Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 06.10.2022 - 14 PA 249/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,27150
OVG Niedersachsen, 06.10.2022 - 14 PA 249/22 (https://dejure.org/2022,27150)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.10.2022 - 14 PA 249/22 (https://dejure.org/2022,27150)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. Oktober 2022 - 14 PA 249/22 (https://dejure.org/2022,27150)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,27150) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 24.07.2006 - 9 CE 06.1458

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; keine Verpflichtung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.2022 - 14 PA 249/22
    Sie ist - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat - vergleichbar mit der bis Ende 2005 geltenden Eigenheimzulage, die ebenfalls zur Erleichterung der Eigentumsbildung im Immobiliensektor für Familien mit Kindern diente und bei der Wohngeldberechnung belastungsmindernd Berücksichtigung fand (vgl. BayVGH, Beschl. v. 24.7.2006 - 9 CE 06.1458 -, Rn. 24).
  • OVG Niedersachsen, 05.09.2017 - 13 PA 235/17

    Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse; persönliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.2022 - 14 PA 249/22
    Im Umkehrschluss bleibt die Beschwerde zulässig, wenn das Gericht zumindest auch die Erfolgsaussichten in der Hauptsache verneint (vgl. BT-Drs. 17/11472, 48 f.; NdsOVG, Beschl. v. 5.9.2017 - 13 PA 235/17 -, juris Rn. 2; Kaufmann, in BeckOK, VwGO, Posser/Wolff, 62. Ed. Stand 01.01.2020, § 146 Rn. 2).
  • VG Göttingen, 28.03.2022 - 2 B 55/22

    Aufrechnung; Baukindergeld; Belastung; Eigenheimzulage; Lastenzuschuss; Wohngeld

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.2022 - 14 PA 249/22
    Das Verwaltungsgericht hat unter Bezugnahme auf seinen Beschluss vom 28. März 2022 im zugehörigen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (2 B 55/22) - schlüssig und nachvollziehbar begründet, dass der Klägerin der geltend gemachte Anspruch auf Bewilligung von höheren Wohngeldleistungen für den Zeitraum vom 1. Dezember 2021 bis 31. November 2022 nicht zusteht, weil das Baukindergeld belastungsmindernd bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt wird.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2012 - 18 E 871/11

    Maßgeblichkeit von Angaben im amtlichen Prozesskostenhilfeformular bei Vorlage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.2022 - 14 PA 249/22
    Dass eine differenzierte Betrachtung der Streitgegenstände - hier: Aufrechnung der Beklagten und Anspruch auf höhere Wohngeldleistung - grundsätzlich möglich ist, ergibt sich daraus, dass Prozesskostenhilfe auch nur teilweise gewährt wird, wenn die Erfolgsaussichten der Hauptsache nur zu einem Teil gegeben sind (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 166 Rn. 12; OVG NRW, Beschl. v. 16.4.2012 - 18 E 871/11 -, juris Rn. 25).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.2022 - 14 PA 249/22
    Hinreichende Aussicht auf Erfolg bedeutet bei einer an Art. 3 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 4 GG orientierten Auslegung des Begriffs einerseits, dass Prozesskostenhilfe nicht erst dann bewilligt werden darf, wenn der Erfolg der beabsichtigten Rechtsverfolgung gewiss ist, andererseits aber auch, dass Prozesskostenhilfe zu versagen ist, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (BVerfG, Beschl. v. 13.3.1990 - 2 BvR 94/88 -, juris Rn. 26).
  • OVG Sachsen, 04.12.2020 - 5 D 16/20

    Beschwerde; Prozesskostenhilfe; Rechtskraft

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.2022 - 14 PA 249/22
    Was für die umfassende Ablehnung von Prozesskostenhilfe mangels wirtschaftlicher Bedürftigkeit gilt, muss auch für die teilweise Ablehnung der Prozesskostenhilfe aus diesem Grund gelten, denn nur so kann dem Willen des Gesetzgebers, dass die Oberverwaltungsgerichte im Beschwerdeverfahren allein die Erfolgsaussichten der Hauptsache prüfen sollen, Geltung verschafft werden (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 4.12.2020 - 5 D 16/20 -, juris, Rn. 28).
  • OVG Niedersachsen, 02.04.2024 - 14 PA 61/24

    Beschwerdeausschluss; Prozesskostenhilfe; Beschwerdeausschluss bei Ablehnung von

    Dabei erfasst der Rechtsmittelausschluss auch den Fall der Versagung von Prozesskostenhilfe infolge fehlender oder unzureichender Nachweise zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen (vgl. Senatsbeschl. v. 6.10.2022 - 14 PA 249/22 -, juris Rn. 3; NdsOVG, Beschl. v. 5.9.2017 - 13 PA 235/17 -, juris Rn. 2; HambOVG, Beschl. v. 30.8.2021 - 6 So 69/21 -, juris Rn. 9; BayVGH, Beschl. v. 25.1.2018 - 9 C 17.910 -, juris Rn. 2; OVG Berl.-Brb., Beschl. v. 3.11.2014 - OVG 12 M 53/14 -, juris Rn. 2; Happ in: Eyermann, 16. Aufl. 2022, VwGO § 146 Rn. 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht