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   OVG Niedersachsen, 08.05.2018 - 1 ME 55/18   

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https://dejure.org/2018,12551
OVG Niedersachsen, 08.05.2018 - 1 ME 55/18 (https://dejure.org/2018,12551)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.05.2018 - 1 ME 55/18 (https://dejure.org/2018,12551)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Mai 2018 - 1 ME 55/18 (https://dejure.org/2018,12551)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz

    Dachterrasse auf Garage - Abstandsvorschriften

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Führt eine Terrasse auf dem Garagendach zum Verlust des Abstandsprivilegs?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)

    Dachterrasse auf Garage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Löst eine Dachterrasse auf einer Grenzgarage Abstandsflächen aus? (IBR 2018, 413)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 635
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.05.2018 - 1 ME 55/18
    Der Verfasser verkennt, dass die grundlegende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. September 1993 (- 4 C 28.91 -, BVerwGE 94, 151) nicht auf der Annahme beruht, grundsätzlich hätten alle Normen des öffentlichen Baurechts nachbarschützenden Charakter und müsse einem Nachbarn daher stets ermöglicht sein, sich auf Festsetzungen zu berufen, die im weiteren Sinne den Charakter dieses Baugebiets prägen/mitbestimmen sollen.
  • OVG Niedersachsen, 02.07.1999 - 1 K 4234/97

    Sondergebiet "Möbelmarkt" neben Wohngebiet;; Lieferzone (Möbelmarkt);

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.05.2018 - 1 ME 55/18
    vom 15.1.2007 - 1 ME 80/07 -, ZfBR 2007, 284 = NdsVBl 2007, 248 = BRS 71 Nr. 88 unter Hinweis auf Senatsurteile v. 29.9.1988 - 1 A 75/87 -, BRS 48 Nr. 164; v. 11.4.1997 - 1 L 7286/95 -, ZMR 1997, 493 = DWW 1998, 151 = BRS 59 Nr. 164; v. 2.7.1999 - 1 K 4234/97 -, BRS 62 Nr. 25).
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.05.2018 - 1 ME 55/18
    Dem vom Verwaltungsgericht zutreffend zitierten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Januar 1999 (- 4 B 128.98 -, NVwZ 1999, 879) ist nicht im Umkehrschluss zu entnehmen, jede Unterschreitung des gesetzlich bestimmten Mindestabstands sei vom Bauherrn zu widerlegendes Indiz für die Annahme, das streitige Vorhaben sei rücksichtslos.
  • VG Stuttgart, 28.03.2023 - 2 K 5443/22

    Baunachbarklage: Errichtung einer Dachterrasse auf einer Grenzgarage

    Eine Grenzgarage verliert die abstandsflächenrechtliche Privilegierung des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LBO nicht schon dadurch, dass auf ihr eine Dachterrasse errichtet wird (abweichend von VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.09.2016 - 11 S 2070/14-, Anschluss an OVG Niedersachsen, Beschl. v. 08.05.2018 - 1 ME 55/18-).

    Zwar neige die Kammer eher dazu, der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Niedersachen (Beschl. v. 08.05.2018 - 1 ME 55/18 - juris Rn. 16 ff. m.w.N.) zu folgen, wonach eine Garage ihr Abstandsprivileg nicht dadurch verliere, dass auf ihrem Dach eine vom Wohnhaus zugängliche Terrasse angelegt werde, sondern es vielmehr allein darauf ankomme, ob sie für sich und die Terrasse als Teil des Wohnhauses die Abstandsvorschriften einhalte.

    Auch das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen (Beschl. v. 08.05.2018 - 1 ME 55/18) gehe davon aus, dass eine Garage ihr Abstandsprivileg nicht dadurch verliere, dass auf dem Dach eine vom Wohngebäude aus zugängliche Terrasse angelegt werde, sondern es vielmehr darauf ankomme, ob sie für sich und die Terrasse als Teil des Wohngebäudes jeweils die Abstandsvorschriften einhalte.

    Vielmehr sind nach Ansicht der Kammer die Grenzgarage und eine darauf errichtete Dachterrasse getrennt voneinander zu betrachten, sodass es allein darauf ankommt, ob die Dachterrasse für sich genommen die notwendigen Abstandsflächen einhält (ebenso OVG Niedersachsen, Beschl. v. 08.05.2018 - 1 ME 55/18 - juris Rn. 16; OVG Saarland, Beschl. v. 31.05.2007 - 2 A 189/07 - juris Rn. 14 f.; auch noch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.07.1998 - 8 S 1306/98 - juris; Urt. v. 24.07.1998 - 8 S 1306/98 - juris Rn. 13; aus der Literatur Schlotterbeck/Busch, Abstandsflächenrecht, 3. Auflage 2020, Rn. 200; sowie zum bayerischen Recht König, in: Schwarzer/König, 4. Aufl. 2012, Bayerische Bauordnung, Art. 6 Rn. 47).

    Das öffentlich-rechtlichen Nachbarschutz begründende Synallagma besteht nur darin, dass jeder Nachbar die Beschränkungen einhält, die der Gesetzgeber für den als abstandsrelevant definierten Bereich bestimmt (vgl. OVG Niedersachsen, Beschl. v. 08.05.2018 - 1 ME 55/18 - juris Rn. 22).

  • OVG Niedersachsen, 07.02.2022 - 1 LA 108/20

    Änderungsgenehmigung; Grenzgarage; Identität; Identität des Vorhabens;

    Auch ein solcher Fall liegt hier jedoch - abgesehen davon, dass das Garagenprivileg in Niedersachsen auch für mit anderen Baulichkeiten verbundene Garagen gilt (vgl. Senatsbeschl. v. 8.5.2018 - 1 ME 55/18 -, NVwZ-RR 2018, 635 = BRS 86 Nr. 84 = juris Rn. 20) - nicht vor; der als Ferienwohnung genutzte Anbau auf dem Grundstück der Beigeladenen profitiert auch ohne die Terrasse nicht vom Garagenprivileg.

    Diese Auffassung verkennt bereits, dass die niedersächsischen Grenzabstandsvorschriften eine Freiheit von Einsichtsmöglichkeiten nicht gewähren (Senatsbeschl. v. 8.5.2018 - 1 ME 55/18 -, NVwZ-RR 2018, 635 = BRS 86 Nr. 84 = juris Rn. 24).

  • OVG Niedersachsen, 08.05.2019 - 1 LA 91/18

    Einschreiten, bauaufsichtliches; Gebietserhaltungsanspruch

    Zu einer vergleichbaren Rüge, die Maßfestsetzungen griffen letztlich dergestalt ineinander, dass damit zum Vorteil aller Planunterworfenen ein bestimmter Gebietscharakter gewährleistet werden solle, hatte der Senat in seinem unveröffentlichten Beschluss vom 19. Dezember 2016 (nur auszugsweise zitiert als JURIS-Rdnrn. 10-11 im B. v. 8.5.2018 - 1 ME 55/18 -, BauR 2018, 1246 = NVwZ-RR 2018, 635) ausgeführt:.
  • VG Hannover, 01.11.2019 - 4 A 3639/18

    Abstandsgebot; Baumaßnahme; Sozialabstand; Wohnfrieden

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht zweifelt daran, ob die niedersächsische Vorschrift darüber hinaus auch so etwas wie einen Sozial-, d. h. einen dem Wohnfrieden dienenden Abstand gewähren soll (Nds. OVG, Beschluss vom 08.05.2018 - 1 ME 55/18 -, Rn. 24, juris).

    Die Abstandsregelung hat zwar nicht den Zweck, fremde Einsicht in Wohnhäuser und Grundstücke zu verhindern, denn Grundstückseigentümer können bei einer offenen Bauweise nicht erwarten, dass von Nachbargrundstücken keine Einsicht genommen werden kann (Nds. OVG Lüneburg, Beschluss vom 08.05.2018, a. a. O.), doch sie erschöpft sich nicht in dem Anliegen, die Belüftung, Besonnung und Tageslichtbeleuchtung zu gewährleisten.

  • VG Braunschweig, 20.01.2021 - 2 B 250/20

    Abweichungen; Brandschutz; Dachgaube; Grenzabstand; unzulässige Rechtsausübung;

    Dies gilt auch für Beeinträchtigungen des Sozial-, das heißt eines dem Wohnfrieden dienenden Abstandes (vgl. dazu Nds. OVG, Beschluss vom 08.05.2018 - 1 ME 55/18 -, juris Rn. 24; VG Hannover, Urteil vom 01.11.2019 - 4 A 3639/18 -, juris Rn. 39).
  • VGH Bayern, 25.04.2023 - 9 ZB 22.434

    Nachbarklage, Baugenehmigung zur Errichtung eines konstruktiv selbständig über

    BayVGH, U.v. 19.7.1984 - 26 B 83 A.596; offen lassend für einen Balkon als "untergeordneter Vorbau" BayVGH, B.v. 10.7.2015 - 15 ZB 13.2671 - juris; weitergehender: VGH BW, U.v. 24.7.1998 - 8 S 1306/98; OVG Saarl, B.v. 31.5.2007 - 2 A 189/07; NdsOVG, B.v. 8.5.2018 - 1 ME 55/18 - jeweils juris).
  • VG Schleswig, 22.06.2020 - 2 B 18/20

    Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch) - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

    Auch diese hält jedoch mit einer Brüstungshöhe von 3, 80 m die erforderlichen Abstandflächen von 0, 4 h, mindestens 3 m ein, so dass eine Nachbarrechtsverletzung aus diesem Aspekt nicht gegeben ist (auch nicht nach dem von der Antragstellerseite zitierten Beschluss des OVG Lüneburg vom 8.5.2018 - 1 ME 55/18 - juris).
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