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   OVG Niedersachsen, 08.04.2022 - 14 LA 87/22   

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OVG Niedersachsen, 08.04.2022 - 14 LA 87/22 (https://dejure.org/2022,7707)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.04.2022 - 14 LA 87/22 (https://dejure.org/2022,7707)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. April 2022 - 14 LA 87/22 (https://dejure.org/2022,7707)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2022, 1151
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2012 - 12 A 300/12

    Berücksichtigung des außerhalb des Bewilligungszeitraums erzielten Einkommens bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.04.2022 - 14 LA 87/22
    Auch in den Fällen des § 24 Abs. 3 BAföG ist damit nicht auf die real im jeweiligen Monat über die Dauer des Bewilligungszeitraumes durchschnittlich zufließenden Einkünfte, sondern auf das im Verlaufe des betroffenen Kalenderjahres oder der betroffenen Kalenderjahre erzielte Einkommen abzustellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.3.2014 - 5 C 6.13 -, juris Rn. 9 ff.; SächsOVG, Urt. v. 23.11.2015 - 1 A 373/14 -, juris Rn. 21 m.w.N.; OVG NRW, Beschl. v. 27.3.2012 - 12 A 300/12 -, juris Rn. 6).

    Dass der Gesetzgeber im Rahmen seines im Sozialrecht bestehenden weiten Gestaltungsspielraums Gründe der Verwaltungspraktikabilität berücksichtigen darf, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. auch OVG NRW, Beschl. v. 27.3.2012 - 12 A 300/12 -, juris Rn. 8 f. m.w.N.).

  • OVG Sachsen, 23.11.2015 - 1 A 373/14

    Ausbildungsförderung; Einkommen; Bewilligungszeitraum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.04.2022 - 14 LA 87/22
    Auch in den Fällen des § 24 Abs. 3 BAföG ist damit nicht auf die real im jeweiligen Monat über die Dauer des Bewilligungszeitraumes durchschnittlich zufließenden Einkünfte, sondern auf das im Verlaufe des betroffenen Kalenderjahres oder der betroffenen Kalenderjahre erzielte Einkommen abzustellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.3.2014 - 5 C 6.13 -, juris Rn. 9 ff.; SächsOVG, Urt. v. 23.11.2015 - 1 A 373/14 -, juris Rn. 21 m.w.N.; OVG NRW, Beschl. v. 27.3.2012 - 12 A 300/12 -, juris Rn. 6).

    Die Summe dieser - nach Kalenderjahren unterschiedlichen - Monatsbeträge ist dann durch die Anzahl der Monate des Bewilligungszeitraums zu dividieren (vgl. SächsOVG, Urt. v. 23.11.2015 - 1 A 373/14 -, juris Rn. 21 m.w.N.; Fischer, in: Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., Stand: 46. Lfg. 2019, § 24 Rn. 36.1).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2015 - 7 A 11090/14

    Rückforderung von Ausbildungsförderung; Kürzung um rechtmäßigen Anspruch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.04.2022 - 14 LA 87/22
    Bereits die arbeitsgerichtliche Vereinbarung einer Abfindungszahlung für das maßgebliche Kalenderjahr ändert die Prognose, da grundsätzlich auch von einer vertragsgemäßen Auszahlung der Summe durch den Arbeitgeber auszugehen ist, sofern nicht bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses Umstände ersichtlich sind, die einen Zahlungsausfall des Arbeitgebers ernsthaft und realistisch nahelegen (im Ergebnis ebenso: OVG RP, Urt. v. 24.09.2015 - 7 A 11090/14 -, juris Rn. 20, vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 27.10.2016 - 5 C 55.15 -, juris Rn. 14).
  • BVerwG, 27.03.2014 - 5 C 6.13

    Aktualisierungsantrag; Absetzbetrag; Arbeitnehmerpauschale,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.04.2022 - 14 LA 87/22
    Auch in den Fällen des § 24 Abs. 3 BAföG ist damit nicht auf die real im jeweiligen Monat über die Dauer des Bewilligungszeitraumes durchschnittlich zufließenden Einkünfte, sondern auf das im Verlaufe des betroffenen Kalenderjahres oder der betroffenen Kalenderjahre erzielte Einkommen abzustellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.3.2014 - 5 C 6.13 -, juris Rn. 9 ff.; SächsOVG, Urt. v. 23.11.2015 - 1 A 373/14 -, juris Rn. 21 m.w.N.; OVG NRW, Beschl. v. 27.3.2012 - 12 A 300/12 -, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.04.2022 - 14 LA 87/22
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich dabei auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 -, juris Rn. 9).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.04.2022 - 14 LA 87/22
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung sind anzunehmen, wenn der Rechtsmittelführer einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, juris Rn. 96).
  • BVerwG, 27.10.2016 - 5 C 55.15

    Schadensersatzpflicht eines Vaters bei BAföG-Leistungen aufgrund unvollständiger

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.04.2022 - 14 LA 87/22
    Bereits die arbeitsgerichtliche Vereinbarung einer Abfindungszahlung für das maßgebliche Kalenderjahr ändert die Prognose, da grundsätzlich auch von einer vertragsgemäßen Auszahlung der Summe durch den Arbeitgeber auszugehen ist, sofern nicht bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses Umstände ersichtlich sind, die einen Zahlungsausfall des Arbeitgebers ernsthaft und realistisch nahelegen (im Ergebnis ebenso: OVG RP, Urt. v. 24.09.2015 - 7 A 11090/14 -, juris Rn. 20, vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 27.10.2016 - 5 C 55.15 -, juris Rn. 14).
  • OVG Niedersachsen, 05.01.2022 - 7 LA 51/21

    Äquivalenzgrundsatz; Äquivalenzprinzip; Satzung; Sondernutzung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.04.2022 - 14 LA 87/22
    Hierzu bedarf es regelmäßig qualifizierter, ins Einzelne gehender, fallbezogener und aus sich heraus verständlicher Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes auseinandersetzen (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 5.1.2022 - 7 LA 51/21 -, juris Rn. 7 m.w.N.).
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