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   OVG Niedersachsen, 08.04.2020 - 10 ME 61/20   

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OVG Niedersachsen, 08.04.2020 - 10 ME 61/20 (https://dejure.org/2020,8226)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.04.2020 - 10 ME 61/20 (https://dejure.org/2020,8226)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. April 2020 - 10 ME 61/20 (https://dejure.org/2020,8226)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 20 Abs 2 GG; § 137 Abs 1 Nr 6 KomVerfG ND; § 137 Abs 1 Nr 7 KomVerfG ND; § 171 Abs 4 S 1 KomVerfG ND
    Beteiligung; Genossenschaft; Ingerenzpflicht; institutionelle Befangenheit; Letztentscheidungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Niedersachsen, 19.08.2014 - 10 ME 90/13

    Voraussetzungen für die Einsetzung eines Beauftragten nach § 175 NKomVG durch den

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.04.2020 - 10 ME 61/20
    Die "zu entscheidende Angelegenheit" bestimmt sich nach dem (objektiven) Inhalt der Verfügung (Senatsbeschluss vom 19.08.2014 - 10 ME 90/13 -, juris Rn. 9).

    Eine "Beteiligung" im Sinne der Vorschrift setzt in Anlehnung an die in § 41 Abs. 1 Satz 1 NKomVG geregelte personelle Befangenheit einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil der Kommunalaufsichtsbehörde voraus (vgl. Bahr in BeckOK KommunalR Nds., Stand: 01.01.2020, NKomVG § 171 Rn. 9 f.; Smollich in KVR Nds., Stand: Juni 2019, NKomVG § 171 Rn. 5; Thiele, NKomVG, 2. Auflage 2017, § 171 Rn. 4; in diesem Sinne auch bereits der Senatsbeschluss vom 19.08.2014 - 10 ME 90/13 -, juris Rn. 8; das OVG Nordrhein-Westfalen lässt es hingegen unter Heranziehung des Beteiligungsbegriffs in § 13 VwVfG NRW genügen, dass die rechtlichen Interessen der Aufsichtsbehörde durch den Ausgang des Verfahrens berührt werden können, Beschluss 13.02.2013 - 15 A 2052/12 -, BeckRS 2013, 47749).

    Dies entspricht auch dem Verständnis der Norm als Ausnahmevorschrift (Bahr in BeckOK KommunalR Nds., Stand: 01.01.2020, NKomVG § 171 Rn. 10; Smollich in KVR Nds., Stand: Juni 2019, NKomVG § 171 Rn. 5; vgl. auch Senatsbeschluss vom 19.08.2014 - 10 ME 90/13 -, juris Rn. 8).

    Eine sogenannte institutionelle Befangenheit einer Behörde kennt die Rechtsordnung allerdings grundsätzlich nicht (BVerwG, Urteil vom 23.02.2018 - 7 C 9.16 -, juris Rn. 18; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 17.04.2018 - 15 KF 9/17 -, juris Rn. 84; Senatsbeschluss vom 19.08.2014 - 10 ME 90/13 -, juris Rn. 8).

    Die Gesetzesbindung der Verwaltung nach Art. 20 Abs. 3 GG verpflichtet die Behörde vielmehr zur Unparteilichkeit (BVerwG, Urteil vom 11.07.2017 - 7 C 36.15 -, juris Rn. 18; vgl. dazu auch Senatsbeschluss vom 19.08.2014 - 10 ME 90/13 -, juris Rn. 8).

  • BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.04.2020 - 10 ME 61/20
    Das Erfordernis hinreichender Einwirkungs- und Kontrollmöglichkeiten einer Kommune folgt auch aus dem in Art. 20 Abs. 2 GG verankerten Demokratieprinzip (BVerwG, Urteil vom 31.08.2011 - 8 C 16.10 -, juris Rn. 29 (GmbH); BVerfG, Urteil vom 07.11.2017 - 2 BvE 2/11 -, juris Rn. 221 f. (Deutsche Bahn AG); Klaß in BeckOK KommunalR, Stand: 01.01.2020, NKomVG § 137 Rn. 3; Wefelmeier in KVR Nds., Stand: Juni 2019, NKomVG § 137 Rn. 10; Ipsen, NKomVG, 2011, § 137 Rn. 3).

    Dabei ist jedoch zu beachten, dass staatliches Handeln auch in den Formen des Privatrechts staatliche Gewalt und demokratisch legitimationsbedürftig ist (Grzeszick in Maunz/Dürig, Grundgesetz, Stand: Oktober 2019, Art. 20 Rn. 96, 100; Dreier, Grundgesetz, 3. Auflage 2015, Art. 20 Rn. 132; BVerfG, Urteil vom 07.11.2017 - 2 BvE 2/11 -, juris Rn. 217 ff., 264, 268, und Beschluss vom 05.12.2002 - 2 BvL 5/98, 2 BvL 6/98 -, juris Rn. 132 ff.).

    Ist ihr dies bei Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere der Regelungen des Privatrechts bzw. Gesellschaftsrechts (vgl. dazu auch Hessischer VGH, Urteil vom 09.02.2012 - 8 A 2043/10 -, juris Rn. 79, 82 f.) nicht möglich, so muss die Kommune auf eine andere Rechtsform zurückgreifen oder auf das Unternehmen bzw. die Beteiligung daran verzichten (Wefelmeier in KVR Nds., Stand: Juni 2019, NKomVG § 137 Rn. 33, 11, 15; vgl. dazu auch BVerfG, Urteil vom 07.11.2017 - 2 BvE 2/11 -, juris Rn. 225; Dreier, Grundgesetz, 3. Auflage 2015, Art. 20 Rn. 133 f.; Dünchheim/Gräler, Verfassungsrechtliche Implikationen der paritätischen Mitbestimmung in kommunalen Unternehmen, NVwZ 2019, 1225, 1230).

  • BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 602/83

    Nordhorn

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.04.2020 - 10 ME 61/20
    Auch das Bundesverfassungsgericht spricht insoweit von "unmittelbaren Kollisionsfällen" (Beschluss vom 21.06.1988 - 2 BvR 602/83 -, juris Rn. 31 zu § 128 Abs. 2 NGO a.F.).

    Dass eine Behörde im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit auch in eigenen Angelegenheiten entscheidet, ist daher grundsätzlich nicht zu beanstanden, weil der Schutz der Betroffenen durch die von der Rechtsordnung vorgesehenen Rechtsbehelfe sichergestellt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.06.2016 - 9 A 4.15 -, juris Rn. 29, und Urteil vom 17.12.2015 - 7 C 5.14 -, juris Rn. 25; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 21.06.1988 - 2 BvR 602/83 -, juris Rn. 31).

  • OVG Niedersachsen, 04.12.2019 - 10 LC 154/18

    Außenwirkung; Betrieb; Bindung; eigener Wirkungskreis; Eigentum; GmbH;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.04.2020 - 10 ME 61/20
    In erster Linie verschafft sich die Kommune den nötigen Einfluss durch die Besetzung der Gesellschaftsorgane mit kommunalen Vertretern, die von ihr entsandt werden und über die die Kommune dann die Entscheidungen der Gesellschaft beeinflussen und deren Handeln kontrollieren kann, insbesondere durch Weisungen und Unterrichtungspflichten (Wefelmeier in KVR Nds., Stand: Juni 2019, NKomVG § 137 Rn. 30; Klaß in BeckOK KommunalR, Stand: 01.01.2020, NKomVG § 137 Rn. 28a; zu einer GmbH vgl. auch Senatsurteil vom 04.12.2019 - 10 LC 154/18 -, juris Rn. 52).

    Die Entscheidungen des kommunalen Unternehmens müssen sich durch eine ununterbrochene Legitimationskette auf die gewählte Volksvertretung zurückführen lassen (Senatsurteil vom 04.12.2019 - 10 LC 154/18 -, juris Rn. 52).

  • OVG Niedersachsen, 17.05.2018 - 10 ME 198/18

    Ergehen eines Hausverbotes für ein Behördengebäude zum Schutz der Rechte der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.04.2020 - 10 ME 61/20
    Die vom Antragsteller binnen der Monatsfrist (vgl. § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO) dargelegten Gründe, auf deren Überprüfung sich die Entscheidung des Senats gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkt (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 17.05.2018 - 10 ME 198/18 -, juris Rn. 8 m.w.N.), lassen nicht erkennen, dass das Verwaltungsgericht zu Unrecht den Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung abgelehnt hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2013 - 15 A 2052/12

    Vorliegen der Voraussetzungen des § 59 Abs. 2 S. 1 KrO NRW bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.04.2020 - 10 ME 61/20
    Eine "Beteiligung" im Sinne der Vorschrift setzt in Anlehnung an die in § 41 Abs. 1 Satz 1 NKomVG geregelte personelle Befangenheit einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil der Kommunalaufsichtsbehörde voraus (vgl. Bahr in BeckOK KommunalR Nds., Stand: 01.01.2020, NKomVG § 171 Rn. 9 f.; Smollich in KVR Nds., Stand: Juni 2019, NKomVG § 171 Rn. 5; Thiele, NKomVG, 2. Auflage 2017, § 171 Rn. 4; in diesem Sinne auch bereits der Senatsbeschluss vom 19.08.2014 - 10 ME 90/13 -, juris Rn. 8; das OVG Nordrhein-Westfalen lässt es hingegen unter Heranziehung des Beteiligungsbegriffs in § 13 VwVfG NRW genügen, dass die rechtlichen Interessen der Aufsichtsbehörde durch den Ausgang des Verfahrens berührt werden können, Beschluss 13.02.2013 - 15 A 2052/12 -, BeckRS 2013, 47749).
  • BGH, 01.03.1956 - II ZR 83/55

    Baugenossenschaft. Zuteilung eines Erbbaurechts

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.04.2020 - 10 ME 61/20
    Der Vortrag eines die Satzung ändernden Beschlusses der Generalversammlung kann der Beschwerde des Antragstellers bereits deshalb (jedenfalls derzeit) nicht zum Erfolg verhelfen, weil ein solcher entgegen seiner in der Beschwerdebegründung mitgeteilten Auffassung gemäß § 16 Abs. 6 GenG vor der (hier noch nicht erfolgten) Eintragung in das Genossenschaftsregister keine rechtlichen Wirkungen entfaltet, auch nicht im Innenverhältnis (Geibel in Henssler/Strohn, Gesellschaftsrecht, 4. Auflage 2019, GenG § 16 Rn. 23, § 10 Rn. 3; Fandrich in Pöhlmann/Fandrich/Bloehs, GenG, 4. Aufl. 2012, § 16 Rn. 29; BGH, Urteil vom 01.03.1956 - II ZR 83/55 -, NJW 1956, 710 zu § 16 Abs. 4 GenG a.F.).
  • BVerwG, 17.12.2015 - 7 C 5.14

    Feuerstättenschau; Feuerstättenbescheid; Anhörung; Begründung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.04.2020 - 10 ME 61/20
    Dass eine Behörde im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit auch in eigenen Angelegenheiten entscheidet, ist daher grundsätzlich nicht zu beanstanden, weil der Schutz der Betroffenen durch die von der Rechtsordnung vorgesehenen Rechtsbehelfe sichergestellt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.06.2016 - 9 A 4.15 -, juris Rn. 29, und Urteil vom 17.12.2015 - 7 C 5.14 -, juris Rn. 25; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 21.06.1988 - 2 BvR 602/83 -, juris Rn. 31).
  • BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 16.10

    Aufsichtsrat; Aufsichtsrat, fakultativer; Aufsichtsratsmitglied; Auslegung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.04.2020 - 10 ME 61/20
    Das Erfordernis hinreichender Einwirkungs- und Kontrollmöglichkeiten einer Kommune folgt auch aus dem in Art. 20 Abs. 2 GG verankerten Demokratieprinzip (BVerwG, Urteil vom 31.08.2011 - 8 C 16.10 -, juris Rn. 29 (GmbH); BVerfG, Urteil vom 07.11.2017 - 2 BvE 2/11 -, juris Rn. 221 f. (Deutsche Bahn AG); Klaß in BeckOK KommunalR, Stand: 01.01.2020, NKomVG § 137 Rn. 3; Wefelmeier in KVR Nds., Stand: Juni 2019, NKomVG § 137 Rn. 10; Ipsen, NKomVG, 2011, § 137 Rn. 3).
  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06

    Fraport

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.04.2020 - 10 ME 61/20
    Die danach erforderliche Einflussmöglichkeit des Antragstellers auf grundlegende Entscheidungen der Genossenschaft wäre durch die Möglichkeit der Entsendung von drei stimmberechtigten Aufsichtsratsmitgliedern bereits deshalb nicht gewährleistet, weil sie bei Entscheidungen des Aufsichtsrats, die grundsätzlich der einfachen Mehrheit bedürfen (Geibel in Henssler/Strohn, GesR, 4. Auflage 2019, GenG § 36 Rn. 7; so auch § 19 der in den Verwaltungsvorgängen vorhandenen Satzung (Bl. 321)), überstimmt werden können, zumal dem Aufsichtsrat auch hauptsächlich (nur) die Aufgabe zukommt, den Vorstand zu überwachen (§ 38 Abs. 1 Satz 1 GenG; vgl. auch § 17 der Satzung (Bl. 320 VV)), und über die wesentlichen Entscheidungen die Generalversammlung beschließt (vgl. Geibel in Henssler/Strohn, GesR, 4. Auflage 2019, GenG § 43 Rn. 1; so auch hier § 24 der Satzung (Bl. 322 VV); vgl. auch Wefelmeier in Nds. KVG, Stand: Juni 2019, § 137 Rn. 46, 35 ff., der davon ausgeht, dass die Minderheitsbeteiligung einer Kommune an einer Aktiengesellschaft unzulässig ist; vgl. dazu auch das Sondervotum in BVerfG, Urteil vom 22.02.2011 - 1 BvR 699/06 -, juris Rn. 117).
  • BVerwG, 11.07.2017 - 7 C 36.15

    Gewerbliche Sammlung von Alttextilien und -schuhen

  • BVerwG, 16.06.2016 - 9 A 4.15

    Anhörung; Erörterung; Anhörungstermin; Erörterungstermin; Verhandlungsleiter;

  • BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 5/98

    Lippeverband

  • VGH Hessen, 09.02.2012 - 8 A 2043/10

    Auch Verfassungsgrundsätze zum Kommunalrecht modifizieren nicht

  • OVG Niedersachsen, 17.04.2018 - 15 KF 9/17

    Abschlag; Aufwuchs; Ausschlussgrund; Befangenheit; besonders anerkannter

  • BVerwG, 23.02.2018 - 7 C 9.16

    Sperrmüll kann auch gewerblich gesammelt werden

  • OVG Niedersachsen, 22.07.2020 - 10 ME 129/20

    Einzahlungen; Ergebnishaushalt; Finanzhaushalt; Finanzhoheit, kommunale;

    Die von der Antragsgegnerin binnen der Monatsfrist (vgl. § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO) dargelegten Gründe, auf deren Überprüfung sich die Entscheidung des Senats gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkt (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 08.04.2020 - 10 ME 61/20 -, juris Rn. 10 m.w.N.), lassen erkennen, dass das Verwaltungsgericht zu Unrecht von der Rechtswidrigkeit der Beanstandung ausgegangen ist und dem Antrag der Antragstellerin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 Alt. 2 VwGO stattgegeben hat.
  • VG Hannover, 28.11.2022 - 1 A 5025/19

    Beteiligung; Bürgermeister; Genossenschaft; Hauptamt; Nebentätigkeit;

    Mit Beschluss vom 8. April 2020 hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht die dagegen erhobene Beschwerde (Az. 10 ME 61/20) zurückgewiesen.

    Im Übrigen wird auf die Ausführungen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts im Eilrechtsverfahren in seinem Beschluss vom 8. April 2020 (Az. 10 ME 61/20 -, juris Rn. 11 ff.) Bezug genommen.

    Soweit das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht im Eilverfahren im Hinblick auf die erforderliche demokratische Legitimation des kommunalen unternehmerischen Handelns sowie der Sicherung der Erfüllung des öffentlichen Zwecks des Unternehmens fordert, dass der Kommune unabhängig vom Grad ihrer Beteiligung durch entsprechende Ausgestaltung des Stimmrechts im Gesellschaftsvertrag eine Einflussnahme auf alle grundlegenden Entscheidungen des Unternehmens zustehen müsse ( Nds. OVG, Beschl. v. 8.4.2020 - 10 ME 61/20 -, juris Rn. 23 m.w.N.), so vermag die Kammer dem nicht zu folgen.

  • OVG Niedersachsen, 10.07.2020 - 10 ME 137/20

    Abweichende Regelung; Aufsichtsrat; Besetzung; Fraktionen; Gesellschaftsvertrag;

    Zur Auslegung des § 137 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG hat der Senat in seinem Beschluss vom 8. April 2020 (- 10 ME 61/20 -, juris Rn. 22 und 23) grundlegend ausgeführt:.

    Anderenfalls muss sie auf eine andere Rechtsform zurückgreifen oder auf das Unternehmen bzw. die Beteiligung daran verzichten (Senatsbeschluss vom 08.04.2020 - 10 ME 61/20 -, juris Rn. 23).

  • OVG Niedersachsen, 27.05.2022 - 10 ME 71/22

    Einwirkungsmöglichkeiten; Kommunalaufsicht; Landesparteitag; Mitwirkungsrechte;

    Die vom Antragsteller dargelegten Gründe, auf deren Überprüfung sich die Entscheidung des Senats gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkt (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 8.4.2020 - 10 ME 61/20 -, juris Rn. 10 m.w.N.), lassen nicht erkennen, dass das Verwaltungsgericht zu Unrecht den Antrag des Antragstellers abgelehnt hat.
  • VG Braunschweig, 03.06.2020 - 1 B 47/20

    Aufsichtsrat; Berechnung; Demokratieprinzip; demokratische Legitimation;

    Entscheidungen des kommunalen Unternehmens müssen sich durch eine ununterbrochene Legitimationskette auf die gewählte Volksvertretung zurückführen lassen (Nds. OVG, Beschl. v. 8.4.2020 - 10 ME 61/20 -, n.v., S. 7 f. m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 04.03.2021 - 10 ME 26/21

    Letztentscheidungsrecht; Schulbegleitung; schulische Integrationshilfe

    Die vom Antragsteller binnen der Monatsfrist (vgl. § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO) dargelegten Gründe, auf deren Überprüfung sich die Entscheidung des Senats gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkt (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 8.4.2020 - 10 ME 61/20 -, juris Rn. 10 m.w.N.), lassen nicht erkennen, dass das Verwaltungsgericht zu Unrecht den Antrag des Antragstellers abgelehnt hat.
  • VGH Bayern, 09.01.2023 - 4 ZB 22.2095

    Kein Spiegelbildlichkeitsprinzip bei der Besetzung von Aufsichtsräten kommunaler

    Wegen des bei der Erfüllung von Verwaltungsaufgaben in Privatrechtsform ebenfalls notwendigen demokratischen Legitimationszusammenhangs (Art. 20 Abs. 2, Art. 28 Abs. 1 GG) sind auch die in die Aufsichtsräte entsandten Mandatsträger nach Art. 93 Abs. 2 Satz 3 GO - soweit dies mit der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht zum Unternehmen vereinbar ist - an die jeweiligen (Mehrheits-)Beschlüsse des Gemeinderats bzw. im Falle laufender Angelegenheiten (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO) an die Weisungen des ersten Bürgermeisters gebunden (BVerwG, U.v. 31.8.2011 - 8 C 16.10 - BVerwGE 140, 300 Rn. 29; U.v. 6.4.2005 - 8 CN 1.04 - BVerwGE 123, 159/165; vgl. auch BVerfG, U.v. 7.11.2017 - 2 BvE 2/11 - BVerfGE 147, 50 Rn. 225; NdsOVG, B.v. 8.4.2020 - 10 ME 61/20 - juris Rn. 22 ff.; Lange, Kommunalrecht, 2. Aufl. 2019, S. 948 f., 967 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 18.01.2023 - 10 ME 119/22

    Anordnung der Einstellung von Bauarbeiten zur Errichtung eines die freie

    Denn die von ihr dargelegten Gründe, auf deren Überprüfung sich die Entscheidung des Senats gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkt (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 8.4.2020 - 10 ME 61/20 -, juris Rn. 10 m.w.N.), lassen nicht erkennen, dass das Verwaltungsgericht zu Unrecht von der Rechtmäßigkeit der Stilllegungsverfügung vom 30. Mai 2022 unter Anordnung des Sofortvollzugs ausgegangen ist und die Anträge der Antragstellerin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 Alt. 2 VwGO abgelehnt hat.
  • VG Hannover, 15.01.2021 - 1 A 3404/19

    Administrative Überkontrolle; Auskunftsanspruch; Kommunalaufsicht;

    Ein vom Flecken A-Stadt wegen der Beanstandung der Zuordnung der Vorstandstätigkeit des Bürgermeisters in der G. zu seinem Hauptamt gestellter Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ist erfolglos geblieben (Beschl. d. Kammer v. 17.02.2020 - 1 B 5514/19 -, juris; nachgehend Nds. OVG, Beschl. v. 08.04.2020 - 10 ME 61/20 -, juris).
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