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   OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 7 KS 12/15   

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OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 7 KS 12/15 (https://dejure.org/2017,35310)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.07.2017 - 7 KS 12/15 (https://dejure.org/2017,35310)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Juli 2017 - 7 KS 12/15 (https://dejure.org/2017,35310)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 28 Abs 2 S 1 GG; § 4 Abs 1 UmwRG; § 4 Abs 1a UmwRG; § 9 Abs 1 UVPG; § 42 Abs 2 VwGO
    Abfalldeponie; gemeindliches Selbstgestaltungsrecht; Klagebefugnis; kommunales Selbstverwaltungsrecht; Planungshoheit; Umweltverträglichkeitsprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Planfeststellungsbeschluss für die Deponie Haaßel in der Gemeinde Selsingen ist rechtswidrig und nicht vollziehbar

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz erneut auf dem Prüfstand des Europäischen Gerichtshofs

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 7 KS 12/15
    Hierfür genügt es, dass eine Verletzung von Rechten nicht offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise ausgeschlossen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2013 - 4 A 1.13 -, juris).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine Gemeinde wie ein privater Grundstückseigentümer die (teilweise) Inanspruchnahme eines in ihrem Eigentum stehenden Grundstücks als abwägungserheblichen Belang geltend machen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2013, a. a. O.; Urteil vom 15.12.2016 - 4 A 4.15 -, juris).

    Mit der Bejahung der Klagebefugnis wegen der Eigentumsbetroffenheit ist die Klage insgesamt zulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2013, a. a. O.).

    Soweit Verfahrensfehler gemäß § 4 UmwRG (nunmehr in der Fassung des Gesetzes vom 29.05.2017, BGBl. I S. 1298) einen Aufhebungsanspruch eines Beteiligten nach § 61 Nr. 1 VwGO - hier einer Gemeinde als juristischer Person - begründen, setzt dies einen Rechtsbehelf voraus, dessen Zulässigkeit von der Geltendmachung subjektiv-öffentlicher Rechte abhängt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2013, a. a. O.; Urteil vom 30.03.2017, a. a. O.).

  • BVerwG, 06.11.2013 - 9 A 9.12

    Planfeststellung; Verfahrensfehler; Doppelzuständigkeit als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 7 KS 12/15
    Dabei ist zu Grunde zu legen, dass die Begründetheit der Klage einer Gemeinde die Verletzung eigener Rechte voraussetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.11.2013 - 9 A 9.12 -, juris; Urteil vom 30.03.2017 - 7 C 17.15 -, juris).

    Eine Bauleitplanung, welche sich bis zum Erlass des Planfeststellungsbeschlusses hinreichend konkretisiert und verfestigt haben könnte (vgl. zu diesen Anforderungen BVerwG, Urteil vom 06.11.2013, a. a. O.), vermag die Klägerin nicht vorzuweisen.

    Nach der von ihr zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 06.11.2013, a. a. O.; vgl. auch Urteil vom 30.05.2012 - 9 A 35.10 -, juris) schützt das in den Schutzbereich des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG fallende gemeindliche Selbstgestaltungsrecht vor Maßnahmen, die das Ortsbild entscheidend prägen und hierdurch nachhaltig auf das Gemeindegebiet und die Entwicklung der Gemeinde einwirken.

  • OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 7 KS 7/15

    Gesetz zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 7 KS 12/15
    Auf einen in einem Parallelverfahren einer Umweltvereinigung gestellten Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hat der Senat mit Beschluss vom 10. Dezember 2015 (7 MS 8/15, juris) die aufschiebende Wirkung der Klage (zum Aktenzeichen 7 KS 7/15) wiederhergestellt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens der Beteiligten und des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakten und die zu dem Parallelverfahren 7 KS 7/15 beigezogenen Planunterlagen verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 04. Juli 2017 in dem Parallelverfahren 7 KS 7/15 ausgeführt hat, mussten beide Unterlagen nicht erneut zur Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt werden.

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 10.15

    Naturschutz; Raumordnung; Umweltvereinigung; Veränderungssperre; Zielabweichung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 7 KS 12/15
    Auch im Hinblick auf die Umweltverträglichkeitsprüfung müssen gemäß § 9 Abs. 1 UVPG nicht alle Unterlagen, die möglicherweise zur umfassenden Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Planung erforderlich sind, ausgelegt werden, sondern nur solche, die - aus der Sicht der potentiell Betroffenen - erforderlich sind, um den Betroffenen das Interesse an der Erhebung von Einwendungen bewusst zu machen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 08.06.1995 - 4 C 4.94 -, BVerwGE 98, 339; Urteil vom 28.04.2016 - 9 A 10.15 -, juris).

    So hat auch das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 28.04.2016 - 9 A 10.15 -, a. a. O.) in dem Unterlassen einer erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung hinsichtlich eines - sogar erst im Klageverfahren, d. h. nach Ergehen des Planfeststellungsbeschlusses vorgelegten - wasserrechtlichen Fachbeitrags keinen absoluten Verfahrensfehler im Sinne von § 4 Abs. 1 UmwRG erblickt.

    Bei der Anwendung dieses Absatzes ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 21.01.2016, a. a. O.; vgl. auch Urteil vom 28.04.2016 - 9 A 10.15 -, a. a. O.) Folgendes zu beachten:.

  • EuGH, 07.11.2013 - C-72/12

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 7 KS 12/15
    Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 7. November 2013 - C-72/12 [ECLI:EU:C:2013:712] (Altrip) ausgesprochen, dass im Falle einer - von § 4 Abs. 1 UmwRG a.F. nicht erfassten - fehlerhaft durchgeführten UVP in Bezug auf das Kausalitätskriterium eine Rechtsverletzung im Sinne der UVP-Richtlinie (Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985, ABl. Nr. L 175 S. 40, neu kodifiziert durch die Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten, ABl. L 26 S. 1 - UVP-RL -) nur verneint werden könne, wenn das Gericht - ohne dem Rechtsbehelfsführer insoweit in irgendeiner Form die Beweislast aufzubürden, aber gegebenenfalls anhand der vom Bauherrn oder von den zuständigen Behörden vorgelegten Beweise und allgemeiner der gesamten dem Gericht vorliegenden Akte - zu der Feststellung in der Lage ist, dass die angegriffene Entscheidung ohne den vom Rechtsbehelfsführer geltend gemachten Verfahrensfehler nicht anders ausgefallen wäre.

    Der Bundesgesetzgeber hat die Altrip-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (a.a.O.) zum Anlass genommen, das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz durch das Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 7. November 2013 in der Rechtssache C-72/12 vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2069) "im Wege einer 1:1-Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben" anzupassen (BT-Drs. 18/5927 S. 1, auch zu den folgenden Zitaten).

  • BVerwG, 24.11.2011 - 9 A 23.10
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 7 KS 12/15
    Die Rechtsprechung hat bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes zur Umsetzung des Urteils des EuGH vom 7. November 2015 (BGBl. I S. 2069) auf von § 4 Abs. 1 UmwRG a.F. nicht erfasste Verfahrensfehler das allgemeine Verwaltungsverfahrensrecht und damit auch § 46 VwVfG angewendet (BVerwG, Urteil vom 24. November 2011 - 9 A 23.10 - BVerwGE 141, 171Rn.

    Kausalität setzt die nach den Umständen des Falls bestehende konkrete Möglichkeit voraus, dass die angefochtene Entscheidung ohne den Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre; die bloß abstrakte Möglichkeit einer anderen Entscheidung genügt nicht (BVerwG, Urteil vom 24. November 2011 - 9 A 23.10 - BVerwGE 141, 171Rn.

  • BVerwG, 30.03.2017 - 7 C 17.15

    Gemeindeklagen gegen Höchstspannungsfreileitung von Kruckel nach Dauersberg

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 7 KS 12/15
    Dabei ist zu Grunde zu legen, dass die Begründetheit der Klage einer Gemeinde die Verletzung eigener Rechte voraussetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.11.2013 - 9 A 9.12 -, juris; Urteil vom 30.03.2017 - 7 C 17.15 -, juris).

    Soweit Verfahrensfehler gemäß § 4 UmwRG (nunmehr in der Fassung des Gesetzes vom 29.05.2017, BGBl. I S. 1298) einen Aufhebungsanspruch eines Beteiligten nach § 61 Nr. 1 VwGO - hier einer Gemeinde als juristischer Person - begründen, setzt dies einen Rechtsbehelf voraus, dessen Zulässigkeit von der Geltendmachung subjektiv-öffentlicher Rechte abhängt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2013, a. a. O.; Urteil vom 30.03.2017, a. a. O.).

  • BVerwG, 15.12.2016 - 4 A 4.15

    Elbtunnel A 20: Planungsfehler festgestellt - Klagen dennoch weitgehend ohne

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 7 KS 12/15
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine Gemeinde wie ein privater Grundstückseigentümer die (teilweise) Inanspruchnahme eines in ihrem Eigentum stehenden Grundstücks als abwägungserheblichen Belang geltend machen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2013, a. a. O.; Urteil vom 15.12.2016 - 4 A 4.15 -, juris).

    Insbesondere ist die Gemeinde im Rahmen des gerichtlichen Rechtsschutzes nicht befugt, als Sachwalterin von Rechten Dritter bzw. des Gemeinwohls Belange ihrer Bürger, wie zum Beispiel Lärmschutzinteressen oder den Schutz vor visuellen Beeinträchtigungen oder des Naturschutzes, geltend zu machen (st. Rspr. des BVerwG, vgl. Urteile vom 28.04.2016 - 9 A 8.15 -, juris, und vom 15.12.2016, a. a. O.).

  • BVerwG, 23.10.2014 - 9 B 29.14

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 7 KS 12/15
    39 - und vom 23. Oktober 2014 - 9 B 29.14 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 237 Rn. 7).
  • EuGH, 15.10.2015 - C-137/14

    Gemeinde Altrip u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 7 KS 12/15
    In seinem Urteil vom 15. Oktober 2015 - C-137/14 - [ECLI:EU:C:2015:683] - Rn. 54 ff. hat der Europäische Gerichtshof die tragenden Erwägungen seiner Altrip-Entscheidung bekräftigt (a.a.O. Rn. 62).
  • BVerwG, 10.01.2012 - 7 C 20.11

    Planfeststellung; Planänderung; Bestimmtheit; Deckblatt; Verkehrsprognose;

  • BVerwG, 30.05.2012 - 9 A 35.10

    Wohngebietsplanung contra Abfalldeponie

  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 18.91

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

  • OVG Niedersachsen, 10.12.2015 - 7 MS 8/15

    Planfeststellung; Gemeinde; Klagebefugnis; Selbstverwaltungsrecht; abwehrender

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 8.15

    Bundesfernstraße; Planrechtfertigung; Lärmschutzmaßnahme; nachträgliche

  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Planfeststellung; fachplanerische Abwägung; Gemeinde; Selbstverwaltung;

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 39.07

    Verfahrensfehler; Umweltverträglichkeitsprüfung; Kausalität; Ergebnisrelevanz;

  • OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 7 KS 7/15

    Abfall; Abfalldeponie; Abwägung; Alternativenprüfung; Ausgleichsmaßnahme;

    Dies ergebe sich aus der Stellungnahme des Büros I. zur Klageschrift, welche von der Beigeladenen eingereicht worden sei (im Parallelverfahren 7 KS 12/15).

    Das vom Vorhabenträger eingeschaltete Planungsbüro I. erläutert in seiner "Stellungnahme zur A. Klageschrift AZ 7 KS 7-15" (eingereicht in dem Klageverfahren 7 KS 12/15) die Maßnahme A/E1 dahin, dass der Ausgleichsstandort aufgrund des dort vorhandenen Pseudogley-Podsolbodentyps dazu geeignet sei, Feuchtgrünland zu entwickeln und zu pflegen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.02.2018 - 1 KS 2/10

    Klage gegen die Erweiterung des Lübecker Flughafens bleibt ohne Erfolg

    Für den vorliegenden Fall folgt daraus, dass (unterstellte) Verfahrensfehler nur dann klagebefugend sein können, wenn sich diese auf eine - materiell-rechtliche - Rechtsposition der Gemeinde ausgewirkt haben können (so auch OVG Lüneburg, Urt. v. 04.07.2017, 7 KS 12/15, DÖV 2017, 2007 [Ls.; bei Juris Rn. 65]).
  • OVG Niedersachsen, 27.04.2022 - 7 MS 181/21

    Erschließung; Folgemaßnahme; Folgemaßnahme, notwendige; Notwegerecht;

    Ein Zugänglichmachen der Verkehrsuntersuchung konnte auch nicht deshalb unterbleiben, weil deren Inhalt sich im Wesentlichen aus anderen ausgelegten oder später der Öffentlichkeit zugänglich gemachten Unterlagen ergäbe und aus diesem Grunde eine hinreichende Anstoßwirkung erzeugt worden wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.02.2018 - 9 C 1.17 -, juris; Senat, Urteil vom 04.07.2017 - 7 KS 12/15 -, juris).
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