Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 05.03.2018 - 12 KN 41/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,6216
OVG Niedersachsen, 05.03.2018 - 12 KN 41/17 (https://dejure.org/2018,6216)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.03.2018 - 12 KN 41/17 (https://dejure.org/2018,6216)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. März 2018 - 12 KN 41/17 (https://dejure.org/2018,6216)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,6216) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 214 Abs. 4 BauGB; § 4a Abs. 6 BauGB; § 47 VwGO; § 11 Abs. 2 BauNVO
    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan; Festsetzung eines Sondergebiets für Windenergienutzung; Bestimmtheit eines Bebauungsplans; Berücksichtigung der Stellungnahmen aus dem Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan

  • rechtsportal.de

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan; Festsetzung eines Sondergebiets für Windenergienutzung; Bestimmtheit eines Bebauungsplans; Berücksichtigung der Stellungnahmen aus dem Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Können Stellungnahmen im ergänzenden Verfahren unberücksichtigt bleiben?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2018, 933
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (35)

  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.03.2018 - 12 KN 41/17
    Die daraus folgenden Anforderungen an den Abwägungsvorgang entsprechen denen, die die Rechtsprechung aus dem Abwägungsgebot des § 1 Abs. 7 BauGB entwickelt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.4.2008 - 4 CN 1.07 -, BVerwGE 131, 100; Urt. v. 13.12.2012 - 4 CN 2.11 -, DVBl. 2013, 507).

    Sie decken sich mit denen, die die Rechtsprechung bezogen auf die Zusammenstellung des Abwägungsmaterials aus dem Abwägungsgebot des § 1 Abs. 7 BauGB entwickelt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.4.2008 - 4 CN 1.07 -, BVerwGE 131, 100).

    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung des anderen entscheidet (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301; Urt. v. 9.4.2008 - 4 CN 1.07 -, BVerwGE 131, 100).

  • OVG Niedersachsen, 17.06.2013 - 12 KN 80/12

    Antragsbefugnis eines Unternehmens der Windenergie bzgl. Erwerbs von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.03.2018 - 12 KN 41/17
    Zum Kreis der insoweit nachteilig Betroffenen können neben den Eigentümern von Grundstücken u. a. die dinglich und die obligatorisch Nutzungsberechtigten gehören (BVerwG, Beschl. v. 7.4.1995 - 4 NB 10.95 -, NVwZ-RR 1996, 8; Urt. d. Sen. v. 17.6.2013 - 12 KN 80/12 -, NuR 2013, 580; vgl. auch Sächs. OVG, Urt. v. 19.7.2012 - 1 C 40/11 -, juris; OVG Meckl.-Vorp., Urt. v. 20.5.2009 - 3 K 24/05 -, juris).

    Der Senat hat in der Vergangenheit dem entsprechend unter dem Gesichtspunkt der Verbesserung der Rechtsposition das Rechtsschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag gegen ein RROP unabhängig davon bejaht, ob die Windkraftnutzung auf den in Aussicht genommenen Flächen durch einen kommunalen Flächennutzungsplan ausgeschlossen ist (vgl. Urt. d. Sen. v. 17.6.2013 - 12 KN 80/12 -, juris; Urt. v. 12.12.2012 - 12 KN 311/10 -, DVBl. 2013, 446).

    Keinen entscheidungserheblichen Einfluss auf das Rechtsschutzinteresse der Antragstellerin für dieses Normenkontrollverfahren hat auch die Tatsache, dass bereits Genehmigungen für die sechs konkurrierenden Windenergieanlagen erteilt sind, denn die Antragsgegnerin hat gegen diese - einen jedenfalls nicht offensichtlich unzulässigen - Widerspruch erhoben, über den noch nicht entschieden ist, so dass die Genehmigungen nicht bestandskräftig sind (vgl. dazu: Urt. d. Sen. v. 17.6.2013 - 12 KN 80/12 -, juris).

  • BVerwG, 25.11.2005 - 4 C 15.04

    Städtebaulicher Vertrag; Bebauungsplan, Aufstellung eines -s; Anspruch auf -;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.03.2018 - 12 KN 41/17
    Die Gemeinde darf keine Ansprüche auf Einleitung und Durchführung eines Bauleitplanverfahrens begründen, die zu einer Vorabbindung der beteiligten Gremien führen (BVerwG, Urt. v. 25.11.2005 - 4 C 15.04 -, NVwZ 2006, 336; Nds. OVG, Urt. v. 3.5.2006 - 1 KN 58/05 -, BauR 2007, 329).

    Zudem gibt es keinen allgemeinen städtebaulichen Grundsatz des Inhalts, dass im Zusammenhang mit der Aufstellung eines städtebaulichen Planes vorausgehende vertragliche Regelungen stets ausgeschlossen wären (vgl. Urt. d. Sen. v. 9.10.2008 - 12 KN 12/07 - ZfBR 2009, 262 unter Berufung u. a. auf BVerwG, Urt. v. 25.11.2005 - 4 C 15.04 -, BVerwGE 124, 385).

  • OVG Niedersachsen, 03.12.2015 - 12 KN 216/13

    Abwägungsfehler; Abwägungsmangel; Konzentrationsfläche;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.03.2018 - 12 KN 41/17
    Vor diesem Hintergrund ist nicht zweifelhaft, dass die Antragsgegnerin nicht nur die ernsthafte Absicht verfolgt, in dem Gebiet des Bebauungsplans Windkraftanlagen zu errichten, sondern auch die gesicherte zivilrechtliche Möglichkeit hat, diese Absicht in die Tat umzusetzen (vgl. Urt. d. Sen. v. 3.12.2015 - 12 KN 216/13 -, NVwZ-RR 2016, 294 unter Bezugnahme auf: BVerwG, Urt. v. 17.1.2001 - 6 CN 4.00 -, NVwZ 2001, 1038).

    Denn die Antragstellerin könnte durch die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes ihre rechtliche Position konkret in Bezug auf ihr derzeitiges Bauvorhaben gleichwohl verbessern, weil die Erklärung des angegriffenen Bebauungsplans für unwirksam ihr rechtliche oder tatsächliche Vorteile bringt (vgl. dazu: Beschl. d. Sen. v. 3.12.2015 - 12 KN 216/13 -, BauR 2016, 470).

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.03.2018 - 12 KN 41/17
    Auch insoweit genügt es, dass der Antragsteller Tatsachen vorträgt, die eine fehlerhafte Behandlung seiner Belange in der Abwägung als möglich erscheinen lassen (BVerwG, Urt. v. 24.9.1998 - 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215).

    Die Prüfung der Antragsbefugnis ist jedoch nicht unter Auswertung des gesamten Prozessstoffes vorzunehmen (BVerwG, Urt. v. 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BVerwGE 107, 215) und darf nicht in einem Umfang und einer Intensität erfolgen, die einer Begründetheitsprüfung gleichkommt (BVerwG, Beschl. v. 8.6.2011 - 4 BN 42.10 - BauR 2011, 1641).

  • BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.03.2018 - 12 KN 41/17
    Erforderlich, aber auch ausreichend für die Antragsbefugnis ist, dass der Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen des Bebauungsplans in einem subjektiven Recht verletzt wird (BVerwG, Urt. v. 30.4.2004 - 4 CN 1.03 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 165 S. 137; stRspr).

    Antragsbefugt ist hiernach, wer sich auf einen eigenen abwägungserheblichen privaten Belang, d.h. ein mehr als nur geringfügig schutzwürdiges Interesse berufen kann; denn wenn es einen solchen Belang gibt, besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, dass die Gemeinde ihn bei ihrer Abwägung nicht korrekt berücksichtigt hat (BVerwG, Urt. v. 30.4.2004 a.a.O. und Beschl. v. 11.8.2015 - 4 BN 12.15 -, juris).

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.03.2018 - 12 KN 41/17
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung des anderen entscheidet (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301; Urt. v. 9.4.2008 - 4 CN 1.07 -, BVerwGE 131, 100).
  • BVerwG, 10.01.2017 - 4 BN 18.16

    Erneute Rügen nach ergänzendem Verfahren (§ 214 Abs. 4 BauGB)

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.03.2018 - 12 KN 41/17
    Denn jedenfalls hinsichtlich der neu durchgeführten Verfahrensschritte - hier der Abwägung und des Satzungsbeschlusses - werden nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, die Rügemöglichkeiten nach § 215 Abs. 1 BauGB durch die erneute Bekanntmachung des Plans insoweit neu eröffnet, entstehen zugleich aber auch entsprechende Obliegenheiten (BVerwG, Beschl. v. 10.1.2017 - 4 BN 18/16 -, BauR 2017, 655).
  • BVerwG, 18.08.2015 - 4 CN 10.14

    Normenkontrolle; Antragsfrist; Bekanntmachung; Ausfertigungsmangel; ergänzendes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.03.2018 - 12 KN 41/17
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 18.8.2015 - 4 CN 10.14 -, BVerwGE 152, 379) setzt die Gemeinde beim ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB das von ihr ursprünglich eingeleitete Verfahren an der Stelle fort, an der ihr der zu korrigierende Fehler unterlaufen ist.
  • OVG Niedersachsen, 12.12.2012 - 12 KN 311/10

    Vorliegen einer Ermächtigungsgrundlage für die zielförmige Festlegung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.03.2018 - 12 KN 41/17
    Der Senat hat in der Vergangenheit dem entsprechend unter dem Gesichtspunkt der Verbesserung der Rechtsposition das Rechtsschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag gegen ein RROP unabhängig davon bejaht, ob die Windkraftnutzung auf den in Aussicht genommenen Flächen durch einen kommunalen Flächennutzungsplan ausgeschlossen ist (vgl. Urt. d. Sen. v. 17.6.2013 - 12 KN 80/12 -, juris; Urt. v. 12.12.2012 - 12 KN 311/10 -, DVBl. 2013, 446).
  • BVerwG, 13.12.2012 - 4 CN 1.11

    Außenbereich; Windkraftanlagen; Flächennutzungsplan; Darstellung einer

  • BVerwG, 09.02.2011 - 4 BN 43.10

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 08.06.2011 - 4 BN 42.10

    Zu den Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtsverletzung im Rahmen des

  • OVG Niedersachsen, 08.09.2010 - 1 KN 129/07

    Heilung bei falscher Reihenfolge von Ausfertigung und Bekanntmachung eines

  • BVerwG, 11.03.1988 - 4 C 56.84

    Konkretisierung - Bauplanerische Festsetzungen - Notwendiges Maß

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

  • BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 18.81

    Gebot des Einfügens - Gebot der Rücksichtnahme - Private Windenergieanlage -

  • OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 12 KN 12/07

    Normenkontrollfähigkeit von Flächennutzungsplänen nach § 35 Abs. 3 S. 3

  • BVerwG, 26.01.2009 - 4 BN 27.08

    Anwendbares Recht bei vor der Rechtsänderung begonnenen

  • OVG Niedersachsen, 03.05.2006 - 1 KN 58/05

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans für ein Sondergebiet Windenergie - Abstände

  • OVG Niedersachsen, 08.03.2007 - 12 MN 13/07

    Ausweisung einer Konzentrationszone für Windenergieanlagen als normkontrollfähige

  • OVG Niedersachsen, 28.11.2000 - 1 K 3185/99

    Abwägung; Art der Nutzung; Ausgleich; Bebauungsplan; Dorfgebiet; Eingriff;

  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

  • BVerwG, 08.10.1998 - 4 CN 7.97

    Bebauungsplan; Problembewältigung; Konfliktlösung; Konfliktbewältigung;

  • BVerwG, 06.03.2002 - 4 BN 7.02

    Normenkontrollverfahren; Bebauungsplan; Bestimmtheitsgebot; Unwirksamkeit;

  • BVerwG, 13.12.2012 - 4 CN 2.11

    Teilflächennutzungplan "Windenergienutzung" der Gemeinde Wustermark unwirksam

  • OVG Niedersachsen, 23.01.2014 - 12 KN 285/12

    Rechtsschutzbedürfnis eines Windenergieanlagenbetreibers für einen gegen die

  • BVerwG, 11.08.2015 - 4 BN 12.15

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Verkehrslärm

  • OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 12 MN 160/11

    Anforderungen an das Vorliegen wichtiger Gründe für den Erlass einer

  • OVG Sachsen, 19.07.2012 - 1 C 40/11

    Regionalplan, Windenergieanlage, Konzentrationsflächenplanung, Vorranggebiet,

  • BVerwG, 24.03.2010 - 4 CN 3.09

    Sondergebiet; Verbrauchermarkt; Verkaufsfläche; Verkaufsflächenobergrenze;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.05.2009 - 3 K 24/05

    Steuerung von Windenergieanlagen durch Bebauungsplan

  • BVerwG, 07.04.1995 - 4 NB 10.95

    Beschwerde - Normenkontrolle - Bebauungsplan - Nichtvorlage - Antragsbefugnis -

  • BVerwG, 25.05.1993 - 4 NB 50.92

    Rechtsschutzinteresse im Normenkontrollverfahren bei Festsetzung nicht bebaubarer

  • BVerwG, 17.01.2001 - 6 CN 4.00

    Antragsbefugnis; Bergrecht; Bewilligung; Kiesabbau; Landschaftsschutzverordnung;

  • OVG Niedersachsen, 27.09.2018 - 12 KN 191/17

    Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan für einen Windpark;

    b) Die verfahrensrechtlichen Anforderungen (vgl. Senatsurt. v. 5.3.2018 - 12 KN 41/17 -, Rn. 76) an den Abwägungsvorgang ergeben sich aus § 2 Abs. 3 BauGB, wonach bei der Aufstellung der Bauleitpläne die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), ermittelt und bewertet werden müssen.

    Nach § 1 Abs. 7 BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (vgl. etwa Senatsurt. v. 5.3.2018, a. a. O., Rn. 91).

    e) Ob der vorhabenbezogene Bebauungsplan an weiteren (Verfahrens-)Mängeln leidet, insbesondere hinsichtlich der überlagernden Festsetzungen den Anforderungen an die Bestimmtheit (vgl. dazu Senatsurt. v. 5.3.2018, a. a. O., Rn. 68) genügt und (zumindest insoweit oder insgesamt) überhaupt erforderlich (vgl. Senatsurt. v. 30.7.2015 - 12 KN 265/13 -, juris, 32) ist, muss nicht geklärt werden.

  • OVG Niedersachsen, 27.09.2018 - 1 KN 191/17

    Wie ist die Überplanung einer Kompensationsfläche abzuwägen?

    b) Die verfahrensrechtlichen Anforderungen (vgl. Senatsurt. v. 5.3.2018 - 12 KN 41/17 -, Rn. 76) an den Abwägungsvorgang ergeben sich aus § 2 Abs. 3 BauGB, wonach bei der Aufstellung der Bauleitpläne die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), ermittelt und bewertet werden müssen.

    Nach § 1 Abs. 7 BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (vgl. etwa Senatsurt. v. 5.3.2018, a. a. O., Rn. 91).

    e) Ob der vorhabenbezogene Bebauungsplan an weiteren (Verfahrens-)Mängeln leidet, insbesondere hinsichtlich der überlagernden Festsetzungen den Anforderungen an die Bestimmtheit (vgl. dazu Senatsurt. v. 5.3.2018, a. a. O., Rn. 68) genügt und (zumindest insoweit oder insgesamt) überhaupt erforderlich (vgl. Senatsurt. v. 30.7.2015 - 12 KN 265/13) ist, muss nicht geklärt werden.

  • OVG Niedersachsen, 25.04.2019 - 12 KN 226/17

    Bekanntmachungsmangel; Flächennutzungsplan; Flächennutzungsplan; Gebot der

    Auch der vorliegende Fall bietet keinen Anlass, diese Rechtsfrage grundsätzlich zu entscheiden, weil es sich vorliegend nur scheinbar um alternative oder kumulative Darstellungen in diesem Sinne handelt, sich ein Rangverhältnis der auf dieselbe Fläche bezogenen unterschiedlichen Nutzungen vielmehr tatsächlich noch hinreichend aus dem Flächennutzungsplan der Antragsgegnerin einschließlich seiner Begründung ergibt und dies zur Wahrung des Bestimmtheitsgrundsatzes genügt (vgl. Senatsurt. v. 27.9.2018 - 12 KN 191/17 -, juris, Rn. 62, sowie v. 5.3.2018 - 12 KN 41/17-, juris, Rn. 68, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 12.04.2021 - 12 KN 11/19

    Ausschlusswirkung; Flächennutzungsplan; Konfliktbewältigung;

    Jedenfalls muss sich dann zur Wahrung des Bestimmtheitsgrundsatzes (vgl. Senatsurt. v. 27.9.2018 - 12 KN 191/17 -, juris, Rn. 62, sowie v. 5.3.2018 - 12 KN 41/17-, juris, Rn. 68, m. w. N.) das Verhältnis mehrerer sich - wie hier - überlagernder Nutzungen aus dem Flächennutzungsplan einschließlich seiner Begründung hinreichend deutlich ergeben.
  • OVG Niedersachsen, 18.02.2019 - 12 KN 152/17

    Antragsänderung; Ausschlusswirkung; Bekanntmachung; Bekanntmachungsmangel;

    Bedarf es danach einer erneuten Beschlussfassung mit Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB, so ist für die Rechtmäßigkeit dieser Abwägung nach dem Wortlaut des § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der erneuten Beschlussfassung maßgeblich (vgl. Senatsurt v. 5.3.2018 - 12 KN 41/17 -, juris, Rn. 75, m. w. N.).

    Jedenfalls muss sich dann aber zur Wahrung des Bestimmtheitsgrundsatzes (vgl. Senatsurt. v. 27.9.2018 - 12 KN 191/17 -, juris; Rn. 62, sowie v. 5.3.2018 - 12 KN 41/17-, juris, Rn. 68, m. w. N.) das Verhältnis mehrerer sich überlagernder Nutzungen aus dem Flächennutzungsplan einschließlich seiner Begründung hinreichend deutlich ergeben.

  • OVG Niedersachsen, 13.11.2019 - 12 KN 26/18

    Veränderungssperre für einen "Repowering"-Bebauungsplan gemäß § 249 Abs. 2 BauGB

    Es ist selbst vor dem Hintergrund der Anforderungen, die § 1 Abs. 7 BauGB an eine gerechte Abwägung der durch eine Bauleitplanung betroffenen öffentlichen und privaten Belange stellt, anerkannt, dass die Gemeinde die planende Hand zur Verwirklichung bestimmter Projekte eines Privaten reichen darf, solange sie sich den Vorstellungen dieses Vorhabenträgers nicht vollständig unterordnet und nach außen hin lediglich als dessen Vollzugsinstanz erscheint (vgl. zum Ganzen: BVerwG v. 5.7.1974 - IV C 50.72 -, BVerwGE 45, 309; Urt. d. Sen. v. 5.3.2018 - 12 KN 41/17 -, juris Rn. 98).

    Danach kann dem kommunalen Vertragspartner insbesondere die Ausarbeitung städtebaulicher Planungen übertragen werden (vgl. Urt. v. 5.3.2018, a. a. O., m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 14.07.2021 - 1 KN 9/20

    Abwägung; Abwägungsdisproportionalität; Baumschutz; Ermittlungs- und

    Dieser begreift eine neu zu treffende Abwägungsentscheidung ein (vgl. NdsOVG, Urt. v. 5.3.2018 - 12 KN 41/17 -, juris Rn. 75) und zwar auch dann, wenn es sich bei dem zu heilenden Fehler "nur" um einen Formfehler handelt (Sennekamp, in: Brügelmann, BauGB, 85. Lfg. Sept 2015, § 214 Rn. 146).

    Maßgeblich abzustellen ist im Rahmen der neu vorzunehmenden Abwägungsentscheidung gemäß § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des neuen Satzungsbeschlusses (NdsOVG, Urt. v. 5.3.2018 - 12 KN 41/17 -, juris Rn. 75; OVG Rhl.-Pf., Urt. v. 12.12.2003 - 8 C 11362/03 -, juris Rn. 25; SächsOVG, Beschl. v. 5.3.2002 - 1 D 18/00 -, juris Rn. 32; BayVGH, Urt. v. 10.5.2016 - 9 N 14.2674 -, juris Rn. 20 ff.; OVG NRW, Urt. v. 6.3.2008 - 10 D 103/06.NE -, juris Rn. 65 ff.; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 26.1.2009 - 4 BN 27/08 -, juris Rn. 4).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht