Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 5 LB 199/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,18095
OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 5 LB 199/13 (https://dejure.org/2014,18095)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.07.2014 - 5 LB 199/13 (https://dejure.org/2014,18095)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Juli 2014 - 5 LB 199/13 (https://dejure.org/2014,18095)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,18095) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 52 Abs. 2 BeamtVG; § 10d Abs. 4 EStG
    Berechnung der Versorgungsbezüge eines wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzten und weiterhin freiberuflich als Arzt tätigen Medizinaldirektors

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung der Versorgungsbezüge eines wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzten und weiterhin freiberuflich als Arzt tätigen Medizinaldirektors

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeamtVG § 52 Abs. 2; EStG § 10d Abs. 4
    Berechnung der Versorgungsbezüge eines wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzten und weiterhin freiberuflich als Arzt tätigen Medizinaldirektors

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorzeitige Ruhestand - Anrechnung auf die Versorgungsbezüge und der Verlustvortrag

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 C 58.11

    Ruhen; Versorgungsbezüge; Vorteilsausgleich; Alimentationspflicht;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 5 LB 199/13
    Hinsichtlich des Begriffs des Erwerbseinkommens sind die Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 sowie §§ 13 bis 19a EStG) maßgebend, sofern nicht Strukturprinzipien des Versorgungsrechts entgegenstehen (BVerwG, Urteil vom 28.6.2012 - BVerwG 2 C 58.11 -, juris Rn. 11 m. w. N. zu § 53 Abs. 7 BeamtVG).

    Sie können bei Fehlen anderweitiger Anhaltspunkte aber als Indiz herangezogen werden (BVerwG, Urteil vom 28.6.2012, a. a. O., Rn. 12).

    Zwar ist grundsätzlich für das Ruhen der Versorgungsbezüge die Summe aller (positiven und negativen) Einkünfte maßgebend (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.6.2012, a. a. O., Rn. 20).

    Das Gebot der Saldierung der Einkünfte eines Ruhestandsbeamten aus den nach § 53a Abs. 6 BamtVG a. F. (jetzt § 53 Abs. 7 BeamtVG) relevanten Einkunftsarten (vgl. wiederum BVerwG, Urteil vom 28.6.2012, a. a. O., Rn. 21) umfasst aber nicht die Einbeziehung der Versorgungsbezüge selbst.

    Danach ist der Gesetzgeber berechtigt, die Anrechnung desjenigen Einkommens auf die grundsätzlich ohne Rücksicht auf das Vermögen und sonstiges Einkommen des Beamten zu zahlenden Versorgungsbezüge anzuordnen, das ein Ruhestandsbeamter nur deshalb durch den Einsatz seiner Arbeitskraft erzielen kann, weil seine Dienstleistungspflicht vorzeitig weggefallen ist (BVerwG, Urteil vom 28.6.2012, a. a. O., Rn. 21; Urteil vom 31.5.2012, a.a.O., Rn. 23 zu § 53 SVG; Nds. OVG, Urteil vom 8.7.2014, a. a. O.).

  • BVerwG, 31.05.2012 - 2 C 18.10

    Rückforderung; Überzahlung; Versorgungsbezüge; Soldat; Pensionszusage;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 5 LB 199/13
    Der Wortlaut des § 53a BeamtVG a. F. stellt demnach eine inhaltliche und zeitliche Verknüpfung her zwischen dem Beziehen von Erwerbs- oder Ersatzeinkommen und dem dadurch bewirkten Ruhen von Versorgungsbezügen (vgl. zum Ganzen auch BVerwG, Urteil vom 31.5.2012 - BVerwG 2 C 18.10 -, juris Rn. 21).

    Maßgeblich für die Anrechnung von Einkommen des Versorgungsempfängers sind die Bruttoeinkünfte (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.5.2012, a. a. O., Rn. 27).

    Danach ist der Gesetzgeber berechtigt, die Anrechnung desjenigen Einkommens auf die grundsätzlich ohne Rücksicht auf das Vermögen und sonstiges Einkommen des Beamten zu zahlenden Versorgungsbezüge anzuordnen, das ein Ruhestandsbeamter nur deshalb durch den Einsatz seiner Arbeitskraft erzielen kann, weil seine Dienstleistungspflicht vorzeitig weggefallen ist (BVerwG, Urteil vom 28.6.2012, a. a. O., Rn. 21; Urteil vom 31.5.2012, a.a.O., Rn. 23 zu § 53 SVG; Nds. OVG, Urteil vom 8.7.2014, a. a. O.).

    dd) Für diese Einschätzung spricht schließlich auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Mai 2012 (- BVerwG 2 C 18.10 -, juris), wonach eine Einmalzahlung (Kapitalabfindung), die anstelle monatlicher Gehaltszahlungen mehrere Jahre nach Beginn der Erwerbstätigkeit ausbezahlt wird, für die Anrechnung nach § 53 Abs. 1 SVG (= § 53 Abs. 1 BeamtVG) anteilig auf den Zeitraum bis zur Auszahlung umzulegen ist.

  • BVerwG, 23.07.2009 - 2 B 53.09

    Alimentationsgrundsatz; Vorteilsausgleich; vorzeitiger Ruhestand; Anrechnung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 5 LB 199/13
    Denn die Anrechnung von Einkünften nach § 53a BeamtVG a. F. entspricht auch dann dem Zweck des Vorteilsausgleichs, wenn sie durch Erwerbstätigkeiten erzielt werden, die ihrer Art nach Tätigkeiten entsprechen, die der Beamte im aktiven Dienst außerhalb der Dienstzeiten als genehmigte Nebentätigkeiten ausgeübt hat (BVerwG, Beschluss vom 23.7.2009 - BVerwG 2 B 53.09 -, juris Rn. 11).

    Denn sie kann nunmehr ihre Tätigkeit als Ärztin ohne Rücksicht auf dienstliche Belange zeitlich unbegrenzt wahrnehmen (vgl. zum Ganzen wiederum BVerwG, Beschluss vom 23.7.2009, a. a. O., Rn. 12).

  • VG Düsseldorf, 26.07.2010 - 23 K 7988/08

    Neuberechnung und Kürzung der Versorgungsbezüge eines ehemaligen Rechtsanwaltes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 5 LB 199/13
    Dies schließt eine den Gewinn eines bestimmten Geschäftsjahres mindernde Berücksichtigung von Verlusten aus vorangegangenen Jahren aus (so auch OVG Saarl., Beschluss vom 16.9.2009, a. a. O., Rnrn. 16 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 26.7.2010 - 23 K 7988/08 -, juris Rn. 18; VG Frankfurt, Urteil vom 12.4.2010 - 9 K 114/10.F -, juris Rnrn. 26, 33).

    Der Dienstherr ist nicht verpflichtet, den Versorgungsempfänger im Rahmen der Ruhensberechnung durch Verminderung aktueller Gewinne um die Verluste früherer Geschäftsjahre zu entlasten und sich damit letztendlich an dem unternehmerischen Risiko zu beteiligen (VG Düsseldorf, Urteil vom 26.7.2010, a. a. O., Rn. 18).

  • VG Regensburg, 12.12.2001 - RO 1 K 01.1355

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße beamtenrechtliche Ruhensberechnung; Umfang

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 5 LB 199/13
    Die Möglichkeit des Verlustabzugs verfolgt rein steuerliche Zielsetzungen (Plog/Wiedow, BBG, Bd. 2 BeamtVG, Stand: Mai 2014, § 53 BeamtVG Rnrn. 141, 144, 147; vgl. auch VG Regensburg, Urteil vom 12.12.2001 - RO 1 K 01.1355 -, juris Rnrn. 15, 17; VG München, Urteil vom 30.1.2007 - M 5 K 05.2728 -, juris Rn. 19).

    Dieses dem unternehmerischen Risiko entgegenkommende steuerrechtliche Instrument des Verlustabzugs nach § 10d EStG hat ersichtlich keinen Einfluss auf die der Klägerin in 2003 zugeflossenen Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von 41.713,-- EUR, die der Anrechnung zugrunde gelegt wurden (vgl. zum Ganzen auch VG Regensburg, Urteil vom 12.12.2001, a. a. O., Rn. 17; VG Kassel, Urteil vom 20.5.2008 - 1 E 1159/07 -, juris Rn. 20; VG Würzburg, Urteil vom 22.11.2005 - W 1 K 05.174 -, juris Rn. 24).

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 5 LB 68/13

    Anrechnung einer frei gewordenen Ansparrücklage auf das Witwengeld im Rahmen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 5 LB 199/13
    Grundsätzlich ist für die Frage, welche Beträge wann als Erwerbseinkommen berücksichtigt werden können, der Zeitpunkt entscheidend, zu dem dem Berechtigten das entsprechende Einkommen zugeflossen ist (vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 20.4.2009 - 1 A 2606/08 -, juris Rn. 5; Nds. OVG, Urteil vom 8.7.2014 - 5 LB 68/13 -, zur Veröffentlichung bei juris vorgesehen).

    Danach ist der Gesetzgeber berechtigt, die Anrechnung desjenigen Einkommens auf die grundsätzlich ohne Rücksicht auf das Vermögen und sonstiges Einkommen des Beamten zu zahlenden Versorgungsbezüge anzuordnen, das ein Ruhestandsbeamter nur deshalb durch den Einsatz seiner Arbeitskraft erzielen kann, weil seine Dienstleistungspflicht vorzeitig weggefallen ist (BVerwG, Urteil vom 28.6.2012, a. a. O., Rn. 21; Urteil vom 31.5.2012, a.a.O., Rn. 23 zu § 53 SVG; Nds. OVG, Urteil vom 8.7.2014, a. a. O.).

  • OVG Saarland, 16.09.2009 - 1 A 435/08

    Anrechnung von im vorzeitigen Ruhestand erzieltem Erwerbseinkommen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 5 LB 199/13
    Dass die Einkünfte aus Gewerbebetrieb nicht auf der Arbeitskraft der Klägerin beruhten, sondern in erster Linie eine Kapitalanlage darstellten, ist weder vorgetragen worden noch sonst ersichtlich (vgl. hierzu OVG NRW, Urteil vom 20.6.2007 - 21 A 2664/05 -, juris Rn. 20; OVG Saarl., Beschluss vom 16.9.2009 - 1 A 435/08 -, juris Rnrn. 12 f.).

    Dies schließt eine den Gewinn eines bestimmten Geschäftsjahres mindernde Berücksichtigung von Verlusten aus vorangegangenen Jahren aus (so auch OVG Saarl., Beschluss vom 16.9.2009, a. a. O., Rnrn. 16 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 26.7.2010 - 23 K 7988/08 -, juris Rn. 18; VG Frankfurt, Urteil vom 12.4.2010 - 9 K 114/10.F -, juris Rnrn. 26, 33).

  • VG Würzburg, 22.11.2005 - W 1 K 05.174
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 5 LB 199/13
    Dieses dem unternehmerischen Risiko entgegenkommende steuerrechtliche Instrument des Verlustabzugs nach § 10d EStG hat ersichtlich keinen Einfluss auf die der Klägerin in 2003 zugeflossenen Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von 41.713,-- EUR, die der Anrechnung zugrunde gelegt wurden (vgl. zum Ganzen auch VG Regensburg, Urteil vom 12.12.2001, a. a. O., Rn. 17; VG Kassel, Urteil vom 20.5.2008 - 1 E 1159/07 -, juris Rn. 20; VG Würzburg, Urteil vom 22.11.2005 - W 1 K 05.174 -, juris Rn. 24).
  • VG Kassel, 20.05.2008 - 1 E 1159/07

    Beamtenversorgung; vertikaler Verlustausgleich; Anforderungen an eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 5 LB 199/13
    Dieses dem unternehmerischen Risiko entgegenkommende steuerrechtliche Instrument des Verlustabzugs nach § 10d EStG hat ersichtlich keinen Einfluss auf die der Klägerin in 2003 zugeflossenen Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von 41.713,-- EUR, die der Anrechnung zugrunde gelegt wurden (vgl. zum Ganzen auch VG Regensburg, Urteil vom 12.12.2001, a. a. O., Rn. 17; VG Kassel, Urteil vom 20.5.2008 - 1 E 1159/07 -, juris Rn. 20; VG Würzburg, Urteil vom 22.11.2005 - W 1 K 05.174 -, juris Rn. 24).
  • OVG Niedersachsen, 29.07.2013 - 5 LA 275/12

    Unter dem gesetzlichen Vorbehalt der endgültigen Stufenzuordnung stehende Bezüge

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 5 LB 199/13
    Abgesehen davon, dass hier die Beklagte kein Mitverschulden an der Überzahlung trifft, sind die genannten Grundsätze auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar, weil sich bei einer verschärften Haftung nach § 820 Abs. 1 BGB wegen eines gesetzlichen Vorbehalts der Rückforderung die Frage eines überwiegenden Mitverschuldens der Beklagten an der Entstehung der Überzahlung nicht stellt (siehe auch Nds. OVG, Beschluss vom 29.7.2013 - 5 LA 275/12 -, juris Rn. 30 zu einem Fall des gesetzlichen Vorbehalts der endgültigen Stufenzuordnung gemäß § 2 Abs. 5 Satz 1 und 2 BesÜG).
  • OVG Niedersachsen, 11.01.2007 - 5 LB 105/05

    Wegfall der Entreicherungseinrede wegen des Bestehens eines gesetzesimmanenten

  • VGH Hessen, 20.04.2009 - 1 A 2606/08

    Anrechnung einer aufgelösten Ansparabschreibung auf Versorgungsbezüge

  • VG München, 30.01.2007 - M 5 K 05.2728
  • BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 20.03

    Dienstunfähigkeit; Erwerbseinkommen, Anrechnung von;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2007 - 21 A 2664/05

    Erwerbseinkommen aus einem Gewerbebetrieb eines in Ruhestand versetzten Beamten

  • VG Frankfurt/Main, 12.04.2010 - 9 K 114/10

    Verlustausgleich bei Einkünften aus unterschiedlichen selbstständigen

  • OVG Niedersachsen, 05.01.2018 - 5 LA 190/17

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge; Billigkeitsprüfung im Rahmen der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ist der in den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 2012 (- BVerwG 2 C 15.10 und BVerwG 2 C 4.11 -, juris) aufgestellte Grundsatz, im Rahmen der bei Rückforderungsentscheidungen zu treffenden Billigkeitsprüfung sei im Falle eines überwiegenden behördlichen Mitverschuldens regelmäßig der überzahlte Betrag in einer Größenordnung von 30 Prozent zu reduzieren, nicht anwendbar, wenn die Zahlung unter einem gesetzlichen Vorbehalt geleistet wurde und der Betreffende nach § 820 Abs. 1 Satz 2 BGB analog verschärft haftet (vgl. etwa Nds. OVG, Beschluss vom 29.7.2013 - 5 LA 275/12 -, juris Rn. 30; Urteil vom 8.7.2014 - 5 LB 199/13 -, juris Rn. 50; Beschluss vom 1.9.2014 - 5 LA 240/13 -, juris Rn. 21).

    In diesem Sinne entscheidet der beschließende Senat in ständiger Rechtsprechung, dass der in den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 2012 (a. a. O.) aufgestellte Grundsatz, im Rahmen der bei Rückforderungsentscheidungen zu treffenden Billigkeitsprüfung sei im Falle eines überwiegenden behördlichen Mitverschuldens regelmäßig der überzahlte Betrag in einer Größenordnung von 30 Prozent zu reduzieren, nicht anwendbar ist, wenn die Zahlung unter einem gesetzlichen Vorbehalt geleistet wurde und der Betreffende nach § 820 Abs. 1 Satz 2 BGB analog verschärft haftet (so Nds. OVG, Beschluss vom 29.7.2013 - 5 LA 275/12 -, juris Rn. 30 [zum gesetzlichen Vorbehalt des § 2 Abs. 5 BesÜG]; Beschluss vom 7.8.2013 - 5 LA 291/12 -, juris Rn. 28 [zum gesetzlichen Vorbehalt des § 55 Abs. 1 Satz 3 BeamtVG]; Urteil vom 8.7.2014 - 5 LB 199/13 -, juris Rn. 50 [zum gesetzlichen Vorbehalt des § 53a BeamtVG a. F.; das Urteil ist durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.11.2014 - BVerwG 2 B 72.14 -, juris, aufgehoben und der Rechtsstreit an das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen worden, wo mit Beschluss vom 9.3.2015 - 5 LB 205/14 - eine Einstellung des Verfahrens nach übereinstimmenden Hauptsacheerledigungserklärungen erfolgt ist]; Beschluss vom 1.9.2014 - 5 LA 240/13 -, juris Rn. 21 [zum Fall der Fortzahlung der Bezüge nach Entlassung aufgrund § 80 Abs. 1, Abs. 5 VwGO]; Beschluss vom 5.3.2015 - 5 LA 177/13 - [zum gesetzlichen Vorbehalt des § 9a Abs. 2 BBesG]; Beschluss vom 4.3.2016 - 5 LA 133/15 - [zum gesetzlichen Vorbehalt des § 53 BeamtVG]).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2015 - 7 B 16.14

    Beamtenversorgungsrecht; Versorgungsbezüge; Rückforderungsbescheid;

    Es kann hier offen bleiben, ob dies auch dann gilt, wenn die Überzahlung aufgrund eines gesetzesimmanenten Vorbehalts der nachträglichen Anwendung der Ruhensvorschriften erfolgt ist und der Versorgungsberechtigte bereits nach § 820 Abs. 1 Satz 2 BGB verschärft haftet (verneinend: Niedersächsisches OVG, Urteil vom 8. Juli 2014 - 5 LB 199/13 - juris Rn. 50; Weinbrenner in: Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsrecht, Stand: Oktober 2014, § 52 Rn. 137a).
  • OVG Niedersachsen, 16.08.2019 - 5 LA 126/18

    Aufrechnung; Billigkeitsentscheidung; Erwerbseinkommen; Ratenzahlung;

    Sofern Strukturprinzipien des Versorgungsrechts dem nicht entgegenstehen, entspricht der versorgungsrechtliche Einkommens- und Einkünftebegriff des § 64 Abs. 6 Satz 1 NBeamtVG (und des § 53 Abs. 7 Satz 1 BeamtVG) grundsätzlich demjenigen des Einkommensteuerrechts mit der Folge, dass die konkretisierenden Regelungen des Einkommensteuergesetzes (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 EStG sowie §§ 13 bis 19a EStG) herangezogen werden können (BVerwG, Urteil vom 31.5.2012 - BVerwG 2 C 18.10 -, juris Rn 13 m. w. N.; Nds. OVG, Urteil vom 8.7.2014 - 5 LB 199/13 - Urteil vom 26.4.2016 - 5 LC 10/15 -, juris Rn 41; Plog/Wiedow, BBG, Stand: August 2019, Band 2, § 53 Rn 128).
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2016 - 5 LC 10/15

    Aufwandsentschädigung; Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit; Erwerbseinkommen;

    Sofern Strukturprinzipien des Versorgungsrechts dem nicht entgegenstehen, entspricht der versorgungsrechtliche Einkommens- und Einkünftebegriff des § 53 Abs. 7 Satz 1 BeamtVG grundsätzlich demjenigen des Einkommensteuerrechts mit der Folge, dass die konkretisierenden Regelungen des Einkommenssteuergesetzes herangezogen werden können (BVerwG, Urteil vom 31.5.2012 - BVerwG 2 C 18.10 -, juris Rn 13 m. w. N.; Nds. OVG, Urteil vom 8.7.2014 - 5 LB 199/13 - Kümmel, BeamtVG, Stand: Oktober 2015, Bd. 3, § 53 Rn 59; Plog/Wiedow, a. a. O., § 53 Rn 128).
  • VG Trier, 16.09.2014 - 1 K 987/14

    Kürzung von Versorgungsbezügen; Einkünfte iSv § 53 BeamtVG

    Dabei stehen einer versorgungsrechtlichen Berücksichtigung des steuerlich nach § 10d Abs. 4 EStG ermittelten Verlustvortrags im Rahmen des § 53 BeamtVG Strukturprinzipien des Versorgungsrechts entgegen (vgl. dazu OVG Lüneburg, Urteil vom 8. Juli 2014 - 5 LB 199/13 -, Rz. 34 ff., juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht