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   OVG Niedersachsen, 04.02.2009 - 4 LC 514/07   

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OVG Niedersachsen, 04.02.2009 - 4 LC 514/07 (https://dejure.org/2009,10423)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.02.2009 - 4 LC 514/07 (https://dejure.org/2009,10423)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Februar 2009 - 4 LC 514/07 (https://dejure.org/2009,10423)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Eingliederungshilfe nach § 35a SGB 8 für eine Legasthenietherapie

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 35a Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 SGB VIII; § 35a Abs. 1a SGB VIII
    Gewährung von Eingliederungshilfe nach § 35a Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) für die Fortsetzung einer Legasthenietherapie; Anspruch auf die Gewährung von Eingliederungshilfe bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 35a Abs. 1 S. 1 SGB VIII; Voraussetzungen für die ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII für die Fortsetzung einer Legasthenietherapie

  • Judicialis

    SGB VIII § 35 a; ; SGB VIII § 35 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; SGB VIII § 35 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; SGB VIII § 35 a Abs. 1 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII für eine Legasthenietherapie: Eingliederungshilfe; Jugendhilfe; Legasthenietherapie; Lese- und Rechtschreibschwäche; Teilhabegefährdung; seelische Gesundheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gewährung von Eingliederungshilfe nach § 35a Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) für die Fortsetzung einer Legasthenietherapie; Anspruch auf die Gewährung von Eingliederungshilfe bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 35a Abs. 1 S. 1 SGB VIII; Voraussetzungen für die ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 11.06.2008 - 4 ME 184/08

    Berücksichtigung einer fachärztlichen Stellungnahme i.R.d. § 35a Sozialgesetzbuch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.02.2009 - 4 LC 514/07
    Sie haben also aufgrund ihrer umfassenden Kenntnis des sozialen Umfelds des betroffenen Kindes oder Jugendlichen und ihres sozialpädagogischen und gegebenenfalls psychologischen Sachverstands zu beurteilen, wie sich die Funktionsbeeinträchtigung im Hinblick auf die Teilhabe des Kindes oder Jugendlichen am Leben in der Gesellschaft auswirkt, ohne dass insoweit eine fachärztliche oder psychotherapeutische Stellungnahme erforderlich ist (siehe hierzu im Einzelnen den Beschluss des Senats vom 11.6.2008 - 4 ME 184/08 - m.w.N.).

    Der fachärztlichen Stellungnahme kann auch insoweit eine sowohl vom Jugendamt als auch vom Verwaltungsgericht - schon aufgrund der ihm obliegenden Aufklärung des Sachverhalts nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO - bei seiner Entscheidung zu berücksichtigende beachtliche Aussagekraft zukommen, wenn sie neben den Aussagen zu dem Vorliegen der Voraussetzungen des § 35 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VIII auch gut nachvollziehbare und überzeugende Ausführungen zu der Frage, ob eine Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft vorliegt oder zu erwarten ist, enthält (Senatsbeschl. v. 11.6.2008 - 4 ME 184/08 -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.2007 - 7 E 10212/07

    Eingliederungshilfe in Form einer Legasthenietherapie

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.02.2009 - 4 LC 514/07
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in diesem Zusammenhang festgestellt, dass nicht zu beanstanden ist, wenn bei bloßen Schulproblemen und Schulängsten, die andere Kinder teilen, eine seelische Behinderung verneint, bei einer auf Schulversagensängsten beruhenden Schulphobie, einer totalen Schul- und Lernverweigerung oder einem Rückzug aus jedem sozialen Kontakt und der Vereinzelung in der Schule eine seelische Behinderung aber bejaht wird (BVerwG, Urt. v. 26.11.1998 - 5 C 38.97 -, FEVS 49, 187; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 26.3. 2007 - 7 E 10212/07 - Senatsbeschl. v. 8.5. 2008 - 4 LA 128/07 -).
  • OVG Niedersachsen, 08.05.2008 - 4 LA 128/07

    Anforderungen an die Übernahme der Kosten einer Legasthenietherapie aus Mitteln

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.02.2009 - 4 LC 514/07
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in diesem Zusammenhang festgestellt, dass nicht zu beanstanden ist, wenn bei bloßen Schulproblemen und Schulängsten, die andere Kinder teilen, eine seelische Behinderung verneint, bei einer auf Schulversagensängsten beruhenden Schulphobie, einer totalen Schul- und Lernverweigerung oder einem Rückzug aus jedem sozialen Kontakt und der Vereinzelung in der Schule eine seelische Behinderung aber bejaht wird (BVerwG, Urt. v. 26.11.1998 - 5 C 38.97 -, FEVS 49, 187; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 26.3. 2007 - 7 E 10212/07 - Senatsbeschl. v. 8.5. 2008 - 4 LA 128/07 -).
  • BVerwG, 26.11.1998 - 5 C 38.97

    Eingliederungshilfe für seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.02.2009 - 4 LC 514/07
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in diesem Zusammenhang festgestellt, dass nicht zu beanstanden ist, wenn bei bloßen Schulproblemen und Schulängsten, die andere Kinder teilen, eine seelische Behinderung verneint, bei einer auf Schulversagensängsten beruhenden Schulphobie, einer totalen Schul- und Lernverweigerung oder einem Rückzug aus jedem sozialen Kontakt und der Vereinzelung in der Schule eine seelische Behinderung aber bejaht wird (BVerwG, Urt. v. 26.11.1998 - 5 C 38.97 -, FEVS 49, 187; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 26.3. 2007 - 7 E 10212/07 - Senatsbeschl. v. 8.5. 2008 - 4 LA 128/07 -).
  • OVG Niedersachsen, 12.02.2020 - 10 ME 36/20

    Dyskalkulie; Teilleistungsstörung

    Sie haben also aufgrund ihrer umfassenden Kenntnis des sozialen Umfelds des betroffenen Kindes oder Jugendlichen und ihres sozialpädagogischen und gegebenenfalls psychologischen Sachverstands zu beurteilen, wie sich die Funktionsbeeinträchtigung im Hinblick auf die Teilhabe des Kindes oder Jugendlichen am Leben in der Gesellschaft auswirkt, ohne dass insoweit eine fachärztliche oder psychotherapeutische Stellungnahme erforderlich ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 15.01.2020 - 10 ME 252/19 - und vom 27.09.2018 - 10 ME 357/18 -, juris Rn. 5; vgl. auch Niedersächsisches OVG, Urteil vom 04.02.2009 - 4 LC 514/07 -, juris Rn. 45 und Beschluss vom 11.06.2008 - 4 ME 184/08 -, juris 2. Leitsatz und Rn. 8 m.w.N.).

    Dieser kann vielmehr auch insoweit eine sowohl vom Jugendamt als auch vom Verwaltungsgericht - schon aufgrund der ihm obliegenden Aufklärung des Sachverhalts nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO - bei seiner Entscheidung zu berücksichtigende beachtliche Aussagekraft zukommen, wenn sie gut nachvollziehbare und überzeugende Ausführungen (auch) zu der Frage, ob eine Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft vorliegt oder zu erwarten ist, enthält (Niedersächsisches OVG, Urteil vom 04.02.2009 - 4 LC 514/07 -, juris Rn. 45; vgl. Senatsbeschluss vom 27.09.2018 - 10 ME 357/18 -, juris Rn. 5).

    Eine Teilhabebeeinträchtigung i.S.d. § 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII liegt nur vor, wenn die festgestellte seelische Störung nach Breite, Tiefe und Dauer so intensiv ist, dass sie die Fähigkeit des Kindes oder Jugendlichen zur Eingliederung in die Gesellschaft beeinträchtigt oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist (BVerwG, Urteil vom 28.09.2000 - 5 C 29.99 -, juris Rn. 19, und vom 26.11.1998 - 5 C 38.97 -, juris Rn. 15; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 15.01.2020 - 10 ME 252/19 - und vom 27.09.2018 - 10 ME 357/18 -, juris Rn. 6; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.06.2019 - 12 A 2468/16 -, juris Rn. 58; Nds. OVG, Beschluss vom 04.02.2009 - 4 LC 514/07 -, juris Rn. 34; Kepert/Dexheimer in Kunkel/Kepert/Pattar, SGB VIII, 7. Auflage 2018, § 35a Rn. 19).

    Eine solche ist aber bei einer auf Schulversagensängsten beruhenden Schulphobie, einer totalen Schul- und Lernverweigerung oder einem Rückzug aus jedem sozialen Kontakt und der Vereinzelung in der Schule zu bejahen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.11.1998 - 5 C 38.97 -, juris Rn. 15; Senatsbeschlüsse vom 15.01.2020 - 10 ME 252/19 - und vom 19.08.2019 - 10 ME 126/19 - Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 29.09.2015 - 4 LA 165/15 - und vom 04.02.2009 - 4 LC 514/07 -, juris Rn. 34; von Boetticher/Meysen in Frankfurter Kommentar zum SGB VIII, 8. Auflage 2019, § 35a Rn. 42; Kepert/Dexheimer in Kunkel/Kepert/Pattar, SGB VIII, Kommentar, 7. Aufl. 2018, § 35a Rn. 19).

  • OVG Niedersachsen, 31.03.2020 - 10 ME 69/20

    Abweichung; Attest; Eingliederungshilfe; Schule; seelische Behinderung; seelische

    Sie haben also aufgrund ihrer umfassenden Kenntnis des sozialen Umfelds des betroffenen Kindes oder Jugendlichen und ihres sozialpädagogischen und gegebenenfalls psychologischen Sachverstands zu beurteilen, wie sich die Funktionsbeeinträchtigung im Hinblick auf die Teilhabe des Kindes oder Jugendlichen am Leben in der Gesellschaft auswirkt, ohne dass insoweit eine fachärztliche oder psychotherapeutische Stellungnahme erforderlich ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 12.02.2020 - 10 ME 36/20 -, juris Rn. 6, vom 15.01.2020 - 10 ME 252/19 - und vom 27.09.2018 - 10 ME 357/18 -, juris Rn. 5; vgl. auch Niedersächsisches OVG, Urteil vom 04.02.2009 - 4 LC 514/07 -, juris Rn. 45, und Beschluss vom 11.06.2008 - 4 ME 184/08 -, juris 2. Leitsatz und Rn. 8 m.w.N.).

    Dieser kann vielmehr auch insoweit eine sowohl vom Jugendamt als auch vom Verwaltungsgericht - schon aufgrund der ihm obliegenden Aufklärung des Sachverhalts nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO - bei seiner Entscheidung zu berücksichtigende beachtliche Aussagekraft zukommen, wenn sie gut nachvollziehbare und überzeugende Ausführungen (auch) zu der Frage, ob eine Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft vorliegt oder zu erwarten ist, enthält (Senatsbeschluss vom 12.02.2020 - 10 ME 36/20 -, juris Rn. 6; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 04.02.2009 - 4 LC 514/07 -, juris Rn. 45; vgl. Senatsbeschluss vom 27.09.2018 - 10 ME 357/18 -, juris Rn. 5).

    Eine Teilhabebeeinträchtigung im Sinne des § 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII liegt aber nur vor, wenn die festgestellte seelische Störung nach Breite, Tiefe und Dauer so intensiv ist, dass sie die Fähigkeit des Kindes oder Jugendlichen zur Eingliederung in die Gesellschaft beeinträchtigt oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist (BVerwG, Urteil vom 28.09.2000 - 5 C 29.99 -, juris Rn. 19, und vom 26.11.1998 - 5 C 38.97 -, juris Rn. 15; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 12.02.2020 - 10 ME 36/20 -, juris Rn. 7, vom 15.01.2020 - 10 ME 252/19 - und vom 27.09.2018 - 10 ME 357/18 -, juris Rn. 6; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.06.2019 - 12 A 2468/16 -, juris Rn. 58; Nds. OVG, Beschluss vom 04.02.2009 - 4 LC 514/07 -, juris Rn. 34; Kepert/Dexheimer in Kunkel/Kepert/Pattar, SGB VIII, 7. Auflage 2018, § 35a Rn. 19).

    Eine solche ist aber bei einer auf Schulversagensängsten beruhenden Schulphobie, einer totalen Schul- und Lernverweigerung oder einem Rückzug aus jedem sozialen Kontakt und der Vereinzelung in der Schule zu bejahen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.11.1998 - 5 C 38.97 -, juris Rn. 15; Senatsbeschlüsse vom 12.02.2020 - 10 ME 36/20 -, juris Rn. 7, vom 15.01.2020 - 10 ME 252/19 - und vom 19.08.2019 - 10 ME 126/19 - Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 29.09.2015 - 4 LA 165/15 - und vom 04.02.2009 - 4 LC 514/07 -, juris Rn. 34; von Boetticher/Meysen in Frankfurter Kommentar zum SGB VIII, 8. Auflage 2019, § 35a Rn. 42; Kepert/Dexheimer in Kunkel/Kepert/Pattar, SGB VIII, Kommentar, 7. Aufl. 2018, § 35a Rn. 19).

