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   OVG Niedersachsen, 04.12.2019 - 10 LC 43/19   

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OVG Niedersachsen, 04.12.2019 - 10 LC 43/19 (https://dejure.org/2019,43840)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.12.2019 - 10 LC 43/19 (https://dejure.org/2019,43840)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Dezember 2019 - 10 LC 43/19 (https://dejure.org/2019,43840)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 31 Abs 3 S 1 KomVerfG ND; § 32 Abs 3 S 2 KomVerfG ND; § 32 Abs 3 S 3 KomVerfG ND; § 32 Abs 4 S 3 KomVerfG ND; § 32 Abs 6 S 1 KomVerfG ND; § 35 VwVfG
    Außenwirkung; Begründung; Bezugnahme; Innenrechtskreis; Leistungsklage; Manipulationsgefahr; Rechtsschein; vertretungsberechtigte Personen; Verwaltungsakt; Verweis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Bürgerbegehren Rettet den oberen Kurpark in Braunlage unzulässig

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2002 - 15 A 5594/00

    Bürgerbegehren und Bürgerentscheid - Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.2019 - 10 LC 43/19
    Mit der Begründung des Bürgerbegehrens sollen die Bürger über den Sachverhalt sowie über die Beweggründe und insbesondere die Argumente der Urheber eines Bürgerbegehrens informiert werden (vgl. Koch in Ipsen, NKomVG, 2011, § 32 Rn. 27; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.04.2002 - 15 A 5594/00 -, juris Rn. 34).

    Der Text des Bürgerbegehrens ist die maßgebliche Grundlage der Entscheidung der einzelnen Bürgerin und des einzelnen Bürgers für oder gegen das Bürgerbegehren (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.04.2002 - 15 A 5594/00 -, juris Rn. 24).

    Um eine Verfälschung des Bürgerwillens zu verhindern, müssen die angegebenen Tatsachen zudem auch zutreffend sein (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 17.05.2017 - 4 B 16.1856 -, juris Rn. 33; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.04.2002 - 15 A 5594/00 -, juris Rn. 34 bis 38; Ipsen, NKomVG, 2011, § 32 Rn. 27).

  • OVG Niedersachsen, 04.12.2019 - 10 LC 154/18

    Unterzeichnung eines Bürgerbegehrens

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.2019 - 10 LC 43/19
    Der Beklagte zu 2. hat hiergegen die vom Verwaltungsgericht zugelassene Berufung eingelegt, auf die der Senat mit Urteil vom heutigen Tag die Entscheidung des Verwaltungsgerichts geändert und die Klage abgewiesen hat (Az.: 10 LC 154/18, juris).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens der Beteiligten und des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakte sowie die Akte im Verfahren 10 LC 154/18 und die Beiakten verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

    Denn die Kläger haben im für die Prüfung des Vorliegens der Zulässigkeitsvoraussetzungen des Bürgerbegehrens maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (Senatsbeschluss vom 21.05.2012 - 10 LA 3/11 -, juris Rn. 17) keinen Anspruch auf die begehrte Erklärung des Beklagten zu 2. Unabhängig davon, dass sich der Klageantrag der Kläger auf eine Erklärung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens insgesamt beziehen müsste (vgl. § 32 Abs. 6 Satz 1 NKomVG), da eine Entscheidung über das Vorliegen eines Teils der Zulässigkeitsvoraussetzungen lediglich im Falle einer - hier nicht erfolgten (vgl. Senatsurteil vom 04.12.2019 - 10 LC 154/18 -, juris) - Antragstellung nach § 32 Abs. 3 Satz 5 NKomVG vorgesehen ist, genügen die von den Klägern eingereichten Unterschriftenlisten in weiten Teilen nicht den vom Beklagten nach § 32 Abs. 6 Satz 1 NKomVG zu prüfenden Anforderungen.

  • VGH Bayern, 17.05.2017 - 4 B 16.1856

    Anforderungen an Begründung des Bürgerbegehrens

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.2019 - 10 LC 43/19
    Schon in dieser ersten Phase des direktdemokratischen Verfahrens soll sichergestellt werden, dass die Bürgerinnen und Bürger die Bedeutung und Tragweite der mit Ja oder Nein zu entscheidenden Fragestellung erkennen können (Bayerischer VGH, Urteil vom 17.05.2017 - 4 B 16.1856 -, juris Rn. 33).

    Um eine Verfälschung des Bürgerwillens zu verhindern, müssen die angegebenen Tatsachen zudem auch zutreffend sein (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 17.05.2017 - 4 B 16.1856 -, juris Rn. 33; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.04.2002 - 15 A 5594/00 -, juris Rn. 34 bis 38; Ipsen, NKomVG, 2011, § 32 Rn. 27).

  • BVerfG, 22.02.2019 - 2 BvR 2203/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Zulässigkeit eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.2019 - 10 LC 43/19
    Hierbei handelt es sich um eine Streitigkeit im Innenrechtskreis der Gemeinde (Senatsurteil vom 15.02.2011 - 10 LB 79/10 -, juris Rn. 30 m.w.N. auch zur Gegenansicht; so auch zur hessischen Gemeindeordnung BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 22.02.2019 - 2 BvR 2203/18 -, juris Rn. 22, 24).

    Auch können die Kläger als Vertretungsberechtigte des Bürgerbegehrens (§ 32 Abs. 3 Satz 3 NKomVG) gegen die Entscheidung über die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens Klage erheben (Senatsbeschluss vom 07.05.2009 - 10 ME 277/08 -, juris Rn. 16 zu § 22b NGO; vgl. auch zur hessischen Gemeindeordnung BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 22.02.2019 - 2 BvR 2203/18 -, juris Rn. 22 bis 24; krit. BeckOK, Kommunalrecht Nds., Stand: 01.08.2019, NKomVG, § 32 Rn. 31; a.A. Koch in Ipsen, NKomVG, 2011, § 32 Rn. 56).

  • OVG Niedersachsen, 11.08.2008 - 10 ME 204/08

    Hinreichende Bestimmtheit eines Bürgerbegehrens hinsichtlich der Koppelung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.2019 - 10 LC 43/19
    Die Fragestellung muss in sich widerspruchsfrei, in allen Teilen inhaltlich nachvollziehbar und aus sich heraus verständlich sein; mit anderen Worten: bei mehrdeutigen, unpräzisen und zu Missverständnissen Anlass bietenden Formulierungen ist eine hinreichende Bestimmtheit der Fragestellung zu verneinen (Senatsbeschluss vom 11.08.2008 - 10 ME 204/08 -, juris Rn. 22 zu § 22b NGO a.F.).

    Für die Frage der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens sind diese ohnehin nicht von Belang (Senatsbeschluss vom 11.08.2008 - 10 ME 204/08 -, juris Rn. 22).

  • VGH Hessen, 25.08.1997 - 6 TZ 2989/97

    Abgelöst; Abrechnung; endgültig; Gebühren; Gebührenfestsetzung; Klarstellung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.2019 - 10 LC 43/19
    Dieser Gefahr kann etwa dadurch begegnet werden, dass für den gemäß § 32 Abs. 4 Sätze 1 und 3 i.V.m. § 31 Abs. 3 Satz 1 NKomVG erforderlichen vollen Wortlaut des Bürgerbegehrens sowie die Unterschriften die Vorder- und Rückseite eines einzigen Blattes verwendet werden (vgl. auch Hessischer VGH, Beschluss vom 25.08.1997 - 6 TZ 2989/97 -, juris Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2000 - 15 A 552/97

    Wuppertaler Bürgerbegehren "Döpps105" unzulässig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.2019 - 10 LC 43/19
    Auch die Personen der Vertreter des Bürgerbegehrens können für die Entscheidung über eine Beteiligung an dem Bürgerbegehren eine Rolle spielen (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.06.2017 - 15 A 1561/15 -, juris Rn. 56, sowie Urteil vom 15.02.2000 - 15 A 552/97 -, juris Rn. 29 bis 31).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2017 - 15 A 1561/15
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.2019 - 10 LC 43/19
    Auch die Personen der Vertreter des Bürgerbegehrens können für die Entscheidung über eine Beteiligung an dem Bürgerbegehren eine Rolle spielen (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.06.2017 - 15 A 1561/15 -, juris Rn. 56, sowie Urteil vom 15.02.2000 - 15 A 552/97 -, juris Rn. 29 bis 31).
  • VGH Hessen, 28.10.1999 - 8 UE 3683/97

    Bürgerbegehren: inhaltliche und formale Anforderungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.2019 - 10 LC 43/19
    Nach § 32 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. § 31 Abs. 3 Satz 1 NKomVG soll eine nachträgliche Verbindung der Unterschriftenlisten mit dem Text gerade ausgeschlossen werden (vgl. auch Hessischer VGH, Urteil vom 28.10.1999 - 8 UE 3683/97 -, juris Rn. 45 zu § 8b Abs. 3 Satz 2 HGO).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.2016 - 1 S 1662/16

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Einstufung als gefährlicher Hund und Anordnung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.2019 - 10 LC 43/19
    Wird der Entscheidung allerdings ihrer Form nach die Gestalt eines Verwaltungsakts gegeben und damit zurechenbar der Rechtsschein eines Verwaltungsakts gesetzt, kann ein sogenannter "formeller" Verwaltungsakt vorliegen, dessen Aufhebung mit der Anfechtungsklage begehrt werden könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.06.1987 - 8 C 21.86 -, juris Rn. 9 ff.; Hessischer VGH, Beschluss vom 20.11.2017 - 8 B 1699/17 -, juris Rn. 13 - 16; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.10.2016 - 1 S 1662/16 -, juris Rn. 13; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 19.02.2016 - 13 ME 187/15 -, juris Rn. 23; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Auflage 2018, § 35 Rn. 16; Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 42 Rn. 18).
  • OVG Niedersachsen, 19.02.2016 - 13 ME 187/15

    Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens; Feststellungsklage ;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.1996 - 7 A 12861/95

    Anfechtungsklage - Rechnung - Widerspruchsbescheid - Verwaltungsakt -

  • BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 21.86

    Bürgerbegehren; Klageart; Zukunftswirkung; Begründungserfordernis

  • VG Gießen, 26.09.2008 - 8 K 1365/08

    Annahme einer abschließenden Regelung über die Zusammensetzung kommunaler

  • OVG Niedersachsen, 15.02.2011 - 10 LB 79/10

    Inhalt und Umsetzung eines Bürgerentscheids

  • OVG Niedersachsen, 07.05.2009 - 10 ME 277/08

    Bürgerbegehren und Bürgerentscheid - Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen

  • VGH Hessen, 20.11.2017 - 8 B 1699/17
  • VGH Bayern, 25.07.2007 - 4 BV 06.1438

    Konkrete Änderung eines Bauleitplans als möglicher Gegenstand eines

  • OVG Niedersachsen, 21.05.2012 - 10 LA 3/11
  • OVG Niedersachsen, 04.12.2019 - 10 LC 154/18

    Außenwirkung; Betrieb; Bindung; eigener Wirkungskreis; Eigentum; GmbH;

    Hiergegen haben die Kläger am 13. August 2018 Klage erhoben, die im Berufungsverfahren durch Senatsurteil vom heutigen Tag (Az. 10 LC 43/19, juris) abgewiesen wurde.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens der Beteiligten und des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakte sowie die Akte des Verfahrens 10 LC 43/19 und die Beiakten verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

    Letztlich blieb den Klägern nach Einreichung des mit Schreiben vom 27. September 2017 angezeigten Bürgerbegehrens mit den Unterschriftenlisten die Möglichkeit, gegen die abschließende Unzulässigkeitsentscheidung des Beklagten vorzugehen, was sie auch in dem weiteren gerichtlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig (Az. 1 A 223/18; Az. des Senats 10 LC 43/19), allerdings begrenzt auf den Teilaspekt der an die Unterschriftenlisten zu stellenden Anforderungen, gemacht haben.

    Auch ist insoweit die - wie vorliegend - Bezugnahme auf ein anderes Schriftstück, das mit der Unterschriftenliste nicht oder nur lose verbunden ist, nicht ausreichend (Senatsurteil vom 04.12.2019 - 10 LC 43/19 -, juris).

  • VG Hannover, 25.06.2020 - 1 A 4319/19

    Richtige Klageart bei Streit um Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens;

    Die Annahme der Statthaftigkeit einer allgemeinen Leistungsklage für einen Streit um die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens trägt dem Rechnung (vgl. nunmehr auch: Nds. OVG, Urt. v. 04.12.2019 - 10 LC 154/18 -, juris Rn. 39; Urt. v. 04.12.2019 - 10 LC 43/19 -, juris Rn. 29).

    Jedenfalls die Vertretungsberechtigten eines Bürgerbegehrens in ihrer Gesamtheit können ungeachtet dessen, dass dies in Niedersachsen nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt ist, gegen die Entscheidung über die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens Klage erheben (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 04.12.2019 - 10 LC 43/19 -, juris Rn. 30 unter Hinweis auf Beschl. v. 07.05.2009 - 10 ME 277/08 -, juris Rn. 16; KVR-NKomVG, Stand: November 2019, § 32 Rn. 132 m. w. N.).

  • VG Münster, 05.02.2024 - 1 L 1098/23
    vgl. hierzu insgesamt auch Rehn/Cronauge/von Lennep/Knirsch, Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, 56. Ergänzungslieferung, Stand: Februar 2023, § 26 GO NRW, Rn. 12d, m.w.N.; Peters, in: BeckOK Kommunalrecht Nordrhein-Westfalen, Dietlein/Heusch, 26. Edition, Stand: 1. Dezember 2023, § 26 GO NRW, Rn. 36.1, m.w.N.; vgl. zum Meinungsstand des Weiteren etwa Bayerischer VGH, Beschluss vom 13. Oktober 2021 - 4 ZB 21.1255 -, juris, Rn. 7, m.w.N; OVG Lüneburg, Urteil vom 4. Dezember 2019 - 10 LC 43/19 -, juris, Rn. 35, m.w.N.; Hessischer VGH, Beschluss vom 25. August 1997 - 6 TZ 2989/97 -, juris, Rn. 4 ff.
  • VGH Bayern, 13.10.2021 - 4 ZB 21.1255

    Zum Formerfordernis der Unterschriftenliste eines Bürgerbegehrens

    Denn dann ist nicht sichergestellt, dass die geleisteten Unterschriften nicht nachträglich mit einem geänderten Text verbunden werden (ebenso HessVGH, B.v. 25.8.1997 - 6 TZ 2989/97 - NVwZ-RR 1998, 255 zu § 8 b Abs. 3 Satz 3 HGO; NdsOVG, U.v. 4.12.2019 - 10 LC 43/19 Rn. 25 zu § 32 NKomVG; a.A. zur Notwendigkeit der Benennung der vertretungsberechtigten Personen: OVG RhPf, U.v. 6.2.1996 - 7 A 12861/95 - NVwZ-RR 1997, 241).
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