Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 08.10.2018 - 9 OA 135/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,33000
OVG Niedersachsen, 08.10.2018 - 9 OA 135/18 (https://dejure.org/2018,33000)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.10.2018 - 9 OA 135/18 (https://dejure.org/2018,33000)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Oktober 2018 - 9 OA 135/18 (https://dejure.org/2018,33000)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,33000) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 12.05.2014 - 9 LB 111/12

    Baurechtliche Einordnung von Pferdezucht und Pensionspferdehaltung als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.10.2018 - 9 OA 135/18
    Vielmehr lehnt der Senat das wirtschaftliche Interesse gemäß § 52 Abs. 1 GKG in diesen Fällen an die in Ziffer 1.5 des Streitwertkatalogs getroffene Regelung für Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes an, weil das erkennbare Klageziel darauf gerichtet ist, weiterhin von einer Zahlung des festgesetzten Beitrags verschont zu bleiben, solange eine landwirtschaftliche Nutzung als Grundlage für die Stundung nach § 135 Abs. 4 BauGB andauert (vgl. den Senatsbeschluss vom 12.5.2014 - 9 LB 111/12 - im Anschluss an das dortige Urteil gleichen Datums = juris, insoweit nicht veröffentlicht).
  • VG Hannover, 22.12.2020 - 1 A 10748/17

    Streitwert; Stundung; Widerruf

    Bei einer Klage gegen den Widerruf der Stundung eines Abwasserbeitrags mit dem Ziel, weiterhin von der Zahlung des festgesetzten Beitrags verschont zu bleiben, richtet sich der Streitwert auch dann nach Nr. 3.2 des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, wenn die Stundung zinslos erfolgt ist (entgegen Nds. OVG, Beschl. v. 08.10.2018 - 9 OA 135/18 -, juris).

    Für den Fall einer Klage gegen den Widerruf einer zinslosen Stundung eines Erschließungsbeitrags hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschieden, dass der Streitwert in Anlehnung an die Streitwertvorgaben für den vorläufigen Rechtsschutz (Nr. 1.5 Satz 1 Halbsatz 2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung vom 18. Juli 2013 (NVwZ-Beilage 2/2013, 57; NordÖR 2014, 11)) mit einem Viertel des gestundeten Betrages anzusetzen sein soll, wenn das erkennbare Klageziel darauf gerichtet ist, weiterhin von einer Zahlung des festgesetzten Beitrags verschont zu bleiben (Beschl. v. 08.10.2018 - 9 OA 135/18 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2021 - 2 S 379/21

    Zur Berechnung des Streitwerts für eine Klage auf zinslose Stundung von

    Daher kann der Zinssatz entgegen der Ansicht des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 08.10.2018 - 9 OA 135/18 - juris Rn. 4) für die Wertbestimmung herangezogen werden, auch wenn es in der Sache nicht um Stundungszinsen geht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht