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   OVG Niedersachsen, 09.02.2009 - 11 OB 393/08   

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OVG Niedersachsen, 09.02.2009 - 11 OB 393/08 (https://dejure.org/2009,9117)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.02.2009 - 11 OB 393/08 (https://dejure.org/2009,9117)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Februar 2009 - 11 OB 393/08 (https://dejure.org/2009,9117)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vereinsrecht: Anforderungen an eine richterliche Durchsuchungsanordnung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Abs. 2 VereinsG; § 4 Abs. 4 VereinsG
    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung gem. § 4 Vereinsgesetz (VereinsG) i.R.e. vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen die "Heimattreue Deutsche Jugend" e.V. (HDJ)

  • Judicialis

    VereinsG § 4 Abs. 2; ; VereinsG § 4 Abs. 4 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VereinsG § 4 Abs. 2; VereinsG § 4 Abs. 4 S. 2
    Zur Durchsuchungsanordnung nach § 4 Vereinsgesetz : Durchsuchungsanordnung: Vereinsrecht; Vereinsrecht: Durchsuchungsanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 475
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 23.03.1994 - 2 BvR 396/94

    Durchsuchung von Banken wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2009 - 11 OB 393/08
    Vergleichbares gilt hinsichtlich der Anforderung, bereits in der Durchsuchungsanordnung die zu suchenden Gegenstände in einer "der Eigenart des Tatverdachts" sachgerechten Weise zu bezeichnen (vgl. BVerfG, B. v. 23.3.1994 - 2 BvR 396/94 -, a. a. O.; Kruis / Wehowsky, Verfassungsgerichtliche Leitlinien zur Wohnungsdurchsuchung, NJW 1999, 682, S. 684).

    Auch muss die Durchsuchungsanordnung entsprechend Zielrichtung und Stand der Ermittlungen die zu durchsuchenden Räumlichkeiten hinreichend konkret bezeichnen (BVerfG, B. v. 23.3.1994 - 2 BvR 396/94 -, a. a. O.; Kruis / Wehowsky, a.a.O., S. 684).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2002 - 1 S 10/02

    Rechtsmittel im vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahren - Durchsuchungsanordnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2009 - 11 OB 393/08
    Das unter dem Gesichtspunkt des Rehabilitationsinteresses zu fassende Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers folgt aus dem Gebot effektiven Grundrechtsschutzes in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe wie hier der Wohnungsdurchsuchung, die ihrer Natur nach häufig ohne vorherige Anhörung des Betroffenen erfolgen und schon wieder beendet sind, bevor dieser Gelegenheit erhält, die Berechtigung des Grundrechtseingriffs gerichtlich klären zu lassen (NdsOVG, B. v. 27.8.2001 - 11 O 3411/00 - BayVGH, B. v. 11.12.2002 - 4 C 02.2478 -, NVwZ-RR 2003, 847; VGH Mannheim, B. v. 14.5.2002 - 1 S 10/02 -, NVwZ 2003, 368, jew. m. w. Nachw.).
  • OVG Niedersachsen, 09.02.2009 - 11 OB 417/08

    Vereinsverbot, Durchsuchung und Beschlagnahme im Ermittlungsverfahren,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2009 - 11 OB 393/08
    Deren Verstrickung wurde vielmehr durch die Beschlagnahmeanordnung der Antragstellerin begründet und durch den im Verfahren 11 OB 417/08 angegriffenen Beschlagnahmebeschluss des Verwaltungsgerichts vom 22.10.2008 bestätigt.
  • VGH Bayern, 11.12.2002 - 4 C 02.2478

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bestimmtheit einer Durchsuchungs- und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2009 - 11 OB 393/08
    Das unter dem Gesichtspunkt des Rehabilitationsinteresses zu fassende Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers folgt aus dem Gebot effektiven Grundrechtsschutzes in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe wie hier der Wohnungsdurchsuchung, die ihrer Natur nach häufig ohne vorherige Anhörung des Betroffenen erfolgen und schon wieder beendet sind, bevor dieser Gelegenheit erhält, die Berechtigung des Grundrechtseingriffs gerichtlich klären zu lassen (NdsOVG, B. v. 27.8.2001 - 11 O 3411/00 - BayVGH, B. v. 11.12.2002 - 4 C 02.2478 -, NVwZ-RR 2003, 847; VGH Mannheim, B. v. 14.5.2002 - 1 S 10/02 -, NVwZ 2003, 368, jew. m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 03.09.1991 - 2 BvR 279/90

    Fehlende Rechtswegerschöpfung im Hinblick auf vermeintliche, da zu allgemein

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2009 - 11 OB 393/08
    Der Zweck der Durchsuchungsanordnung, den Zugriff auf Beweisgegenstände bei Vollziehung der Durchsuchung zu begrenzen, erfordert dabei eine Konkretisierung der "Verdachtsumschreibung" in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht, die über eine floskelhafte Beschreibung des Vorwurfs hinausgeht (BVerfG, B. v. 3.9.1991 - 2 BvR 279/90 -, B. v. 29.1.2002 - 2 BvR 1245/01 -, jew. a. a. O.).
  • BVerfG, 29.01.2002 - 2 BvR 1245/01
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2009 - 11 OB 393/08
    Der Zweck der Durchsuchungsanordnung, den Zugriff auf Beweisgegenstände bei Vollziehung der Durchsuchung zu begrenzen, erfordert dabei eine Konkretisierung der "Verdachtsumschreibung" in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht, die über eine floskelhafte Beschreibung des Vorwurfs hinausgeht (BVerfG, B. v. 3.9.1991 - 2 BvR 279/90 -, B. v. 29.1.2002 - 2 BvR 1245/01 -, jew. a. a. O.).
  • OVG Niedersachsen, 09.02.2009 - 11 OB 417/08

    Anordnungsverfahren zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme durch

    Die gegen diesen Beschluss gerichtete Beschwerde des Antragsgegners hat der Senat mit Beschluss vom heutigen Tag zurückgewiesen (11 OB 393/08); hierauf wird Bezug genommen.

    Die zutreffenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts zur Annahme eines gegen die "Heimattreue Deutsche Jugend" e.V. (HDJ) bestehenden Anfangsverdachts und Bewertung des Antragsgegners als "aktiver Funktionär" und damit als Mitglied der HDJ im Sinn des § 4 Abs. 4 S. 2 VereinsG macht sich der Senat zu eigen; insoweit wird zur weiteren Begründung auf den heutigen Beschluss im Verfahren 11 OB 393/08 verwiesen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2018 - 7 E 10306/18

    Gerichtliche Durchsuchungsanordnung für Räume von Vereinen, die der PKK

    Eine solche Begrenzung entspricht dem Zweck der Durchsuchungsanordnung, den Zugriff nur auf Beweisgegenstände zu erstrecken; daneben ist eine Konkretisierung des Anlasses der Durchsuchung erforderlich (vgl. OVG Nds, Beschluss vom 9. Februar 2009 - 11 OB 393/08 -, juris, Rn. 8, m.w.N.).

    So wird der Rahmen für die gerichtliche Kontrolle der mit der Durchsuchung verbundenen Grundrechtseingriffe erkennbar abgesteckt (vgl. OVG Nds, Beschluss vom 9. Februar 2009, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2023 - 3 P 85/23

    Behandlung einer Beschwerde gegen eine Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung

    Aufgrund der verfassungsrechtlich determinierten Zielrichtung der Ermittlungen und der restriktiv normierten Verbotsvoraussetzungen (Art. 9 Abs. 2 GG, § 3 Abs. 1 VereinsG) bedarf es im Allgemeinen keiner über diesen Durchsuchungsanlass hinausgehenden Konkretisierung der Durchsuchungsanordnung (NdsOVG, Beschluss vom 9. Februar 2009 - 11 OB 393/08 - juris Rn. 8).
  • OVG Sachsen, 12.11.2013 - 3 E 70/13

    Durchsuchung von Wohnräumen, Personen und Sachen, Zuständigkeit für Antrag vor

    Allerdings hat dieses gemäß § 4 Abs. 1 VereinsG hierfür zulässigerweise die Hilfe der für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständigen Behörden und Dienststellen des Freistaats Sachsen in Anspruch genommen (hierzu näher OVG Lüneburg, Beschl. v. 9. Februar 2009 - 11 OB 393/08 - , juris Rn. 6).

    14 Insbesondere hat das Verwaltungsgericht das Bestimmtheitserfordernis bei der Durchsuchungsanordnung beachtet, wozu gehört, dass die "Verdachtsumschreibung" in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht konkretisiert sowie Anlass und Zielrichtung der Durchsuchung hinreichend klar begrenzt werden müssen (näher OVG Lüneburg, Beschl. v. 9. Februar 2009 - 11 OB 393/08 -, juris Rn. 8 f. m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 04.11.2010 - 11 OB 425/10

    Voraussetzungen für eine Durchsuchungsanordnung und Beschlagnahmeanordnung im

    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 9. Februar 2009 (- 11 OB 393/08 -, NVwZ-RR 2009, 475) ausgeführt hat, erfordert der Zweck der Durchsuchungsanordnung, den Zugriff auf Beweisgegenstände bei Vollziehung der Durchsuchung zu begrenzen, dabei eine Konkretisierung der "Verdachtsumschreibung" in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht, die über eine floskelhafte Beschreibung des Vorwurfs hinausgeht (BVerfG, Beschl. v. 3.9.1991 - 2 BvR 279/90 -, NJW 1992, 551 u. Beschl. v. 29.1.2002 - 2 BvR 1245/01 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2010 - 1 L 71.10

    Beschwerde; vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren; Durchsuchungs- und

    Die Beschwerde zielt angesichts des Vollzuges der Anordnung durch den Antragsteller nurmehr auf die nachträgliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der ohne Anhörung des Betroffenen erlassenen Anordnung, für die wegen des damit verbundenen Grundrechtseingriffs ein unabweisbares Interesse besteht (vgl. Beschluss des Senats vom 24. November 2008 - OVG 1 L 53.08 - ferner OVG Niedersachsen, Beschluss vom 9. Februar 2009 - 11 OB 393/08 - NVwZ-RR 2009, 475).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2019 - 5 E 276/18

    Durchsuchung von Wohnräumen und Geschäftsräumen als tiefgreifender

    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 9. Februar 2009 - 11 OB 393/08 -, juris, Rn. 8; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27. Oktober 2011 - 1 S 1864/11 -, Rn. 6; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 9. August 2018 - 7 E 10306/18 -, juris, Rn. 15; Roth, in: Schenke/ Graulich/Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, 2. Aufl. 2019, § 4 VereinsG Rn. 42.
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