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   OVG Niedersachsen, 08.02.2023 - 18 LP 5/21   

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https://dejure.org/2023,4241
OVG Niedersachsen, 08.02.2023 - 18 LP 5/21 (https://dejure.org/2023,4241)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.02.2023 - 18 LP 5/21 (https://dejure.org/2023,4241)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Februar 2023 - 18 LP 5/21 (https://dejure.org/2023,4241)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    NpersVG § 1 Abs. 1; NPersVG § 5 Abs. 3; NPersVG § 58; NPersVG § 65 Abs. 2 Nr. 3
    Arbeitnehmer; Beschwerde; Dienstordnungsangestellter; Gruppenzuordnung; Mitbestimmung; Übertragung höher zu bewertender Tätigkeit; Personalvertretungsrechtliche Beteiligung bei personellen Einzelmaßnahmen betreffend sog. Dienstordnungsangestellte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitnehmer; Beschwerde; Dienstordnungsangestellter; Gruppenzuordnung; Mitbestimmung; Übertragung höher zu bewertender Tätigkeit; Personalvertretungsrechtliche Beteiligung bei personellen Einzelmaßnahmen betreffend sog. Dienstordnungsangestellte

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 28.08.2008 - 6 P 12.07

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Übertragung einer höher zu bewertenden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2023 - 18 LP 5/21
    Seinen eigentlich beteiligungsrechtlich selbstständigen Gehalt erfährt die Mitbestimmung bei der Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit daher in vom Normalfall abweichenden Konstellationen, in denen die Tarifautomatik gar nicht oder erst verspätet zum Zuge kommt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.8.2008 - BVerwG 6 P 12.07 -, juris Rn. 13 m.w.N.).

    Dies gilt für die Mitbestimmung bei der Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit im Beamten- und Arbeitnehmerbereich gleichermaßen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.8.2008 - BVerwG 6 P 12.07 -, juris Rn. 16 m.w.N.).

  • BVerwG, 24.06.2021 - 5 P 1.20

    Mitbestimmung des Personalrats einer gemeinsamen Einrichtung bei der Übertragung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2023 - 18 LP 5/21
    Die Beteiligung des Personalrats, der auch auf die Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes wie des Leistungsgrundsatzes zu achten hat, soll verhindern, dass einzelne Arbeitnehmer zu Unrecht bevorzugt und andere zu Unrecht benachteiligt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.6.2021 - BVerwG 5 P 1.20 -, juris Rn. 16).

    Dies gilt auch dann, wenn der Vertretungsaufwand in zeitlicher Hinsicht nur geringfügig ist, sofern die Wahrnehmung der Vertretung auf eine Wiederholung angelegt ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.6.2021 - BVerwG 5 P 1.20 -, juris Rn. 13; Beschl. v. 8.10.1997 - BVerwG 6 P 9.95 -, BVerwGE 105, 247, 250 ff. - juris Rn. 16 ff.).

  • BAG, 15.05.2019 - 7 AZR 255/17

    Personalratsmitglied - Dienstordnungsangestellte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2023 - 18 LP 5/21
    Das Arbeitsverhältnis zwischen einem dienstordnungsmäßig Angestellten (sog. Dienstordnungsangestellten) und einem gesetzlichen Unfallversicherungsträger wird durch einen privatrechtlichen Dienstvertrag begründet; für Streitigkeiten aus diesem Arbeitsverhältnis ist die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte gegeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.1955 - BVerwG II C 287.54 -, DVBl. 1956, 267, 268 - juris (Ls.); BSG, Urt. v. 11.2.1976 - 7 RAr 107/73 -, BSGE 41, 171, 173 - juris Rn. 25; BAG, Urt. v. 15.5.2019 - 7 AZR 255/17 -, BAGE 166, 344 - juris Rn. 25; Nolte, Die Beteiligung des Personalrats bei der Umsetzung von Dienstordnungsangestellten, in: ZBR 1992, 200, 202 jeweils m.w.N.).

    Denn hierdurch erlangen die Dienstordnungsangestellten weder einen öffentlich-rechtlichen Status noch werden sie Beamte (so ausdrücklich BAG, Urt. v. 15.5.2019 - 7 AZR 255/17 -, BAGE 166, 344 - juris Rn. 25 m.w.N.).

  • BSG, 11.02.1976 - 7 RAr 107/73

    Förderung der beruflichen Bildung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2023 - 18 LP 5/21
    Das Arbeitsverhältnis zwischen einem dienstordnungsmäßig Angestellten (sog. Dienstordnungsangestellten) und einem gesetzlichen Unfallversicherungsträger wird durch einen privatrechtlichen Dienstvertrag begründet; für Streitigkeiten aus diesem Arbeitsverhältnis ist die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte gegeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.1955 - BVerwG II C 287.54 -, DVBl. 1956, 267, 268 - juris (Ls.); BSG, Urt. v. 11.2.1976 - 7 RAr 107/73 -, BSGE 41, 171, 173 - juris Rn. 25; BAG, Urt. v. 15.5.2019 - 7 AZR 255/17 -, BAGE 166, 344 - juris Rn. 25; Nolte, Die Beteiligung des Personalrats bei der Umsetzung von Dienstordnungsangestellten, in: ZBR 1992, 200, 202 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 09.07.2007 - 6 P 9.06

    Antragstellung im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren; konkreter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2023 - 18 LP 5/21
    a) Der allgemeine, nur noch an den anlassgebenden Einzelfall angelehnte und durch diesen inhaltlich konkretisierte Feststellungsantrag ist zulässig (vgl. zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen: BVerwG, Beschl. v. 9.7.2007 - BVerwG 6 P 9.06 -, juris Rn. 13 f.; Senatsbeschl. v. 12.11.2019 - 18 LP 3/18 -, juris Rn. 25 f. jeweils m.w.N.), nachdem sich der konkrete Einzelfall durch das Ausscheiden der Dienstordnungsangestellten E. aus dem Dienstordnungsverhältnis mit Ablauf des 31. Dezember 2022 erledigt hat.
  • OVG Niedersachsen, 24.09.2009 - 18 LP 10/08

    Beteiligungsrechte des Personalrats bei einer Delegation dienstrechtlicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2023 - 18 LP 5/21
    Ob dem durch eine analoge Anwendung des Mitbestimmungskatalogs für personelle Einzelmaßnahmen betreffend Beamte in § 65 Abs. 1 NPersVG oder - was für den Senat näher liegt - durch eine in dem durch § 64 Abs. 3 NPersVG gezogenen Rahmen (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 24.9.2009 - 18 LP 10/08 -, juris Rn. 28; Dembowski/Ladwig/Sellmann, NPersVG, § 64 Rn. 31 (Stand: Januar 2021)) mögliche erweiternde Auslegung des Mitbestimmungskatalogs für personelle Einzelmaßnahmen betreffend Arbeitnehmer in § 65 Abs. 2 NPersVG zu begegnen ist, bedarf in diesem Verfahren aber keiner Entscheidung.
  • BVerwG, 16.12.1955 - II C 287.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2023 - 18 LP 5/21
    Das Arbeitsverhältnis zwischen einem dienstordnungsmäßig Angestellten (sog. Dienstordnungsangestellten) und einem gesetzlichen Unfallversicherungsträger wird durch einen privatrechtlichen Dienstvertrag begründet; für Streitigkeiten aus diesem Arbeitsverhältnis ist die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte gegeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.1955 - BVerwG II C 287.54 -, DVBl. 1956, 267, 268 - juris (Ls.); BSG, Urt. v. 11.2.1976 - 7 RAr 107/73 -, BSGE 41, 171, 173 - juris Rn. 25; BAG, Urt. v. 15.5.2019 - 7 AZR 255/17 -, BAGE 166, 344 - juris Rn. 25; Nolte, Die Beteiligung des Personalrats bei der Umsetzung von Dienstordnungsangestellten, in: ZBR 1992, 200, 202 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 17.08

    Mitbestimmung des Personalrats bei Übertragung einer höher zu bewertenden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2023 - 18 LP 5/21
    Eine höher zu bewertende Tätigkeit im Sinne des § 65 Abs. 2 Nr. 3 NPersVG ist gegeben, wenn für die neu übertragene Tätigkeit nach dem anzuwendenden kollektiven Entgeltschema die Tätigkeitsmerkmale einer höheren Entgelt-, Vergütungs- oder Lohngruppe gelten als für die bisher verrichtete Arbeit (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.5.2009 - BVerwG 6 P 17.08 -, juris Rn. 11 ff.; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 18.3.1992 - 17 L 8350/91 -, juris Rn. 41 jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 18.03.1992 - 17 L 8350/91

    Delegationsaufgaben in Zusammenhang mit einer Arbeitsvermittlung; Verletzung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2023 - 18 LP 5/21
    Eine höher zu bewertende Tätigkeit im Sinne des § 65 Abs. 2 Nr. 3 NPersVG ist gegeben, wenn für die neu übertragene Tätigkeit nach dem anzuwendenden kollektiven Entgeltschema die Tätigkeitsmerkmale einer höheren Entgelt-, Vergütungs- oder Lohngruppe gelten als für die bisher verrichtete Arbeit (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.5.2009 - BVerwG 6 P 17.08 -, juris Rn. 11 ff.; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 18.3.1992 - 17 L 8350/91 -, juris Rn. 41 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 08.10.1997 - 6 P 9.95

    Personalvertretungsrecht - Mitbestimmung bei vorübergehender Übertragung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2023 - 18 LP 5/21
    Dies gilt auch dann, wenn der Vertretungsaufwand in zeitlicher Hinsicht nur geringfügig ist, sofern die Wahrnehmung der Vertretung auf eine Wiederholung angelegt ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.6.2021 - BVerwG 5 P 1.20 -, juris Rn. 13; Beschl. v. 8.10.1997 - BVerwG 6 P 9.95 -, BVerwGE 105, 247, 250 ff. - juris Rn. 16 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 12.11.2019 - 18 LP 3/18

    Befristete Beschäftigung; Beschwerde; Entfristung; Globalantrag; Initiativrecht;

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