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   OVG Niedersachsen, 08.10.2014 - 7 MS 52/14   

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https://dejure.org/2014,30071
OVG Niedersachsen, 08.10.2014 - 7 MS 52/14 (https://dejure.org/2014,30071)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.10.2014 - 7 MS 52/14 (https://dejure.org/2014,30071)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Oktober 2014 - 7 MS 52/14 (https://dejure.org/2014,30071)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 1 EnWG; § 13 Abs. 2 EnWG; § 161 Abs. 2 S. 1 VwGO; § 161 Abs. 3 VwGO
    Analoge Anwendbarkeit des § 161 Abs. 3 VwGO im einstweiligen Rechtschutz zu einer Untätigkeitsklage; Bestehen von mit den Interessen eines Energieversorgungsunternehmens gleichgerichteten öffentlichen Interessen an der Wahrnehmung der Versorgungsaufgabe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Analoge Anwendbarkeit des § 161 Abs. 3 VwGO im einstweiligen Rechtschutz zu einer Untätigkeitsklage; Bestehen von mit den Interessen eines Energieversorgungsunternehmens gleichgerichteten öffentlichen Interessen an der Wahrnehmung der Versorgungsaufgabe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Analoge Anwendbarkeit des § 161 Abs. 3 VwGO im einstweiligen Rechtschutz zu einer Untätigkeitsklage; Bestehen von mit den Interessen eines Energieversorgungsunternehmens gleichgerichteten öffentlichen Interessen an der Wahrnehmung der Versorgungsaufgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 2015, 76
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Hessen, 29.03.1993 - 5 UE 512/92

    Erledigungserklärung nach Heilung von Mängeln eines Abgabenbescheides im Prozeß -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.10.2014 - 7 MS 52/14
    "Bisheriger" Sach- und Streitstand ist dabei grundsätzlich derjenige Sach- und Streitstand, der unmittelbar vor dem Ereignis bestanden hat, das die Hauptbeteiligten übereinstimmend für erledigend gehalten haben (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 29.3. 1993 - 5 UE 512/92 -, NVwZ-RR 1994, 125 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 6).
  • VG Potsdam, 26.09.2016 - 8 K 1272/16

    Erhöhtes Arbeitaufkommen als zureichender Grund für verzögerte Bescheidung des

    Dies gilt auch für § 161 Abs. 3 VwGO, der zwar eine Sonderregelung hinsichtlich der Kostenfolge gegenüber § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO darstellt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Oktober 2014 - 7 MS 52/14 -, juris, Rz. 63; Bertram/Weides, NVwZ 1988, 673, 675; Neumann, a.a.O., Rz. 197; Redeker/v. Oertzen, VwGO, 16. Aufl. 2014, Rz. 9 zu § 161), nach Auffassung des Gerichts aber nicht gebietet, der Prozesswirtschaftlichkeit zuwider weitere Ermittlungen vorzunehmen.
  • VG Braunschweig, 03.06.2020 - 1 B 47/20

    Aufsichtsrat; Berechnung; Demokratieprinzip; demokratische Legitimation;

    Festzustellen sind konkrete Nachteile des Antragstellers, welche in der Zeit bis zur Hauptsacheentscheidung eintreten können, wenn die einstweilige Anordnung nicht erlassen wird (Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 37. EL, § 123 Rn. 80b; vgl. auch Nds. OVG, Beschl. v. 8.10.2014 - 7 MS 52/14 -, juris Rn. 79; Beschl. v. 25.7.2014 - 13 ME 97/14 -, juris Rn. 7).
  • VG Cottbus, 06.12.2016 - 6 K 287/16

    Kommunalrecht: Schmutzwasseranschlussbeitrag; übereinstimmende

    Dies gilt auch für § 161 Abs. 3 VwGO, der zwar eine Sonderregelung hinsichtlich der Kostenfolge gegenüber § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO darstellt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Oktober 2014 - 7 MS 52/14 -, zit. nach juris, Rn. 63; Bertram/Weides, NVwZ 1988, 673, 675; Neumann, a.a.O., Rn. 197; Redeker/v. Oertzen, VwGO, 16. Aufl. 2014, § 161 Rn. 9), es aber nicht gebietet, der Prozesswirtschaftlichkeit zuwider weitere Ermittlungen vorzunehmen.
  • VG Potsdam, 27.01.2023 - 3 K 2005/22
    Insoweit kommt es auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses an (BVerwG, Beschluss vom 16. Oktober 2012 - 2 B 7.12 -, juris Rn. 2; OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Oktober 2014 - 7 MS 52/14 -, juris Rn. 65; Günther, DVBl. 1988, 612, 614).
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