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   OVG Niedersachsen, 09.08.2019 - 12 MS 34/19   

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OVG Niedersachsen, 09.08.2019 - 12 MS 34/19 (https://dejure.org/2019,24216)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.08.2019 - 12 MS 34/19 (https://dejure.org/2019,24216)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. August 2019 - 12 MS 34/19 (https://dejure.org/2019,24216)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 13 BImSchG; § 2 UVPG; UVPBergbV; § 80a VwGO
    Abfallbehandlungsanlage; Abfalllagerhalle; Betriebsplanzulassung; Brandschutz; Erdgasförderung; fehlendes Vollzugsinteresse; Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; immissionsschutzrechtliche Konzentrationswirkung; Koordinierungsgebot; Parallele Genehmigungsverfahren; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • ggsc.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Baustopp für Erdgas-Reststoffbehandlungsanlage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 23
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Niedersachsen, 31.05.2018 - 12 ME 64/18

    Immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.08.2019 - 12 MS 34/19
    1.2 Eines vorherigen Antrages bei dem Antragsgegner, die von ihm angeordnete sofortige Vollziehung (wieder) auszusetzen, bedarf es nach der Rechtsprechung des Senats nicht (vgl. Senatsbeschl. v. 31.5.2018 - 12 ME 64/18 -, juris, Rn. 19 ff.).

    c) In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass bereits die - damit zu bejahende - mangelnde Nachvollziehbarkeit einer erforderlichen Vorprüfung die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des zulässigen Rechtsbehelfs eines Drittbetroffenen rechtfertigt, und zwar unabhängig davon, ob ein solcher Mangel im weiteren Verfahrenslauf geheilt werden kann (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 31.5.2018 - 12 ME 64/18 -, juris, Rn. 23, m. w. N, sowie v. 11.2.2019 - 12 ME 219/18 - juris).

    Dies ist hier aber gerade nicht der Fall, weil dazu jedenfalls die zuvor bezeichneten, bereits auf den Baubeginn bezogenen aufschiebenden Bedingungen gegeben sein müssen, dies aber nach Aktenlage nicht erkennbar der Fall und zudem gerade offen ist, ob das Vorhaben dann tatsächlich in der vorliegenden oder etwa gründungsbedingt in veränderter Form durchgeführt werden soll (vgl. bei ähnlicher Lage ein Vollzugsinteresse verneinend und einen Drittschutz bejahend: Senatsbeschl. v. 31.5.2018 - 12 ME 64/18 -, juris, Rn. 7).

  • BVerwG, 28.09.2016 - 7 C 18.15

    Gemeindliches Einvernehmen; Planungshoheit; Bergaufsicht; Bergbaubetrieb;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.08.2019 - 12 MS 34/19
    Im Urteil vom 28. September 2016 (- 7 C 18/15 -, juris, Rn. 42 f.) ist es bezogen auf das Bauplanungsrecht sogar von einem generellen Vorrang der Entscheidungskompetenz der Immissionsschutz- gegenüber der Bergbehörde ausgegangen.

    Insoweit erscheint nach systematischen Überlegungen sowie dem Sinn und Zweck eine enge Auslegung des Ausnahmetatbestands des § 4 Abs. 2 Satz 1 BImSchG geboten (vgl. allgemein: BVerwG, Urt. v. 28.9.2016 - 7 C 18/15 -, juris, Rn. 27; a. A. wohl Storost, in: Ule/Laubinger/Repkewitz, § 4 BImSchG, Stand Febr. 2014, C 14), wonach von der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung eben nur solche unterirdischen Anlagenteile ausgenommen sind, denen eigenständige Bedeutung zukommt, die gerade Bestandteil eines untertägigen bergbaurechtlichen Betriebsteils sind oder die im Übrigen den spezifisch untertägigen bergbaurechtlichen Betrieb beeinflussen können.

  • OVG Niedersachsen, 11.03.2019 - 12 ME 105/18

    Antragsbefugnis; Einwirkungsbereich; gemeinsame Anlage; Interimsverfahren;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.08.2019 - 12 MS 34/19
    Denn jedenfalls wird dadurch das vom Antragsgegner bei der Anordnung der sofortigen Vollziehung nach § 80a Abs. 1 Nr. 1, § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO bejahte und vom Senat in diesem Verfahren eigenständig zu prüfende (vgl. Senatsbeschl. v. 11.3.2019 - 12 ME 105/18 -, juris, Rn. 30 f., m. w. N.) besondere materielle Vollzugsinteresse durchgreifend in Frage gestellt.
  • BVerwG, 28.02.2019 - 3 A 4.16

    ICE-Trasse Ebensfeld - Erfurt: Eisenbahn-Bundesamt muss über Rettungsplatz am

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.08.2019 - 12 MS 34/19
    Der Antragsgegner hat aber bei der Regelung des abwehrenden Brandschutzes von dieser Zuständigkeit auszugehen und muss dementsprechend die Antragstellerin jedenfalls insoweit bei der Vorhabenzulassung beteiligen, als zu klären ist, ob bzw. in welchem Umfang oder unter welchen (baulichen) Voraussetzungen sie in der Lage ist, diesen Aufgaben bei Umsetzung des Vorhabens nachzukommen, oder dabei auf den Einsatz von Betriebsfeuerwehrkräften der Beigeladenen angewiesen ist und bejahendenfalls, ob diese dann dazu in der Lage sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.2.2019 - 3 A 4/16 -, juris; Rn. 27 ff., 55, zur Beteiligung des Trägers des abwehrenden Brandschutzes im [eisenbahnrechtlichen] Planfeststellungsverfahren).
  • BVerwG, 15.05.2012 - 9 VR 4.12
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.08.2019 - 12 MS 34/19
    Diese Einschätzung korrespondiert auch mit der mehrfach nicht allein prozessbedingt erneuerten Erklärung der Beigeladenen, von der Genehmigung vorläufig keinen Gebrauch zu machen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.5.2012 - 9 VR 4/12 -, juris, Rn. 2).
  • OVG Niedersachsen, 11.02.2019 - 12 ME 219/18

    Behördengutachter; Bewertung; behördenexterner Sachverständiger;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.08.2019 - 12 MS 34/19
    c) In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass bereits die - damit zu bejahende - mangelnde Nachvollziehbarkeit einer erforderlichen Vorprüfung die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des zulässigen Rechtsbehelfs eines Drittbetroffenen rechtfertigt, und zwar unabhängig davon, ob ein solcher Mangel im weiteren Verfahrenslauf geheilt werden kann (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 31.5.2018 - 12 ME 64/18 -, juris, Rn. 23, m. w. N, sowie v. 11.2.2019 - 12 ME 219/18 - juris).
  • BVerwG, 02.11.2017 - 7 C 25.15

    Wasserrechtliche Erlaubnisse für Kraftwerk Staudinger: Feststellungen zur

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.08.2019 - 12 MS 34/19
    Der Anlagenbegriff ist wiederum im UVPG a. F. nicht definiert, insoweit ist vielmehr auf das jeweilige fachgesetzliche Begriffsverständnis zurückzugreifen, hier also das Verständnis des Bundesimmissionsschutzgesetzes (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.11.2017 - 7 C 25/15 -, juris, Rn. 25; Appold, in. Hoppe, u. a.; UVPG, 5. Aufl., § 2 UVPG, Rn. 76).
  • OVG Niedersachsen, 11.08.2017 - 12 ME 81/17

    Immissionsschutzrecht; UVP-Vorprüfung; Vorhaben; Vorhabensbegriff; Windenergie;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.08.2019 - 12 MS 34/19
    Mit diesen normativen Vorgaben ist es daher unvereinbar, in die Vorprüfung nur die Schutzgüter einzubeziehen, die durch den Regelungsgegenstand der jeweiligen Einzelgenehmigung betroffen sind, und im Übrigen auf eine gesonderte bzw. zu ergänzende Prüfung in den parallel durchgeführten sonstigen Zulassungsverfahren zu verweisen, also etwa bei einer zusätzlich zu einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung erforderlichen wasserrechtlichen Erlaubnis die wasserrechtlichen Belange, die im dem gesonderten Genehmigungsverfahren inhaltlich zu würdigen sind, von der (einheitlichen) Vorprüfung auszunehmen (vgl. Senatsbeschl. v. 11.8.2017 - 12 ME 81/17 -, Bl. 10 f.).
  • BVerwG, 05.06.2019 - 7 VR 2.19

    Sachliche Zuständigkeit des Gerichts i.R.e. Auskunftsanspruchs eines Journalisten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.08.2019 - 12 MS 34/19
    1.1 § 83 VwGO, wonach für die sachliche und örtliche Zuständigkeit die §§ 17 bis 17b GVG entsprechend gelten, ist über den Wortlaut hinaus weiter entsprechend auch für die instanzielle Zuständigkeit (Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl., § 83, Rn. 4) sowie in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5.6.2019 - 7 VR 2/19 -, juris, Rn. 3 f.) anzuwenden.
  • BVerwG, 04.07.1986 - 4 C 31.84

    Zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Bergrechts, des Baurechts und des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.08.2019 - 12 MS 34/19
    Bezogen auf das Konkurrenzverhältnis zwischen Berg- und Baugenehmigungsbehörde hat das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urt. v. 4.7.1986 - 4 C 31/84 -, NJW 1987, 1713, 1715) auf den Gesichtspunkt abgestellt,.
  • OVG Niedersachsen, 26.10.2016 - 12 ME 58/16

    Antragsbefugnis; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Interessenabwägung;

  • VGH Bayern, 23.11.2022 - 9 CS 22.1942

    Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn gegen Mehrfamilienhaus in Innenstadtlage

    Er müsste das Risiko tragen, dessen nicht rechtzeitig gewahr zu werden (NdsOVG, B.v. 19.1.2012 - 1 ME 188/11 - juris Rn. 19 f.; vgl. auch B.v. 9.8.2019 - 12 MS 34/19 - juris Rn. 14; Schoch in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand Febr. 2022, § 80 VwGO Rn. 494 m.w.N.) oder aus anderen Gründen keinen rechtzeitigen Rechtschutz erlangen zu können (vgl. zum Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses aufgrund vollendeter Tatsachen BayVGH, B.v. 17.11.2015 - 9 CS 15.17623 - juris Rn. 18).

    Etwas Anderes mag in Fällen gelten, in denen der Eintritt der aufschiebenden Bedingung noch nicht einmal absehbar ist (vgl. BayVGH, B.v. 25.5.2000 - 8 ZS 00.1297 - juris Rn. 2), in denen noch wesentliche Hindernisse entgegenstehen (vgl. NdsOVG, B.v. 9.8.2019 - 12 MS 34/19 - a.a.O.) oder in denen ein Genehmigungsinhaber zumindest bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens auf die Ausnutzung seiner Genehmigung ausdrücklich verzichtet (Külpmann in Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn.1062a m.w.N.), weil diese dem Ausschluss einer Vollziehung gleichstehen.

    Zudem liegt es auch im Interesse der Beigeladenen als Bauherrin, frühzeitig Klarheit zu erlangen (vgl. NdsOVG, B.v. 9.8.2019 - 12 MS 34/19 - a.a.O. Rn. 20).

  • VG München, 16.02.2024 - M 7 SN 23.2209

    Anerkennung einer Stiftung, Drittanfechtung, Antragsbefugnis, drittschützende

    Bei dem Verweis von § 80a Abs. 3 Satz 2 VwGO auf § 80 Abs. 6 VwGO handelt es sich um eine Rechtsgrundverweisung (vgl. VGH BW, B.v. 29.6.1994 - 10 S 2510/93 - juris Rn. 6; OVG Bremen, B.v. 24.1.1992 - 1 B 1/92 - juris Rn. 6 ff.; ausführlich OVG Hamburg, B.v. 14.3.2017 - 1 Bs 266/16 - juris Rn. 7 ff.; NdsOVG, B.v. 9.8.2019 - 12 MS 34/19 - juris Rn. 12; OVG RhPf, B.v. 9.9.2003 - 8 B 11269/03 - juris Ls. 1).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.01.2022 - 10 B 11526/21

    Eilantrag zum Bürgerbegehren "Rettet das Freibad Wittlich" erfolglos

    Dieser Beschluss entfaltet bei der hier gebotenen entsprechenden Anwendung des § 83 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - i.V.m. § 17a Abs. 2 Satz 3 Gerichtsverfassungsgesetz (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. August 2019 - 12 MS 34/19 -, juris, Rn. 11; Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl. 2021, § 83, Rn. 4) grundsätzlich Bindungswirkung.
  • VG Bremen, 16.03.2022 - 5 V 2299/21

    Erlaubnis für das das Betreiben einer einer Prostitutionsstätte - Erlöschen der

    An einem tatsächlichen oder rechtlichen Vorteil der begehrten Entscheidung des Gerichts fehlt es beispielsweise dann, wenn die Belastung des Antragstellers (auch) unabhängig von der Belastung des angegriffenen Verwaltungsaktes besteht (zum Ganzen siehe HmbOVG, Beschl. v. 19.05.2015 - 4 Bs 56/15 -, juris Rn. 3; NdsOVG, Beschl. v. 09.08.2019 - 12 MS 34/19 -, juris Rn. 14; Bostedt, in: HK-VerwR, 5. Aufl. 2021, VwGO § 80 Rn. 133, 134; Schoch, in: SchochKoVwGO, 41. EL Juli 2021, VwGO § 80 Rn. 492, 495).
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