Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 05.09.2018 - 9 LC 58/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 22 Abs. 1 Anl. 2 Nr. 3.3 WasG ND; § 21 Abs. 2 WasG ND; § 21 Abs. 1 WasG ND; § 22 Abs. 1 S. 1 WasG ND; § 23 Abs. 1 WasG ND; § 24 Abs. 2 S. 3 WasG ND; § 86 Abs. 1 S. 1 WasG ND; § 8... 6 Abs. 2 WasG ND; § 95 Abs. 2 WasG ND; § 46 Abs. 1 WHG; § 54 Abs. 2 S. 1 WHG
Rechtsstreit um die ordnungsgemäße Berechnung der Gebühr für die Entnahme von Grundwasser für das Veranlagungsjahr und die Höhe einer Vorauszahlung für das Folgejahr; Verwendung entnommenen Grundwassers zu anderen Zwecken als der Bewässerung des Bodens zur Förderung des ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsstreit um die ordnungsgemäße Berechnung der Gebühr für die Entnahme von Grundwasser für das Veranlagungsjahr und die Höhe einer Vorauszahlung für das Folgejahr; Verwendung entnommenen Grundwassers zu anderen Zwecken als der Bewässerung des Bodens zur Förderung des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Bewässerung einer Reifenteststrecke fällt nicht unter den niedrigen Gebührensatz für Grundwasserentnahme zur Beregnung und Berieselung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Bewässerung einer Reifenteststrecke fällt nicht unter den niedrigen Gebührensatz für Grundwasserentnahme "zur Beregnung und Berieselung"
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 23.02.2017 - 6 A 81/16
- OVG Niedersachsen, 05.09.2018 - 9 LC 58/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88
'Wasserpfennig'
Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2018 - 9 LC 58/17
Wie das Verwaltungsgericht zu Recht angenommen hat, begegnen diese Regelungen keinen grundsätzlichen rechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 20.1.2010 - 1 BvR 1801/07, 1 BvR 1878/07 - juris Rn. 8 ff. zu § 47 NWG a. F.; Beschluss vom 7.11.1995 - 2 BvR 413/88, 2 BvR 1300/93 - juris Rn. 132 ff.; s. a. VG Lüneburg…, Urteil vom 10.3.2016 - 6 A 455/15 - juris Rn. 17).Der normative Gehalt der Gleichheitsbindung erfährt daher seine Präzisierung jeweils im Hinblick auf die Eigenart des zu regelnden Sachbereichs (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7.11.1995, a. a. O., Rn. 174).
Sachbezogene Gesichtspunkte stehen dem Gesetzgeber jedoch in sehr weitem Umfang zu Gebote (BVerfG, Beschluss vom 7.11.1995, a. a. O., Rn. 179).
Die Annahme einer problematischen Wettbewerbssituation durch den Gesetzgeber rechtfertigt die Freistellung der Grundwasserentnahme zum Zwecke der Beregnung von landwirtschaftlich oder gartenbaulich genutzten Flächen (BVerfG, Beschluss vom 7.11.1995, a. a. O., Rn. 180).
- VG Lüneburg, 10.03.2016 - 6 A 455/15
Beregnung; Wasserentnahmegebühr
Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2018 - 9 LC 58/17
Zwar habe das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 10. März 2016 (- 6 A 455/15 - juris) entschieden, dass auch die Beregnung anderer als landwirtschaftlicher Flächen unter die Privilegierung des Gebührentatbestands der Nr. 3.3 der Anlage 2 zu § 22 Abs. 1 NWG falle, "jedenfalls soweit sie [gemeint: die beregneten Flächen] unversiegelt sind".Wie das Verwaltungsgericht zu Recht angenommen hat, begegnen diese Regelungen keinen grundsätzlichen rechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 20.1.2010 - 1 BvR 1801/07, 1 BvR 1878/07 - juris Rn. 8 ff. zu § 47 NWG a. F.;… Beschluss vom 7.11.1995 - 2 BvR 413/88, 2 BvR 1300/93 - juris Rn. 132 ff.; s. a. VG Lüneburg, Urteil vom 10.3.2016 - 6 A 455/15 - juris Rn. 17).
Die Beregnung und Berieselung gelten als ressourcenschonend, weil diese Gewässernutzung gewährleistet, dass ein Großteil des verwendeten Wassers unverändert im Boden versickern kann und grundsätzlich dem Grundwasserhaushalt unmittelbar wieder zur Verfügung steht (so auch VG Lüneburg, Urteil vom 10.3.2016 - 6 A 455/15 - juris Rn. 25).
