Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 09.11.2020 - 2 ME 426/20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 2 Nr 2 DSG ND; § 20 Abs 1 HSchulG ND; § 20 Abs 1 S 4 HSchulG ND; § 20 Abs 1 S 5 HSchulG ND; § 20 Abs 1 S 6 HSchulG ND; § 9 Abs 2 EUV 2016/679
Allgemeiner Studierendenausschuss; AStA; AStA, hochschulpolitisches Mandat; AStA, Studierendenschaft; Äußerung; Äußerungsrecht; Corona; Corona-Leugner; Corona-Pandemie; Coronavirus; Corona-Virus; Datenschutz; Datenschutz-Grundverordnung; Meinung; öffentlich-rechtlicher ... - doev.de
Äußerungsrecht des AStA zu Corona-Leugnern an der Hochschule
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Der AStA darf sich zur Haltung eines Hochschulmitarbeiters der Hochschule Osnabrück zur Corona-Pandemie äußern
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Löschungsanspruch nach Art. 17, Art. 9 Abs. 1 DSGVO erfordert substantiierte Darlegung der unrechtmäßigen Datenverarbeitung
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
AStA darf Mitarbeiter der Universität als "Corona-Leugner" bezeichnen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Der AStA darf sich zur Haltung eines Hochschulmitarbeiters der Hochschule Osnabrück ... - Corona-Virus
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
AStA darf sich zur Haltung eines Hochschulmitarbeiters der Hochschule Osnabrück äußern - Äußerungen müssen auf zutreffenden Tatsachen beruhen
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 09.10.2020 - 6 B 73/20
- OVG Niedersachsen, 09.11.2020 - 2 ME 426/20
Papierfundstellen
- NJW 2021, 1111
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 11.11.2010 - 7 B 54.10
Anspruch auf Unterlassen einer amtlichen Äußerung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2020 - 2 ME 426/20
Zweitens erweisen sich die angegriffenen Äußerungen der Antragsgegnerin zu 1. auch bei Anwendung eines strengeren Maßstabs, nach dem sich eine amtliche Äußerung erstens im Kompetenzbereich des sich Äußernden halten muss und zweitens dem Sachlichkeitsgebot unterliegt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.11.2010 - 7 B 54.10 -, juris Rn. 14;… Urt. v. 13.9.2017 - 10 C 6.16 -, juris Rn. 16 ff.), als zulässig.Diffamierend, herabsetzend oder den Tatsachenkern nicht mehr sachgerecht und vertretbar würdigend (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.11.2010 - 7 B 54.10 -, juris Rn. 14) ist dies nicht.
- BVerwG, 13.09.2017 - 10 C 6.16
Düsseldorfer "Licht-aus!"-Appell war rechtswidrig
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2020 - 2 ME 426/20
Zweitens erweisen sich die angegriffenen Äußerungen der Antragsgegnerin zu 1. auch bei Anwendung eines strengeren Maßstabs, nach dem sich eine amtliche Äußerung erstens im Kompetenzbereich des sich Äußernden halten muss und zweitens dem Sachlichkeitsgebot unterliegt (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.11.2010 - 7 B 54.10 -, juris Rn. 14; Urt. v. 13.9.2017 - 10 C 6.16 -, juris Rn. 16 ff.), als zulässig. - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.1999 - 21 A 490/97
Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch; Rechtsfolge; Beanstandungsrecht; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2020 - 2 ME 426/20
Ob die aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG abgeleiteten rechtlichen Grundsätze, nach denen das Verwaltungsgericht in Anlehnung an eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Urt. v. 23.4.1999 - 21 A 490/97 -, juris Rn. 19) zwischen zulässigen und unzulässigen Äußerungen der nach § 20 Abs. 1 Satz 4 bis 6 NHG in hochschulpolitischen Angelegenheiten äußerungsbefugten Antragsgegner unterscheidet, zutreffen, lässt der Senat aus zwei selbstständig tragenden Gründen offen.