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   OVG Niedersachsen, 04.04.2011 - 13 ME 205/10   

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OVG Niedersachsen, 04.04.2011 - 13 ME 205/10 (https://dejure.org/2011,7706)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.04.2011 - 13 ME 205/10 (https://dejure.org/2011,7706)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. April 2011 - 13 ME 205/10 (https://dejure.org/2011,7706)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Unzumutbarkeit der Ableistung des Wehrdienstes zur Erfüllung der Passpflicht bei laufender Berufsausbildung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 16 Abs. 6 S. 1 ArbPlSchG; § ... 3 Abs. 1 S. 1 AufenthG; § 5 Abs. 1 AufenthG; § 25 Abs. 5 AufenthG; § 5 Abs. 2 Nr. 3 AufenthV; § 55 Abs. 1 AufenthV; § 8 EMRK; § 7 Abs. 1 PassG; § 80 Abs. 5 VwGO; § 12 Abs. 4 WPflG
    Heranziehung der Wertungen des Wehrpflichtgesetzes vor dem Hintergrund der geplanten Neuregelung des § 25a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) zu einer Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden für die Frage der Zumutbarkeit der Ableistung eines ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 80 Abs. 5, AufenthG § ... 5 Abs. 1 Nr. 4, AufenthG § 3 Abs. 1, AufenthG § 48 Abs. 2, AufenthV § 55 Abs. 1, AufenthV § 5 Abs. 2 Nr. 3, ArbPlSchG § 1, ArbPlSchG § 2, ArbPlSchG § 16 Abs. 6 S. 1, PassG § 7 Abs. 1 Nr. 7, PassG § 7 Abs. 1 Nr. 8, WPflG § 12 Abs. 4, EMRK Art. 8
    Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, Verlängerungsantrag, vorläufiger Rechtsschutz, Beschwerde, Suspensiveffekt, Passpflicht, Passbeschaffung, Armenien, allgemeine Erteilungsvoraussetzungen, Ausweisersatz, Reiseausweis für Ausländer, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heranziehung der Wertungen des Wehrpflichtgesetzes vor dem Hintergrund der geplanten Neuregelung des § 25a Aufenthaltsgesetz ( AufenthG ) zu einer Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden für die Frage der Zumutbarkeit der Ableistung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausländische Wehrpflicht und deutsche Berufsausbildung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Heranziehung der Wertungen des Wehrpflichtgesetzes vor dem Hintergrund der geplanten Neuregelung des § 25a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) zu einer Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden für die Frage der Zumutbarkeit der Ableistung eines ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2011, 8
  • NVwZ-RR 2011, 498
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Oldenburg, 09.02.2011 - 11 A 3042/09

    Reiseausweis für Ausländer; Wehrpflicht; Unzumutbarkeit im Heimatland

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.04.2011 - 13 ME 205/10
    Je gewichtiger die vom Ausländer vorgebrachten Umstände sind, desto geringer sind die Anforderungen an das Vorliegen einer daraus resultierenden Unzumutbarkeit (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 17.02.2005 - 11 PA 345/04 -, juris Rdnr. 14; VG Oldenburg, Urt. v. 09.02.2011 - 11 A 3042/09 -, juris Rdnr. 18).

    Für die Frage der Zumutbarkeit der Ableistung des Wehrdienstes i. S. v. § 5 Abs. 2 Nr. 3 AufenthV sind die Wertungen des deutschen Gesetzgebers zu Wehrpflichtangelegenheiten zu berücksichtigen (vgl. im Hinblick auf die Altersgrenze für eine Heranziehung zum Wehrdienst: VG Oldenburg, Urt. v. 09.02.2011 - 11 A 3042/09 -, juris Rdnr. 23; OLG München, Urt. v. 16.11.2010 - 4 St RR 157/10 -, juris Rdnr. 9).

  • OVG Niedersachsen, 17.02.2005 - 11 PA 345/04

    Ausländer; Generalkonsulat; Passersatzpapier; Reiseausweis; Reisedokument;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.04.2011 - 13 ME 205/10
    Je gewichtiger die vom Ausländer vorgebrachten Umstände sind, desto geringer sind die Anforderungen an das Vorliegen einer daraus resultierenden Unzumutbarkeit (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 17.02.2005 - 11 PA 345/04 -, juris Rdnr. 14; VG Oldenburg, Urt. v. 09.02.2011 - 11 A 3042/09 -, juris Rdnr. 18).
  • OLG München, 16.11.2010 - 4St RR 157/10

    Verstoß gegen das Aufenthaltsrecht: Zumutbarkeit der Ableistung des Wehrdienstes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.04.2011 - 13 ME 205/10
    Für die Frage der Zumutbarkeit der Ableistung des Wehrdienstes i. S. v. § 5 Abs. 2 Nr. 3 AufenthV sind die Wertungen des deutschen Gesetzgebers zu Wehrpflichtangelegenheiten zu berücksichtigen (vgl. im Hinblick auf die Altersgrenze für eine Heranziehung zum Wehrdienst: VG Oldenburg, Urt. v. 09.02.2011 - 11 A 3042/09 -, juris Rdnr. 23; OLG München, Urt. v. 16.11.2010 - 4 St RR 157/10 -, juris Rdnr. 9).
  • OVG Niedersachsen, 25.03.2014 - 2 LB 337/12

    Auslegung und Anwendung des § 5 Abs. 1 AufenthV hinsichtlich Ausstellung eines

    Je gewichtiger die vom Ausländer plausibel vorgebrachten Umstände sind, desto geringer sind die Anforderungen an das Vorliegen einer daraus resultierenden Unzumutbarkeit (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 7.6.2012 - 8 PA 65/12 -, juris Rdnr. 7, v. 11.4.2012 - 8 ME 224/11 -, juris Rdnr. 4, v. 4.4.2011 - 13 ME 205/10 -, NVwZ-RR 2011, 498, 499 u. juris Rdnr. 6; Beschl. v. 17.2.2005 - 11 PA 345/04 -, juris Rdnr. 14 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 28.02.2012 - 4 Bf 207/11

    Ausländer; Unzumutbarkeit der Pass- oder Passersatzerlangung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 20.6.2011, 1 B 1.11, juris Rn. 6 [zu § 5 Abs. 2 Nr. 3 AufenthV) und mehrerer Obergerichte (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 24.11.2011, OVG 2 B 9.11, juris Rn. 37; OVG Lüneburg, Beschl. v. 4.4.2011, NVwZ-RR 2011, 498, juris Rn. 6 und Beschl. v. 17.2.2005, 11 PA 345/04, juris Rn. 14; VGH Mannheim, Urt. v. 29.2.1996, AuAS 1996, 159, juris Rn. 24 [zu § 15 DVAuslG]), der der Senat folgt, ist bei der Anwendung des § 5 Abs. 1 AufenthV stets eine Einzelfallbetrachtung vorzunehmen.
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 13 LB 45/17

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; eheliche Lebensgemeinschaft;

    Je gewichtiger die vom Ausländer plausibel vorgebrachten Umstände sind, desto geringer sind die Anforderungen an das Vorliegen einer daraus resultierenden Unzumutbarkeit (vgl. Senatsbeschl. v. 4.4.2011 - 13 ME 205/10 -, NVwZ-RR 2011, 498, 499; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 17.2.2005 - 11 PA 345/04 -, juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VG Münster, 15.10.2020 - 3 L 747/20

    Armenien Wehrpflicht Passbeschaffung Zumutbarkeit

    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 4.4.2011 - 13 ME 205/10 -, juris, Rdn. 8.

    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 4.4.2011 - 13 ME 205/10 -, juris, Rdn. 8.

  • VG Potsdam, 13.12.2011 - 8 L 669/11

    Aufenthaltserlaubnis

    a) Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach §§ 18, 18 a AufenthG müssen über die speziellen Voraussetzungen der in das Ermessen der Ausländerbehörde gestellten Entscheidung nach § 18 Abs. 2 und § 18 a Abs. 1 AufenthG hinaus auch die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen erfüllt sein (OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. April 2011 - 13 ME 205/10 -, zit. nach juris, Rn. 5; VGH München, Beschluss vom 12. Februar 2009 - 10 CS 09.10 -, zit. nach juris, Rn. 3; VGH Mannheim, Beschluss vom 17. März 2009 - 11 S 448/09 -, zit. nach juris, Rn. 4; VG Berlin, Urteil vom 11. Juni 2010 - 4 K 322.09.V -, zitiert nach juris, Rn. 16).

    Zwar scheitert die Ausstellung eines armenischen Nationalpasses, mit dem die Passpflicht nach § 3 Abs. 1 Satz 1 AufenthG erfüllt werden könnte, nach den insoweit glaubhaften Angaben des Antragstellers sowie der vorgelegten Auskunft der Konsularabteilung der armenischen Botschaft vom 30. Mai 2011 (vgl. hierzu auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. April 2011, a. a. O., Rn. 5) daran, dass er in Armenien bislang seinen Wehrdienst nicht abgeleistet hat bzw. keinen Wehrpflichtpass vorlegen kann, aber es kann ihm zugemutet werden, seine Wehrpflicht oder einen gleichwertigen Ersatzdienst in Armenien abzuleisten.

    Zum anderen ist auch die Folge einer Anerkennung der Wehrpflicht als unzumutbar in den Blick zu nehmen: Sie stellt einen Eingriff in die Passhoheit des Heimatstaates dar, der den Ausländer faktisch von der Erfüllung seiner staatsbürgerlichen Pflicht im Heimatstaat freistellt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. April 2011, a.a.O., Rn. 8).

    Sofern sich der Antragsteller auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 8. Oktober 2010 zum Aktenzeichen 13 ME 205/10 (juris) beruft, liegt der vorliegende Fall anders.

  • VG Düsseldorf, 20.06.2014 - 24 K 5492/12

    Reiseausweis; Wehrpflicht; unzumutbar; Berufsausbildung

    vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. April 2011 - 13 ME 205/10 -, juris, Rn. 8 m.w.N.; s.a. (mittelbar) VG Potsdam, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 8 L 669/11 -, juris, Rn. 14.

    Soweit das OVG Lüneburg in seinem oben zitierten Beschluss vom 4. April 2011 - 13 ME 205/10 - ausführt, bei der Frage der Unzumutbarkeit sei insbesondere dann ein strenger Maßstab anzulegen, wenn es um die Ausstellung eines Reiseausweises gehe (mit der ein unmittelbarer Eingriff in die Passhoheit des Heimatstaates verbunden sei), wohingegen bei der entsprechenden Anwendung des § 5 Abs. 2 Nr. 3 AufenthV im Rahmen des - im Fall des OVG Lüneburg einschlägigen - § 55 Abs. 1 AufenthV unter dem Gesichtspunkt eines fehlenden unmittelbaren Eingriffs in die Passhoheit des Heimatstaates ein tendenziell weniger strenger Maßstab zur Anwendung gelangen könne, a.a.O. Rn. 8, folgt daraus für den hier zu entscheidenden Fall keine abweichende Beurteilung.

  • VG Düsseldorf, 07.02.2024 - 24 K 5906/23
    OVG, Beschluss vom 4. April 2011 - 13 ME 205/10 -, juris Rn. 8.

    OVG, Beschluss vom 4. April 2011 - 13 ME 205/10 -, juris Rn. 8, ist dem Kläger die Ableistung des Wehrdienstes in Aserbaidschan nicht aus zwingenden Gründen unzumutbar.

    OVG, Beschluss vom 4. April 2011 - 13 ME 205/10 -, juris Rn. 8.

  • OVG Niedersachsen, 11.04.2012 - 8 ME 224/11

    Anforderungen an die Zumutbarkeit des Bemühens um die Ausstellung eines

    Je gewichtiger die vom Ausländer plausibel vorgebrachten Umstände sind, desto geringer sind die Anforderungen an das Vorliegen einer daraus resultierenden Unzumutbarkeit (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 4.4.2011 - 13 ME 205/10 -, NVwZ-RR 2011, 498, 499; Beschl. v. 17.2.2005 - 11 PA 345/04 -, juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VG Schleswig, 14.10.2021 - 11 A 10/19

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wegen nachhaltiger Integration

    Durch eine freiwillige Ausreise müsste der Kläger seine Berufsausbildung abbrechen und könnte sie voraussichtlich auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt wieder fortführen bzw. abschließen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 04. April 2011 - 13 ME 205/10 -, juris Rn. 7).

    Daher ist an die Zumutbarkeit auch ein wenig strenger Maßstab zu stellen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 04. April 2011 - 13 ME 205/10 -, juris Rn. 8).

  • OVG Niedersachsen, 09.11.2022 - 13 LB 148/22

    Aktualität des Ausweisungsinteresses; Ausweisung; Berufung; Dauer des Einreise-

    Je gewichtiger die vom Ausländer plausibel vorgebrachten Umstände sind, desto geringer sind die Anforderungen an das Vorliegen einer daraus resultierenden Unzumutbarkeit (vgl. Senatsbeschl. v. 4.4.2011 - 13 ME 205/10 -, NVwZ-RR 2011, 498, 499 - juris Rn. 6; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 17.2.2005 - 11 PA 345/04 -, juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 26.05.2014 - 11 K 4547/13

    Humanitäre Aufenthaltserlaubnis - Berücksichtigung von § 25 Abs 3 S 2 Alt 1

  • VG Minden, 15.11.2021 - 7 K 2063/20
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