Ob der Gesetzgeber auch etwa die Bewässerung von Sportrasenflächen (bejahend VG Lüneburg, Urteil vom 10.3.2016, a. a. O.) und Golfplätzen im Blick hatte, bedarf keiner abschließenden Klärung im vorliegenden Verfahren, weil es hier nicht um die Bewässerung solcher Flächen geht.
- BVerfG, 20.01.2010 - 1 BvR 1801/07
Verfassungsmäßigkeit der Wasserentnahmegebühren nach §§ 47 ff WasG ND - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2018 - 9 LC 58/17
Wie das Verwaltungsgericht zu Recht angenommen hat, begegnen diese Regelungen keinen grundsätzlichen rechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.1.2010 - 1 BvR 1801/07, 1 BvR 1878/07 - juris Rn. 8 ff. zu § 47 NWG a. F.;… Beschluss vom 7.11.1995 - 2 BvR 413/88, 2 BvR 1300/93 - juris Rn. 132 ff.; s. a. VG Lüneburg…, Urteil vom 10.3.2016 - 6 A 455/15 - juris Rn. 17).Das Wasserentnahmeentgelt hat den Charakter einer Vorteilsabschöpfungsabgabe im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Nutzungsregelung (BVerfG, Beschluss vom 20.1.2010, a. a. O., Rn. 13).
Der Gesetzgeber hat dann einen weiten Spielraum bei der Festlegung der Gebührensätze, die sich allerdings nicht an sachfremden Merkmalen orientieren und, gemessen an den vernünftigerweise in Betracht kommenden Hilfskriterien zur Bewertung des Vorteils, nicht in einem groben Missverhältnis hierzu stehen dürfen (BVerfG, Beschluss vom 20.1.2010, a. a. O., Rn. 14).
- BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 591/95
Nr.
Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2018 - 9 LC 58/17
Auf dieser Grundlage darf er generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, ohne gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.12.2002 - 2 BvR 591/95 - juris Rn. 83). - BVerfG, 12.09.2007 - 2 BvR 1413/06
§ 40 Abs 1 Nr 4 S 2 BBesG ist mit Art 3 Abs 1 GG vereinbar - Zudem Rechtfertigung …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2018 - 9 LC 58/17
Die Behörde kann nicht verpflichtet sein, eine rechtswidrige Verwaltungspraxis fortzuführen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.9.2007 - 2 BvR 1413/06 - juris Rn. 16; vgl. auch OVG NRW…, Urteil vom 6.7.2011 - 20 A 2476/10 - juris Rn. 95). - BVerwG, 13.06.2009 - 9 B 2.09
Eigentümergebrauch; Gebührenbemessung; Gewässerausbau; Gewässerbenutzung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2018 - 9 LC 58/17
Der Gesetzgeber hat insoweit das Lenkungsanliegen, die Betriebe durch die Gebühr zur Wassereinsparung anzuhalten, mit Blick auf die gesamtwirtschaftliche Bedeutung, die einer Versorgung mit günstiger Energie zukommt, zurückgestellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Juni 2009 - 9 B 2/09 -, Rn. 16, juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2011 - 20 A 2476/10
Anspruch eines Inhabers von Geflügelschlachtereien auf Rückerstattung von nach …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2018 - 9 LC 58/17
Die Behörde kann nicht verpflichtet sein, eine rechtswidrige Verwaltungspraxis fortzuführen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 12.9.2007 - 2 BvR 1413/06 - juris Rn. 16; vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 6.7.2011 - 20 A 2476/10 - juris Rn. 95). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2016 - 9 A 999/14
Wasserentnahmeentgeltgesetz NRW 2011 verfassungsgemäß
Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2018 - 9 LC 58/17
Die Förderung der produzierenden und vor allem der stromerzeugenden Industrie durch geringere Produktionskosten in Form von niedrigeren Wasserentnahmeentgelten schlägt sich bei den Endverbrauchern aller Produkte in Gestalt von geringeren Preisen nieder und liegt daher im gesamtwirtschaftlichen Interesse (OVG NRW, Urteil vom 9.9.2016 - 9 A 999/14 - juris Rn. 180).
- OVG Niedersachsen, 19.02.2020 - 9 LB 132/17
Allwetterbad; Anliegerstraße; Ausbaubeitrag; Ausbaubeitragsrecht; Ausbaumaßnahme; …
Eine zuvor hiervon in der Vergangenheit bestehende, abweichende rechtswidrige Verwaltungspraxis bindet sie nicht (vgl. nur Senatsurteil vom 5.9.2018 - 9 LC 58/17 - NdsVBl 2019, 244 = juris Rn. 124 m. w. N.).