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   OVG Niedersachsen, 08.02.2022 - 12 KN 51/20   

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OVG Niedersachsen, 08.02.2022 - 12 KN 51/20 (https://dejure.org/2022,2474)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.02.2022 - 12 KN 51/20 (https://dejure.org/2022,2474)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Februar 2022 - 12 KN 51/20 (https://dejure.org/2022,2474)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Windenergieplanungen des Landkreises Uelzen und der Stadt Diepholz unwirksam

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (49)

  • OVG Niedersachsen, 23.01.2014 - 12 KN 285/12

    Planung von Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten; Festlegung harter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2022 - 12 KN 51/20
    Ein erfolgreicher Normenkontrollantrag muss den Antragsteller mithin nicht unmittelbar zu seinem Ziel, sondern nur näher dahin führen (vgl. bereits Senatsurt. v. 23.1.2014 - 12 KN 285/12 -, juris, Rn. 15, m. w. N.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Urt. v. 25.10.2018 - 12 LB 118/16 -, BauR 2019, 651 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 169, Urt. v. 15.3.2018 - 12 KN 38/17 -, BauR 2018, 1207 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 51; v. 26.10.2017 - 12 KN 119/16 -, juris, Rn. 62; v. 13.7.2017 - 12 KN 206/15 -, BauR 2017, 1953 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 28; v. 23.6.2016 - 12 KN 64/14 -, BauR 2016, 1866 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 62; und v. 3.12.2015 - 12 KN 216/13 -, BauR 2016, 470 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 18) ist in rechtlicher Hinsicht von Folgendem auszugehen: Einer nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB möglichen Konzentrationsflächenplanung muss ein anhand der Begründung/Erläuterung sowie der Aufstellungsunterlagen und Verfahrensakten nachvollziehbares (vgl. u. a. Urt. d. Sen. v. 23.1.2014 - 12 KN 285/12 -, BauR 2014, 838; Urt. v. 28.1.2010 - 12 LB 243/07 - Urt. v. 11.7.2007 - 12 LC 18/07 -, BRS 71 Nr. 106; Beschl. v. 29.8.2012 - 12 LA 194/11 -, NordÖR 2012, 494; zur Übertragbarkeit der diesbezüglichen Anforderungen an Flächennutzungspläne auf Raumordnungspläne vgl. Gatz, Windenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis, 3. Aufl. 2019, Rn. 172) schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept zu Grunde liegen, das nicht nur Auskunft darüber gibt, von welchen Erwägungen die positive Standortzuweisung getragen wird, sondern auch die Gründe für die beabsichtigte Freihaltung des übrigen Planungsraums von Windenergieanlagen aufzeigt.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 11.4.2013 - CN 2/12 -, NVwZ 2013, 1017, und v. 13.12.2012 - 4 CN 1/11 -, BVerwGE 145, 231), der sich der Senat angeschlossen hat (Urt. v. 14.5.2014 - 12 KN 29/13 -, NuR 2014, 654; v. 23.1.2014 - 12 KN 285/12 -, BauR 2014, 838; v. 28.8.2013 - 12 KN 146/12 -, NuR 2013, 812, u. - 12 KN 22/10 -, NuR 2013, 808; v. 17.6.2013 - 12 KN 80/12 -, NuR 2013, 580; Beschl. v. 16.5.2013 - 12 LA 49/12 -, ZUR 2013, 504), muss sich die Ausarbeitung des Planungskonzepts in folgenden Abschnitten vollziehen: In einem ersten Arbeitsschritt sind diejenigen Bereiche als Tabuzonen zu ermitteln, die für die Nutzung der Windenergie nicht zur Verfügung stehen.

  • OVG Niedersachsen, 23.06.2016 - 12 KN 64/14

    Normenkontrolle gegen Konzentrationsflächenplanung in einem Flächennutzungsplan

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2022 - 12 KN 51/20
    Daher kann gemäß des Urteils vom 23.6.2016 des OVG Lüneburg (12 KN 64/14) davon ausgegangen werden, dass eine Eignung der Potenzialflächen für die Windenergienutzung zwar durch ihre (teilweise) Belegenheit im Schutzkorridor der Tiefflugstrecke beeinträchtigt wird, es aber nicht geboten ist, deshalb bereits Flächen von den Vorranggebieten auszunehmen.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Urt. v. 25.10.2018 - 12 LB 118/16 -, BauR 2019, 651 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 169, Urt. v. 15.3.2018 - 12 KN 38/17 -, BauR 2018, 1207 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 51; v. 26.10.2017 - 12 KN 119/16 -, juris, Rn. 62; v. 13.7.2017 - 12 KN 206/15 -, BauR 2017, 1953 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 28; v. 23.6.2016 - 12 KN 64/14 -, BauR 2016, 1866 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 62; und v. 3.12.2015 - 12 KN 216/13 -, BauR 2016, 470 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 18) ist in rechtlicher Hinsicht von Folgendem auszugehen: Einer nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB möglichen Konzentrationsflächenplanung muss ein anhand der Begründung/Erläuterung sowie der Aufstellungsunterlagen und Verfahrensakten nachvollziehbares (vgl. u. a. Urt. d. Sen. v. 23.1.2014 - 12 KN 285/12 -, BauR 2014, 838; Urt. v. 28.1.2010 - 12 LB 243/07 - Urt. v. 11.7.2007 - 12 LC 18/07 -, BRS 71 Nr. 106; Beschl. v. 29.8.2012 - 12 LA 194/11 -, NordÖR 2012, 494; zur Übertragbarkeit der diesbezüglichen Anforderungen an Flächennutzungspläne auf Raumordnungspläne vgl. Gatz, Windenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis, 3. Aufl. 2019, Rn. 172) schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept zu Grunde liegen, das nicht nur Auskunft darüber gibt, von welchen Erwägungen die positive Standortzuweisung getragen wird, sondern auch die Gründe für die beabsichtigte Freihaltung des übrigen Planungsraums von Windenergieanlagen aufzeigt.

    ee) Schließlich sind zu Unrecht auch dort ohne nähere Ausführungen/Überprüfung Vorranggebiete für die Windenergienutzung dargestellt worden, wo die "Dichte der darin eingeschlossenen Problemfelder" (vgl. bereits Senatsurt. v. 23.6.2016 - 12 KN 64/14 -, juris, Rn. 85 f.) nach den Angaben in der Begründung dafür zu groß ist.

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2012 - 12 KN 311/10

    Bundeswehr; Hubschrauber; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2022 - 12 KN 51/20
    So hat das OVG Lüneburg im Urteil vom 12.12.2012 - 12 KN 311/10 - bestätigt, dass es im Rahmen der Regionalplanung zulässig ist, auf die räumliche Dimensionierung und die Konfiguration des Vorhabens Einfluss zu nehmen, wenn dies aus raumordnerischen Gründen gerechtfertigt ist.

    Windenergieerlasses), stellt es auch keinen Rechtsfehler dar, die diesbezügliche Prüfung in einen gesonderten Arbeitsschritt zu verlagern, sind Höhenbegrenzungen für WEA in einem Regionalplan grundsätzlich zulässig (Senatsurt. v. 12.12.2012 - 12 KN 311/10 -, juris, Rn. 48, vgl. aber einschränkend zu Ziffer 4.2.04 Satz 5 LROP nachfolgend unter ff]) und dürfte es sich bei diesen Vorranggebieten auch nicht um solche handeln, die nur für Repowering - Maßnahmen i. S. d. LROP genutzt werden sollen (und deshalb zusätzlichen, hier nicht gewahrten Beschränkungen nach Ziffer 4.2.04 Satz 7 LROP unterliegen).

    Anlass, dieser Frage vertieft nachzugehen, waren hier nicht nur entsprechende Einwände von Betreibern im Aufstellungsverfahren (dem Senatsurt. v. 12.12.2012 - 12 KN 311/10 -, juris, Rn. 46 lag daher eine andere Fallgestaltung zugrunde), sondern auch die eigenen Grundannahmen des Antragsgegners, wonach die - als modern und effektiv eingestufte - Musterwindanlage eine um 50 % größere Nabenhöhe (von somit 150 m) als die von 100 m in den höhenbegrenzten Teilflächen aufweist, S. 78 der Begründung, und im Kreisgebiet für eine "zurzeit marktgängige Windenergieanlage (Bezugshöhe 150 m über Grund)" eine hinreichende Windhöffigkeit zu bejahen sei (S.77 der Begründung).

  • BVerwG, 13.12.2012 - 4 CN 1.11

    Bebauungsplan; Rechtsschutzbedürfnis; Plannachbar; enger konzeptioneller

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2022 - 12 KN 51/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 11.4.2013 - CN 2/12 -, NVwZ 2013, 1017, und v. 13.12.2012 - 4 CN 1/11 -, BVerwGE 145, 231), der sich der Senat angeschlossen hat (Urt. v. 14.5.2014 - 12 KN 29/13 -, NuR 2014, 654; v. 23.1.2014 - 12 KN 285/12 -, BauR 2014, 838; v. 28.8.2013 - 12 KN 146/12 -, NuR 2013, 812, u. - 12 KN 22/10 -, NuR 2013, 808; v. 17.6.2013 - 12 KN 80/12 -, NuR 2013, 580; Beschl. v. 16.5.2013 - 12 LA 49/12 -, ZUR 2013, 504), muss sich die Ausarbeitung des Planungskonzepts in folgenden Abschnitten vollziehen: In einem ersten Arbeitsschritt sind diejenigen Bereiche als Tabuzonen zu ermitteln, die für die Nutzung der Windenergie nicht zur Verfügung stehen.

    Andernfalls scheitert seine Planung unabhängig davon, welche Maßstäbe an die Kontrolle des Abwägungsergebnisses hinsichtlich der Frage, ob der Windenergie substanziell Raum gegeben wurde, anzulegen sind, schon an dem fehlenden Nachweis, dass er die weichen Tabukriterien auf der Stufe der Abwägung in die Planung eingestellt hat (BVerwG, Urt. v. 13.12.2012 - 4 CN 1/11 -, BVerwGE 145, 231 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 13, und Urt. v. 11.4.2013 - 4 CN 2/12 -, NVwZ 2013, 1017, hier zitiert nach juris, Rn. 6).

  • BVerwG, 11.04.2013 - 4 CN 2.12

    Anordnungsgrund; Nachteil; Normenkontrolleilantrag; Normenkontrolleilverfahren;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2022 - 12 KN 51/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 11.4.2013 - CN 2/12 -, NVwZ 2013, 1017, und v. 13.12.2012 - 4 CN 1/11 -, BVerwGE 145, 231), der sich der Senat angeschlossen hat (Urt. v. 14.5.2014 - 12 KN 29/13 -, NuR 2014, 654; v. 23.1.2014 - 12 KN 285/12 -, BauR 2014, 838; v. 28.8.2013 - 12 KN 146/12 -, NuR 2013, 812, u. - 12 KN 22/10 -, NuR 2013, 808; v. 17.6.2013 - 12 KN 80/12 -, NuR 2013, 580; Beschl. v. 16.5.2013 - 12 LA 49/12 -, ZUR 2013, 504), muss sich die Ausarbeitung des Planungskonzepts in folgenden Abschnitten vollziehen: In einem ersten Arbeitsschritt sind diejenigen Bereiche als Tabuzonen zu ermitteln, die für die Nutzung der Windenergie nicht zur Verfügung stehen.

    Andernfalls scheitert seine Planung unabhängig davon, welche Maßstäbe an die Kontrolle des Abwägungsergebnisses hinsichtlich der Frage, ob der Windenergie substanziell Raum gegeben wurde, anzulegen sind, schon an dem fehlenden Nachweis, dass er die weichen Tabukriterien auf der Stufe der Abwägung in die Planung eingestellt hat (BVerwG, Urt. v. 13.12.2012 - 4 CN 1/11 -, BVerwGE 145, 231 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 13, und Urt. v. 11.4.2013 - 4 CN 2/12 -, NVwZ 2013, 1017, hier zitiert nach juris, Rn. 6).

  • OVG Niedersachsen, 07.02.2020 - 12 KN 75/18

    Genehmigung, immissionsschutzrechtliche; Windenergieanlage; Zielabweichung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2022 - 12 KN 51/20
    Windenergieerlasses vom 20. Juli 2021 (Nds. MBl. S. 1396 = nds. Windenergieerlass) wird wohl von einer mindestens ebenso großen Bedeutung der Frage ausgegangen, ob der Rotor innerhalb (so etwa ausdrücklich das dem Senatsurt. v. 7.2.2020 - 12 KN 75/18 -, juris, Rn. 7 zugrunde liegende RROP) oder auch außerhalb des Gebiets liegen müsse/dürfe, indem dem Bedarf von 1, 4 % der Landesfläche bei einem "Rotor-out-Modell" ein solcher von 1, 7 % bei dem "Rotor-in-Modell" gegenübergestellt wird.

