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   OVG Niedersachsen, 05.04.2022 - 14 OA 119/22   

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https://dejure.org/2022,7137
OVG Niedersachsen, 05.04.2022 - 14 OA 119/22 (https://dejure.org/2022,7137)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.04.2022 - 14 OA 119/22 (https://dejure.org/2022,7137)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. April 2022 - 14 OA 119/22 (https://dejure.org/2022,7137)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Anwaltliche Mitwirkung auch für die Erledigungsgebühr durch Erlass eines bisher abgelehnten Verwaltungsakts erforderlich

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 16.12.2011 - 15 C 11.2050

    Kostenfestsetzungsbeschluss

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.04.2022 - 14 OA 119/22
    Vielmehr knüpft Satz 2 ohne Einschränkung an die Regelung in Satz 1 an und ordnet dessen Geltung auch für den Fall an, dass sich eine Rechtssache ganz oder teilweise durch Erlass eines bisher abgelehnten Verwaltungsakts erledigt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 16.12.2011 - 15 C 11.2050 -, juris Rn. 13).

    Dass gerade in diesem Fall auf das Erfordernis der Mitwirkung des Rechtsanwalts verzichtet werden sollte, ist aus der Gesetzesbegründung nicht zu schließen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 16.12.2011 - 15 C 11.2050 -, juris Rn. 13).

    Mithin soll mit der Erledigungsgebühr die Entlastung der Gerichte und das erfolgreiche anwaltliche Bemühen um eine möglichst weitgehende Herstellung des Rechtsfriedens zwischen den Beteiligten ohne gerichtliche Sachentscheidung honoriert werden (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 7.1.2008 - 10 OA 250/07 -, juris Rn. 9, juris; hieran anschließend: BayVGH, Beschl. v. 16.12.2011 - 15 C 11.2050 -, juris Rn. 14; OVG Berl.-Bbg., Beschl. v. 17.12.2014 - OVG 6 K 128.14 -, juris Rn. 4).

  • OVG Niedersachsen, 11.06.2007 - 2 OA 433/07

    Zuständigkeit des Berichterstatters beziehungsweise Einzelrichters für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.04.2022 - 14 OA 119/22
    Die gemäß §§ 165, 151 VwGO i.V.m. §§ 146 Abs. 1 und 3, 147 VwGO zulässige Beschwerde, über die der Senat in der Besetzung von drei Berufsrichtern entscheidet (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 11.6.2007 - 2 OA 433/07 -, juris Rn 2 ff.; und v. 24.9.2021 - 13 OA 362/21 -, juris Rn. 1), hat keinen Erfolg.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.12.1959 - 1 C 22/58
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.04.2022 - 14 OA 119/22
    Im übrigen verlangt die Erledigungsgebühr ein zusätzliches, auf die außergerichtliche Erledigung des Rechtsstreits gerichtetes und für die Erledigung ursächlichen Tätigwerden des RA (vgl. für das Vorstehende: OVG Münster, Beschl. v. 30.9. 1959 in NJW 60, 933; OVG Koblenz Beschl. v. 14.12.1959 in NJW 60, 934).".
  • OVG Niedersachsen, 24.09.2021 - 13 OA 362/21

    Bemühen, besonderes; Beschwerde; Besprechung; Eilrechtsstreit; Erinnerung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.04.2022 - 14 OA 119/22
    Die gemäß §§ 165, 151 VwGO i.V.m. §§ 146 Abs. 1 und 3, 147 VwGO zulässige Beschwerde, über die der Senat in der Besetzung von drei Berufsrichtern entscheidet (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 11.6.2007 - 2 OA 433/07 -, juris Rn 2 ff.; und v. 24.9.2021 - 13 OA 362/21 -, juris Rn. 1), hat keinen Erfolg.
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2013 - 5 OA 137/13

    Entstehung einer Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 VV-RVG bei Verzicht auf das

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.04.2022 - 14 OA 119/22
    Allein eine Mitwirkung daran, den Rechtsstreit nach einer Erledigung in der Sache nunmehr auch in prozessualer Hinsicht - durch Abgabe einer Erledigungserklärung - zu beenden, reicht nicht aus, weil dies keine Tätigkeit darstellt, die über die allgemeine Prozessführung hinausgeht und deshalb bereits durch die Verfahrensgebühr abgegolten ist (NdsOVG, Beschl. v. 8.7.2013 - 5 OA 137/13 -, juris Rn. 4 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 07.01.2008 - 10 OA 250/07

    Erstattungsfähigkeit von beantragten Kosten für eine Erledigungsgebühr;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.04.2022 - 14 OA 119/22
    Mithin soll mit der Erledigungsgebühr die Entlastung der Gerichte und das erfolgreiche anwaltliche Bemühen um eine möglichst weitgehende Herstellung des Rechtsfriedens zwischen den Beteiligten ohne gerichtliche Sachentscheidung honoriert werden (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 7.1.2008 - 10 OA 250/07 -, juris Rn. 9, juris; hieran anschließend: BayVGH, Beschl. v. 16.12.2011 - 15 C 11.2050 -, juris Rn. 14; OVG Berl.-Bbg., Beschl. v. 17.12.2014 - OVG 6 K 128.14 -, juris Rn. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2014 - 6 K 128.14

    Kostenfestsetzung; Änderung; Beschwerde; Einigungsgebühr; finanzielle Abgeltung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.04.2022 - 14 OA 119/22
    Mithin soll mit der Erledigungsgebühr die Entlastung der Gerichte und das erfolgreiche anwaltliche Bemühen um eine möglichst weitgehende Herstellung des Rechtsfriedens zwischen den Beteiligten ohne gerichtliche Sachentscheidung honoriert werden (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 7.1.2008 - 10 OA 250/07 -, juris Rn. 9, juris; hieran anschließend: BayVGH, Beschl. v. 16.12.2011 - 15 C 11.2050 -, juris Rn. 14; OVG Berl.-Bbg., Beschl. v. 17.12.2014 - OVG 6 K 128.14 -, juris Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.1959 - IV B 568/59
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.04.2022 - 14 OA 119/22
    Im übrigen verlangt die Erledigungsgebühr ein zusätzliches, auf die außergerichtliche Erledigung des Rechtsstreits gerichtetes und für die Erledigung ursächlichen Tätigwerden des RA (vgl. für das Vorstehende: OVG Münster, Beschl. v. 30.9. 1959 in NJW 60, 933; OVG Koblenz Beschl. v. 14.12.1959 in NJW 60, 934).".
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