Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 09.07.2010 - 4 ME 306/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Einführung eines Jugendhilfeprojektes; Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Einführung eines Jugendhilfeprojektes; Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einordnung von jugendhilferechtlichen Leistungen in den Schutzbereich der Berufsfreiheit bei gemeinnützigen Trägern der freien Jugendhilfe ebenso wie bei privat-gewerblichen Anbietern; Wettbewerbsrelevante erhebliche Benachteiligung anderer Leistungsanbieter aufgrund der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Sozialraumorientiertes Jugendhilfeprojekt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einordnung von jugendhilferechtlichen Leistungen in den Schutzbereich der Berufsfreiheit bei gemeinnützigen Trägern der freien Jugendhilfe ebenso wie bei privat-gewerblichen Anbietern; Wettbewerbsrelevante erhebliche Benachteiligung anderer Leistungsanbieter aufgrund der ...
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 13.11.2009 - 4 B 13/09
- VG Osnabrück, 04.01.2010 - 4 B 13/09
- OVG Niedersachsen, 09.07.2010 - 4 ME 306/09
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2010, 850
- DVBl 2010, 1187
- DÖV 2010, 868
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 12.07.2012 - I R 106/10
Kommunaler Kindergarten als Betrieb gewerblicher Art - Gemeinnützigkeit
Dafür stehen gleichermaßen die öffentlichen, die kirchlichen wie freigemeinnützigen Leistungsträger, aber --wie sich gerade aus dem neugeschaffenen und erstmals für das Streitjahr geltenden Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz) vom 27. Dezember 2004 (BGBl I 2004, 3852) und konkret aus § 74a SGB VIII in der Fassung dieses Gesetzes ergibt-- auch privat-gewerbliche Anbieter zur Verfügung (vgl. z.B. Wiesner, SGB VIII, 4. Aufl., § 74a Rz 5 ff. und § 3 Rz 10a; Struck, daselbst, Vor § 22 Rz 14; Münder, Das Jugendamt 2011, 69, jeweils m.w.N.; s. aus sozialrechtlicher Sicht auch --unter Berufung auf Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes-- z.B. Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 9. Juli 2010 4 ME 306/09, Kostenerstattungspflichtige Entscheidungen der Sozial- und Verwaltungsgerichte --EuG-- 2011, 151; Verwaltungsgericht Oldenburg, Urteil vom 6. August 2010 13 A 2512/08, EuG 2011, 114). - OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2012 - 12 B 458/12
Vorliegen eines sozialraumorientierten Jugendhilfekonzepts für Hilfesuchende …
Das Verwaltungsgericht hat nämlich auch insoweit unter Auseinandersetzung mit den entsprechenden Einlassungen der Beteiligten und den beigezogenen Unterlagen in nicht zu beanstandender Weise die Feststellung getroffen, dass sich keine hinreichenden Anhaltspunkte für die Vereinbarung eines Sozialraumbudgets, wie es dem Oberverwaltungsgericht für das Land Niedersachsen im Verfahren 4 ME 306/09 zur Entscheidung vorlag, Vgl. Beschluss vom 9. Juli 2010, JAmt 2011, 102 (204), wonach seinerzeit die Vergütung für Einzelfallmaßnahmen zu Lasten des dem Sozialraumträgers zugewiesenen Budget gingen, finden ließen.vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 9. Juli 2010 - 4 ME 306/09 -, JAmt 2011, 102 (104).
- OVG Niedersachsen, 11.07.2012 - 4 LA 54/11
Einführung eines sozialraumorientierten Jugendhilfekonzeptes - …
Davon ist insbesondere auszugehen, wenn durch staatliches Handeln der Wettbewerb beeinflusst wird und Konkurrenten erheblich benachteiligt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.8.2004 - 1 BvR 378/00 -, NJW 2005, 273, 274; BVerfG, Beschl. v. 12.10.1977 - 1 BvR 217, 216/75 -, BVerfGE 46, 120, 137; BVerfG, Beschl. v. 12.6.1990 - 1 BvR 355/86 -, BVerfGE 82, 209, 223 f.;… BVerwG, Urt. v.13.5.2004 - 3 C 45.03 -, BVerwGE 121, 23, 27;… BVerwG, Urt. v. 17.12.1991 - 1 C 5.88 -, BVerwGE 89, 281, 283; ferner Senatsbeschl. v. 9.7.2010 - 4 ME 306/09 / 4 ME 307/09 / 4 ME 308/09 - und 13.3.2006 - 4 ME 1/06 -). - OVG Niedersachsen, 02.09.2010 - 4 LA 176/09
Kein Anspruch des Anbieters jugendhilferechtlicher Leistungen gegen den …
- VG Augsburg, 20.12.2019 - Au 3 K 17.855
Jugendhilferechtlicher Kostenbeitrag
Zwar sind Fachkräfte im Sinne von § 36 Abs. 2 SGB VIII nach der Legaldefinition des § 72 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII nur bei den Jugendhilfeträgern beschäftigte Personen, so dass sonstige Personen - insbesondere Mitarbeiter des Leistungsträgers - nur beratend mitwirken können (so auch NdsOVG U.v. - 4 ME 306/09 - JAmt 2011, 102, 105).