    aa) Allerdings ist das damit grundsätzlich verfolgte Ziel, zugunsten von dort bereits zuvor planerisch für die Windenergie ausgewiesenen und zumindest überwiegend auch genutzten Standorten im Interesse eines Repowering Abstriche von dem weichen Tabu der Abstandsfläche von 1.000 m zu machen, nach der Senatsrechtsprechung rechtmäßig (vgl. Urt. v. 19.6.2019 - 12 KN 64/17 -, juris, Rn. 62, sowie v. 7.2.2020, a. a. O., Rn. 66 sowie ergänzend Nr. 2.10 des nds.

  • OVG Niedersachsen, 14.02.2023 - 12 KS 133/21

    Normenkontrolle gegen den Windkraft betreffenden Teil eines RROP

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2022 - 12 KN 51/20
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den übrigen Inhalt der Gerichtsakte und der Beiakten in diesem Verfahren, die in ihren wesentlichen Teilen Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind, sowie der auszugsweise in der mündlichen Verhandlung erörterten Verfahren 12 ME 45/21 - zu "Rotor in oder out", hier bezogen auf das Gebiet Nr. 43, 12 KS 133/21 - zum Hubschraubertieffluggebiet, hier bezogen auf das Gebiet Nr. 1, 12 MS 188/21 - zum Denkmalschutz am Beispiel der Mühle im Gebiet 43 und 12 KS 165/21 - zu kumulierenden "Restriktionen" im Gebiet Nr. 50 - verwiesen.

    Vielmehr ist dort die luftverkehrsrechtliche Zustimmung verweigert und damit die Erteilung eines (Standort-)Vorbescheides für drei WEA bestandskräftig abgelehnt worden, gegen die Erteilung für zwei weitere WEA klagt die Bundesrepublik Deutschland (12 KS 133/21); nach den Angaben der Vertreter des Antragsgegners in der mündlichen Verhandlung hat die Bundeswehr auch in einem weiteren Vorranggebiet der Verwirklichung von WEA widersprochen.

  • OVG Niedersachsen, 14.05.2014 - 12 KN 29/13

    Erteilung eines Bauvorbescheids über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2022 - 12 KN 51/20
    Diese Rechtsauffassung hat das OVG Lüneburg mit dem Urteil vom 14.05.2014 - 12 KN 29/13 - bestätigt.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 11.4.2013 - CN 2/12 -, NVwZ 2013, 1017, und v. 13.12.2012 - 4 CN 1/11 -, BVerwGE 145, 231), der sich der Senat angeschlossen hat (Urt. v. 14.5.2014 - 12 KN 29/13 -, NuR 2014, 654; v. 23.1.2014 - 12 KN 285/12 -, BauR 2014, 838; v. 28.8.2013 - 12 KN 146/12 -, NuR 2013, 812, u. - 12 KN 22/10 -, NuR 2013, 808; v. 17.6.2013 - 12 KN 80/12 -, NuR 2013, 580; Beschl. v. 16.5.2013 - 12 LA 49/12 -, ZUR 2013, 504), muss sich die Ausarbeitung des Planungskonzepts in folgenden Abschnitten vollziehen: In einem ersten Arbeitsschritt sind diejenigen Bereiche als Tabuzonen zu ermitteln, die für die Nutzung der Windenergie nicht zur Verfügung stehen.

  • OVG Niedersachsen, 24.09.2021 - 12 ME 45/21

    Beurteilung der Wirksamkeit der Flächennutzungsplanung für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2022 - 12 KN 51/20
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den übrigen Inhalt der Gerichtsakte und der Beiakten in diesem Verfahren, die in ihren wesentlichen Teilen Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind, sowie der auszugsweise in der mündlichen Verhandlung erörterten Verfahren 12 ME 45/21 - zu "Rotor in oder out", hier bezogen auf das Gebiet Nr. 43, 12 KS 133/21 - zum Hubschraubertieffluggebiet, hier bezogen auf das Gebiet Nr. 1, 12 MS 188/21 - zum Denkmalschutz am Beispiel der Mühle im Gebiet 43 und 12 KS 165/21 - zu kumulierenden "Restriktionen" im Gebiet Nr. 50 - verwiesen.

    Die o. a. diesbezüglichen maßgeblichen Ausführungen in der Begründung sind vielmehr nicht eindeutig (vgl. bereits Senatsbeschl. v. 24.9.21 - 12 ME 45/21 -, S. 38 des Abdrucks, juris, Rn. 124) und sprechen eher - wie die Antragstellerin geltend macht - für die Annahme, der Antragsgegner habe wegen des Maßstabs zwar noch eine Inanspruchnahme der "Strichstärke" der Gebietskennzeichnung für zulässig gehalten, d. h. maßgebend solle insoweit die Außen- und nicht die Innenseite der Grenze des Vorranggebiets sein, er habe aber gerade keine "über die maßstäbliche Konkretisierung hinausgehende[n] Teile der Rotoren außerhalb eines Vorranggebiets Windenergienutzug" gebilligt.

  • OVG Niedersachsen, 13.07.2017 - 12 KN 206/15

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2022 - 12 KN 51/20
    Zum Kreis der insoweit nachteilig Betroffenen können neben den Eigentümern von Grundstücken u. a. die obligatorisch Nutzungsberechtigten gehören (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.4.1995 - 4 NB 10/95 -, NVwZ-RR 1996, 8; Senatsurt. v. 13.7.2017 - 12 KN 206/15 -, juris, Rn. 22, m. w. N.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Urt. v. 25.10.2018 - 12 LB 118/16 -, BauR 2019, 651 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 169, Urt. v. 15.3.2018 - 12 KN 38/17 -, BauR 2018, 1207 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 51; v. 26.10.2017 - 12 KN 119/16 -, juris, Rn. 62; v. 13.7.2017 - 12 KN 206/15 -, BauR 2017, 1953 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 28; v. 23.6.2016 - 12 KN 64/14 -, BauR 2016, 1866 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 62; und v. 3.12.2015 - 12 KN 216/13 -, BauR 2016, 470 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 18) ist in rechtlicher Hinsicht von Folgendem auszugehen: Einer nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB möglichen Konzentrationsflächenplanung muss ein anhand der Begründung/Erläuterung sowie der Aufstellungsunterlagen und Verfahrensakten nachvollziehbares (vgl. u. a. Urt. d. Sen. v. 23.1.2014 - 12 KN 285/12 -, BauR 2014, 838; Urt. v. 28.1.2010 - 12 LB 243/07 - Urt. v. 11.7.2007 - 12 LC 18/07 -, BRS 71 Nr. 106; Beschl. v. 29.8.2012 - 12 LA 194/11 -, NordÖR 2012, 494; zur Übertragbarkeit der diesbezüglichen Anforderungen an Flächennutzungspläne auf Raumordnungspläne vgl. Gatz, Windenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis, 3. Aufl. 2019, Rn. 172) schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept zu Grunde liegen, das nicht nur Auskunft darüber gibt, von welchen Erwägungen die positive Standortzuweisung getragen wird, sondern auch die Gründe für die beabsichtigte Freihaltung des übrigen Planungsraums von Windenergieanlagen aufzeigt.

  • OVG Niedersachsen, 05.03.2019 - 12 KN 202/17

    Bekanntmachung der Genehmigung eines Flächennutzungsplans

  • BVerwG, 29.10.2020 - 4 CN 2.19

    Normenkontrolle - Abfallbeseitigungspläne - Entsorgungspläne - Antragsbefugnis -

  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2020 - 5 S 1107/18

    Anforderungen an die Differenzierung zwischen harten und weichen Tabuzonen im

  • OVG Niedersachsen, 28.01.2010 - 12 LB 243/07

    Artenschutzleitfaden; Darlegungsanforderungen; Fachkonvention; Feldlerche;

  • OVG Niedersachsen, 26.10.2017 - 12 KN 119/16

    Rechtsschutzbedürfnis eines Windenergieanlagenbetreibers für einen gegen die

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2020 - 2 A 1.19

    Windenergieanlage; Befreiung nach § 67 Abs. 1 BNatSchG; Erfordernis des

  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2021 - 10 S 1956/20

    Bebauungsplan; Straßenplanung; planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan;

  • BVerwG, 18.03.2004 - 4 CN 4.03

    Antragsbefugnis eines Unternehmens der Windenergie bzgl. Erwerbs von

  • OVG Niedersachsen, 17.06.2013 - 12 KN 80/12

    Alternativenprüfung; artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung;

  • OVG Niedersachsen, 25.10.2018 - 12 LB 118/16

    Flächennutzungsplan; Freileitung; Konzentrationsflächenplanung; Problemfeld;

  • OVG Niedersachsen, 19.06.2019 - 12 KN 64/17

    Antragsbefugnis; Regionalplan; Raumordnung; Grundsätze; Zielfestlegung;

  • BVerwG, 29.04.2021 - 4 BN 69.20

    Wiksamkeit der Ersten Gesamtfortschreibung des Regionalplans Südwestsachsen;

  • OVG Sachsen, 01.07.2011 - 1 C 25/08

    Außenbereich; Windkraftanlagen; Flächennutzungsplan; Darstellung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2020 - 7 D 64/18

    Außenbereich; Windenergieanlagen; Regionalplan; Vorrang- und Eignungsgebiete; ~

  • OVG Niedersachsen, 12.06.2019 - 12 MN 26/19

    Antragsbefugnis; Ausschlusswirkung; räumlicher Geltungsbereich;

  • OVG Niedersachsen, 05.03.2018 - 12 KN 144/17

    Änderung eines Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Konzentrationszonen für

  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2020 - 3 S 526/20

    Wirksamkeit eines RROP (Vorranggebiet Windenergie) - Normenkontrollverfahren

  • OVG Niedersachsen, 06.04.2017 - 12 KN 6/16

    Ausfertigung; Konzentrationsflächenplanung; Regionales Raumordnungsprogramm;

  • OVG Niedersachsen, 18.05.2020 - 12 KN 243/17
  • OVG Niedersachsen, 12.04.2021 - 12 KN 50/19

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; Ausschlusswirkung; Konzentrationsfläche.

  • BVerwG, 24.01.2008 - 4 CN 2.07

    Anpassungsgebot; Ausschlusswirkung; Außenbereich; Baufenster; Bebauungsplan;

  • BVerwG, 21.12.2017 - 4 BN 3.17

    Antragsänderung; Ausschlusswirkung; Bekanntmachung; Bekanntmachungsmangel;

  • OVG Niedersachsen, 28.08.2013 - 12 KN 22/10

    Normenkontrolle; Rechtsschutzbedürfnis; untergesetzliche Rechtsvorschrift;

  • OVG Niedersachsen, 15.03.2018 - 12 KN 38/17

    Vorliegen einer Ermächtigungsgrundlage für die zielförmige Festlegung von

  • OVG Niedersachsen, 13.11.2019 - 12 LB 123/19

    Windenergie; Windenergieanlage

  • OVG Niedersachsen, 03.12.2015 - 12 KN 216/13

    Wirksamkeit des Regionalplans Uckermark-Barnim, Sachlicher Teilplan "Windnutzung,

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.03.2021 - 10 A 17.17

    Verpflichtung zur Erteilung eines Bauvorbescheides über die bauplanungsrechtliche

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 12 LC 18/07

    Verplichtung zur Darstellung und Dokumentation des Unterschieds zwischen harten

  • OVG Niedersachsen, 16.05.2013 - 12 LA 49/12

    Anforderungen an die Differenzierung zwischen harten und weichen Tabuzonen im

  • OVG Niedersachsen, 28.08.2013 - 12 KN 146/12

    Windfarm, Änderung einer -; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04

    Voraussetzungen einer wirksamen, die Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 S. 3

  • OVG Niedersachsen, 29.08.2012 - 12 LA 194/11

    Normenkontrolle von Betreibern gegen den Windkraftteil eines RROP

  • BVerwG, 20.12.1988 - 7 NB 2.88

    Teilfortschreibung eines Regionalplans

  • BVerwG, 16.04.2015 - 4 CN 6.14

    Konzentrationszonenplanung für die Windenergie in einem Flächennutzungsplan

  • BVerwG, 29.09.2015 - 4 BN 25.15

    Beschwerde - Normenkontrolle - Bebauungsplan - Nichtvorlage - Antragsbefugnis -

  • BVerwG, 07.04.1995 - 4 NB 10.95
  • OVG Niedersachsen, 18.02.2019 - 12 KN 152/17

    Rechtsschutzbedürfnis bezüglich einer durch eine neue Konzentrationsplanung

  • BVerwG, 07.03.2002 - 4 BN 60.01

    Konzentrationsfläche; Konzentrationsflächenplanung; Liegenschaftskataster;

  • BVerwG, 29.01.1992 - 4 NB 22.90

    Abwägungsfehler; Abwägungsmangel; Konzentrationsfläche;

  • OVG Niedersachsen, 28.12.2022 - 12 KN 101/20

    Normenkontrollklage gegen ein als Satzung beschlossenes regionales

    Denn zum Ordnungskonzept einer Konzentrationsflächenplanung für die Windenergie mit der Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB - wie hier - gehört es, dass sich die Windenergie(nutzung) in den beabsichtigten Sondergebieten gegenüber konkurrierenden Nutzungen durchsetzen muss (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.4.2021 - 4 BN 69/20 -, juris, Rn. 8, v. 12.11.2020 - 4 BN 15/20 -, juris, Rn. 6, und v. 21.12.2017 - 4 BN 3/17 -juris, Rn. 7, m. w. N.; Senatsurt. v. 8.2.2022 - 12 KN 51/20 -, NdsVBl.

    Der Möglichkeit, unter Verweis auf die Gesamtgröße eines Vorranggebiets Nicht- und Mindereignungen darin enthaltener Teilflächen hinzunehmen, sind rechtliche Grenzen gezogen (vgl. dazu im Einzelnen: Nds. OVG, Urt. v. 8.2.2022 - 12 KN 51/20 -, NdsVBl. 2022, 185 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 92).

    Deshalb bleibt es insoweit bei der Grundregel (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 8.2.2022 - 12 KN 51/20 -, NdsVBl. 2022, 185 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 93) des § 11 Abs. 3 Satz 1 ROG, wonach "für die Abwägung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Raumordnungsplan" maßgebend ist, wobei sich die Einbeziehung absehbarer zukünftiger Entwicklungen an der (Mindest-)Geltungsdauer eines RROP von zehn Jahren ( § 5 Abs. 7 NROG ) zu orientieren hat.

    Danach ist der drei km breite Korridor einer militärischen Hubschraubertiefflugstrecke von "Bauvorhaben, die aufgrund ihres Hindernischarakters eine konkrete Gefahr für den Flugbetrieb darstellen", und damit grundsätzlich auch von WEA der heute gängigen Größe, freizuhalten und deshalb mit einem harten Tabu belegt (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 8.2.2022 - 12 KN 51/20 -, NdsVBl. 2022, 185 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 101, m. w. N.).

    Vielmehr hätte der Antragsgegner allenfalls diejenigen Teilflächen überplanen dürfen, die nicht in den Korridor fallen oder bei denen ausnahmsweise trotz Einbeziehung in den Korridor auch aus Sicht der Bundeswehr keine Beschränkungen für WEA bestanden (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 8.2.2022 - 12 KN 51/20 -, a. a. O., juris, Rn. 98 und 101).

  • OVG Bremen, 28.09.2023 - 1 D 72/22

    Drittanfechtung; Flächennutzungsplan; Nachbarklage; Privilegierung; Rotor-In;

    Insbesondere ist daher auch nicht zu klären, ob eine solche Darstellung - wie der Kläger meint - nach der zum Erlass des Plans geltenden Rechtslage grundsätzlich (noch) nicht möglich war und auch nicht, ob der Flächennutzungsplan insofern den hieran gegebenenfalls anzulegenden Bestimmtheitsanforderungen genügt (vgl. zu Letzterem in Bezug auf einen Raumordnungsplan NdsOVG, Urt. v. 08.02.2022 - 12 KN 51/20, Rn. 95, 97; kritisch hierzu Karabas, ZUR 2022, 400, 406).

    Damit die Darstellung von Konzentrationszonen die Ausschlusswirkung auslösen kann, muss ihr ein schlüssiges Gesamtkonzept zugrunde liegen, das sich auf den gesamten Außenbereich erstreckt (siehe BVerwG, Urt. v. 13.12.2012 - 4 CN 1.11, juris Rn. 9 m.w.N; OVG SA, Urt. v. 14.09.2023 - 2 K 123/21, juris Rn. 74; NdsOVG, Urt. v. 08.02.2022 - 12 KN 51/20, juris Rn. 89 m.w.N.; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB , 150. EL Mai 2023, § 35 BauGB Rn. 124b).

    Insoweit ist es von maßgeblicher Bedeutung, ob nur der Turm oder auch die Rotoren innerhalb des Vorranggebiets Platz finden müssen (Rotor "out" oder "in"; siehe auch NdsOVG, Urt. v. 08.02.2022 - 12 KN 51/20, juris Rn. 94, wo unter Verweis auf entsprechende Studien in Falle eines Rotor-In-Modells von einem um 20 % erhöhten Flächenbedarf ausgegangen wird).

    Dass er die Vorrangflächen ebenso festgesetzt hätte, wenn er sich der Rotor vollständig in diesen befinden müsste, kann nicht mit hinreichender Sicherheit angenommen werden (vgl. zum Grundsatz des mutmaßlichen Willens des Plangebers auch NdsOVG, Urt. v. 05.03.2019 - 12 KN 202/17, juris Rn. 157 und v. 08.02.2022 - 12 KN 51/20, juris Rn. 136).

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.03.2023 - 5 KN 53/21

    Normenkontrolle eines Regionalplans, Abwägungsmangel bei Verkennung einer

    Insofern liegt die Verletzung der Eigentumsgarantie gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG im Bereich des Möglichen (vgl. zur Antragsbefugnis obligatorisch berechtigter Windkraftunternehmen: OVG Lüneburg, Urteil vom 8. Februar 2022 - 12 KN 51/20 -, juris Rn. 69 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 21.04.2022 - 12 MS 188/21

    Denkmalschutz; Gehölz; Umgebungsschutz; Wald; Windenergieanlage

    Der Standort der WEA "A. 01" befindet sich innerhalb des Vorrang- und Eignungsgebiets Windenergienutzung "I." (vormals Potentialfläche Nr. 43 "I."), dessen Festlegung durch das RROP 2019 allerdings infolge des rechtskräftigen Normenkontrollurteils des beschließenden Senats vom 8. Februar 2022 - 12 KN 51/20 - (juris) inzwischen allgemeinverbindlich (§ 47 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 VwGO) als unwirksam zu betrachten ist.

    Da der Senat Ziffer 4.2 02 der Beschreibenden Darstellung des RROP 2019 des Antragsgegners (einschließlich der hierauf bezogenen Zeichnerischen Darstellung) für unwirksam erklärt hat und diese Entscheidung (Urt. v. 8.2.2022 - 12 KN 51/20 -, juris) inzwischen rechtskräftig ist, steht zudem gemäß § 47 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 VwGO auch für den vorliegenden Rechtsstreit fest, dass die Festlegungen des RROP 2019 keine Ausschlusswirkung im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB entfalten.

  • OVG Niedersachsen, 14.02.2023 - 12 LB 128/19

    Luftverkehrsrechtliche Gefahr; steckengebliebenes Genehmigungsverfahren;

    Denn dem Zulässigkeitserfordernis des Rechtsschutzbedürfnisses wird bereits dann genügt, wenn sich nicht ausschließen lässt, dass die gerichtliche Entscheidung für den Rechtsschutzsuchenden ggf. von Nutzen sein kann (vgl. nur Senatsurt. v. 8.2.2022 - 12 KN 51/20 -, juris, Rn. 70 f.).
  • OVG Niedersachsen, 14.02.2023 - 12 KS 133/21

    Anlagenschutzbereich; Bundeswehr; immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid;

    Mit Urteil vom 8. Februar 2022 (- 12 KN 51/20 -) erklärte der Senat die windkraftbezogenen Festlegungen in dem RROP 2019 u. a. deshalb für unwirksam, weil die entsprechenden Vorranggebiete überwiegend in Korridoren für Hubschraubertiefflüge lagen und deren genauer Verlauf sowie eine Zustimmung der Bundeswehr zur Verwirklichung von WEA offen waren.
  • OVG Niedersachsen, 15.12.2021 - 12 MS 97/21
    Soweit die Beigeladene vorträgt, dass das RROP 2019 mit einem Normenkontrollantrag angegriffen wurde (12 KN 51/20), ist dies unerheblich, weil solche Anträge keine aufschiebende Wirkung gegenüber dem Inkrafttreten der Normen entfalten, auf die sie sich beziehen.
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