  • OVG Niedersachsen, 27.09.2018 - 10 ME 357/18

    Eingliederungshilfe; fachärztliche Stellungnahme; Jugendamt; Schulbegleitung;

    Eine solche ist aber bei einer auf Schulversagensängsten beruhenden Schulphobie, einer totalen Schul- und Lernverweigerung oder einem Rückzug aus jedem sozialen Kontakt und der Vereinzelung in der Schule zu bejahen (BVerwG, Urteil vom 26.11.1998 - 5 C 38.97 -, juris Rn. 15; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 04.02.2009 - 4 LC 514/07 -, juris Rn. 34, und vom 29.09.2015 - 4 LA 165/15 -, nicht veröffentlicht; Kunkel/Kepert/Pattar, SGB VIII, Kommentar, 7. Aufl. 2018, § 35a Rn. 19).
  • VG Göttingen, 04.06.2019 - 2 A 568/16

    Beurteilungszeitpunkt; Dyskalkulie; Jugendhilfe; Legasthenie; Leitlinien; Lese-

    In ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschluss vom 24.05.2017 - 2 B 323/17 -, n.v.; Urteil vom 10.07.2007 - 2 A 483/05 - Rn. 28 f.; grundlegend Urteil der Kammer vom 22.02.2007 - 2 A 351/05 -, Rn. 39 ff. m.w.N., bestätigt durch Beschluss des Nds. OVG vom 04.02.2009 - 4 LC 514/07 - jeweils juris) vertritt das Gericht deshalb die Auffassung, dass die fachlichen Standards für die Diagnose einer Legasthenie wie auch einer Dyskalkulie den zum jeweiligen Beurteilungszeitpunkt geltenden Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (DGSPJ) bzw. der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP) zu entsprechen haben.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in diesem Zusammenhang festgestellt, dass nicht zu beanstanden ist, wenn bei bloßen Schulproblemen und Schulängsten, die andere Kinder teilen, eine seelische Behinderung verneint, bei einer auf Schulversagensängsten beruhenden Schulphobie, einer totalen Schul- und Lernverweigerung oder einem Rückzug aus jedem sozialen Kontakt und der Vereinzelung in der Schule eine seelische Behinderung aber bejaht wird (BVerwG, Urteil vom 26.11.1998 - 5 C 38.97 -, FEVS 49, 487 ff., Rn. 15; Nds. OVG, Beschluss vom 04.02.2009 - 4 LC 514/07 -, Rn. 34, m.w.N. im Nachgang zum Urteil der Kammer vom 22.02.2007 - 2 A 351/05 -, Rn. 48; jeweils juris).

    Der fachärztlichen Stellungnahme kann auch insoweit eine sowohl vom Jugendamt als auch vom Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung zu berücksichtigende beachtliche Aussagekraft zukommen, wenn sie neben den Aussagen zu dem Vorliegen der Voraussetzungen des § 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VIII auch gut nachvollziehbare und überzeugende Ausführungen zu der Frage, ob eine Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft vorliegt oder zu erwarten ist, enthält (Nds. OVG, Beschluss vom 04.02.2009 - 4 LC 514/07 -, Rn. 45; vom 27.09.2018 - 10 ME 357/18 -, Rn. 5; jeweils juris).

  • VG Hamburg, 24.11.2009 - 13 K 4032/07

    Kinder- und Jugendhilfe: Eingliederungshilfe, Teilhabebeeinträchtigung bei

    Es ist von Rechts wegen auch nicht zu beanstanden, dass hierbei auf die Abweichung der Teilleistung von der Grundintelligenz abgestellt wird (siehe Stähr, in: Hauck/Haines (Hrsg.), SGB VIII-Kommentar, 39. EL, Januar 2008, § 35a, Rn. 26; OVG Lüneburg, Beschluss v. 4.2.2009, 4 LC 514/07, Rn. 17, juris; vgl. auch die Stellungnahme der Kommission Jugendhilfe der kinder- und jugendpsychiatrischen Fachgesellschaften, JAmt 2008, 177, 180 [3.]).

    Bei der Frage der (drohenden) Teilhabebeeinträchtigung handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, über den anders als bei der Frage der Abweichung von der seelischen Gesundheit i.S.v. § 35a Abs. 1a S. 1 Nr. 1 SGB VIII, keine Stellungnahme eines Arztes oder Psychologen einzuholen ist, sondern die Beklagte selbst zu entscheiden hatte (OVG Lüneburg, Beschluss v. 4.2.2009, 4 LC 514/07, Rn. 45, juris).

    Die seelische Störung muss nach "Breite, Tiefe und Dauer so intensiv sein, dass sie die Fähigkeit zur Eingliederung in die Gesellschaft" beeinträchtigt (BVerwG, Urteil v. 19.6.1984, 5 C 125.83, FEVS 33, 457, 459ff.; Urteil v. 26.11.1998, 5 C 38.97, NDV-RD 1999, 71, 72 = FEVS 49, 487, 488f.; Urteil v. 28.9.2000, 5 C 29.99, BVerwGE 112, 98, 105; zustimmend auch OVG Lüneburg, Beschluss v. 4.2.2009, 4 LC 514/07, Rn. 34 m.w.N., juris; VG Düsseldorf, Urteil v. 22.1.2001, 19 K 11140/98, ZfJ 2001, 196, 197, nach dem eine Störung des Sozialverhaltens nötig ist, die zu einer dissozialen Entwicklung führt).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2013 - 4 L 1/13

    (Eingliederungshilfe in Form der Kostenübernahme zur Therapie einer

    Dabei ist eine derartige Teilhabebeeinträchtigung beispielsweise anzunehmen bei einer auf Versagensängsten beruhenden Schulphobie, bei einer totalen Schul- und Lernverweigerung, bei einem Rückzug aus jedem sozialen Kontakt oder bei einer Vereinzelung in der Schule, nicht aber bereits bei bloßen Schulproblemen oder Schulängsten, die andere Kinder oder Jugendliche teilen (vgl. BVerwG, Urt. v. 11. August 2005 - 5 C 18.04 - Urt. v. 26. November 1998 - 5 C 38.97 -, jeweils zit. nach JURIS; zuletzt OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18. April 2012 - 3 L 716/09 -, n.v.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 15. Juli 2011 - 12 A 1168/11 - VGH Bayern, Beschl. v. 29. November 2010 - 12 ZB 09.2199 - VGH Hessen, Urt. v. 4. Mai 2010 - 10 A 1623/09 - OVG Sachsen, Beschl. v. 29. Januar 2010 - 1 A 143/09 - OVG Niedersachsen, Beschl. v. 4. Februar 2009 - 4 LC 514/07 - OVG Thüringen, Beschl. v. 10. Juni 2009 - 3 EO 136/09 -, jeweils zit. nach JURIS m.w.N; Münchener Kommentar zum BGB, 6. A., Bd. 8, SGB VIII, § 35a Rdnr. 3; Jans/Happe/Saurbier/Maas, Jugendhilferecht, § 35a Rdnr. 39, 40; Münder/Meysen/Trenczek, Frankfurter Kommentar SGB VIII, § 35a Rdnr. 33, 40; Jung, SGB VIII, 2. A., § 35a Rdnr. 7, 8; vgl. auch Jahn, SGB VIII, § 35a Rdnr. 5, 7, 8; Hauck, SGB VIII, § 35a Rdnr. 29, 64: nachhaltige Beeinträchtigung der sozialen Funktionstüchtigkeit).
  • VG Göttingen, 28.01.2015 - 2 A 1006/13

    Diagnosekriterien; Dyskalkulie; Leitlinien zur Diagnostik; seelische Behinderung;

    Das Gericht hält an seiner in den Urteilen vom 26.01.2006 -2 A 161/05- und vom 22.07.2007 - 2 A 351/05- , bestätigt durch das Urteil des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 04.02.2009 -4 LC 514/07- (abgedruckt in der Internetentscheidungssammlung des Nds. Oberverwaltungsgerichts) vertretenen Rechtsauffassung fest.

    Diese Rechtsprechung wird vom Nds. Oberverwaltungsgericht geteilt (vgl. nur Beschlüsse vom 21.2.2007 -4 LA 134/07-; vom 04.02.2009 -4 LC 514/07- und vom 02.02.2010 -4 LA 796/07).

  • VGH Bayern, 18.02.2013 - 12 CE 12.2104

    Jugendhilfe

    Trifft ein Gutachter jenseits des von § 35a Abs. 1a SGB VIII gezogenen Rahmens Aussagen zum Vorliegen einer Teilhabebeeinträchtigung, darf das Jugendamt diese nicht ignorieren, sondern muss es sie verwerten und - will es von ihnen abweichen - ihnen nachvollziehbare, fachlich begründete Argumente, unter Umständen auch ein neues Sachverständigengutachten, entgegensetzen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 23.1.2012 - 12 B 1582/11 - juris, Rn. 5 ff.; Niedersächsisches OVG, B.v. 4.2.2009 - 4 LC 514/07 - juris Rn. 45 ff.).
  • VG Bayreuth, 25.05.2009 - B 3 K 08.398

    Eingliederungshilfe; drohende seelische Behinderung gemäß § 35 a Abs. 1 Satz 2

    Hat - wie vorliegend - eine langjährige Maßnahme der jugendhilferechtlichen Eingliederungshilfe dahingehend Erfolg, dass eine drohende seelische Behinderung verhütet werden konnte, dann besteht keine gesetzliche Grundlage mehr für die Fortsetzung der Hilfsmaßnahme, da der ursprüngliche und durch die Voraussetzungen des § 35 a Abs. 1 Sätze 1 und 2 SGB VIII definierte Hilfebedarf nicht mehr gegeben ist (OVG Lüneburg vom 04.02.2009 4 LC 514/07 RdNr. 32).

    Ob der Kläger nach Abschluss der Maßnahme in ... bei einem Wechsel auf eine Realschule im Einzugsbereich der elterlichen Wohnung noch einen Hilfebedarf unterhalb der "Schwelle" der drohenden seelischen Behinderung hatte bzw. gehabt hätte, ist keine Fragestellung der Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII (siehe OVG Lüneburg vom 04.02.2009 a.a.O. RdNr. 32).

  • VG Augsburg, 30.06.2015 - Au 3 K 15.690

    Jugendhilfe; Eingliederungshilfe; seelische Behinderung;

    Die Klägerin hat daher aus diesem selbständig tragenden Grund keinen Anspruch auf die weitere Gewährung von Eingliederungshilfe für eine ambulante Legasthenie-Therapie (vgl. NdsOVG, B.v. 4.2.2009 - 4 LC 514/07 - EuG 2009, 412 zum Anspruch auf Gewährung von Eingliederungshilfe für die Fortsetzung einer Legasthenie-Therapie; VG Augsburg, B.v. 21.5.2015 - Au 3 E 15.667; U.v. 14.7.2009 - Au 3 K 08.763 - beide juris).
  • OVG Niedersachsen, 31.03.2020 - 10 PA 68/20

    Beurteilungsspielraum; Formularzwang; gerichtliche Kontrolldichte; Jugendhilfe;

  • VG München, 15.10.2014 - M 18 K 13.3666

    Dyskalkulietherapie; fehlendes Integrationsrisiko

  • VG Göttingen, 28.11.2019 - 2 A 206/17

    Behinderung, seelische; Dyskalkulie; Eilfall; Legasthenie; Selbstbeschaffung

  • VG München, 24.04.2013 - M 18 K 12.819

    Fehlendes Integrationsrisiko

  • VG München, 17.04.2013 - M 18 K 11.2797

    Integrationsrisiko; Geeignetheit und Erforderlichkeit einer

  • VG Augsburg, 03.08.2015 - Au 3 K 15.666

    Ambulante Jugendhilfe (heilpädagogische Maßnahme)

  • VG Augsburg, 21.05.2015 - Au 3 E 15.667

    Einstweiliger Rechtsschutz; Anordnungsgrund (Glaubhaftmachung verneint);

  • VG München, 17.04.2013 - M 18 K 11.2795

    Integrationsrisiko; Geeignetheit und Erforderlichkeit einer

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