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   OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 12 KN 12/07   

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OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 12 KN 12/07 (https://dejure.org/2008,2762)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.10.2008 - 12 KN 12/07 (https://dejure.org/2008,2762)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Oktober 2008 - 12 KN 12/07 (https://dejure.org/2008,2762)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zur Normenkontrollfähigkeit von Flächennutzungsplänen nach § 35 Abs 3 S 3 BauGB; Antragsbefugnis des Grundstücksnachbars; Planabwägung; Begründung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 3 BauGB; § 1 Abs. 7 BauGB; § 2 BauGB; § 4c BauGB; § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB; § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BauGB; § 47 VwGO
    Normenkontrollfähigkeit von Flächennutzungsplänen nach § 35 Abs. 3 S. 3 Baugesetzbuch (BauGB); Anforderungen an die Antragsbefugnis eines Plannachbarn i.R.e. Normenkontrolle von Flächennutzungsplänen bei einer Erweiterung ausgewiesener Konzentrationszonen für ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zur Normenkontrollfähigkeit von Flächennutzungsplänen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB

  • Judicialis

    BauGB § 1 Abs. 3; ; BauGB § 1 Abs. 7; ; BauGB § 2a; ; BauGB § 4c; ; BauGB § 35 Abs. 3 S. 3; ; BauGB § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; ; VwGO § 47

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Normenkontrollfähigkeit von Flächennutzungsplänen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB : Antragsbefugnis; Flächennutzungsplan; Grundstücksnachbar; Monitoring; Normenkontrolle; Planerforderlichkeit; Plannachbar; Planungsanlass; Umweltbericht; Überwachungsmaßnahmen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Normenkontrollfähigkeit von Flächennutzungsplänen nach § 35 Abs. 3 S. 3 Baugesetzbuch (BauGB); Anforderungen an die Antragsbefugnis eines Plannachbarn i.R.e. Normenkontrolle von Flächennutzungsplänen bei einer Erweiterung ausgewiesener Konzentrationszonen für ...

  • Entscheidungssammlung Denkmalrecht PDF, S. 891 (Leitsatz)

    Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2009, 262
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (45)

  • OVG Niedersachsen, 08.03.2007 - 12 MN 13/07

    Ausweisung einer Konzentrationszone für Windenergieanlagen als normkontrollfähige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 12 KN 12/07
    Am 23. August 2006 haben die Antragsteller, die bereits im Planaufstellungsverfahren Einwendungen gegenüber der Antragsgegnerin erhoben hatten, Normenkontrollantrag gegen die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Antragsgegnerin gestellt und gleichzeitig um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht, der mit Beschluss des Senats vom 8. März 2007 (-12 MN 13/07 -, BauR 2007, 1385 = ZfBR 2007, 367 = NVwZ-RR 2007, 444 = NordÖR 2007, 206) abgelehnt worden ist.

    An der gegenteiligen Auffassung des Senats in dem Beschluss vom 8. März 2007 - 12 MN 13/07 - im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wird nicht festgehalten.

    a) Die Antragsteller haben ihre Rüge im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu dem formellen Mangel einer fehlerhaften Auslegung im Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB im Hauptsacheverfahren inhaltlich weder vertieft noch erweitert, so dass der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen hinsichtlich dieser Rüge auf seine Ausführungen in dem Beschluss vom 8. März 2007 - 12 MN 13/07 - Bezug nimmt.

    Grundsätzlich ist es nicht zu beanstanden, wenn die konkreten Regelungen des Ausgleichs der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft nicht Gegenstand der Konzentrationsplanung für Windenergieanlagen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB sind, sondern - wie hier - dem Verfahren der Vorhabengenehmigung vorbehalten bleiben (vgl. bereits Beschl. des Senats vom 8. März 2007 - 12 MN 13/07 - mit Hinweis auf den 1. Senat des erkennenden Gerichts, Urt. v. 8.11.2005 - 1 LB 133/04 -, juris; im Ergebnis bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 26.4.2006 - 4 B 7.06 -, a.a.O).

    Wie der Senat bereits unter Hinweis auf die Rechtsprechung des 1. Senat des Gerichts (vgl. Beschl. v. 3.5.2006 - 1 KN 58/05 -, Nds. VBl. 2006, 307 ff. unter Berufung auf BVerwG, Urt. v. 25.11.2005 - BVerwG 4 C 15.04 -, BVerwGE 124, 385 ff) in seinem Beschluss vom 8. März 2007 - 12 MN 13/07 - ausgeführt hat, gibt es keinen allgemeinen städtebaulichen Grundsatz des Inhalts, dass im Zusammenhang mit der Aufstellung eines städtebaulichen Planes vorausgehende vertragliche Regelungen stets ausgeschlossen wären.

    dd) Der im Beschluss des Senats vom 8. März 2007 - 12 MN 13/07 - inhaltlich nicht weiter verfolgte Einwand der Antragsteller einer mangelnden Anpassung der Änderungsplanung an die Ziele der Raumordnung nach § 1 Abs. 4 BauGB führt vorliegend ebenfalls nicht zur Unwirksamkeit der Änderungsplanung.

  • BVerwG, 26.04.2006 - 4 B 7.06

    Flächennutzungsplan; Windenergieanlage; Konzentrationszone; Eingriff in Natur und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 12 KN 12/07
    Weist die Gemeinde in ihrem Flächennutzungsplan Konzentrationszonen für Windenergieanlagen aus, ist in der Regel zu erwarten, dass gerade auf diesen Flächen Windenergieanlagen errichtet werden und sich diese gegen konkurrierende Nutzungen durchsetzen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.4.2006 - 4 B 7.06 -, NVwZ 2006, 821-822).

    Grundsätzlich ist es nicht zu beanstanden, wenn die konkreten Regelungen des Ausgleichs der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft nicht Gegenstand der Konzentrationsplanung für Windenergieanlagen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB sind, sondern - wie hier - dem Verfahren der Vorhabengenehmigung vorbehalten bleiben (vgl. bereits Beschl. des Senats vom 8. März 2007 - 12 MN 13/07 - mit Hinweis auf den 1. Senat des erkennenden Gerichts, Urt. v. 8.11.2005 - 1 LB 133/04 -, juris; im Ergebnis bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 26.4.2006 - 4 B 7.06 -, a.a.O).

    Sind aufgrund der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Bauleitplans Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten, so ist zwar nach § 21 Abs. 1 BNatSchG über die Vermeidung, den Ausgleich und den Ersatz nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs zu entscheiden (BVerwG, Beschl. v. 26.4.2006 - 4 B 7.06 -, a.a.O.; vgl. ferner Beschl. v. 31.1.1997 - 4 NB 27.96 -, BVerwGE 104, 68-79 zu § 8a Abs. 1 Satz 1 BNatSchG a.F.).

    Dieses bedeutet jedoch nicht, dass die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung auf Ebene der Bauleitplanung unmittelbar anzuwenden wäre und daher bereits im Flächennutzungsplan Flächen zum Ausgleich darzustellen und diese den Flächen, auf denen Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten sind, zuzuordnen wären (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.4.2006, a.a.O.).

    Es ist - wie ebenfalls bereits dargelegt - auch nicht ersichtlich, dass zur Durchführung der beschriebenen Maßnahmen bereits zwingend im Flächennutzungsplan ganz oder teilweise Ausgleichsflächen darzustellen wären und ohne etwaige Darstellungen ein Eingriffsausgleich bei der Vorhabengenehmigung nicht sichergestellt wäre (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 26.4.2006, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 CN 3.06

    Flächennutzungsplan; Darstellung von Konzentrationsflächen; Standortplanung für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 12 KN 12/07
    Die Antragsteller begründen ihren Normenkontrollantrag wie folgt: Flächennutzungspläne, die - wie die hier streitgegenständliche 50. Flächennutzungsplanänderung der Antragsgegnerin - im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB Konzentrationszonen für die Errichtung von Windenergieanlagen vorsähen und unmittelbare Auswirkungen auf die Zulassung von Vorhaben hätten, unterlägen der Normenkontrolle, wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 26. April 2007 - 4 CN 3.06 - ausdrücklich festgestellt habe.

    Die durch das Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs vom 30. Juli 1996 (BGBl. I S. 1189) mit Wirkung vom 1. Januar 1997 eingeführte Regelung des § 35 Abs. 3 Satz 4 BauGB (jetzt § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB) hat die Darstellungen im Flächennutzungsplan, die Konzentrationsflächen für die nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB privilegierten Außenbereichsvorhaben festlegen, mit Rechtswirkungen versehen, die nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts der Bindungskraft von Festsetzungen eines Bebauungsplans gleichkommen und daher - gemessen an den gesetzgeberischen Zielsetzungen des § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO - nachträglich eine planwidrige Regelungslücke haben entstehen lassen, die im Wege der Analogie zu schließen ist (vgl. dazu im Einzelnen BVerwG, Urt. v. 26.4.2007 - 4 CN 3.06 -, BVerwGE 128, 382-392).

    Dies hat eine rechtliche Außenwirkung derartiger Festsetzungen für Vorhabenträger zur Folge, da Vorhaben an Standorten außerhalb der festgelegten Konzentrationsflächen in der Regel unzulässig sind (vgl. BVerwG, Urteil v. 26.4.2007, a.a.O.; ferner Urt. v. 24.1.2008 - 4 CN 2.07 -, NVwZ 2008, 559-560).

    Maßgeblicher Grund für eine analoge Anwendung des § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO ist, einen möglichst effektiven, rechtzeitigen und bundeseinheitlich ausgestalteten Rechtsschutz gegen planerische Festlegungen zu schaffen, die in die Rechtsstellung der Planbetroffenen eingreifen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.4.2007, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.07.1989 - 4 N 3.87

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern bei Änderung des Bebauungsplans; Feststellung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 12 KN 12/07
    Das gerichtliche Verfahren nimmt in diesem Umfang - im Sinne eines objektiven Prüfungsverfahrens - seinen Gang (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.7.1989 - 4 N 3.87 -, BVerwGE 82, 225-235).

    Der Antragsteller kann mit seinem Antrag lediglich dann trotz Darlegung eines Nachteils bzw. einer Rechtsverletzung ausnahmsweise mit der Folge der (teilweisen) Unzulässigkeit zu weit greifen, wenn er auch solche ihn nicht berührenden Teile des Plans mit einbezieht, die sich schon aufgrund vorläufiger Prüfung offensichtlich und auch für den Antragsteller erkennbar als abtrennbare und selbstständig "lebensfähige" Teile unter dem Dach eines einheitlichen Plans zusammengefasste Gesamtregelung darstellen (vgl. zum Ganzen in Bezug auf Bebauungspläne BVerwG, Beschl. v. 18.7.1989 - 4 N 3.87 -, a.a.O.; ferner BVerwG, Beschl. v. 4.6.1991 - 4 NB 35.89 -, BVerwGE 88, 268-278, und BVerwG, Beschl. v. 20.9.2007 - 4 BN 20.07 -, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2008 - 8 C 10368/07

    Bebauungsplan "Handwerkerpark Trier-Feyen" rechtmäßig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 12 KN 12/07
    Dem Plangeber obliegt es daher im Hinblick auf artenschutzrechtliche Erfordernisse, im Verfahren der Planaufstellung vorausschauend zu ermitteln und zu beurteilen, ob die vorgesehenen Festsetzungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse stoßen werden, und von Festsetzungen, denen ein dauerhaft rechtliches Hindernis in Gestalt artenschutzrechtlicher Verbote entgegenstünde, Abstand zu nehmen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.8.1997 - 4 NB 12.97 - NVwZ-RR 1998, 162-165; ferner OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 13.2.2008 - 8 C 10368/07 -, NuR 2008, 410-419).

    In diesem Fall läge die Verwirklichung des Verbotstatbestandes ebenfalls nicht vor (vgl. dazu OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 13.2.2008 - 8 C 10368/07 -, a.a.O. mit Verweis auf BVerwG, Urt. v. 21.6.2006 - 9 A 28/05 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 08.11.2005 - 1 LB 133/04

    Vor-Sichtung des Gemeindegebietes auf Flächen hinsichtlich ihrer Nutzbarkeit für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 12 KN 12/07
    Grundsätzlich ist es nicht zu beanstanden, wenn die konkreten Regelungen des Ausgleichs der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft nicht Gegenstand der Konzentrationsplanung für Windenergieanlagen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB sind, sondern - wie hier - dem Verfahren der Vorhabengenehmigung vorbehalten bleiben (vgl. bereits Beschl. des Senats vom 8. März 2007 - 12 MN 13/07 - mit Hinweis auf den 1. Senat des erkennenden Gerichts, Urt. v. 8.11.2005 - 1 LB 133/04 -, juris; im Ergebnis bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 26.4.2006 - 4 B 7.06 -, a.a.O).

    Nachvollziehbar legt die Antragsgegnerin in diesem Zusammenhang dar, dass sich eine erneute Untersuchung der Gebiete "G." und "K." als potentielle Windkraftstandorte insbesondere deshalb angeboten hatte, weil der 1. Senat des erkennenden Gerichts seine Rechtsprechung zu den auf Grundlage des Erlasses des Ministerium des Innern vom 11. Juli 1996 einzuhaltenden Abstandsvorgaben aufgegeben hatte (vgl. hierzu 1. Senat, Urt. v. 8.11.2005 - 1 LB 133/04 -, juris unter Aufgabe der in dem Urteil v. 21.7.1999 - 1 L 5203/96 -, NVwZ 1999, 1358 vertretenen Auffassung) und die im Aufstellungsverfahren zur 33. Flächennutzungsplanänderung geäußerten rechtlichen Bedenken der Bezirksregierung Weser-Ems dadurch entfallen waren.

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 12 KN 12/07
    Nicht erforderlich im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB sind nur solche Bauleitpläne, die einer positiven Planungskonzeption entbehren und ersichtlich der Förderung von Zielen dienen, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des BauGB nicht bestimmt sind; davon ist auszugehen, wenn eine planerische Festsetzung lediglich dazu dient, private Interessen zu befriedigen, oder eine positive Zielsetzung nur vorgeschoben wird, um eine in Wahrheit auf bloße Verhinderung gerichtete Planung zu verdecken (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 11.5.1999 - BVerwG 4 BN 15.99 -, NVwZ 1999, 1338-1340).

    Ob eine Planung erforderlich ist, hängt nicht von dem Gewicht der für oder gegen sie sprechenden privaten Interessen ab; als zur Rechtfertigung geeignete städtebauliche Gründe kommen allein öffentliche Belange in Betracht; ist die Planung nicht an bodenrechtlich relevanten Ordnungskriterien ausgerichtet, so scheitert sie bereits auf dieser Stufe (BVerwG, Beschl. v. 11.5.1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.08.1997 - 4 NB 12.97

    Bauplanungsrecht - Genehmigungsfähigkeit eines Eingriffe in Natur und Landschaft

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 12 KN 12/07
    Dem Plangeber obliegt es daher im Hinblick auf artenschutzrechtliche Erfordernisse, im Verfahren der Planaufstellung vorausschauend zu ermitteln und zu beurteilen, ob die vorgesehenen Festsetzungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse stoßen werden, und von Festsetzungen, denen ein dauerhaft rechtliches Hindernis in Gestalt artenschutzrechtlicher Verbote entgegenstünde, Abstand zu nehmen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.8.1997 - 4 NB 12.97 - NVwZ-RR 1998, 162-165; ferner OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 13.2.2008 - 8 C 10368/07 -, NuR 2008, 410-419).

    Auf Ebene der Bauleitplanung gelten diese zwar nur mittelbar (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 25.8.1997, a.a.O.).

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 12 KN 12/07
    Aufgrund der Planungsunterlagen kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass die Mitglieder des Rates der Antragsgegnerin irrig von einer bindenden Wirkung des geschlossenen Vergleichsvertrags ausgegangen wären und dieses zu einer nicht sachgerechten Behandlung der von der Planung berührten Belange geführt hätte (vgl. dazu grundlegend BVerwG, Urt. v. 5.7.1974 - 4 C 50.72 -, BVerwGE 45, 309-331).

    Dass auf den Anlass für die Planung und den Handlungsbedarf hingewiesen worden ist, ist gerichtlich nicht zu beanstanden, da eine Planungsentscheidung in aller Regel gerade nicht frei von Bindungen unterschiedlicher Art und Intensität ist (vgl. bereits BVerwG, Urt. v. 5.7.1974 - IV C 50.72 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 12 KN 12/07
    Wer - wie hier die Antragsteller - einen Bauleitplan als mittelbar Betroffener angreift, muss zur Geltendmachung einer möglichen Rechtsverletzung im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO aufzeigen, dass seine aus dem Abwägungsgebot (vgl. § 1 Abs. 7, § 2 Abs. 3 BauGB) folgenden Rechte verletzt sein können (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BVerwGE 107, 215-223).

    Nicht abwägungsbeachtlich sind insbesondere geringwertige oder mit einem Makel behaftete Interessen sowie solche, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht oder die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan nicht erkennbar waren (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.9.1998 - 4 CN 2.98 - a.a.O.).

  • OVG Saarland, 18.05.2006 - 2 N 3/05

    Normenkontrollantrag gegen Festlegung von Windenergievorranggebieten im

  • OVG Niedersachsen, 20.07.1999 - 1 L 5203/96

    Erhöhung einer Windkraftanlage im Außenbereich; Ausschlußwirkung von

  • OVG Niedersachsen, 03.05.2006 - 1 KN 58/05

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans für ein Sondergebiet Windenergie - Abstände

  • BVerwG, 04.06.1991 - 4 NB 35.89

    vertikale Gliederung - Erfordernis einer besonderen städtebaulichen Begründung

  • OVG Thüringen, 16.08.2004 - 1 EN 944/03

    Bebauungsplan für Windkraftanlagen; Bebauungsplan; Sondergebiet; Windkraftanlage;

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

  • OVG Saarland, 21.02.2008 - 2 R 11/06

    Zulässigkeit von Windkraftanlagen im Außenbereich

  • VGH Bayern, 08.10.2002 - 26 ZB 01.1274
  • BVerwG, 20.09.2007 - 4 BN 20.07

    Fristbeginn zur Stellung des Normenkontrollantrags bei Neubekanntmachung eines

  • BVerwG, 01.11.2007 - 4 BN 43.07

    Zentrenschutz durch Gliederung eines Gewerbegebiets mit

  • OVG Niedersachsen, 25.06.2001 - 1 K 1015/00

    Ausgleichsmaßnahme; Bebauungsplan; Erforderlichkeit; Infrastrukturbeitrag;

  • BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum;

  • BVerwG, 14.08.1995 - 4 NB 21.95

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.06.2007 - 9 VR 13.06

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen den

  • BVerwG, 16.12.1999 - 4 CN 7.98

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; mehrfache Änderungen des Bebauungsplans;

  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.1996 - 8 S 487/96

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Mitteilungspflicht nach BauGB § 3 Abs 2 S 4

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 12 LC 18/07

    Verpflichtung zur Erteilung eines Bauvorbescheides über die bauplanungsrechtliche

  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.2007 - 3 S 129/06

    Straßenplanung; Verkehrslärm; Antragsbefugnis eines Anwohners; öffentliche

  • BVerwG, 07.06.2001 - 4 CN 1.01

    Klagebefugnis einer Gemeinde gegen naturschutzrechtliche Verordnung; Zulässigkeit

  • BVerwG, 21.06.2006 - 9 A 28.05

    Straßenbauvorhaben, Planfeststellung, Nachanhörung, Bestimmtheit, faktisches

  • BVerwG, 31.01.1997 - 4 NB 27.96

    Bauplanungsrecht - Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der

  • BVerwG, 25.11.2005 - 4 C 15.04

    Städtebaulicher Vertrag; Bebauungsplan, Aufstellung eines -s; Anspruch auf -;

  • BVerwG, 18.03.2003 - 4 B 7.03

    Voraussetzungen für die Annahme einer "Verunstaltung" im Sinne von § 35 Abs. 3 S.

  • BVerwG, 07.11.1997 - 4 NB 48.96

    Bauplanungsrecht - Rückwirkende Inkraftsetzung eins Bebauungsplans; Rückwirkung,

  • BVerwG, 23.07.2008 - 4 B 20.08

    Regelungsgehalt und Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB

  • BVerwG, 18.10.2006 - 4 BN 20.06

    Anforderungen an die Annahme eines Verstoßes gegen den Untersuchungsgrundsatz in

  • BVerwG, 04.06.2008 - 4 BN 13.08

    Antragsbefugnis und Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren

  • BVerwG, 31.08.2006 - 4 BN 24.06

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Grundsätzliche Bedeutung einer

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.10.2007 - 1 C 10138/07

    Klage einer Gemeinde gegen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde unzulässig

  • OVG Niedersachsen, 26.05.2008 - 1 KN 37/08

    Rechtschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan bei

  • BVerwG, 24.01.2008 - 4 CN 2.07

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; Ausschlusswirkung; Konzentrationsfläche.

  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 3.92

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren:

  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 NB 17.94

    Bauplanungsrechtlicher Schutz von Aussicht und Verkehrswert?

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz;

  • OVG Niedersachsen, 29.04.2004 - 1 LB 28/04

    Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheides für die Errichtung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2017 - 2 D 22/15

    Normenkontrollantrag gegen einen im Bebauungsplan festgesetzten Windpark;

    Dies ergebe sich aus der Rechtsprechung des Niedersächsischen OVG, namentlich dem Urteil vom 9. Oktober 2008 - 12 KN 12/07 -.

    vgl. dazu OVG NRW, Beschlüsse vom 3. Januar 2017 - 7 B 1273/16.NE -, juris, und vom 9. Mai 2016 - 2 B 999/15.NE -, BauR 2016, 1464 = juris; Battis u. a., NVwZ 2011, 897, 903; vgl. auch Nds. OVG, Urteil vom 9. Oktober 2008 - 12 KN 12/07 -, BRS 73 Nr. 53 = juris Rn. 18, 23; OVG Saarl., Urteil vom 18. Mai 2006 - 2 N 3/05 -, BRS 70 Nr. 56 = juris Rn. 24 ff.

    Das von der Antragstellerin angeführte Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 9. Oktober 2008 - 12 KN 12/07 -, BRS 73 Nr. 53 = juris Rn. 18, rechtfertigt aus den obigen Gründen keine andere Beurteilung; diese Rechtsprechung ist im Übrigen inzwischen der Sache nach - unter ausdrücklichem Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - aufgegeben worden.

  • VGH Hessen, 22.04.2010 - 4 C 306/09

    Überprüfung eines Bebauungsplans; Umnutzung eines ehemaligen Hafens;

    Diese nach der Konzeption der Umweltprüfung vorgesehene Abstufung von Prüfungen ermöglicht es, hinsichtlich der Überwachungsmaßnahmen auf die Prüfung in einem späteren immissionsschutzrechtlichen oder bauaufsichtlichen Verfahren hinzuweisen (Krautzberger, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand: Oktober 2009, § 2 Rdnr. 232; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 09.10.2008 - 12 KN 12/07 - ZfBR 2009, 262).
  • OVG Niedersachsen, 26.02.2020 - 12 KN 182/17

    Flächennutzungsplan; Konzentrationsflächenplanung; Landschaftsschutzgebiet;

    Ein Wiederaufleben der vorangegangenen Konzentrationsflächenplanung sei im Übrigen auch auf der Grundlage der Rechtsprechung des Senats mit Urteil vom 9. Oktober 2008 - 12 KN 12/07 - anzunehmen.
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