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   OVG Niedersachsen, 07.12.2022 - 14 ME 346/22   

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https://dejure.org/2022,35595
OVG Niedersachsen, 07.12.2022 - 14 ME 346/22 (https://dejure.org/2022,35595)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.12.2022 - 14 ME 346/22 (https://dejure.org/2022,35595)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Dezember 2022 - 14 ME 346/22 (https://dejure.org/2022,35595)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Tätigkeitsverbot gegenüber einer Altenpflegerin auf Grundlage des § 20a Abs. 5 ... - Corona-Virus

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen, 08.09.2022 - 14 ME 297/22

    Corona; COVID-19; Impfung; Sars-CoV-2; Tätigkeitsverbot; Zahnarzt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.12.2022 - 14 ME 346/22
    Insoweit werde u.a. auf den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 8. September 2022 (14 ME 297/22, juris) verwiesen.

    Hierzu wird zunächst im Einzelnen auf die Ausführungen des Senats, zuletzt in seinem Beschluss vom 8. September 2022 (14 ME 297/22, juris Rn. 10 ff.), verwiesen, von denen der Senat zum maßgeblichen Zeitpunkt dieser Entscheidung weiter ausgeht.

    Dem entsprach die damals überwiegende fachliche Einschätzung (vgl. Senatsbeschl. v. 8.9.2022 - 14 ME 297/22 -, juris Rn. 14, m.w.N.).

    Insoweit wird auf die zutreffenden Ausführungen des Senates in seinem Beschluss vom 8. September 2022 (14 ME 297/22 -, Rn. 30 ff.) verwiesen, die im vorliegenden Fall für die Antragstellerin als Altenpflegerin ebenso Anwendung finden.

  • BVerfG, 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.12.2022 - 14 ME 346/22
    Vorbehaltlich besonders gelagerter Einzelfälle dürfe daher für das Gesundheitsamt letztlich kein relevanter Spielraum bestehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.4.2022 - 1 BvR 2649/21 -, juris Rn. 85).

    Darüber hinaus muss sich das Gesundheitsamt des Eingriffs seiner Maßnahmen in die Grundrechte der betroffenen Person aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und Art. 12 Abs. 1 GG bewusst sein (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.4.2022 - 1 BvR 2649/21 -, juris Rn. 147, 215).

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