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   OVG Niedersachsen, 04.05.2022 - 5 ME 154/21   

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https://dejure.org/2022,10465
OVG Niedersachsen, 04.05.2022 - 5 ME 154/21 (https://dejure.org/2022,10465)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.05.2022 - 5 ME 154/21 (https://dejure.org/2022,10465)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Mai 2022 - 5 ME 154/21 (https://dejure.org/2022,10465)
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  • BVerwG, 22.12.1993 - 6 P 11.92

    Personalvertretung - Mitbestimmungsrecht - Personalfragebogen - Erhebungsbogen -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.05.2022 - 5 ME 154/21
    Er ist seiner Natur nach personenbezogen und typischerweise dadurch gekennzeichnet, dass die Fragen als Grundlage für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung der Beschäftigten für bestimmte Aufgaben herangezogen werden können (BVerwG, Beschluss vom 2.8.1989 - BVerwG 6 P 5.88 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 22.12.1993 - BVerwG 6 P 11.92 -, juris Rn. 16).

    Die formularmäßige Erhebung von personenbezogenen Daten unterliegt nur dann dem Mitbestimmungstatbestand, wenn der Arbeitgeber hierdurch Erkenntnisse gewinnt, die ihm bislang noch nicht bekannt sind (BVerwG, Beschluss vom 22.12.1993 - BVerwG 6 P 11.92 -, juris Rn. 16).

    Insbesondere soll dem Personalrat die Möglichkeit gegeben werden, darüber zu wachen, ob es gerechtfertigt ist, Beschäftigte - wenngleich auch nur mittelbar - zu einer sie unter Umständen belastenden Selbstbeurteilung zu veranlassen (BVerwG, Beschluss vom 29.7.2021 - BVerwG 5 P 2.20 -, juris Rn. 21; Beschluss vom 22.12.1993 - BVerwG 6 P 11.92 -, juris Rn. 16).

  • VGH Bayern, 11.06.2018 - 6 B 17.2131

    Anspruch eines Teilnehmers auf Begründung der Bewertung der Prüfungsleistungen im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.05.2022 - 5 ME 154/21
    Dies entzieht sich weitgehend einer Einordnung in die Kategorien "richtig" oder "falsch" und ist exakter tatsächlicher Erkenntnis nicht zugänglich (Bay.VGH, Beschluss vom 11.6.2018 - 6 B 17.2131 -, juris Rn. 32 f.).

    Der Fokus auf Kompetenzen, Auftreten und Persönlichkeit des Bewerbers hat zugleich zur Folge, dass es in einem Assessment-Center - anders als in anderen Prüfungen - regelmäßig keine vorfestgelegten Erwartungen gibt und der prüfungsspezifische Beurteilungsspielraum dementsprechend sehr weit ist (Bay.VGH, Beschluss vom 11.6.2018 - 6 B 17.2131 -, juris Rn. 31 f., 36).

  • BVerwG, 29.07.2021 - 5 P 2.20

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Personalfragebogen, deren Nutzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.05.2022 - 5 ME 154/21
    Aus diesem Grund besteht das Mitbestimmungsrecht nicht erst dann, wenn der Personalfragebogen unzulässige Fragen enthält (BVerwG, Beschluss vom 29.7.2021 - BVerwG 5 P 2.20 -, juris Rn. 21).

    Insbesondere soll dem Personalrat die Möglichkeit gegeben werden, darüber zu wachen, ob es gerechtfertigt ist, Beschäftigte - wenngleich auch nur mittelbar - zu einer sie unter Umständen belastenden Selbstbeurteilung zu veranlassen (BVerwG, Beschluss vom 29.7.2021 - BVerwG 5 P 2.20 -, juris Rn. 21; Beschluss vom 22.12.1993 - BVerwG 6 P 11.92 -, juris Rn. 16).

  • OVG Sachsen, 26.02.2014 - 2 B 25/14

    Fortsetzung der Rechtsprechung vom 7.11.2013 - 2 B 457/13

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.05.2022 - 5 ME 154/21
    Diese verfassungsrechtlichen Vorgaben sind bereits dann zu beachten, wenn es - wie hier - zunächst (nur) um die Entscheidung geht, ob einem Beamten Zugang zu einer Ausbildung gewährt wird, deren erfolgreicher Abschluss erst die Voraussetzung für den Laufbahnaufstieg ist, weil die Entscheidung über die Zulassung zur Aufstiegsausbildung in derartigen Fällen bereits einer vorweggenommenen Beförderungsentscheidung nahekommt (Sächs. OVG, Beschluss vom 26.2.2014 - 2 B 25/14 -, juris Rn. 10; OVG NRW, Beschluss vom 11.12.2017 - 1 B 1394/17 -, juris Rn. 9).

    Er erstarkt zu einem Anspruch auf Auswahl nur in denjenigen Fällen, in denen der dem Dienstherrn zukommende Beurteilungsspielraum auf Null reduziert ist, weil der betreffende Bewerber eindeutig am besten geeignet ist (Sächs. OVG, Beschluss vom 26.2.2014 - 2 B 25/14 -, juris Rn. 11).

  • OVG Niedersachsen, 18.12.2008 - 5 ME 353/08

    Rechtsfolgen fehlender Mitbestimmung des Personalrats bei einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.05.2022 - 5 ME 154/21
    Aus diesem Grund ist es geboten, aufgrund einer Abwägung und differenziert nach der Art des Verstoßes sowie dem Schutzzweck des jeweiligen Mitbestimmungstatbestands, sodann auch nach Gegenstand, Bedeutung und Auswirkung der in Rede stehenden Maßnahme zu unterscheiden, ob es dem Beamten möglich sein soll, sich zu seinen Gunsten auf die Rechtsfolge des § 70 Abs. 1 BPersVG zu berufen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 18.12.2008 - 5 ME 353/08 -, juris Rn. 8).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.01.2021 - 2 B 11368/20

    Stellenbesetzung im Integrationsministerium gestoppt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.05.2022 - 5 ME 154/21
    Die verfahrensrechtliche Komponente des Bewerbungsverfahrensanspruchs schließt unter anderem den Anspruch eines Beamten mit ein, dass über seine Bewerbung um ein Beförderungsamt nicht unter Missachtung zumindest auch dem Schutz seiner Rechte dienender Vorschriften des Personalvertretungsrechts entschieden wird (OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 4.1.2021 - 2 B 11368/20 -, juris Rn. 15).
  • BVerwG, 23.02.2017 - 1 WB 2.16

    Auswahlkriterium; Laufbahn; Offizier des militärfachlichen Dienstes;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.05.2022 - 5 ME 154/21
    Ferner steht es im Ermessen des Dienstherrn, wie viele und welche der als geeignet eingeschätzten Beamten sodann zum Aufstiegsverfahren zugelassen werden (BVerwG, Beschluss vom 23.2.2017 - BVerwG 1 WB 2.16 -, juris Rn. 45).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.05.2022 - 5 ME 154/21
    Ist sein Bewerbungsverfahrensanspruch jedoch durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung verletzt, so kann der unterlegene Bewerber eine erneute Auswahlentscheidung jedenfalls dann beanspruchen, wenn seine Auswahl jedenfalls möglich erscheint (BVerfG, Kammerbeschluss vom 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 13).
  • BVerwG, 02.08.1989 - 6 P 5.88

    Personalfragebogen - Haushaltsführung - Wirtschaftsführung - Mitbestimmungsrecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.05.2022 - 5 ME 154/21
    Er ist seiner Natur nach personenbezogen und typischerweise dadurch gekennzeichnet, dass die Fragen als Grundlage für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung der Beschäftigten für bestimmte Aufgaben herangezogen werden können (BVerwG, Beschluss vom 2.8.1989 - BVerwG 6 P 5.88 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 22.12.1993 - BVerwG 6 P 11.92 -, juris Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 23.02.2021 - 2 ME 444/20

    Ausbildung Gesundheits- und Krankenpflege; Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.05.2022 - 5 ME 154/21
    - 2 ME 444/20 -, juris Rn. 28 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.11.1987 - 7 C 3.87

    Fehlerhaftes Prüfungsverfahren - Multiple-choice-Verfahren - Antworten -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2017 - 1 B 1394/17

    Aufstiegsverfahren für den gehobenen Polizeidienst; Gestaltung des gestuften

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