Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 09.11.2020 - 2 ME 426/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,34568
OVG Niedersachsen, 09.11.2020 - 2 ME 426/20 (https://dejure.org/2020,34568)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.11.2020 - 2 ME 426/20 (https://dejure.org/2020,34568)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. November 2020 - 2 ME 426/20 (https://dejure.org/2020,34568)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,34568) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Nr 2 DSG ND; § 20 Abs 1 HSchulG ND; § 20 Abs 1 S 4 HSchulG ND; § 20 Abs 1 S 5 HSchulG ND; § 20 Abs 1 S 6 HSchulG ND; § 9 Abs 2 EUV 2016/679
    Allgemeiner Studierendenausschuss; AStA; AStA, hochschulpolitisches Mandat; AStA, Studierendenschaft; Äußerung; Äußerungsrecht; Corona; Corona-Leugner; Corona-Pandemie; Coronavirus; Corona-Virus; Datenschutz; Datenschutz-Grundverordnung; Meinung; öffentlich-rechtlicher ...

  • doev.de PDF

    Äußerungsrecht des AStA zu Corona-Leugnern an der Hochschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Der AStA darf sich zur Haltung eines Hochschulmitarbeiters der Hochschule Osnabrück zur Corona-Pandemie äußern

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Löschungsanspruch nach Art. 17, Art. 9 Abs. 1 DSGVO erfordert substantiierte Darlegung der unrechtmäßigen Datenverarbeitung

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    AStA darf Mitarbeiter der Universität als "Corona-Leugner" bezeichnen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Der AStA darf sich zur Haltung eines Hochschulmitarbeiters der Hochschule Osnabrück ... - Corona-Virus

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    AStA darf sich zur Haltung eines Hochschulmitarbeiters der Hochschule Osnabrück äußern - Äußerungen müssen auf zutreffenden Tatsachen beruhen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 1111

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.11.2010 - 7 B 54.10

    Anspruch auf Unterlassen einer amtlichen Äußerung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2020 - 2 ME 426/20
    Zweitens erweisen sich die angegriffenen Äußerungen der Antragsgegnerin zu 1. auch bei Anwendung eines strengeren Maßstabs, nach dem sich eine amtliche Äußerung erstens im Kompetenzbereich des sich Äußernden halten muss und zweitens dem Sachlichkeitsgebot unterliegt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.11.2010 - 7 B 54.10 -, juris Rn. 14; Urt. v. 13.9.2017 - 10 C 6.16 -, juris Rn. 16 ff.), als zulässig.

    Diffamierend, herabsetzend oder den Tatsachenkern nicht mehr sachgerecht und vertretbar würdigend (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.11.2010 - 7 B 54.10 -, juris Rn. 14) ist dies nicht.

  • BVerwG, 13.09.2017 - 10 C 6.16

    Düsseldorfer "Licht-aus!"-Appell war rechtswidrig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2020 - 2 ME 426/20
    Zweitens erweisen sich die angegriffenen Äußerungen der Antragsgegnerin zu 1. auch bei Anwendung eines strengeren Maßstabs, nach dem sich eine amtliche Äußerung erstens im Kompetenzbereich des sich Äußernden halten muss und zweitens dem Sachlichkeitsgebot unterliegt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.11.2010 - 7 B 54.10 -, juris Rn. 14; Urt. v. 13.9.2017 - 10 C 6.16 -, juris Rn. 16 ff.), als zulässig.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.1999 - 21 A 490/97

    Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch; Rechtsfolge; Beanstandungsrecht;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2020 - 2 ME 426/20
    Ob die aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG abgeleiteten rechtlichen Grundsätze, nach denen das Verwaltungsgericht in Anlehnung an eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Urt. v. 23.4.1999 - 21 A 490/97 -, juris Rn. 19) zwischen zulässigen und unzulässigen Äußerungen der nach § 20 Abs. 1 Satz 4 bis 6 NHG in hochschulpolitischen Angelegenheiten äußerungsbefugten Antragsgegner unterscheidet, zutreffen, lässt der Senat aus zwei selbstständig tragenden Gründen offen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht