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   OVG Niedersachsen, 09.04.2020 - 13 ME 27/20   

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https://dejure.org/2020,14272
OVG Niedersachsen, 09.04.2020 - 13 ME 27/20 (https://dejure.org/2020,14272)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.04.2020 - 13 ME 27/20 (https://dejure.org/2020,14272)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. April 2020 - 13 ME 27/20 (https://dejure.org/2020,14272)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 Abs 1 AufenthG; § ... 25 Abs 3 AufenthG; § 60 Abs 5 AufenthG; § 60 Abs 7 AufenthG; § 60a Abs 2 S 1 AufenthG; § 72 Abs 2 AufenthG; § 84 Abs 2 S 1 AufenthG; § 123 Abs 1 S 2 VwGO; § 146 Abs 4 VwGO; § 154 Abs 1 VwGO; § 155 Abs 2 VwGO; § 161 Abs 2 S 1 VwGO; § 166 Abs 1 S 1 VwGO; § 173 S 1 VwGO; § 80 Abs 1 S 1 VwGO; § 80 Abs 5 S 1 VwGO; § 92 Abs 3 S 1 VwGO; § 114 Abs 1 S 1 ZPO; § 121 Abs 1 ZPO
    Abschiebung; Anordnung; Aufenthaltserlaubnis; Aussetzung; Ausweisung; Beschwerde; Beschwerdebegründung; Corona-Pandemie; darlegen; Duldung; einstellen; Erfolgsaussicht; erledigt erklärt; Hauptantrag; Hauptsache; Hilfsantrag; Klage; Luftraum, geschlossener; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 09.04.2020 - 13 PA 9/20

    Abschiebungsanordnung; sofortiges Anerkenntnis; Anzeigepflicht; Aufenthalt;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.04.2020 - 13 ME 27/20
    Thematisch überhaupt keine Darlegung ist zu dem während des Beschwerdeverfahrens (vgl. Schriftsätze des Prozessbevollmächtigten des Antragstellers v. 18.3.2020, Bl. 173 der GA, und v. 7.4.2020, Bl. 188 R der GA) eingenommenen Standpunkt erfolgt, der Vollzug des Untersuchungshaftbefehls des Amtsgerichts E. - 5 Gs 114/19 - vom 15. Dezember 2019 in dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft F. 210 Js 68786/19 (vgl. Bl. 208 R, 211 und 213 der BA 002) bilde seit dem 15. Dezember 2019 ein rechtliches und tatsächliches Hindernis für die Abschiebung des Antragstellers im Sinne des § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (vgl. dazu Senatsbeschl. v. heutigen Tage in dem Verfahren 13 PA 9/20).

    Im Übrigen ist dieser Umstand in der Sache ohnehin nicht geeignet, zu einem Duldungsgrund nach § 60a Abs. 2 AufenthG zu führen (vgl. Senatsbeschl. v. heutigen Tage im Verfahren 13 PA 9/20) und die die Ablehnung des Hilfsantrags tragende Annahme des Verwaltungsgerichts zu erschüttern, ein Anordnungsanspruch (§ 123 Abs. 3 VwGO in Verbindung mit §§ 920 Abs. 2, 294 Abs. 1 ZPO) sei nicht glaubhaft gemacht.

  • OVG Niedersachsen, 25.07.2014 - 13 ME 97/14

    Darlegungserfordernis des § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO; Anforderungen einer auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.04.2020 - 13 ME 27/20
    Stützt das Verwaltungsgericht sein Ergebnis auf mehrere Begründungen, muss die Beschwerde alle Begründungen aufgreifen, sich mit diesen auseinandersetzen und in Zweifel ziehen (vgl. Senatsbeschl. v. 14.9.2016 - 13 ME 175/16 -, V.n.b., S. 2 f. des Beschlussabdrucks, und v. 25.7.2014 - 13 ME 97/14 -, juris Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 13.03.2018 - 13 ME 38/18
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.04.2020 - 13 ME 27/20
    Vor diesem Hintergrund konnte das erstinstanzlich im Hilfsantrag abgelehnte Eilrechtsschutzbegehren nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO nicht mehr zulässigerweise weiterverfolgt werden und war daher endgültig ohne Erfolgsaussichten (vgl. zu dieser Konsequenz Senatsbeschl. v. 13.3.2018 - 13 ME 38/18 -, juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 08.08.2006 - 11 CE 05.2152

    Aussetzung der Abschiebung; Verfahrensduldung; vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.04.2020 - 13 ME 27/20
    Durch die Beschwerdebegründung muss vielmehr das Entscheidungsergebnis in Frage gestellt werden (Bayerischer VGH, Beschl. v. 8.8.2006 - 11 CE 05.2152 -, juris Rn. 8; Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 146 Rn. 13c (Stand: 34. EL Mai 2018)).
  • OVG Niedersachsen, 22.08.2017 - 13 ME 213/17

    Anforderungen an die Begründung der Beschwerde nach § 146 Abs. 4 VwGO

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.04.2020 - 13 ME 27/20
    Angesichts des in der Hauptsache (auch) geltend gemachten Anspruchs auf Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG komme zwar ausnahmsweise eine sog. "Verfahrensduldung" nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG zur Sicherung dieses Titelanspruchs (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 -, juris Rn. 3) in Betracht.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2008 - 2 M 72/08
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.04.2020 - 13 ME 27/20
    Eine ordnungsgemäße Beschwerdebegründung liegt mithin nur dann vor, wenn sich aus den fristgerecht dargelegten Gesichtspunkten die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Entscheidung und die Notwendigkeit ihrer Aufhebung ergeben (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 27.5.2008 - 2 M 72/08 -, juris Rn. 6; Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 146 Rn. 41; Redeker, in: Redeker/v. Oertzen, VwGO, 16. Aufl. 2014, § 146 Rn. 22).
  • OVG Niedersachsen, 09.04.2020 - 13 PA 9/20

    Keine tatsächliche oder rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung durch Vollzug

    VwGO in Verbindung mit § 76 Abs. 2 Satz 1 NJG ungeachtet der Erledigung des Eilrechtsstreits 4 B 420/19 // 13 ME 27/20 in der Hauptsache der Senat in der Besetzung mit drei Berufsrichtern zu entscheiden (vgl. Senatsbeschl. v. 13.3.2018 - 13 PA 39/18 -, juris Rn. 1 ff. m.w.N.).
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