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   OVG Niedersachsen, 06.11.2009 - 7 LA 79/09   

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https://dejure.org/2009,4767
OVG Niedersachsen, 06.11.2009 - 7 LA 79/09 (https://dejure.org/2009,4767)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.11.2009 - 7 LA 79/09 (https://dejure.org/2009,4767)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. November 2009 - 7 LA 79/09 (https://dejure.org/2009,4767)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • vdai.de PDF

    Verstoß gegen § 9 Abs. 2 SpielV durch Ausgabe von Testcoupons in Zeitungsannoncen für Freispiele an Geldspielgeräten.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SpielV § 9 Abs. 2; GewO § 33c; GewO § 33d
    Vereinbarkeit der Ausgabe von Testcoupons in Zeitungsannoncen für Freispiele an Geldspielgeräten mit § 9 Abs. 2 SpielV

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Testcoupons für Spielgeräte in Spielhallen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vereinbarkeit der Ausgabe von Testcoupons in Zeitungsannoncen für Freispiele an Geldspielgeräten mit § 9 Abs. 2 SpielV

  • Glücksspiel & Recht (Zusammenfassung)

    Bewerbung von Glücksspielautomaten mit Testcoupons für Freispiele rechtswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Anzeige für neue Glücksspielautomaten darf keine Testcoupons enthalten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 794 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2010, 143
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 10.01.2008 - 7 ME 179/06

    Zulässigkeit von spielzeitverlängernden Berechtigungen durch Punktgewinne; Verbot

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.11.2009 - 7 LA 79/09
    Der Senat weist darauf hin, dass er bereits mit Beschluss vom 10. Januar 2008 (- 7 ME 179/06 -, GewArch 2008, 214 = NVwZ-RR 2008, 460) die kostenlose Nutzung eines sog. TV-Glücksrads als Inaussichtstellen einer sonstigen Gewinnchance i.S.d. § 9 Abs. 2 SpielV angesehen und sich in diesem Zusammenhang auch mit dem von der Klägerin angeführten Beschluss des Bayrischen Verwaltungsgerichts München (v. 09.05.2006 - M 16 S 06.1579 -) auseinandergesetzt hat.

    Der Senat hat sich schon mehrfach zu § 9 Abs. 2 SpielV geäußert (neben dem angeführten Beschl. v. 10.01.2008 - 7 ME 179/06 - vgl. auch Beschl. v. 14.07.2006 - 7 ME 127/06 -, GewArch 2006, 434 mit dem Hinweis, dass der Beschl. BayVG München v. 09.05.2006 - M 16 S 06.1579 - zu § 9 Abs. 1 SpielV ergangen ist und sich zu dem hier als Rechtsgrundlage herangezogenen § 9 Abs. 2 SpielV nicht äußert, sowie Beschl. v. 12.01.2007 - 7 ME 150/06 - mit Ausführungen zu Art. 12 GG), so dass die hier aufgeworfene Fragestellung ohne weiteres zu beantworten ist.

  • VG München, 09.05.2006 - M 16 S 06.1579

    Vergünstigungsverbot des § 9 SpielVO nicht umfassend

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.11.2009 - 7 LA 79/09
    Der Senat weist darauf hin, dass er bereits mit Beschluss vom 10. Januar 2008 (- 7 ME 179/06 -, GewArch 2008, 214 = NVwZ-RR 2008, 460) die kostenlose Nutzung eines sog. TV-Glücksrads als Inaussichtstellen einer sonstigen Gewinnchance i.S.d. § 9 Abs. 2 SpielV angesehen und sich in diesem Zusammenhang auch mit dem von der Klägerin angeführten Beschluss des Bayrischen Verwaltungsgerichts München (v. 09.05.2006 - M 16 S 06.1579 -) auseinandergesetzt hat.

    Der Senat hat sich schon mehrfach zu § 9 Abs. 2 SpielV geäußert (neben dem angeführten Beschl. v. 10.01.2008 - 7 ME 179/06 - vgl. auch Beschl. v. 14.07.2006 - 7 ME 127/06 -, GewArch 2006, 434 mit dem Hinweis, dass der Beschl. BayVG München v. 09.05.2006 - M 16 S 06.1579 - zu § 9 Abs. 1 SpielV ergangen ist und sich zu dem hier als Rechtsgrundlage herangezogenen § 9 Abs. 2 SpielV nicht äußert, sowie Beschl. v. 12.01.2007 - 7 ME 150/06 - mit Ausführungen zu Art. 12 GG), so dass die hier aufgeworfene Fragestellung ohne weiteres zu beantworten ist.

  • OVG Niedersachsen, 14.07.2006 - 7 ME 127/06
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.11.2009 - 7 LA 79/09
    Der Senat hat sich schon mehrfach zu § 9 Abs. 2 SpielV geäußert (neben dem angeführten Beschl. v. 10.01.2008 - 7 ME 179/06 - vgl. auch Beschl. v. 14.07.2006 - 7 ME 127/06 -, GewArch 2006, 434 mit dem Hinweis, dass der Beschl. BayVG München v. 09.05.2006 - M 16 S 06.1579 - zu § 9 Abs. 1 SpielV ergangen ist und sich zu dem hier als Rechtsgrundlage herangezogenen § 9 Abs. 2 SpielV nicht äußert, sowie Beschl. v. 12.01.2007 - 7 ME 150/06 - mit Ausführungen zu Art. 12 GG), so dass die hier aufgeworfene Fragestellung ohne weiteres zu beantworten ist.
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