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   OVG Niedersachsen, 06.04.2020 - 5 LC 76/18   

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OVG Niedersachsen, 06.04.2020 - 5 LC 76/18 (https://dejure.org/2020,14903)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.04.2020 - 5 LC 76/18 (https://dejure.org/2020,14903)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. April 2020 - 5 LC 76/18 (https://dejure.org/2020,14903)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 45 BeamtStG; Art 33 Abs 5 GG; § 3 Nr 1 MPG; § 80 Abs 3 BG ND; § 80 Abs 6 BG ND; § 17 Abs 10 S 1 BhV ND 2011; § 4 Abs 2 BhV ND 2011
    Arzneimittel; Augentropfen; Fürsorgepflicht; Härtefall; Medizinprodukt; Omni Sorb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.03.2015 - 5 C 9.14

    Beihilfe; Beihilferecht; Beihilfefähigkeit; Beihilfeausschluss; Medizinprodukte;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.04.2020 - 5 LC 76/18
    Bei Medizinprodukten und Arzneimitteln ist dies der Zeitpunkt der Inrechnungstellung des Präparats (BVerwG, Urteil vom 26.3.2015 - BVerwG 5 C 9.14 -, juris Rn 8; Urteil vom 14.12.2017 - BVerwG 5 C 17.16 -, juris Rn 12; Nds. OVG, Urteil vom 24.11.2015 - 5 LB 59/15 -, juris Rn 24).

    Die in § 17 Abs. 10 Satz 1 NBhVO in Verbindung mit der Anlage 4 zu dieser Vorschrift vorgenommene Beschränkung der Beihilfefähigkeit von Medizinprodukten ist ihrerseits verfassungskonform (vgl. Topka/Möhle, a. a. O.; vgl. zu § 22 Abs. 1 Nr. 4 der Bundesbeihilfeverordnung - BBhV - und der Anlage 4 zu dieser Vorschrift Plog/Wiedow, a. a. O., Band 4, Anhang VI/2, § 22 BBhV Rn 71, unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 26.3.2015, a. a. O.).

    Denn die Regelung des § 17 Abs. 10 Satz 1 NBhVO geht als spezielle Norm über die Beihilfefähigkeit von Medizinprodukten in ihrem Anwendungsbereich der allgemeinen Regelung des § 80 Abs. 3 NBG vor (vgl. in diesem Sinne auch BVerwG, Urteil vom 26.3.2015, a. a. O., Rn 11).

    d) Die Regelung des § 17 Abs. 10 Satz 1 NBhVO geht als spezielle Norm über die Beihilfefähigkeit von Medizinprodukten in ihrem Anwendungsbereich auch den in § 17 NBhVO enthaltenen Vorschriften über die Beihilfefähigkeit von Arzneimitteln vor (vgl. in diesem Sinne auch BVerwG, Urteil vom 26.3.2015, a. a. O., Rn 11).

    Die verfassungsrechtliche Fürsorgepflicht ist wegen des Zusammenhangs mit der sich ebenfalls aus Art. 33 Abs. 5 GG ergebenden Alimentationspflicht des Dienstherrn unter anderem verletzt, wenn der Beihilfeberechtigte infolge eines für bestimmte krankheitsbedingte Aufwendungen vorgesehenen Leistungsausschlusses oder einer Leistungsbegrenzung mit erheblichen finanziellen Kosten belastet bleibt, die er durch die Regelalimentation und eine zumutbare Eigenvorsorge nicht bewältigen kann (BVerwG, Urteil vom 26.3.2015, a. a. O., Rn 36; Urteil vom 26.4.2018 - BVerwG 5 C 4.17 -, juris Rn 12; Nds. OVG, Beschluss vom 18.6.2019 - 5 LA 25/18 -).

    Der Wesenskern der Fürsorgepflicht ist verletzt, wenn die Nichterstattung der Aufwendungen zu Belastungen für den Beamten führt, die sich im Hinblick auf die Höhe seiner Alimentation für ihn als unzumutbar darstellen und insbesondere geeignet sind, den amtsangemessenen Lebensunterhalt des Beamten und seiner Familie zu gefährden (BVerwG, Urteil vom 26.3.2015, a. a. O., Rn 39).

  • BVerwG, 14.12.2017 - 5 C 17.16

    Anforderungen an den Gesetzesvorbehalt; Arzneimittel; Ausschluss; Beihilfe;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.04.2020 - 5 LC 76/18
    Bei Medizinprodukten und Arzneimitteln ist dies der Zeitpunkt der Inrechnungstellung des Präparats (BVerwG, Urteil vom 26.3.2015 - BVerwG 5 C 9.14 -, juris Rn 8; Urteil vom 14.12.2017 - BVerwG 5 C 17.16 -, juris Rn 12; Nds. OVG, Urteil vom 24.11.2015 - 5 LB 59/15 -, juris Rn 24).

    Die Norm des § 80 Abs. 6 NBG ist in verfassungsrechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden (Nds. OVG, Urteil vom 24.11.2015, a. a. O., Rn 30; Plog/Wiedow, BBG, Stand: März 2020, Band 6, § 80 NBG Rn 105; Topka/Möhle, Kommentar zum Beihilferecht Niedersachsens, Stand: September 2019, § 17 NBhVO Anm. 6; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 14.12.2017, a. a. O., Rn 19 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 24.11.2015 - 5 LB 59/15

    Arzneimittel; dynamische Verweisung; Festbetrag; Festbeträge;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.04.2020 - 5 LC 76/18
    Bei Medizinprodukten und Arzneimitteln ist dies der Zeitpunkt der Inrechnungstellung des Präparats (BVerwG, Urteil vom 26.3.2015 - BVerwG 5 C 9.14 -, juris Rn 8; Urteil vom 14.12.2017 - BVerwG 5 C 17.16 -, juris Rn 12; Nds. OVG, Urteil vom 24.11.2015 - 5 LB 59/15 -, juris Rn 24).

    Die Norm des § 80 Abs. 6 NBG ist in verfassungsrechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden (Nds. OVG, Urteil vom 24.11.2015, a. a. O., Rn 30; Plog/Wiedow, BBG, Stand: März 2020, Band 6, § 80 NBG Rn 105; Topka/Möhle, Kommentar zum Beihilferecht Niedersachsens, Stand: September 2019, § 17 NBhVO Anm. 6; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 14.12.2017, a. a. O., Rn 19 ff.).

  • VG Köln, 31.01.2014 - 19 K 6349/12

    Mangelnde Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für das Medizinprodukt Optive AT

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.04.2020 - 5 LC 76/18
    Er nimmt zur Begründung auf die Entscheidungsgründe des verwaltungsgerichtlichen Urteils Bezug und verweist ergänzend auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 31. Januar 2014 (- 19 K 6349/12 -, juris).
  • BVerwG, 26.04.2018 - 5 C 4.17

    Alimentation; Alimentationspflicht; Anrechnung; Anspruch auf Gewährung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.04.2020 - 5 LC 76/18
    Die verfassungsrechtliche Fürsorgepflicht ist wegen des Zusammenhangs mit der sich ebenfalls aus Art. 33 Abs. 5 GG ergebenden Alimentationspflicht des Dienstherrn unter anderem verletzt, wenn der Beihilfeberechtigte infolge eines für bestimmte krankheitsbedingte Aufwendungen vorgesehenen Leistungsausschlusses oder einer Leistungsbegrenzung mit erheblichen finanziellen Kosten belastet bleibt, die er durch die Regelalimentation und eine zumutbare Eigenvorsorge nicht bewältigen kann (BVerwG, Urteil vom 26.3.2015, a. a. O., Rn 36; Urteil vom 26.4.2018 - BVerwG 5 C 4.17 -, juris Rn 12; Nds. OVG, Beschluss vom 18.6.2019 - 5 LA 25/18 -).
  • EuGH, 06.09.2012 - C-308/11

    Chemische Fabrik Kreussler - Richtlinie 2001/83/EG - Humanarzneimittel - Art. 1

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.04.2020 - 5 LC 76/18
    Ausgehend hiervon kann bei dem Präparat Omni Sorb nicht von einer pharmakologischen Wirkung seiner Substanzen ausgegangen werden, weil eine solche pharmakologische Wirkung einer Substanz nur dann vorliegt, wenn es zu einer Wechselwirkung zwischen den Molekülen dieser Substanz und einem zellulären Bestandteil des Körpers des Anwenders kommt (vgl. EuGH, Urteil vom 6.9.2012 - C-308/11 -, juris Rn 36).
  • OVG Niedersachsen, 12.01.2023 - 5 LC 142/21

    Gewährung weiterer Beihilfe für Aufwendungen eines Beamten anlässlich

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass es die verfassungsrechtliche Fürsorgepflicht wegen des Zusammenhangs mit der sich ebenfalls aus Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz - GG - ergebenden Alimentationspflicht des Dienstherren verletzte, wenn der Beamte infolge eines für bestimmte krankheitsbedingte Aufwendungen vorgesehenen Leistungsausschlusses oder Leistungsbegrenzungen mit erheblichem finanziellen Kosten belastet bliebe, die er durch die Regelalimentation und eine zumutbare Eigenvorsorge nicht bewältigen kann ( BVerwG, Urteil vom 26.3.2015 - BVerwG 5 C 9.14 -, juris Rn. 36; Urteil vom 26.4.2018 - BVerwG 5 C 4.17 -, juris Rn. 12; Nds. OVG, Beschluss vom 18.6.2019 - 5 LA 25/18 -, n. v.; Beschluss vom 6.4.2020 - 5 LC 76/18 -, juris Rn. 48).
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