Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 06.04.2021 - 1 ME 58/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,9215
OVG Niedersachsen, 06.04.2021 - 1 ME 58/20 (https://dejure.org/2021,9215)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.04.2021 - 1 ME 58/20 (https://dejure.org/2021,9215)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. April 2021 - 1 ME 58/20 (https://dejure.org/2021,9215)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,9215) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 552
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Niedersachsen, 21.12.2020 - 12 ME 140/20
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.04.2021 - 1 ME 58/20
    Im Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO ist derselbe Streitwert wie im Ausgangsverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO zugrunde zu legen (Anschluss an Nds. OVG, Beschl. v. 26.11.2019 - 12 ME 197/19 -, NVwZ-RR 2020, 730 = juris Rn. 13; v. 21.12.2020 - 12 ME 140/20 -, ZNER 2021, 100 = juris Rn. 84 unter Aufgabe der bisherigen gegenteiligen Senatsrechtsprechung).

    Der Senat schließt sich unter Aufgabe seiner bisherigen gegenteiligen Rechtsprechung (zuletzt Senatsbeschl. v. 28.10.2020 - 1 MN 47/20 -, juris Rn. 9) der Rechtsprechung des 12. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 26.11.2019 - 12 ME 197/19 -, NVwZ-RR 2020, 730 = juris Rn. 13; v. 21.12.2020 - 12 ME 140/20 -, ZNER 2021, 100 = juris Rn. 84) an, wonach bei einer Beschwerde im Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO von demselben Streitwert wie im Ausgangsverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO auszugehen ist.

  • OVG Niedersachsen, 26.11.2019 - 12 ME 197/19

    Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO (hier: Beschwerde)

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.04.2021 - 1 ME 58/20
    Im Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO ist derselbe Streitwert wie im Ausgangsverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO zugrunde zu legen (Anschluss an Nds. OVG, Beschl. v. 26.11.2019 - 12 ME 197/19 -, NVwZ-RR 2020, 730 = juris Rn. 13; v. 21.12.2020 - 12 ME 140/20 -, ZNER 2021, 100 = juris Rn. 84 unter Aufgabe der bisherigen gegenteiligen Senatsrechtsprechung).

    Der Senat schließt sich unter Aufgabe seiner bisherigen gegenteiligen Rechtsprechung (zuletzt Senatsbeschl. v. 28.10.2020 - 1 MN 47/20 -, juris Rn. 9) der Rechtsprechung des 12. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 26.11.2019 - 12 ME 197/19 -, NVwZ-RR 2020, 730 = juris Rn. 13; v. 21.12.2020 - 12 ME 140/20 -, ZNER 2021, 100 = juris Rn. 84) an, wonach bei einer Beschwerde im Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO von demselben Streitwert wie im Ausgangsverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO auszugehen ist.

  • OVG Niedersachsen, 24.06.2015 - 1 MN 39/15

    Ergänzendes Verfahren; Heilung; Normenkontrolleilantrag;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.04.2021 - 1 ME 58/20
    Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin sind die vom Senat in seinem Beschluss vom 24.6.2015 - 1 MN 39/15 -, NVwZ-RR 2015, 805 ff. = juris Rn. 14 ff. für das Normenkontrolleilverfahren nach Durchführung eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB angestellten Erwägungen auf den Fall der Erteilung einer Nachtragsbaugenehmigung nicht übertragbar.

    Während das Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB mit dem erneuten (vollständigen) Inkraftsetzen der zunächst für unwirksam bzw. nicht vollziehbar erklärten Norm endet, ist die Nachtragsgenehmigung eine unselbständige Änderung der ursprünglichen Baugenehmigung, die für ihre Vollziehbarkeit der Vollziehbarkeit des Bezugsverwaltungsakts bedarf (differenzierend bereits juris Rn. 19 des zitierten Senatsbeschlusses vom 24.6.2015 - 1 MN 39/15 -).

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.04.2021 - 1 ME 58/20
    Der Umstand, dass sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, auch ein Vorhaben, dass sich in jeder Hinsicht innerhalb des von der prägenden Umgebungsbebauung gezogenen Rahmens hält, nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen muss, namentlich dann, wenn es den unmittelbar benachbarten Grundstücken gegenüber die gebotene Rücksichtnahme vermissen lässt (BVerwG, Urt. v. 26.5.1978 - 4 C 9.77 -, BVerwGE 55, 369 = juris Rn. 46), führt hier ebenfalls nicht zu einer Nachbarrechtsverletzung der Antragstellerin.

    Aus der vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 26. Mai 1978 (- 4 C 9.77 -, BVerwGE 55, 369 = juris Rn. 46) angesprochenen Binnenstruktur der näheren Umgebung ergibt sich eine Rücksichtslosigkeit des Vorhabens nicht; das Vorhaben ändert nichts daran, dass sich größere Baukörper nur westlich des Grundstücks der Antragstellerin finden.

  • OVG Niedersachsen, 22.12.2014 - 1 MN 118/14

    Bebauungsplan; Durchführungsvertrag; Festsetzung; Grenzabstand; Ausnahme von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.04.2021 - 1 ME 58/20
    Insofern ist freilich, wie die Beigeladene zutreffend betont, zu berücksichtigen, dass der Bundesgesetzgeber im Baugesetzbuch an vielen Stellen das Gewicht des Interesses an Nachverdichtung im Innenbereich gestärkt hat; in § 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB hat er namentlich deutlich gemacht, dass dabei selbst die landesrechtlichen Abstandsvorschriften keine klare Untergrenze des bundesrechtlich Zulässigen bilden müssen (vgl. Senatsbeschl. v. 22.12.2014 - 1 MN 118/14 -, BauR 2015, 620 = juris Rn. 55 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 28.10.2020 - 1 MN 47/20

    Abänderung; Abwägung; Bebauungsplan; Normenkontrolleilverfahren; Prognose

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.04.2021 - 1 ME 58/20
    Der Senat schließt sich unter Aufgabe seiner bisherigen gegenteiligen Rechtsprechung (zuletzt Senatsbeschl. v. 28.10.2020 - 1 MN 47/20 -, juris Rn. 9) der Rechtsprechung des 12. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 26.11.2019 - 12 ME 197/19 -, NVwZ-RR 2020, 730 = juris Rn. 13; v. 21.12.2020 - 12 ME 140/20 -, ZNER 2021, 100 = juris Rn. 84) an, wonach bei einer Beschwerde im Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO von demselben Streitwert wie im Ausgangsverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO auszugehen ist.
  • OVG Niedersachsen, 04.06.2019 - 1 ME 76/19

    Abstand; Außenwand; Grenzabstand; Mauervorsprung; Privilegierung; Vorbau

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.04.2021 - 1 ME 58/20
    Der Senat hält, wie bereits in seinem Beschluss vom 14. September 2020, an seiner Rechtsprechung (Senatsbeschl. v. 4.6.2019 - 1 ME 75/19 -, BauR 2019, 1759 = juris Rn. 8; 1 ME 76/19 -, BauR 2019, 1434 = juris Rn. 8 f.) fest, dass für die Anwendbarkeit des § 5 Abs. 3 Nr. 2 NBauO eine rein mathematische Betrachtungsweise ohne Berücksichtigung einer "Unterordnung" des vortretenden Gebäudeteils oder seiner Funktion maßgeblich ist.
  • BVerwG, 08.12.2016 - 4 C 7.15

    Bebauung; Bebauungszusammenhang; Dachgeschossausbau; Dorfgebiet; Einfirsthof;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.04.2021 - 1 ME 58/20
    Bei der gebotenen Gesamtbetrachtung der Gebäudewirkung (BVerwG, Urt. v. 8.12.2016 - 4 C 7.15 -, BVerwGE 157, 1 = juris Rn. 20) dürfte eine Vergleichbarkeit durchaus vorliegen.
  • OVG Hamburg, 16.04.2015 - 4 Bf 66/13

    Entfallen der Rechtshängigkeit bei Nichtent-/-bescheidung; Bewertung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.04.2021 - 1 ME 58/20
    Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin sind die vom Senat in seinem Beschluss vom 24.6.2015 - 1 MN 39/15 -, NVwZ-RR 2015, 805 ff. = juris Rn. 14 ff. für das Normenkontrolleilverfahren nach Durchführung eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB angestellten Erwägungen auf den Fall der Erteilung einer Nachtragsbaugenehmigung nicht übertragbar.
  • OVG Niedersachsen, 04.06.2019 - 1 ME 75/19

    Abstand; Außentreppe; Grenzabstand; Privilegierung; Treppe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.04.2021 - 1 ME 58/20
    Der Senat hält, wie bereits in seinem Beschluss vom 14. September 2020, an seiner Rechtsprechung (Senatsbeschl. v. 4.6.2019 - 1 ME 75/19 -, BauR 2019, 1759 = juris Rn. 8; 1 ME 76/19 -, BauR 2019, 1434 = juris Rn. 8 f.) fest, dass für die Anwendbarkeit des § 5 Abs. 3 Nr. 2 NBauO eine rein mathematische Betrachtungsweise ohne Berücksichtigung einer "Unterordnung" des vortretenden Gebäudeteils oder seiner Funktion maßgeblich ist.
  • BVerwG, 27.03.2018 - 4 B 50.17

    Verletzung des im Begriff des Einfügens enthaltenen Rücksichtnahmegebots bei

  • BVerwG, 19.09.1969 - IV C 18.67

    Nachbarklage gegen ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich; Rechtsänderungen zu

  • OVG Niedersachsen, 14.07.2022 - 1 ME 58/22

    Baugenehmigung; Bebauungsplan; großflächiger Einzelhandel;

    Veränderte Umstände in diesem Sinne sind Veränderungen der Sach- und Rechtslage, welche den tragenden Erwägungen der erstinstanzlichen Entscheidung im Ursprungsverfahren in der Gestalt, die sie ggf. durch eine Beschwerdeentscheidung des Oberverwaltungsgerichts erhalten haben, zugrunde lag (vgl. nur Senatsbeschl. v. 6.4.2021 - 1 ME 58/20 -, juris Rn. 10).
  • VG Lüneburg, 23.06.2022 - 2 B 47/22

    Bauvorlagen; Nachbarschutz; Schutzpflichten; Standsicherheit anderer baulicher

    Insoweit kommt der Einhaltung der Abstandsvorschriften eine gewisse "Sperrwirkung" zu (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.1.1999 - 4 B 128.98 -, juris; Nds. OVG, Beschl. v. 18.2.2009 - 1 ME 282/08 -, juris Rn. 43; Nds. OVG, Beschl. v. 6.4.2021 - 1 ME 58/20 -, juris Rn. 16).
  • VG Schleswig, 19.08.2021 - 1 B 106/21

    Absonderung aufgrund der Einstufung als Ansteckungsverdächtige betreffend das

    Auf dieser Grundlage ist im Rahmen der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes allein möglichen, aber auch ausreichenden summarischen Prüfung der Sachlage (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. April 2021 - 1 ME 58/20 -, juris, Rn. 13; VG Schleswig, Beschluss vom 10. November 2020 - 1 B 123/20 -, juris, Rn. 10) festzustellen, dass die Tochter der Antragsteller Ansteckungsverdächtige im Sinne des § 2 Nr. 7 IfSG ist.
  • VG Schleswig, 21.05.2021 - 1 B 78/21

    Corona-Pandemie - Anordnung einer Absonderung

    Auf dieser Grundlage ist im Rahmen der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes allein möglichen, aber auch ausreichenden summarischen Prüfung der Sachlage (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. April 2021 - 1 ME 58/20 -, juris, Rn. 13; VG Schleswig, Beschluss vom 10. November 2020 - 1 B 123/20 -, juris, Rn. 10) festzustellen, dass der Antragsteller Ansteckungsverdächtiger im Sinne des § 2 Nr. 7 IfSG ist.
  • VG Schleswig, 05.05.2021 - 1 B 72/21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Maßnahmen zum Infektionsschutz

    Auf dieser Grundlage ist im Rahmen der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes allein möglichen, aber auch ausreichenden summarischen Prüfung der Sachlage (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. April 2021 - 1 ME 58/20 -, juris, Rn. 13; VG Schleswig, Beschluss vom 10. November 2020 - 1 B 123/20 -, juris, Rn. 10) festzustellen, dass die Antragstellerin Ansteckungsverdächtige im Sinne des § 2 Nr. 7 IfSG ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht