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   OVG Niedersachsen, 05.04.2019 - 13 ME 25/19   

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https://dejure.org/2019,10325
OVG Niedersachsen, 05.04.2019 - 13 ME 25/19 (https://dejure.org/2019,10325)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.04.2019 - 13 ME 25/19 (https://dejure.org/2019,10325)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. April 2019 - 13 ME 25/19 (https://dejure.org/2019,10325)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 11.02.2013 - 19 AS 12.2476

    Geltendmachung des Anspruchs auf Aufenthalt im Bundesgebiet durch einen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.04.2019 - 13 ME 25/19
    Weitere Voraussetzung ist zudem, dass im Hinblick auf Art und Schwere des Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung oder Sicherheit oder die von dem Ausländer ausgehende Gefährdung das öffentliche Interesse an der Aufenthaltsbeendigung das Interesse des Ausländers an der Verwirklichung seines Rechts auf Aufenthalt überwiegt (vgl. Bay. VGH, Urt. v. 11.2.2013 - 19 AS 12.2476 -, juris Rn. 18 ff.; Bergmann/Dienelt, AuslR, 12. Aufl. 2018, § 38a AufenthG Rn. 54 ff.; Hailbronner, AuslR, Loseblatt, Stand November 2018, § 38a AufenthG Rn. 22).
  • OVG Niedersachsen, 24.06.2021 - 13 ME 527/20

    Ermittlung der Lebensunterhaltssicherung für Erteilung oder Verlängerung eines

    aa) Zuzugestehen ist der Antragsgegnerin im Hinblick auf den ersten Angriff der Beschwerde zwar, dass auch Titel nach § 38a AufenthG, welcher im 7. Abschnitt des 2. Kapitels des Aufenthaltsgesetzes ("Besondere Aufenthaltsrechte") verortet ist, entgegen der verwaltungsgerichtlichen Auffassung grundsätzlich nur erteilt und verlängert (§ 8 Abs. 1 AufenthG) werden dürfen, wenn auch die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen aus § 5 AufenthG erfüllt sind (vgl. Senatsbeschl. v. 5.4.2019 - 13 ME 25/19 -, juris Rn. 9; Bayerischer VGH, Beschl. v. 16.7.2019 - 10 CS 19.882 -, juris Rn. 11; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 22.8.2016 - 18 B 1510/15 -, juris Rn. 4; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 18.3.2008 - 11 S 378/07 -, juris Rn. 5; VG Köln, Beschl. v. 25.9.2012 - 12 L 567/12 -, juris Rn. 29; Dienelt, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, AufenthG § 38a Rn. 35).
  • VG Darmstadt, 09.03.2023 - 6 L 633/22

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG - (kein)

    Erforderlich ist, dass im Hinblick auf Art und Schwere des Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung oder Sicherheit oder die von dem Drittstaatsangehörigen ausgehende Gefährdung das öffentliche Interesse an der Aufenthaltsbeendigung das Aufenthaltsinteresse des Ausländers überwiegt (vgl. dazu: OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. April 2019 - 13 ME 25/19 -, juris Rn. 9; Bay. VGH, Beschluss vom 11. Februar 2013 - 19 AS 12.2476 -, juris Rn. 18 ff.; Bergmann/Dienelt/Samel, 14. Aufl. 2022, AufenthG § 5 Rn. 70; Hailbronner, AuslR, Loseblatt, Stand November 2018, § 38a AufenthG Rn. 22).

    Soweit keine besonderen Umstände (beispielsweise eine besonders hohe Wiederholungsgefahr) vorliegen, erscheint es insoweit sachgerecht, die anlässlich der Umsetzung der Richtlinie zunächst vom Bundesrat vorgeschlagene Strafbarkeitsgrenze (Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Jugend- oder Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten oder einer Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen) als Anhaltspunkt heranzuziehen, die z.B. auch bei Einbürgerungen anzuwenden ist (vgl. § 12a Abs. 1 StAG) und die zudem hinsichtlich einer Geldstrafe aufgrund von Straftaten, die nicht nur von Ausländern nach dem Aufenthaltsgesetz oder dem Asylgesetz begangen werden können, auch im Rahmen des neu eingeführten § 104c AufenthG gilt (so auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. April 2019 - 13 ME 25/19 -, juris Rn. 9 m.w.N.).

  • OVG Sachsen, 09.03.2023 - 3 B 14/23

    Kein erhöhter Ausweisungsschutz nach § 53 Abs. 3 AufenthG für nach Deutschland

    Weitere Voraussetzung ist zudem, dass im Hinblick auf Art und Schwere des Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung oder Sicherheit oder die von dem Ausländer ausgehende Gefährdung das öffentliche Interesse an der Aufenthaltsbeendigung das Interesse des Ausländers an der Verwirklichung seines Rechts auf Aufenthalt überwiegt (zu Vorstehendem: Samel, in: Bergmann/Dienelt, a. a. O. § 5 AufenthG Rn. 70; NdsOVG, Beschl. v. 5. April 2019 - 13 ME 25/19 -, juris Rn. 9 m. w. N., das insoweit von einer unionsrechtlichen Überformung der Regelerteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG spricht).
  • VGH Bayern, 20.01.2023 - 10 CS 22.1382

    Bindung der Auslnderbehörden oder der Verwaltungsgerichte an strafrechtliche

    Eine Abwägung des öffentlichen Interesses an der Aufenthaltsbeendigung aufgrund der vom Antragsteller zu 1 ausgehenden Gefährdung der öffentlichen Ordnung und seines Interesses an einem weiteren Aufenthalt geht daher zu seinen Lasten aus (zu Einzelheiten vgl. NdsOVG, B.v. 5.4.2019 - 13 ME 25/19 - juris Rn. 9; Zimmerer in Decker/Bader/Kothe, BeckOK Migrations- und Integrationsrecht, Stand 15.10.2022, § 38a Rn. 12 ff.).
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