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   OVG Niedersachsen, 09.12.2015 - 1 LA 184/14   

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https://dejure.org/2015,38633
OVG Niedersachsen, 09.12.2015 - 1 LA 184/14 (https://dejure.org/2015,38633)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.12.2015 - 1 LA 184/14 (https://dejure.org/2015,38633)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Dezember 2015 - 1 LA 184/14 (https://dejure.org/2015,38633)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 18 BauO ND; § 79 Abs 1 S 1 BauO ND; § 24 Abs 1 S 1 VwVfG
    Gefahrenschwelle; Gefahrenverdacht; Gefahrerforschung; Gefahrverdacht; Standsicherheit; Standsicherheitsnachweis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gebäude standsicher? Eigentümer muss Standsicherheitsnachweis beibringen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Eigentümer des Gebäudes Frommestraße 6 in Lüneburg muss Kosten für Gebäudesicherung tragen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gebäude standsicher? Eigentümer muss Standsicherheitsnachweis beibringen! (IBR 2016, 242)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 445
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.08.2006 - 4 A 1067.06

    Flughafen Berlin-Schönefeld: Anhörungsrügen zurückgewiesen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.2015 - 1 LA 184/14
    Nach § 98 VwGO i.V.m. §§ 404 Abs. 1, 412 ZPO braucht ein Gericht, dem bereits ein gerichtliches oder behördliches (vgl. z.B. Beschl. v. 25.3.2009 - 4 B 63/08 -, BRS 74 Nr. 196 = juris Rn. 24; Beschl. v. 23.8.2006 - 4 A 1067/06 -, juris Rn. 6) Sachverständigengutachten vorliegt, ein weiteres Gutachten nur nach pflichtgemäßem Ermessen einzuholen.
  • BVerwG, 25.03.2009 - 4 B 63.08

    Planrechtfertigung einer aus finanziellen Gründen nicht realisierbaren Planung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.2015 - 1 LA 184/14
    Nach § 98 VwGO i.V.m. §§ 404 Abs. 1, 412 ZPO braucht ein Gericht, dem bereits ein gerichtliches oder behördliches (vgl. z.B. Beschl. v. 25.3.2009 - 4 B 63/08 -, BRS 74 Nr. 196 = juris Rn. 24; Beschl. v. 23.8.2006 - 4 A 1067/06 -, juris Rn. 6) Sachverständigengutachten vorliegt, ein weiteres Gutachten nur nach pflichtgemäßem Ermessen einzuholen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2014 - 2 M 31/14

    Bauordnungsrechtliche Sicherungsverfügung; Standsicherheitsgutachten;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.2015 - 1 LA 184/14
    Das Verwaltungsgericht hat sich durch die Bezugnahme auf den Beschluss des OVG Sachsen-Anhalt vom 2.9.2014 - 2 M 31/14 -, juris, zu Recht auf den Standpunkt gestellt, dass ein bauaufsichtliches Einschreiten in Gestalt der Anordnung einer Gefahrerforschungsmaßnahme erst bei "Vorliegen einer konkreten Gefahr im Sinne der Regelungen des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts" bzw. "wenn aufgrund objektiver Anhaltspunkte bereits erhebliche Zweifel an [der] Standsicherheit bestehen" in Frage kommt.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.04.2023 - 8 S 3878/21

    Nachbarrechtsschutz; bauaufsichtliches Einschreiten gegen eine gewerbliche Halle;

    Soweit die Beklagte den zulasten der Klägerin bestehenden Gefahrenverdacht also nicht selbst mit Mitteln der Amtsaufklärung (vgl. § 24 Abs. 1 Satz 1 LVwVfG; zur Hinzuziehung von Sachverständigen § 47 Abs. 2 LBO) ausräumt (wozu sie sich bisher nicht bereitgefunden hat und wozu sie auch nicht verpflichtet ist, vgl. NdsOVG, Beschluss vom 09.12.2015 - 1 LA 184/14 -, NVwZ-RR 2016, 445, juris Rn. 21), hat sie gegenüber der Beigeladenen Maßnahmen zur Ermittlung des Gefahrensachverhalts anzuordnen (Gefahrerforschung bzw. vorbereitende Gefahrenabwehr als Gefahrenabwehr im weiteren Sinne, vgl. HessVGH, Beschluss vom 24.06.1991 - 4 TH 899/91 -, NVwZ-RR 1992, 288, juris Rn. 22; OVG LSA, Beschluss vom 02.09.2014 - 2 M 31/14 -, LKV 2014, 556, juris Rn. 7; NdsOVG, Beschluss vom 09.12.2015, a.a.O., juris Rn. 13 ff.; SächsOVG, Beschluss vom 31.03.2014 - 1 A 699/13 -, BauR 2014, 2076, juris Rn. 6) und bei Bestätigung des Verdachts von - die Klägerin beeinträchtigenden - Standsicherheitsmängeln auch Maßnahmen zu deren Beseitigung gegen die Beigeladene als bauordnungsrechtlich verantwortliche Eigentümerin und Bauherrin (§ 7 PolG, §§ 41, 42 LBO) zu ergreifen (Gefahrenabwehr im engere Sinne).
  • OVG Niedersachsen, 07.09.2017 - 12 ME 249/16

    Brücke; Gefahr; Gefahrenverdacht; Gefahrerforschungseingriff; konkrete Gefahr;

    Nach den deshalb maßgebenden allgemeinen Grundsätzen des Gefahrenabwehrrechts reicht für eine (unbefristete) Vollsperrung ein sog. Gefahrenverdacht nicht aus, d. h. eine Sachlage, in der möglichweise eine Gefahr vorliegt, deren Feststellung (oder Ausschluss) aber weiterer Untersuchungen bedarf; insoweit kommt nur eine Gefahrerforschungsmaßnahme in Betracht (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 9.12.2015 - 1 LA 184/14 -, juris, Rn. 13; Beschl. v. 26.10.2015 - 4 ME 229/15 -, juris, Rn. 6, m. w. N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.02.2022 - 8 A 10980/21

    Duldung der Besichtigung des Kellers eines Eigentümers eines Wohngebäudes und der

    Ein solcher Gefahrenverdacht, der ein bauaufsichtliches Einschreiten durch weitere Gefahrenforschung rechtfertigt, liegt vor, wenn aufgrund der objektiven Umstände das Vorhandensein einer Gefahr als möglich angesehen, aber nicht für sicher befunden wird (vgl. Sächs.OVG, Beschluss vom 31. März 2014 - 1 A 699/13 -, BRS 82 Nr. 200 und juris, Rn. 6; Nds.OVG, Beschluss vom 9. Dezember 2015 - 1 LA 184/14 -, NVwZ-RR 2016, 445 und juris, Rn. 13; HessVGH, Beschluss vom 24. Juni 1991, 4 TH 999/91 -, BRS 52 Nr. 223 und juris, Rn. 23).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2017 - 1 LB 6/17

    Auslagenerstattungsanspruch nach § 10 Abs 1 VwKostG SH; Kosten einer nach

    Diese weisen gegenüber (weitergehenden) Anordnungen nach § 59 Abs. 2 Nr. 3 bzw. Nr. 4 LBO SH eine geringe(re) Eingriffsintensität auf; sie können deshalb auch dann ergriffen werden, wenn (noch) "die Möglichkeit besteht, dass weitere Recherchen zu einer dem Pflichtigen günstigeren Beurteilung der Eintrittswahrscheinlichkeit führen" (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 09.12.2015, 1 LA 184/14, NVwZ-RR 2016, 445).
  • VG Braunschweig, 19.04.2016 - 5 B 48/16

    Beißkorbzwang; Fachbehörde; Gefahren; gefährlicher Hund; Hund; Hundebiss;

    Ein Gefahrenverdacht ist demnach eine Situation, in der die sich aus Schadenspotential und Eintrittswahrscheinlichkeit ergebende Gefahrenschwelle nach dem Kenntnisstand der Behörde bei Maßnahmenerlass bereits überschritten ist, jedoch die Möglichkeit besteht, dass weitere Recherchen zu einer dem Pflichtigen günstigeren Beurteilung der Eintrittswahrscheinlichkeit führen (vgl. Nds. OVG, B. v. 09.12.2015 - 1 LA 184/14 -, juris Rn. 14).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2017 - 1 LB 13/16

    Auslagenerstattungsanspruch nach § 10 Abs. 1 VwKostG SH; Kosten einer nach

    Diese weisen gegenüber (weitergehenden) Anordnungen nach § 59 Abs. 2 Nr. 3 bzw. Nr. 4 LBO SH eine geringe(re) Eingriffsintensität auf; sie können deshalb auch dann ergriffen werden, wenn (noch) "die Möglichkeit besteht, dass weitere Recherchen zu einer dem Pflichtigen günstigeren Beurteilung der Eintrittswahrscheinlichkeit führen" (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 09.12.2015, 1 LA 184/14, NVwZ-RR 2016, 445).
  • VG Augsburg, 18.03.2020 - Au 4 S 20.398

    Zweifel an der Standsicherheit eines Gebäudes - Anordnung zur Abklärung der

    Hier liegt daher eine für die vorliegende Anordnung ausreichende Situation vor, in der die sich aus Schadenspotential und Eintrittswahrscheinlichkeit ergebende Gefahrenschwelle nach dem Kenntnisstand bei Maßnahmenerlass bereits überschritten ist, jedoch die Möglichkeit besteht, dass weitere Recherchen zu einer dem Pflichtigen günstigeren Beurteilung der Eintrittswahrscheinlichkeit führen; diese Möglichkeit ist ihm dann aus Verhältnismäßigkeitsgründen durch Anordnung einer Gefahrerforschungsmaßnahme einzuräumen (vgl. NdsOVG, B.v. 9.12.2015 - 1 LA 184/14 - juris Rn. 13).
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