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   OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 19 ZD 6/08   

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https://dejure.org/2008,36001
OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 19 ZD 6/08 (https://dejure.org/2008,36001)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.10.2008 - 19 ZD 6/08 (https://dejure.org/2008,36001)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Oktober 2008 - 19 ZD 6/08 (https://dejure.org/2008,36001)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Polizeibeamte vorläufig des Dienstes enthoben

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Abschleppunternehmen bervorzugt: Polizeibeamte vorläufig des Dienstes enthoben

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Dienstenthebung wegen Bestechlichkeit: Polizisten bevorzugten bestimmten Abschleppunternehmer - Polizisten nahmen kostenlose Reparaturleistungen an Privatauto als Gegenleistung entgegen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 15.03.2007 - 16a DS 06.3292

    Beamtenrecht: Grundsatz der materiell-rechtlichen Besserstellung bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 19 ZD 6/08
    BDG -, DVBl. 2008, 128 zum inhaltsgleichen § 38 Abs. 1 Satz 1 BDG ; Bayrischer VGH, Beschl.v. 15.3.2007 - 16a DS 06.3292 -, BayVBl. 2008, 278, jeweils m.w.N.).

    Es handelt sich bei in einer Anklageschrift enthaltenen Vorwürfen demnach in der Regel nicht lediglich um bloße Vermutungen, sondern um greifbare Tatvorwürfe, die auf Grund eines rechtsstaatlich geregelten und an den Belangen der Allgemeinheit und des Beschuldigten gleichermaßen orientierten Verfahrens ermittelt wurden und die deshalb ein hohes Maß an Richtigkeitsgewähr haben (vgl. hierzu auch Bayerischer VGH, Beschl.v. 15.3.2007 -16a DS 06.3292 -, BayVBl. 2008, 278, 279 m.w.N. aus der Rechtsprechung der Strafsenate des BGH; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl.v. 3.5.2004 - 10 L 130/02 -, LKV 2004, 574 = juris Langtext Rdnr. 6 für den Fall der Beantragung eines Strafbefehls durch die Staatsanwaltschaft, die nach § 407 Abs. 1 Satz 4 StPO der Erhebung der Anklage gleichsteht).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2007 - 21d B 1024/07

    Antrag auf Aussetzung disziplinarrechtlicher Maßnahmen wegen eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 19 ZD 6/08
    Die Dienstentfernung des Beamten muss nach der gebotenen, ihrer Natur nach nur überschlägig möglichen Prüfung des Sachverhalts wahrscheinlicher sein als eine unterhalb der Höchstmaßnahme liegende Disziplinierung ( Nds. OVG, Beschl.v. 12.2.2008 - 19 ZD 11/07 - Beschl.v. 14.9.2006 - 20 ZD 9/06 - Nordrhein-Westfälisches OVG, Beschl.v. 14.11.2007 - 21d B 1024/07.

    BDG -, DVBl. 2008, 128 zum inhaltsgleichen § 38 Abs. 1 Satz 1 BDG ; Bayrischer VGH, Beschl.v. 15.3.2007 - 16a DS 06.3292 -, BayVBl. 2008, 278, jeweils m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 12.02.2008 - 19 ZD 11/07

    Möglichkeit der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis aufgrund vermeintlicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 19 ZD 6/08
    Die Dienstentfernung des Beamten muss nach der gebotenen, ihrer Natur nach nur überschlägig möglichen Prüfung des Sachverhalts wahrscheinlicher sein als eine unterhalb der Höchstmaßnahme liegende Disziplinierung ( Nds. OVG, Beschl.v. 12.2.2008 - 19 ZD 11/07 - Beschl.v. 14.9.2006 - 20 ZD 9/06 - Nordrhein-Westfälisches OVG, Beschl.v. 14.11.2007 - 21d B 1024/07.

    Diese Kürzung beruht zum einen darauf, dass es sich um ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes handelt (§ 58 Abs. 1 NDiszG); zum anderen ist zu berücksichtigen, dass bei der Streitwertbemessung nach § 52 Abs. 5 Nr. 1 GKG die besoldungsrechtlichen Folgen einer Entlassung bereits enthalten sind, während im Disziplinarrecht die Einbehaltung von Dienstbezügen gesondert nach § 38 Abs. 2 NDiszG angeordnet wird ( Nds. OVG, Beschlüsse v. 12.2.2008 - 19 ZD 11/07 und 20 ZD 11/07 -).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.05.2004 - 10 L 130/02

    Vorläufige Dienstenthebung, Vorteilsannahme, Ehrenbeamter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 19 ZD 6/08
    Es handelt sich bei in einer Anklageschrift enthaltenen Vorwürfen demnach in der Regel nicht lediglich um bloße Vermutungen, sondern um greifbare Tatvorwürfe, die auf Grund eines rechtsstaatlich geregelten und an den Belangen der Allgemeinheit und des Beschuldigten gleichermaßen orientierten Verfahrens ermittelt wurden und die deshalb ein hohes Maß an Richtigkeitsgewähr haben (vgl. hierzu auch Bayerischer VGH, Beschl.v. 15.3.2007 -16a DS 06.3292 -, BayVBl. 2008, 278, 279 m.w.N. aus der Rechtsprechung der Strafsenate des BGH; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl.v. 3.5.2004 - 10 L 130/02 -, LKV 2004, 574 = juris Langtext Rdnr. 6 für den Fall der Beantragung eines Strafbefehls durch die Staatsanwaltschaft, die nach § 407 Abs. 1 Satz 4 StPO der Erhebung der Anklage gleichsteht).
  • BVerwG, 22.07.2002 - 2 WDB 1.02

    Gewaltvideos; Horrorvideos; Menschenwürde; Einbehaltung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 19 ZD 6/08
    Erhobenen Anklagen kommt damit im Verfahren über die vorläufige Dienstenthebung eine starke Indizwirkung zu ( BVerwG, Beschl.v. 22.7.2002 - BVerwG 2 WDB 1, 02 -, NVwZ-RR 2003, 287).
  • OVG Niedersachsen, 12.02.2008 - 20 ZD 11/07

    Berechnung des Streitwertes in Verfahren über die vorläufige Dienstenthebung und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 19 ZD 6/08
    Diese Kürzung beruht zum einen darauf, dass es sich um ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes handelt (§ 58 Abs. 1 NDiszG); zum anderen ist zu berücksichtigen, dass bei der Streitwertbemessung nach § 52 Abs. 5 Nr. 1 GKG die besoldungsrechtlichen Folgen einer Entlassung bereits enthalten sind, während im Disziplinarrecht die Einbehaltung von Dienstbezügen gesondert nach § 38 Abs. 2 NDiszG angeordnet wird ( Nds. OVG, Beschlüsse v. 12.2.2008 - 19 ZD 11/07 und 20 ZD 11/07 -).
  • BVerwG, 11.03.2008 - 2 B 8.08

    Rückgängigmachung des durch schweres Fehlverhalten herbeigeführten endgültigen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 19 ZD 6/08
    Ein Beamter, der sich bestechlich gezeigt hat, ist regelmäßig aus dem Dienst zu entfernen ( Nds. OVG, Beschl.v. 14.9.2006 - 20 ZD 9/06 -, vgl. zudem BVerwG, Beschl.v. 11.3.2008 - 2 B 8.08 -, juris).
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