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   OVG Niedersachsen, 06.10.2016 - 2 LC 82/15   

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OVG Niedersachsen, 06.10.2016 - 2 LC 82/15 (https://dejure.org/2016,41996)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.10.2016 - 2 LC 82/15 (https://dejure.org/2016,41996)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. Oktober 2016 - 2 LC 82/15 (https://dejure.org/2016,41996)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 132 Abs 1 Buchst j EGRL 112/2006; Art 132 Abs 1 Buchst i EGRL 112/2006; § 4 Nr 21 Buchst a DBuchst bb UStG; § 4 Nr 21 Buchst b UStG; § 91 VwGO; § 264 ZPO
    Vorschulkind; Schulkind; Klageänderung; Nachhilfeinstitut; Lehrkraft; Eignung; Privatlehrer; Sprachschule; Umsatzsteuer; Befreiung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 14.06.2007 - C-445/05

    Haderer - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Art. 13 Teil A Abs. 1

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.2016 - 2 LC 82/15
    in deren Wohnung oder in der des Privatlehrers Unterrichtseinheiten geben, die sich auf den Schul- und Hochschulunterricht, aber auch auf Ausbildung, Fortbildung und berufliche Umschulung beziehen können (EuGH, Urt. v. 14.6.2007 - C-445/05 -, Haderer, juris; BFH, Urt. v. 20.3.2014 - V R 3/13 -, juris; vgl. auch Korn, DStR 2010, 688).

    Denn nach der EuGH-Rspr. (Urt. v. 28.1.2010 - C-473/08 -, Eulitz GbR, juris, v. 14.6.2007 - C-445/05 -, Haderer, juris) kann die von einem Einzelnen mit dem Status eines freien Mitarbeiters in einer Bildungseinrichtung erbrachte Schularbeitshilfe nur dann nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j RL zur Umsatzsteuerbefreiung führen, wenn der Betreffende auf eigene Rechnung und in eigener Verantwortung handelt.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass private Bildungsträger auch dann, wenn sie nicht auf einen bestimmten Beruf, sondern "nur" auf die Berufswahl vorbereiten (in jenem Fall ging es um einen von einem Unternehmen in einer Schule durchgeführten "Potential-Check zur beruflichen Orientierung der Schüler" in den Genuss der Steuerfreiheit kommen können. Dies entspricht der Rechtsprechung des EuGH (vgl. schon zur Vorgänger-RL 77/388/EWG, EuGH, Urt. v. 14.6.2007 - X 434/05 -, Horizon College, juris, v. 14.6.2007 - C 445/05 -, Haderer, juris, zur aktuellen RL Urt. v. 28.1.2010 - 473/08 -, Eulitz GbR, juris, v. 28.11.2013 - C-319/12 -, MDDP, juris), der hinsichtlich des in der Richtlinie enthaltenen Begriffs des "Schul- und Hochschulunterrichts" eine genaue Definition bislang vermieden, jedoch ausgeführt hat, dass sich dieser Begriff nicht auf Unterricht beschränke, der zu einer Abschlussprüfung zur Erlangung einer Qualifikation führe oder der eine Ausbildung im Hinblick auf die Ausübung einer Berufstätigkeit vermittele, sondern dass dieser Begriff auch andere Tätigkeiten einschließe, bei denen die Unterweisung in Schulen und Hochschulen erfolge, um die Kenntnisse und Fähigkeiten der Schüler/Studierenden zu entwickeln, sofern diese Tätigkeiten nicht den Charakter bloßer Freizeitgestaltung hätten (EuGH, Haderer, Eulitz GbR, aaO., vgl. auch Brockmann/Littmann/Schippmann, aaO., § 140 Anm. 5.1.; Korn, DStR 2010, 688).

  • BVerwG, 12.06.2013 - 9 C 4.12

    Umsatzsteuer; Befreiung; Mehrwertsteuersystemrichtlinie; Bescheinigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.2016 - 2 LC 82/15
    Das Verwaltungsgericht hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 12.6.2013 - 9 C 4/12 -, juris) die Auffassung vertreten, da es in Niedersachsen fachlich-rechtliche Vorgaben für die Bewertung der Eignung des in einem privaten Nachhilfeinstituts/privaten Sprachinstituts eingesetzten Unterrichtspersonals nicht gebe, müsse die Ordnungsgemäßheit des angebotenen Unterrichts nunmehr einzelfallbezogen beurteilt werden.

    Zudem müssen die von ihr eingesetzten Lehrkräfte die erforderliche Eignung aufweisen, um die Ziele der im Bereich der schulischen Ausbildung tätigen öffentlich-rechtlichen Träger in vergleichbarer Weise zu erfüllen (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.6.2013 - 9 C 4.12 - juris und Urt. v. 3.12.1976 - VII C 73.75 - juris, VHG München, Urt. v. 26.10.2015 - 21 B 14.2091 -, juris).

    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. Urt. v. 12.6.2013 - 9 C 4.12 - juris) gebietet ebenfalls keine weitere Lockerung.

  • VGH Bayern, 26.10.2015 - 21 B 14.2091

    Vorlage von Bescheinigungen nach dem Umsatzsteuergesetz eines Nachhilfeinstituts

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.2016 - 2 LC 82/15
    Zudem müssen die von ihr eingesetzten Lehrkräfte die erforderliche Eignung aufweisen, um die Ziele der im Bereich der schulischen Ausbildung tätigen öffentlich-rechtlichen Träger in vergleichbarer Weise zu erfüllen (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.6.2013 - 9 C 4.12 - juris und Urt. v. 3.12.1976 - VII C 73.75 - juris, VHG München, Urt. v. 26.10.2015 - 21 B 14.2091 -, juris).

    Der VGH München (Urt. v. 26.10.2015 - 21 B 14.2091 -, juris, v. 30.9.2010 - 21 B 09.140 -, juris) hat zur 25 %-Mindest-Grenze ausgeführt:.

    Die 25%-Forderung ist auch deswegen geboten, um sicherzustellen, dass fachlich und pädagogisch voll ausgebildete Nachhilfelehrer bei auftretenden fachlich und/oder pädagogischen Fragen den sonstigen Lehrkräften in zureichendem Maße unterstützend zur Verfügung stehen (Bay. VGH, Urt., v. 26.10.2015 - 21 B 14.2091 -, Rnr. 33, 35, juris; Brockmann/Littmann/Schippmann, Nds. SchulG , Stand: Juni 2016, § 140 Anm. Anm.5, Seite 6).

  • VG Berlin, 17.03.2016 - 1 K 229.15

    Auflagen für eine Veranstaltung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.2016 - 2 LC 82/15
    Diese wäre nach § 91 Abs. 1 VwGO wohl auch als sachdienlich und damit zulässig anzusehen, da der Streitstoff im Wesentlichen derselbe bleibt und die Umstellung dazu beiträgt, einen weiteren sonst wahrscheinlich zu erwartenden Prozess, welche Anforderungen unter Einbeziehung der Rspr. des BVerwG an die Erteilung der Bescheinigung zu stellen sind und ob diese vorliegen, zu vermeiden (VG Berlin, Urteil vom 17. März 2016 - 1 K 229.15 -, Rnr. 14, juris; Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 21. Aufl. 2015, § 91 Rnr. 19; Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl., § 91 Rnr. 36).

    Dem könnte voraussichtlich nicht entgegengehalten werden, unter Beachtung des Grundsatzes der Gewaltenteilung müsse zunächst eine Antragstellung bei der Behörde erfolgen und diese vorherige Antragstellung im Verwaltungsverfahren könne auch nicht durch Schriftsätze im gerichtlichen Verfahren ersetzt werden (vgl. zu dieser Problematik: BVerwG, Urt. v. 28.11.2007 - 6 C 42.06 -, juris mwN.; VG Berlin, Urt. v. 17.3.2016 - 1 K 229.15 -, juris mwN.; Sodan/Ziekow, 4. Aufl., § 42 Rnr. 37; 113 Rnr. 102); denn die Vorgabe, auch bei Austausch der Lehrpersonen während eines schon laufenden gerichtlichen Verfahrens zunächst formal das Verfahren bis zum Erlass eines (Änderung-)Bescheides zu durchlaufen, könnte die Entscheidungsfindung im gerichtlichen Verfahren deutlich verzögern - zumal bei größeren Sprachschulen mit den dort zu erwartenden erheblichen Fluktuationen bei den Mitarbeitern - und damit im Widerspruch zum Grundsatz der Prozessökonomie treten.

  • BFH, 18.11.2015 - XI B 61/15

    Zum Begriff des "Privatlehrers" i. S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.2016 - 2 LC 82/15
    Da die Klägerin ihre Sprachschule/Nachhilfeeinrichtung nicht allein (vgl. hierzu BFH, Beschl. v. 18.11.2015 - XI B 61/15 -, juris), sondern mit Angestellten/freiberuflich Tätigen betreibt, ist sie ebenfalls kein "Privatlehrer", sondern eine "andere Einrichtung" iSd Art. 132 Abs. 1 Buchst. i der EG-Richtlinie.
  • VG Würzburg, 13.04.2011 - W 6 K 10.1160

    Bescheinigung für Umsatzsteuerbefreiung; Nachhilfeeinrichtung; "Schülerhilfe";

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.2016 - 2 LC 82/15
    Wenn dieser Rechtsprechung auch die Sachlage in Bayern zugrunde liegt, können die zugrunde liegenden Überlegungen doch allgemeine Geltung beanspruchen (vgl. auch VGH Kassel, Beschl. v. 19.11.2015 - 5 A 914/14 - juris, vorausgehend VG Gießen, Urt. v. 19.3.2014 - 2 K 4724/11 -, Vnb., VG Würzburg, Urt. v. 13.4.2011 - W 6 K 10.1160 -).
  • VGH Hessen, 19.11.2015 - 5 A 914/14

    Umsatzsteuerbefreiung für Nachhilfeinstitut

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.2016 - 2 LC 82/15
    Wenn dieser Rechtsprechung auch die Sachlage in Bayern zugrunde liegt, können die zugrunde liegenden Überlegungen doch allgemeine Geltung beanspruchen (vgl. auch VGH Kassel, Beschl. v. 19.11.2015 - 5 A 914/14 - juris, vorausgehend VG Gießen, Urt. v. 19.3.2014 - 2 K 4724/11 -, Vnb., VG Würzburg, Urt. v. 13.4.2011 - W 6 K 10.1160 -).
  • EuGH, 28.11.2013 - C-319/12

    MDDP - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 132 bis 134 und 168 -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.2016 - 2 LC 82/15
    Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass private Bildungsträger auch dann, wenn sie nicht auf einen bestimmten Beruf, sondern "nur" auf die Berufswahl vorbereiten (in jenem Fall ging es um einen von einem Unternehmen in einer Schule durchgeführten "Potential-Check zur beruflichen Orientierung der Schüler" in den Genuss der Steuerfreiheit kommen können. Dies entspricht der Rechtsprechung des EuGH (vgl. schon zur Vorgänger-RL 77/388/EWG, EuGH, Urt. v. 14.6.2007 - X 434/05 -, Horizon College, juris, v. 14.6.2007 - C 445/05 -, Haderer, juris, zur aktuellen RL Urt. v. 28.1.2010 - 473/08 -, Eulitz GbR, juris, v. 28.11.2013 - C-319/12 -, MDDP, juris), der hinsichtlich des in der Richtlinie enthaltenen Begriffs des "Schul- und Hochschulunterrichts" eine genaue Definition bislang vermieden, jedoch ausgeführt hat, dass sich dieser Begriff nicht auf Unterricht beschränke, der zu einer Abschlussprüfung zur Erlangung einer Qualifikation führe oder der eine Ausbildung im Hinblick auf die Ausübung einer Berufstätigkeit vermittele, sondern dass dieser Begriff auch andere Tätigkeiten einschließe, bei denen die Unterweisung in Schulen und Hochschulen erfolge, um die Kenntnisse und Fähigkeiten der Schüler/Studierenden zu entwickeln, sofern diese Tätigkeiten nicht den Charakter bloßer Freizeitgestaltung hätten (EuGH, Haderer, Eulitz GbR, aaO., vgl. auch Brockmann/Littmann/Schippmann, aaO., § 140 Anm. 5.1.; Korn, DStR 2010, 688).
  • VG Düsseldorf, 25.08.2014 - 25 K 7093/13
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.2016 - 2 LC 82/15
    Da § 4 Nr. 21 a) bb) UStG hinsichtlich der Eignung der Unterrichtenden dem Grunde nach einen Beurteilungsspielraum eröffnet (vgl. auch VG Düsseldorf, Urt. v.25.8.2014 - 25 K 7093/13 -, juris) kann die ablehnende Entscheidung der Beklagten aufrechterhalten werden, wenn dieser Beurteilungsspielraum auf "Null " reduziert ist (BVerwG, Urt. v. 17.9.2015 - 2 C 27.14 -, Rnr. 37, juris zu einer Leistungsbewertung: "Gänzlich entbehrlich ist eine Begründung für das Gesamturteil jedoch nur dann, wenn im konkreten Fall eine andere Note nicht in Betracht kommt, weil sich die vergebene Note - vergleichbar einer Ermessensreduzierung auf Null - geradezu aufdrängt.").
  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.2016 - 2 LC 82/15
    Da § 4 Nr. 21 a) bb) UStG hinsichtlich der Eignung der Unterrichtenden dem Grunde nach einen Beurteilungsspielraum eröffnet (vgl. auch VG Düsseldorf, Urt. v.25.8.2014 - 25 K 7093/13 -, juris) kann die ablehnende Entscheidung der Beklagten aufrechterhalten werden, wenn dieser Beurteilungsspielraum auf "Null " reduziert ist (BVerwG, Urt. v. 17.9.2015 - 2 C 27.14 -, Rnr. 37, juris zu einer Leistungsbewertung: "Gänzlich entbehrlich ist eine Begründung für das Gesamturteil jedoch nur dann, wenn im konkreten Fall eine andere Note nicht in Betracht kommt, weil sich die vergebene Note - vergleichbar einer Ermessensreduzierung auf Null - geradezu aufdrängt.").
  • VGH Bayern, 30.09.2010 - 21 B 09.140

    Umsatzsteuerbefreiung für ein Nachhilfeinstitut - Vorbereitung auf einen Beruf

  • BFH, 20.03.2014 - V R 3/13

    Umsatzsteuerfreie Unterrichtsleistungen - Sachlicher Anwendungsbereich von Art.

  • BVerwG, 03.12.1976 - 7 C 73.75

    Privater Schularbeitskreis - Besondere Förderung der Schüler - Allgemeinbildende

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2006 - 14 A 2086/03

    Befreiung einer privaten Musikschule von der Umsatzsteuer; Vergleichbarkeit von

  • FG Schleswig-Holstein, 15.06.2015 - 4 K 19/15

    Steuerfreiheit von Englischunterricht einer Privatlehrerin

  • VG Hannover, 27.05.2009 - 6 A 3519/08

    Early English; Englischunterricht, Privatinstitut: Lehrpersonal; Frühenglisch,

  • EuGH, 28.01.2010 - C-473/08

    Eulitz - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j -

  • BVerwG, 28.11.2007 - 6 C 42.06

    Marktdefinition, Marktregulierung, Regulierungsverpflichtung, Zugang,

  • BVerwG, 27.04.2017 - 9 C 5.16

    Umsatzsteuerbefreiung von Nachhilfeinstituten: keine Mindestquote von Lehrkräften

    c) Bundesrecht verletzt hingegen die Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs, die eingesetzten Lehrkräfte verfügten nur dann über die erforderliche Eignung, wenn mindestens 25 v.H. von ihnen die Befähigung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen nach Art. 1 des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes besäßen, die übrigen Nachhilfelehrkräfte jedenfalls fachlich geeignet seien und sichergestellt sei, dass die voll ausgebildeten Lehrkräfte im Nachhilfeinstitut für pädagogische Fragen der übrigen Lehrkräfte unterstützend zur Verfügung stünden (vgl. bereits BayVGH, Urteil vom 30. September 2010 - 21 B 09.140 - BayVBl 2011, 178 Rn. 31; hinsichtlich des Mindestanteils an Lehrkräften mit Lehramtsbefähigung ebenso VGH Kassel, Beschluss vom 19. November 2015 - 5 A 914/14.Z - NVwZ-RR 2016, 353 Rn. 5; OVG Lüneburg, Urteil vom 6. Oktober 2016 - 2 LC 82/15 - juris Rn. 45).

    Insoweit besteht kein Beurteilungsspielraum der zuständigen Landesbehörde (a.A. OVG Lüneburg, Urteil vom 6. Oktober 2016 - 2 LC 82/15 - juris Rn. 40; VG Düsseldorf, Urteil vom 25. August 2014 - 25 K 7093/13 - juris Rn. 39 und VG Hannover, Urteil vom 15. September 2003 - 6 A 3708/01 - juris Rn. 17).

  • BVerwG, 27.04.2017 - 9 C 6.16

    Umsatzsteuerbefreiung von Nachhilfeinstituten: keine Mindestquote von Lehrkräften

    c) Bundesrecht verletzt hingegen die Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs, die eingesetzten Lehrkräfte verfügten nur dann über die erforderliche Eignung, wenn mindestens 25 v.H. von ihnen die Befähigung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen nach Art. 1 des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes besäßen, die übrigen Nachhilfelehrkräfte jedenfalls fachlich geeignet seien und sichergestellt sei, dass die voll ausgebildeten Lehrkräfte im Nachhilfeinstitut für pädagogische Fragen der übrigen Lehrkräfte unterstützend zur Verfügung stünden (vgl. bereits BayVGH, Urteil vom 30. September 2010 - 21 B 09.140 - BayVBl 2011, 178 Rn. 31; hinsichtlich des Mindestanteils an Lehrkräften mit Lehramtsbefähigung ebenso VGH Kassel, Beschluss vom 19. November 2015 - 5 A 914/14.Z - NVwZ-RR 2016, 353 Rn. 5; OVG Lüneburg, Urteil vom 6. Oktober 2016 - 2 LC 82/15 - juris Rn. 45).

    Insoweit besteht kein Beurteilungsspielraum der zuständigen Landesbehörde (a.A. OVG Lüneburg, Urteil vom 6. Oktober 2016 - 2 LC 82/15 - juris Rn. 40; VG Düsseldorf, Urteil vom 25. August 2014 - 25 K 7093/13 - juris Rn. 39 und VG Hannover, Urteil vom 15. September 2003 - 6 A 3708/01 - juris Rn. 17).

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