegt hat (Urt. d. Sen. v. 30.7.2015 - 12 KN 220/14 -, NVwZ-RR 2016, 138 ff., juris Rn. 25; Beschl. v. 3.11.2016 - 12 ME 131/16 -, juris m. w. N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2024 - 22 D 83/23
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 27. Juli 2023 - 22 D 100/22.AK -, juris Rn. 46 ff., Beschlüsse vom 31. August 2022 - 22 A 1704/20 -, juris Rn. 65, vom 14. März 2006 - 8 A 3505/05 -, juris Rn. 15 ff., und vom 17. Mai 2002 - 7 B 665/02 -, NVwZ 2002, 1133 = juris Rn. 22 ff.; Nds. OVG, Urteil vom 18. Mai 2007 - 12 LB 8/07 -, ZNER 2007, 229 = juris Rn. 60, Beschlüsse vom 19. Dezember 2016 - 12 ME 85/16 -, NordÖR 2017, 198 = juris Rn. 35, und vom 3. November 2016 - 12 ME 131/16 -, juris Rn. 25; VG Saarl., Urteil vom 15. September 2021 - 5 K 956/21 -, juris Rn. 98 ff.; Agatz, Windenergie-Handbuch, 19. Ausgabe März 2023, S. 181 f.
  • VG Oldenburg, 13.09.2017 - 5 A 654/15

    Ammoniak; Bioaerosole; biologische Vielfalt; Brandschutz; Brandschutzkonzept;

    Eine solche Beziehung kann vermittelt werden durch Rechte an einer Sache oder einer Sachgesamtheit (beispielsweise an einem Grundstück), die derart im Einwirkungsbereich der Anlage belegen sind, dass sie durch diese in einer von § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG missbilligten Weise betroffen sein können (so auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. November 2016 - 12 ME 131/16 -, juris Rn. 15).

    h) Ihr Eigentum berechtigt die Kläger auch nicht zur Verteidigung von öffentlichen Belangen der Allgemeinheit, die für einen unveränderten Fortbestand der bestehenden Situation im Interesse der biologischen Vielfalt, des Schutzes heimischer Tiere oder des Landschaftsbildes sprechen könnten (OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. November 2016 - 12 ME 131/16 -, juris Rn. 25).

  • OVG Niedersachsen, 02.09.2020 - 7 KS 17/15

    Abwägung; Baulärm; Betriebslärm; DIN 18005; DIN 4150; Erschütterungen;

    Sie berücksichtigt, dass derjenige, der - legal - im Außenbereich wohnt, allenfalls die Einhaltung der Grenzwerte verlangen kann, die nach den einschlägigen technischen Regelwerken für Kern-, Dorf- und Mischgebiete erarbeitet sind (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 01.06.2010 - 12 LB 31/07 -, juris, und Beschluss vom 03.11.2016 - 12 ME 131/16 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 28.06.2019 - 12 ME 57/19

    Artenschutzrechtliche Prüfung; Selbstbindung; Selbstbindung der Verwaltung;

  • VG Arnsberg, 29.11.2016 - 4 K 1589/15

    Rechtmäßige Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur

  • OVG Niedersachsen, 24.10.2019 - 12 KS 127/17

    Ersatzbrennstoffanlage; Identität des Vorhabens; Standortvorbescheid;

  • OVG Niedersachsen, 23.02.2024 - 12 ME 130/23

    Beweislast; gelegentlicher Cannabiskonsum; Fahrerlaubnis; Mitwirkungslast;

  • VG Kassel, 26.06.2018 - 7 K 331/15

    Windenergieanlage; Drittanfechtung; Schallimmissionsberechnung, Alternatives

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2017 - 12 LA 102/17

    Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach allgemeiner Vorprüfung des

  • VG Gelsenkirchen, 23.03.2022 - 8 K 1199/19

    Windenergieanlage; Halde; Planungshoheit; Gemeinde; Einvernehmen; formelles

  • VG Düsseldorf, 06.09.2018 - 28 K 9135/16

    Baugenehmigung Nachbar Stallgebäude Rücksichtnahmegebot Pferdezucht Außenbereich

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2022 - 22 A 1704/20

    Keine Zulassung der Berufung mangels ernstlicher Zweifel bei Rechtsschutz gegen

  • OVG Niedersachsen, 04.07.2023 - 14 ME 64/23

    Fehlende Darlegung; Kindertagespflege; Zu den Darlegungsanforderungen im

  • VG Gelsenkirchen, 01.04.2022 - 8 K 3255/19

    Windenergieanlage Halde Drittschutz Außenbereich Bebauungskomplex Ortsteil

  • VG München, 07.12.2016 - Au 4 K 16.1019

    Erfolglose Nachbarklage (Landwirt) gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung

  • VG Gelsenkirchen, 04.11.2019 - 8 L 547/19
  • OVG Niedersachsen, 22.12.2022 - 12 ME 115/22

    Fahrtenbuchanordnung; Fahrtenbuchauflage; Messbild; Messdaten; Messfoto;

  • VG Schleswig, 13.01.2021 - 1 B 161/20

    Eilrechtsschutz eines Nachbarn gegen eine Erstaufforstungsgenehmigung; Anordnung

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