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OVG Niedersachsen, 10.06.2022 - 1 LA 107/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 3 BauO ND; § 5 Abs 5 S 2 BauO ND; § 79 BauO ND; § 81 BauO ND
Abstandsbaulast; Anbaubaulast; Anbauverpflichtung; Anbauzone; Auslegung; Baulast; Bauwich; Brandschutz; Grenzabstand; Grenzbebauung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anbaubaulast dient nicht dem Brandschutz!
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Anbaubaulast dient nicht dem Brandschutz! (IBR 2022, 427)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 02.06.2021 - 4 A 3755/20
- OVG Niedersachsen, 10.06.2022 - 1 LA 107/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Niedersachsen, 26.01.1998 - 6 L 5342/95
Nachbarklage; Wohngebiet; Baurecht; Baugenehmigung; Grenzbau
Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.06.2022 - 1 LA 107/21
Ebenso zutreffend ist die verwaltungsgerichtliche Feststellung, dass der Beklagte - ungeachtet der weiteren, hier nicht zu entscheidenden Frage, ob insoweit überhaupt Nachbarrechte der aus der Baulast begünstigten Klägerin bestehen können - eine aus der Baulast resultierende Anbauverpflichtung bzw. ein Bauverbot innerhalb der - nach dem Maß des grundsätzlich erforderlichen Grenzabstands zu bestimmenden - Anbauzone (vgl. dazu Nds. OVG, Urt. v. 26.1.1998 - 6 L 5342/95 -, NdsVBl 1998, 214 = juris Rn. 26) heute nicht mehr gemäß § 79 NBauO zwangsweise durchsetzen könnte. - OVG Niedersachsen, 17.11.2021 - 1 ME 34/21
Brandschutz; Denkmalschutz; Grenzabstand; Nachbar; unzulässige Rechtsausübung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.06.2022 - 1 LA 107/21
§ 8 Abs. 2 NBauO 1973 verfolgt ebenso wie heute § 5 Abs. 5 Satz 2 NBauO keine brandschutztechnischen Zielsetzungen (vgl. zum Grenzabstandsrecht allgemein Senatsbeschl. v. 17.11.2021 - 1 ME 34/21 -, BauR 2022, 223 = juris Rn. 11), sondern bezweckt, dass die nach städtebaulichem Planungsrecht fakultativ zulässige Grenzbebauung im Fall einer Bebauung des Bauwichs auf beiden Seiten der Grenze gleichmäßig erfolgt.