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   OVG Niedersachsen, 07.04.2011 - 11 ME 72/11   

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https://dejure.org/2011,8388
OVG Niedersachsen, 07.04.2011 - 11 ME 72/11 (https://dejure.org/2011,8388)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.04.2011 - 11 ME 72/11 (https://dejure.org/2011,8388)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. April 2011 - 11 ME 72/11 (https://dejure.org/2011,8388)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AufenthG; § 5 Abs. 2 S. 1, 2 AufenthG; § 36 Abs. 2 S. 1 AufenthG
    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an sonstige Familienangehörigen eines Ausländers bei Erfüllung der Erfordernisse und Voraussetzungen der §§ 36 Abs. 2 S. 1 , 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG); Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte im Falle der Kinderbetreuung; ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 36 Abs. 2 S. 1, AufenthG § 5 Abs. 2 S. 2, AufenthG § 5 Abs. 2 S. 1, AufenthG § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, AufenthG § 14 Abs. 1 Nr. 2, AufenthG § 6 Abs. 4, GG Art. 6, AufenthG § 7 Abs. 1 S. 3
    Familiennachzug, Sonstige Familienangehörige, Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen, außergewöhnliche Härte, Visumsverfahren, Schengen-Visum, Kurzaufenthalt, unerlaubte Einreise, Aufenthaltszweck, Wechsel des Aufenthaltszwecks, Ermessen, Zumutbarkeit, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an sonstige Familienangehörigen eines Ausländers bei Erfüllung der Erfordernisse und Voraussetzungen der §§ 36 Abs. 2 S. 1 , 5 Aufenthaltsgesetz ( AufenthG ); Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte im Falle der Kinderbetreuung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufenthaltserlaubnis für sonstige Familienangehörige

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an sonstige Familienangehörigen eines Ausländers bei Erfüllung der Erfordernisse und Voraussetzungen der §§ 36 Abs. 2 S. 1 , 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG); Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte im Falle der Kinderbetreuung; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 720
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 22.11.2006 - 24 C 06.2269
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.04.2011 - 11 ME 72/11
    Die Betreuungsbedürftigkeit von minderjährigen Kindern im Bundesgebiet vermag aber in der Regel keine außergewöhnliche Härte im Sinne von § 36 Abs. 2 Satz 1 AufenthG, die einen Zuzug sonstiger Familienangehöriger zur Übernahme der Betreuung rechtfertigen könnte, zu begründen (vgl. Bay.VGH, Beschl. v. 22.11.2006 - 24 C 06.2269 -, juris; Hailbronner, a.a.O., § 36 Rn. 32; Huber, Aufenthaltsgesetz, Kommentar, § 36 Rn. 7; Storr u.a., Kommentar zum Zuwanderungsrecht, 2. Aufl., § 36 AufenthG, Rn. 15).
  • OVG Niedersachsen, 02.11.2006 - 11 ME 197/06

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Aufenthaltserlaubnis bezüglich des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.04.2011 - 11 ME 72/11
    Allerdings ist ein derartiger Nachzug nur zulässig, wenn neben den speziellen Voraussetzungen des § 36 Abs. 2 Satz 1 AufenthG auch die allgemeinen Erfordernisse des § 5 AufenthG erfüllt sind (vgl. Senatsbeschl. v. 2.11.2006 - 11 ME 197/06 -, InfAuslR 2007, 67; Bay.VGH, Beschl. v. 23.9.2010 - 10 CS 10.1662 -, juris; Dienelt, in: Renner, AuslR, 9. Aufl., § 36 AufenthG Rn. 11; Hailbronner, AuslR, § 36 AufenthG Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen, 28.08.2008 - 13 ME 131/08

    Erfordernis der Einholung eines den aktuellen Aufenthaltszweck abdeckenden Visums

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.04.2011 - 11 ME 72/11
    Auch aus generalpräventiven Gründen ist es gerechtfertigt, dem Eindruck bei anderen Ausländern entgegenzuwirken, man könne durch die Einreise mit einem Schengen-Visum, das zu einem anderen Aufenthaltszweck erteilt worden ist, vollendete Tatsachen schaffen (vgl. Senatsbeschl. v. 27.7.2009, a.a.O.; 13. Sen. d. erkennenden Gerichts, Beschl. v. 28.8.2008 - 13 ME 131/08 -, juris; Hailbronner, a.a.O., § 5 AufenthG Rn. 67; Kluth/Hund/Maaßen, Zuwanderungsrecht, 2008, S. 132).
  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 23.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Einreise; Heirat in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.04.2011 - 11 ME 72/11
    Welches Visum im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG als das erforderliche Visum anzusehen ist, bestimmt sich nach dem Aufenthaltszweck, der mit der im Bundesgebiet beantragten Aufenthaltserlaubnis verfolgt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.1.2011 - 1 C 23/09 -, juris, und Urt. v. 16.11.2010 - 1 C 17.09 -, juris).
  • VGH Bayern, 23.09.2010 - 10 CS 10.1662

    Familiennachzug zur pflegebedürftigen Mutter; Sicherung des Lebensunterhalts;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.04.2011 - 11 ME 72/11
    Allerdings ist ein derartiger Nachzug nur zulässig, wenn neben den speziellen Voraussetzungen des § 36 Abs. 2 Satz 1 AufenthG auch die allgemeinen Erfordernisse des § 5 AufenthG erfüllt sind (vgl. Senatsbeschl. v. 2.11.2006 - 11 ME 197/06 -, InfAuslR 2007, 67; Bay.VGH, Beschl. v. 23.9.2010 - 10 CS 10.1662 -, juris; Dienelt, in: Renner, AuslR, 9. Aufl., § 36 AufenthG Rn. 11; Hailbronner, AuslR, § 36 AufenthG Rn. 9).
  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 17.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Heirat in Dänemark;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.04.2011 - 11 ME 72/11
    Welches Visum im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG als das erforderliche Visum anzusehen ist, bestimmt sich nach dem Aufenthaltszweck, der mit der im Bundesgebiet beantragten Aufenthaltserlaubnis verfolgt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.1.2011 - 1 C 23/09 -, juris, und Urt. v. 16.11.2010 - 1 C 17.09 -, juris).
  • VG Berlin, 09.01.2012 - 35 K 249.10

    Nachzug zu volljährigen Kindern wegen Pflegebedürftigkeit

    Mangels abweichender Regelung ist auch bei der an besonders enge tatbestandliche Voraussetzungen geknüpften Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 36 Abs. 2 Satz 1 AufenthG grundsätzlich das Vorliegen der allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 AufenthG erforderlich (VG Berlin, Urteil vom 16. November 2009, a.a.O., Rn. 20; vgl. ferner nur OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. April 2011 - OVG 11 ME 72/11 -, Rn. 5 m.w.Nachw.; zit. nach juris).
  • VGH Bayern, 06.02.2012 - 19 CS 11.2613

    Aufenthaltserlaubnis, Sicherung des Lebensunterhaltes, Nachzug, Elternteil,

    Zwar zitiert der angegriffene Beschluss hinsichtlich dieser Thematik eine Entscheidung des OVG Lüneburg vom 7. April 2011 (AZ. 11 ME 72/11 ).
  • VGH Bayern, 19.11.2014 - 19 CS 14.1899

    Familiennachzug der Mutter und Großmutter

    Insbesondere reicht der Umstand, dass die Antragstellerin ( wie sie unter Hinweis auf die Berufstätigkeit ihrer Tochter vorträgt) die Enkelkinder mitbetreut, nicht zur Annahme einer außergewöhnlichen Härte im Sinne des § 36 Abs. 2 Satz 1 AufenthG aus, die ihren Zuzug rechtfertigen könnte (ebenso OVG Lüneburg, B.v. 7.4.2001 - 11 ME 72/11 m.w.N. - juris).
  • VG Oldenburg, 06.02.2013 - 11 A 4367/12

    Langjähriger rechtmäßiger Aufenthalt; Lebensunterhaltssicherung; atypischer Fall;

    In dieser mangelnden Reife, bzw. wirtschaftlichen Unerfahrenheit der Tochter ist zwar kein besonderes Angewiesensein zu sehen, welches ein Abschiebungshindernis i.S.d. Art. 6 GG vermittelt, denn dieses wird nur dann angenommen, wenn die erwachsenen Kinder ein eigenständiges Leben nicht führen können und sie deshalb besonders auf die gegenseitige Lebenshilfe eines anderen angewiesen sind und diese nur im Bundesgebiet erbracht werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. März 2011 - 1 C 7.10 - NVwZ 2011, 1199; OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. April 2011 - 11 ME 72/11 - InfAuslR 2011, 249 ; Beschluss vom 19. Mai 2010 - 8 ME 88/10 - juris Rn. 3; Beschluss vom 2. November 2006 - 11 ME 197/06 - InfAuslR 2007, 67 ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2011 - 4 MB 42/11

    Aufenthaltserlaubnis, vorläufiger Rechtsschutz, einstweilige Anordnung,

    Für die Zumutbarkeitsprüfung nach § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG ist eine abwägende Gesamtbetrachtung unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit anzustellen, bei der das öffentliche Interesse an der regelmäßig zu fordernden Einhaltung des Visumverfahrens und die konkreten, eine Sondersituation schaffenden privaten Belangen des Ausländers unter Berücksichtigung grundrechtlicher Positionen einander gegenüberzustellen und wertend zu gewichten sind (vgl. etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 14.07.2009 - 17 A 715/09 - OVG Lüneburg, Beschl. v. 07.04.2011 - 11 ME 72/11 -, Juris).
  • OVG Niedersachsen, 06.07.2011 - 2 LA 332/10

    Berufungszulassung, Familiennachzug, Ehegattennachzug, ernstliche Zweifel,

    Schließlich weist der Beklagte zutreffend darauf hin, dass es sich bei der vorliegenden Fallkonstellation (Einreise und längerer Aufenthalt im Bundesgebiet unter einem unzutreffenden Namen, später Heirat eines über ein Aufenthaltsrecht verfügenden Ausländers oder eines deutschen Staatsangehörigen) nicht um einen Einzelfall handelt, diese Konstellation vielmehr in einer Vielzahl von Fällen aus dem Ausländerrecht auftritt und dass dem öffentlichen Interesse an der Einhaltung des Visumsverfahrens als Steuerungsinstrument der Zuwanderung im Rahmen der Abwägung ein erhebliches Gewicht beizumessen ist (vgl. hierzu Nds. OVG, Beschl. v. 7.4.2011 - 11 ME 72/11 -, AuAS 2011, S. 134 mwN.).
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